Zur Frage "Welches Unternehmen kommt (warum) in den Genuss der EEG-Befreiung empfehle ich einfach den Blick ins Gesetz. Steht ja alles via Juris im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/index.html (Ja, das ist die 2012 überarbeitete Version)
Interessant für die Befreiung ist m.E §41 "Unternehmen des produzierenden Gewerbes"
(1) Bei einem Unternehmen des produzierenden Gewerbes erfolgt die Begrenzung nur, soweit es nachweist, dass und inwieweit
1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
a) der von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen bezogene und selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle mindestens 1 Gigawattstunde betragen hat,
b) das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens nach der Definition des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3, Wiesbaden 20072) , mindestens 14 Prozent betragen hat,
c) die EEG-Umlage anteilig an das Unternehmen weitergereicht wurde und
2. eine Zertifizierung erfolgt ist, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind; dies gilt nicht für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 Gigawattstunden.
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http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__41.html
Mit der Senkung der Verbrauchsschwelle von 10 GW auf 1GW sind MASSENHAFT mittelgroße Unternehmen in den Genuss der Befreiung gekommen.
Ob und wie diese Regelung verändert wird (Erhöhung der Mindestschwelle, Steigerung der sonstigen, eher weichen Forderungen, nur anteilige Entlastung oder zukünftige Entlastung nicht unter eine minimale Schwelle), das kann für die Unternehmen sehr wichtig werden - aber derzeit wäre jede Abschätzung m.E. pure Spekulation.