Essanelle Hair Group

  • Heute Kurssprung um 5% und gleichzeitig mehrere ad-hocs, in denen ein Eigentümerwechsel angezeigt wird: Eine Omikron AG sowie eine Saxonia Holding GmbH, beide aus Wolfsburg, überschreiten von 5% bis 75% alle Meldeschwellen und besitzen nun 89,78% der Stimmrechte. Hinter beiden Unternehmen steckt ein Herr Hubertus Klier, also vermutlich "Friseur Klier", der schon bisher 89,8% der Anteile hielt. Kurz formuliert: Herr Klier hat vermutlich in seiner Firmenkonstruktion die Aktien hin und her geschoben.


    Jetzt erhebt sich die Frage, ob da mal wieder ein Pflichtangebot fällig wird. Keine Ahnung, wie die juristische Sachlage ist, aber justament im letzten Vierteljahr war die Aktie wegen der Mindestlöhne etwas unter Druck. Auf diesen Zeitraum würde sich m.W. das Pflichtangebot beziehen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

  • Für die Akten und für die Liebhaber von Spezialsituationen:


    Nach der Mitteilung zum Eigentümerwechsel am 06.02. erschien am 08.02. ein Bericht in der Welt, wonach Essanelle einen Gewinneinbruch durch den Mindestlohn erwartet. Also eine Art verkappter Gewinnwarnung:
    http://www.welt.de/wirtschaft/…ch-durch-Mindestlohn.html


    Wiederum zwei Tage später, am 10.02., teilte Essanelle per ad-hoc mit, dass ihr Hauptaktionär (der sich nunmehr HairGroup AG nennt) einen Verschmelzungsvertrag anstrebt - inclusive squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre. Dort heißt es, der Hauptaktionär verlange,


    Zitat

    im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung die nächste Hauptversammlung der ESSANELLE HAIR GROUP AG über die Übertragung der Aktien sämtlicher übriger Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die HairGroup AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.


    http://www.stock-world.de/nach…out-deutsch-n5512400.html


    Die Aktie ist daraufhin nochmals leicht gestiegen, von 12,00 ¤ auf etwa 12,50 ¤ - ein All-Time-High.


    Die HV ist am 27. Juni, und für mich erhebt sich die große Frage, wie man sich in dieser Sondersituation am besten verhält.

  • Die Preisfrage ist ja, was eine "angemessene Barabfindung" ist. Der Mindestkurs, der IMO gezahlt werden muss, ist der gewichtete Dreimonatskurs vor Bekanntgabe der Verschmelzung. Den kann man irgendwo nachlesen.
    Absicherungsinstrumente scheint es keine zu geben, es stellt sich also die Frage, ob man riskieren will, dass Hair Group mehr zahlt als derzeit am Markt zu haben ist, oder nicht.

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith