Eine ganz grundsätzliche Frage zu Aktiengesellschaften, die einen Streubesitz unter 50% aufweisen und das sind nach Anzahl gerechnet die allermeisten in D:
Wenn eine AG also mehrheitlich im Besitz eines oder weniger verwandter oder befreundeter Aktionäre ist, welche Rechte/Chancen/Ansprüche hat man dann eigentlich als Minderheitsaktionär (und noch dazu Kleinaktionär) ?
Ist man den Mehrheitsaktionären nicht mehr oder weniger total ausgeliefert ?
Können die nicht derart Einfluß nehmen, daß die Gewinne letztlich vor dem Minderheitsaktionär versteckt werden, z.B. durch überhöhte Bezüge/Gehälter oder Zwischenfirmen ?
Ist es überhaupt sinnvoll, Aktien solcher Gesellschaften zu erwerben ?
Dieselbe Problematik dürfte doch auch für die Vorzugsaktien zutreffen, oder ?
Gruß
NullChecker