Minderheits-/Mehrheitsaktionär / Vorzugsaktien

  • Eine ganz grundsätzliche Frage zu Aktiengesellschaften, die einen Streubesitz unter 50% aufweisen und das sind nach Anzahl gerechnet die allermeisten in D:

    Wenn eine AG also mehrheitlich im Besitz eines oder weniger verwandter oder befreundeter Aktionäre ist, welche Rechte/Chancen/Ansprüche hat man dann eigentlich als Minderheitsaktionär (und noch dazu Kleinaktionär) ?
    Ist man den Mehrheitsaktionären nicht mehr oder weniger total ausgeliefert ?
    Können die nicht derart Einfluß nehmen, daß die Gewinne letztlich vor dem Minderheitsaktionär versteckt werden, z.B. durch überhöhte Bezüge/Gehälter oder Zwischenfirmen ?

    Ist es überhaupt sinnvoll, Aktien solcher Gesellschaften zu erwerben ?
    Dieselbe Problematik dürfte doch auch für die Vorzugsaktien zutreffen, oder ?

    Gruß

    NullChecker

  • teilweise Antwort:
    Bei Vorzugsaktien hst Du keine Rechte. Darum bekommst Du die ja billiger!
    Ich persönlich pfeife gerne auf mein Recht auf Versammlung mitabzustimmen, wenn es dafür billigere haben kann!

    Also wenn Du als Multimillionär gerne einfluss nehmen möchtest, sind vorzüge nichts für Dich.
    Die sind nur was, wenn Du Renditeorientiert bist.

    Gruß

    Joe

    Time is relative. We perceive time very differently depending on which side of the bathroom door we’re on.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    (Ist übrigens ein übersichtliches, technisch gut gemachtes Forum mit sehr qualifizierten Beiträgen ohne Anmache - sehr angehm !)

    Zu den Vorzügen:
    Bei den bekannten Vorzügen von z.B. VW. MAN oder RWE sind die Stammaktien vermutlich größtenteils in Händen von Fonds, Versicherungen, Banken, Pensionskassen und vermögenden Privatanlegern. Diese üben meist ihr Stimmrecht aus, und würden bei allzu groben Vergehen gegen die "shareholder-value" den Vorstand nicht entlasten oder Vorschläge der Geschäftsführung ablehnen. Insofern wird man hier als Halter der Vorzugsaktien durch das Wirken der Stammaktionäre abgesichert.
    Es gibt aber auch z.B. Garant Vz., Ediing Vz. etc., bei denen die Stammaktien im Mehrheitsbesitz sind und diese Absicherung nicht so gegeben ist.

    Was eben interessiert (s.Eingangsbeitrag) wäre, sind die vielen AG's, bei denen zumindest die Stammaktien im Mehrheitsbesitz sind. Beispiele hierzu gibt's Hunderte, z.B. T-Online, Audi, Ergo, Bauverein, Varta usw.

    Kann diesbezüglich jemand meine Bedenken ent- oder bekräftigen ?

    Gruß

    NullChecker

  • Vorzugsaktien sind stimmrechtslos, Stammaktien haben Stimmrecht. Viele Stammaktien -> viele Stimmen. Ist eigentlich recht simpel. I.d.R nehmen die Mehrheitsaktionäre mehr oder weniger direkten Einfluss auf das Unternehmen, in dem meisten Fällen sind sie im Aufsichtsrat vertreten. Ist ihr gutes Recht, ihnen gehört ja ein großer Teil des Unternehmens.

    Viele AGs die beide Aktiengattungen haben sind Familienunternehmen, bei denen die Gründerfamilie über die Stammaktien die (Stimm-)Mehrheit besitzt und dadurch auch gegen Übernahmen abgesichert ist. Mich hat das nie gestört, eher das Gegenteil.

    Ein Sonderfall ist noch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), hier gibt es einen persönlich haftenden Gesellschafter, der hat immer das Sagen, dazu muss er nicht mal Aktien besitzen. Eurokai ist so ein Beispiel oder dieser börsennotierte Fussballverein, wie heißt der noch?

  • ich teile Jo´s Ansicht, die billigeren zu kaufen. Als Kleinaktionär ist das Stimmrecht doch irrelevant.

    Es gab aber auch schon den Fall, dass die Vz. die teureren sind. Das ist der Fall, wenn sie liquider sind und die Fonds die kaufen. Fresenius ist so ein Beispiel. Da bekommst Du eine Prämie für die Stimmrechte - manchmal ist die Börse absurd. Oder genauer gesagt: Ich weiß, warum ich keine Fonds kaufe.

    Schön ist, wenn Stämme und Vorzüge notiert sind - das Verhältnis schwankt mitunter und erlaubt Arbitragemöglickeiten - Ahlers ist so ein Fall. Mal sind die Stämme teurer, mal die Vorzüge.

    Gruesse
    skeptiker

  • Noch eine Bemerkung zum Thema.

    Man findet bei kleinen Börsennotierten Unternehmen oft folgende Struktur:
    Die Stammaktien sind alle oder zur überwiegenden Mehrheit in der Hand des Firmengründers und seiner Famile, die Vorzüge sind komplett im Free Float. Diese Konstruktion ist ziemlich "altmodisch" so dass man auf eine Jahrzehntelange Historie zurückblicken kann, ob jemand die Kleinanleger hintergehen will, oder - was häufiger ist - ob die verschiedenen Mitglieder der Gründerfamilie alle selbst auf eine hohe Dividende Wert legen.

    Übrigens darf man höchsten genausoviel Vorzüge wie Stammaktien emittieren, die Vorzüge müssen eine höhere Dividende bekommen und sollte 2mal hintereinander gar keine Dividende bezahlt werden, werden sie automatisch in Stammaktien umgewandelt.

  • Das Stimmrecht ist selbst für Kleinaktionäre nicht immer irrelevant. Manchmal kann man es teuer verkaufen:

    Bei der Wella-Übernahme hat P&G für die Stämme 95 Euro und für die Vorzüge 65 Euro geboten. Vor der Übernahme notierten die Vorzüge meistens über den Stämmen. Weiss jemand wie das ganze für die Vorzugsaktionäre ausgegangen ist?

  • Bei der Wella-Übernahme hat P&G für die Stämme 95 Euro und für die Vorzüge 65 Euro geboten. Vor der Übernahme notierten die Vorzüge meistens über den Stämmen. Weiss jemand wie das ganze für die Vorzugsaktionäre ausgegangen ist?

    Das Angebot für Wella lag 2003 bei 92,25€ für die Stämme und zunächst 61,50€ für die Vorzüge, was später nachgebessert wurde auf 65€, dann gab es 2004 nochmals ein Angebot im Rahmen des BuG zu 72,86€ für beide. Der Squeeze-out kam erst im Dezember 2005 zu 80,37€ für beide Aktiengattungen. Im Spruchverfahren wurde das nachgebessert, es ging schließlich bis vor den BGH Ende 2020, und zwar wurde es festgesetzt auf auf 93,84€ für die Vorzüge und 93,30€ für die Stämme (plus Zinsen für 13 Jahre). Das Gericht billigte also den Vorzügen sogar mehr zu, vermutlich bedingt durch einen geringen Dividendenvorzug. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung könnte auch für andere AGs mit Vorzugsaktien Bindungswirkung entfalten. Es gibt also keine Prämie für das Stimmrecht.

    Die oben genannte Studie besagte, daß Vorzugsaktien zwar im Mittel 17% günstiger waren als die zugehörigen Stammaktien, daß sie sich jedoch nicht besser entwickelten, der Unterschied ist vernachlässigbar. Ich habe die Studie nur überflogen, frage mich aber, woran das lag. Übernahmen? Wenn der Abschlag dauerhaft bestehen bleibt, dann macht ausschließlich die Dividendenrendite den Unterschied (typischerweise geringfügig höhere Vorzugsdividende und vor allem eben der niedrigere Kurs). Bei 17% ist das begrenzt, sollte aber doch für das ein oder andere Prozent an Rendite gut sein? Das sollte besonders bei Aktien mit hoher Dividende gelten. Auf lange Sicht stammt der Wert und damit die Rendite zwar ausschließlich aus den Dividendenzahlungen. Aber bei niedriger Dividende liegt der Wert - bei angenommen effizientem Markt - sehr weit in der Zukunft, und hängt damit mehr von der Reinvestition (Wachstum) ab, während der initiale einmalige Kursunterschied auf lange Sicht vernachlässigbar ist.

    Rechenbeispiel: 1% Dividendenrendite vs. 1,17%. Beide wachsen um 6%, natürlich gleichermaßen! Damit Gesamtrendite: 7% vs 7,17%.

    Value-Aktie, die gar nicht wächst: Gesamtrendite = konstante Dividendenrendite von 7% vs. 8,19% (17% mehr)!

    Unterschied also +0,17% im ersten, aber +1,19% im zweiten Fall! Hier bei angenommen gleicher Rendite für die Stammaktie. Eine eventuelle Übernahmeprämie nur für die Stammaktien kommt beides mal noch dazu und ändert nichts am Unterschied zwischen Value und Growth, wobei ein unterschiedlicher Übernahmepreis mit der Wella-Entscheidung gegessen sein dürfte. Es könnte freilich weiterhin sein, daß jemand nur die Stammaktien übernimmt.

    In "unserer Demokratie" werden keine Minderheiten unterdrückt oder zum Schweigen gebracht (Boris Pistorius). Sondern die Mehrheit.
    "Unsere" Demokratie verhält sich zur Demokratie wie Transfrauen zu Frauen.

  • Vorzugsaktien sind selten geworden. Ich glaube sie werden nicht mehr ausgestellt, und nach und nach verschwinden sie ueber die Jahre, oft werden sie in Staemme gewandelt, so wie es jetzt mit BMV Vz passiert ist. Wella lieft toll fuer Vz-Besitzer, aber einige Aktionaere duerften es nicht ueberlebt haben - 15 Jahre bis zum Spruchverfahren? Wow, deutsche Gerichte sind echt lahm.

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  • Teilweise liegen Kursunterschiede zwischen Vorzügen und Stämmen auch einfach in der geringeren Liquidität begründet - das erklärt auch, warum in seltenen Fällen die Stammaktie günstiger ist. Ich will gar nicht darüber diskutieren, ob das aus wissenschaftlicher Sicht eine Kapitalmarktineffizienz begründet oder nicht - das können wir Privatanleger jedenfalls voll für uns ausnutzen! Und da es bestenfalls keinen Unterschied hinsichtlich der Renditeerwartung gibt, sollte man Vorzugsaktien den jeweiligen Stammaktien vorziehen, gerade wenn es offensichtlich durch Liquidität begründet ist, was man am Handelsvolumen erkennen kann oder auch daran, dass der Abschlag besonders groß ist. Ich habe die o.g. Studie nur überflogen - sie haben offensichtlich nicht um die Liquidität bereinigt. Es ist höchst erstaunlich, daß es trotzdem keinen Unterschied gab. Richtig konsistent scheint mir das nicht. So zeigen sie unterschiedliche Dividendenrenditen, schreiben aber weiter oben, daß feindliche Übernahmen in dem Beobachtungszeitraum sehr selten gewesen seien. Gleichzeitig schreiben sie was vom Wert des Stimmrechtes - aber wie begründet sich dann die fehlende Renditedifferenz? Die scheint es in geringen Maß durchaus gegeben zu haben, lediglich im Freiverkehr war es umgekehrt.

    Jedenfalls, das oben von mir Gesagte bedeutet nicht, daß Vorzugsaktien per se interessant sind, also über den Vergleich zu den Stammaktien hinaus. Es gibt ja auch Fälle, wo nur die Vorzugsaktie notiert ist, etwa bei Berthold Hermle.

    PS. Eine gewisse zeitlang, so etwa ab Ende der 90er, vielleicht auch später, waren Vorzugsaktien besonders interessant eben wegen der zu erwartenden Wandlung in Stammaktien. Aus den oben genannten Gründen, man wollte sie loswerden, und wie Joe schreibt, sind sie auch selten geworden. Man konnte also hoffen, daß sie in die teureren Stämme gewandelt werden - das war ein Katalysator, wenn auch nur ein langsamer/langfristiger. Die Frage ist, ob das immer noch so ist. Der Fall BMW spricht dafür, zeigt aber auch, dass es lange dauern kann. Keine Ahnung, 20% über 20 Jahre sind jetzt nicht riesig.

    PPS. Es dauerte bei Wella glaube ich deshalb so lange, weil es bis vor den BGH ging - vermutlich weil Grundsatzentscheidung wegen Vorzügen vs. Stämmen. Die Entscheidung der Spruchstelle vor dem Landgericht datiert glaub aus 2014, dann ging es noch vors OLG. Und dazwischen gab es auch noch ein Urteil bezüglich der Abfindung zum BuG, auf das wohl bezug genommen wurde. Ich habe von Fällen gelesen, wo es noch länger dauerte, über 20 Jahre.

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    Einmal editiert, zuletzt von Winter (21. Mai 2026 um 15:55)

  • Ich habe in Erinnerung, daß in Forschungsarbeiten festgestellt wurde, daß Aktien von KGaAs typischerweise mit einem Abschlag gehandelt werden. Die sind genauso eine deutsche Spezialität wie Vorzugsaktien, die es im Ausland nur dem Namen nach gibt, nämlich mit fester Verzinsung. Aber es ist wohl nicht nur die Tatsache, daß beide Aktiengattungen für ausländische Investoren unbekannt sind. Es spielt auch noch die fehlende Kontrollprämie bzw. das fehlende Stimmrecht eine Rolle. Die Kommanditaktionäre haben begrenzten Einfluß, weil die operative Führung stets beim Komplementär liegt, der nicht wie bei der AG vom Aufsichtsrat bestellt wird. Daher gilt die KGaA als resistent gegen feindliche Übernahmen. Das heißt aber auch, daß eine Übernahmefantasie fehlt. Der üblicherweise dabei gezahlte Aufschlag entgeht einem, was die Renditeerwartung mindert. Um das auszugleichen, müssen KGaA-Aktien mit Abschlag notieren. KGaAs könnten theoretisch freundlich übernommen werden, wenn der Übernehmer eine Einigung mit den Eigentümern das Komplementärs erzielt, aber das ist wohl sehr selten*. Da die KGaA-Struktur nicht ohne Grund besteht und sie im Besitz von Familien oder Stiftungen liegt, ist das meist praktisch ausgeschlossen. Gleichzeitig können solche Strukturen durchaus interessant sein, wenn es sich um eigentümergeführte Unternehmen handelt. Zugleich gab es international eine oder mehrere Studien, die widerlegt haben, daß Aktien mit 'insider ownership' überdurchschnittlich rentieren; eine andere hat es in Deutschland eben doch belegt.

    Ich dachte zuerst, daß KGaAs für uns Privataktionäre besonders interessant sind, eben weil sie oft günstiger sind (und natürlich nur dann). Mittlerweile tendiere ich zum Gegenteil, sie wären c.p. bei gleichem Preis eher weniger attraktiv als normale Aktien. Aber es hängt auch stark vom einzelnen Fall ab. Interessant wäre auch, wie sich Aktien verhalten haben, wo ein Rechtsformwechsel in die KGaA angekündigt wurde? Z.B. bei KSB war das vor Jahren der Fall.

    Bei Familienunternehmen mit entsprechendem langfristigem Mehrheitsaktionär ist es ähnlich, aber nicht gleich, denn da kann es je nach Konstellation eine Übernahme durch den Großaktionär geben. Liegt dessen Anteil bei knapp 90% oder gar 95%, dann wird es in der Regel eine Squeeze-out-Fantasie geben, was die Aktie besonders interessant macht. Das sind aber meist recht spezielle Fälle, dazu gibt es auf dem oben verlinkten Blog eine Liste an potenziellen Kandidaten. Dann müßte man unterscheiden: Mehrheitsaktionär ja/nein, handelt es sich um einen langfristigen bzw. Familienaktionär oder eine Stiftung wie bei KSB oder Cewe, der kaum jemals verkauft (kam aber bei Familien auch schon vor, vgl. Viessmann) ja/nein, ist der Anteil 51%, denn dann ist die Hürde viel höher, nochmals 49% zuzukaufen, oder liegt er bereits bei 90%? Je nachdem gibt es mehr oder weniger Chance auf eine Übernahme bzw. das Stimmrecht kann einen strategischen Wert bieten, der sich natürlich für alle Aktionäre entfaltet.

    Noch eine Bemerkung zu den Übernahmen: Das muß kein Vorteil sein, wenn einem eine Aktie günstig unter dem Hintern weggekauft wird, auch wenn man dann sehr schnell eine Prämie kassiert (vorteilhaft für die IRR). Man spricht nicht umsonst von "take under" im Englischen vs. "take over".

    * : Der einzige Fall, den GPT mir nannte, war Aixtron 2014, wo es am Ende an den Behörden scheiterte.

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    Einmal editiert, zuletzt von Winter (21. Mai 2026 um 17:16)