• chfin: Du hast recht, der PWC-Bericht kann eigentlich nur von IB kommen. In der Lynx-Terminologie heißt das "Kontoverwaltung (Client Portal)". In der Kontoverwaltung kann man mittlerweile wieder handeln, eine Zeitlang ging das nicht, aber man kann z.B. keinen Börsenplatz auswählen. Da steht nicht einmal, wie das geroutet wird, vermutlich Smart Order Routing? Der Webtrader - das gleiche oder zumindest etwas ähnliches wird es auch bei IB direkt geben? - ist halt einfacher als die TWS zu bedienen. Daneben gibt es ja noch die Mobilapp, die auch einfach ist und noch etwas mehr Möglichkeiten beim Handel bietet.

    Ich träume ja schon lange davon, von Lynx zu IB zu wechseln. Ich zahle einen Haufen Geld für deutschsprachigen Support.

    In "unserer Demokratie" werden keine Minderheiten unterdrückt oder zum Schweigen gebracht (Boris Pistorius). Sondern die Mehrheit.
    "Unsere" Demokratie verhält sich zur Demokratie wie Transfrauen zu Frauen.

  • Ich träume ja schon lange davon, von Lynx zu IB zu wechseln. Ich zahle einen Haufen Geld für deutschsprachigen Support.

    Geht mir genauso. In über 10 Jahren hat der Lynx Support mir nur sehr selten was Sinnvolles gebracht.
    - Formular zur kostenlosen Ausbuchung wertloser Aktien
    - Info, wie ich eine Query mache, die die steuerlich korrekten Wechselkurse bei Kauf und Verkauf von Aktien abbildet
    - hm, war da sonst noch was?

    Konnte mich allerdings noch nicht aufraffen.

    Nach meinem Stand kann man sehr einfach das Lynx-Depot auf andere Introducing Broker umschreiben. Nicht aber auf IB selbst
    Für die Eröffnung eines IB Depots will IB anscheinend eine Freigabe des Introducing Brokers (irgendwo gelesen) - Lynx hat mir vor einigen Jahren mal geschrieben, Sie hätten nichts gegen die Eröffnung eines weiteren Depots bei IB und würden die Freigabe erteilen. Wenn man dann ein Depot via Lynx und eines via IB hat, dann kann man (aufwändig) auch die Bestände übertragen - Stand 2021

    Edit: mglw. war der Umzug deswegen aufwändig, weil verschiedene Standorte verwendet wurden.

  • In der Kontoverwaltung kann man mittlerweile wieder handeln

    Ah, deshalb

    Ich nutze ausschliesslich TWS zum Handel.
    Kontoverwaltung für die diversen Reports (Kauf, Bestände, Steuer, eigene Queries) und die Aufträge bei Wertpapiermaßnahmen.

  • ich dachte lynx wäre ein deutscher broker. Ich hab da auch mal mit dem service in berlintelefoniert.

    Jedenfalls gibt es bei lynx eine Abrechnung die man direkt in die steuerklärung übernehmen kann.

    Diese gibt es bei Ibkr so nicht. Man kann bei ibkr allerdings eine deutsche steuerinformation als formblatt zusätzlich beantragen. Leider kommt doe meist erst im august raus bzw. Dieses jahr habe ich gar keine bekommen. Den Steuerreport habe ich mir dann selbst zusammengestellt. Das geht eigentlich auch ganz gut, wobei ich diesmal währungseffekte nicht berücksichtigt habe. Wäre aber auch nicht schwer mit etwas excel skripting.


    Ich kann auch nicht sagen ob in der steuerinfi von ibkr alles stimmt. Hier im forum meinte jmd. da seien fehler drin.

  • phoenics: Nicht schwer mit Excel-Skripting? Also ich wäre damit überfordert, ich kann und will das nicht.

    Wir hatten es doch gerade davon: Den PWC-Steuerbericht müßte es doch auch bei IBKR geben? Mehr gibt es auch bei Lynx nicht.

    chfin: Mittlerweile scheinen alle Reseller und IB selbst bei IBIE in Irland geführt zu werden, und dann eröffnet man wohl einfach ein zweites Depot bei IB und macht einen internen Transfer. Das sollte automatisch, ohne Vorbehalte gehen.

    In "unserer Demokratie" werden keine Minderheiten unterdrückt oder zum Schweigen gebracht (Boris Pistorius). Sondern die Mehrheit.
    "Unsere" Demokratie verhält sich zur Demokratie wie Transfrauen zu Frauen.

  • ibt es bei lynx eine Abrechnung die man direkt in die steuerklärung übernehmen kann.

    Diese gibt es bei Ibkr so nicht. Man kann bei ibkr allerdings eine deutsche steuerinformation als formblatt zusätzlich beantragen. Leider kommt doe meist erst im august raus bzw. Dieses jahr habe ich gar keine bekommen. Den Steuerreport habe ich mir dann selbst zusammengestellt. Das geht eigentlich auch ganz gut, wobei ich diesmal währungseffekte nicht berücksichtigt habe. Wäre aber auch nicht schwer mit etwas excel skripting.

    hm. von welchen Dokumenten auf "IB-Sprech" bzw "Lynx-Sprech" redest du?

    Ich kenne deren Activity Report, der zumindest von meinem FA bislang akzeptiert wird (formal eigentlich unbrauchbar, da falsche Währungskurse) und den PWC-Bericht - mit korrekten Kursen, aber auch jedesmal, wenn ich da tiefer eintauche mit irgendwelchen Macken.


    Activity report bekommst du sowohl bei Lynx als auch bei CAP etc also auch bei IB. Der ist original von IB.

    PWC bekommst du ebenfalls bei IB und Lynx und vermutlich allen Introducing Brokers - weil (vermutlich) original von IB beauftragt.

    ? und - was sonst noch

  • Mittlerweile scheinen alle Reseller und IB selbst bei IBIE in Irland geführt zu werden, und dann eröffnet man wohl einfach ein zweites Depot bei IB und macht einen internen Transfer. Das sollte automatisch, ohne Vorbehalte gehen.

    ja, vermutlich.

    Probiere es doch mal aus und berichte.
    Dann kann ich vielleicht meine Faulheit überwinden und mache es nach.

    :-)

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Europäische Werte: vorübergehend vernünftig
    http://www.spiegel.de/kultur/gesells…-a-1100180.html

    Einmal editiert, zuletzt von chfin (18. November 2025 um 23:18) aus folgendem Grund: typo

  • Bei Interactive Brokers Ireland bekommt man ab Ende März eine "Umsatzübersicht" über das Vorjahr. Da steht alles was das Finanzamt wissen will auf Seite 1 in sehr kompakter Form und auf (bei mir 20) weiteren Seiten stehen die Details. Wenn man es noch genauer braucht dann gibt es Monatsübersichten die man ausdrucken oder in Excel üernehmen kann. Wenn jemand die FX-Daten im Detail braucht gibt es für jedes Jahr das FX Income Worksheet (bei mir 8 Seiten) mit am Ende 1,48€ FX-Gewinn :-). Ich glaube nicht, dass das Finanzamt hier nachrechnen will. Also einfach die Daten von Seite 1 eintragen und den Rest nur bei Nachfrage in ausgedruckter Form nachsenden.
    Den Handel erledige ich nur über TWS.

    "If it sounds too good to be true, it probably is."

    "Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis. Praktisch stimmt das aber nicht."

    "Erfahrung ist das was man bekommt, wenn man nicht bekommt was man möchte."

  • So ich habe gerade mal nachgesehen, wie die einzelnen Dokumente heißen.

    Bei Lynx gibt es die deutsche Jahressteuerbescheinigung.

    Die gibt es bei IB in ähnlicher Form als "Informativer Steuerbericht (Deutsch)" bzw. "German Tax Report" auf Anfrage. Allerdings habe cih diesen z.B. für letztes Jahr bis jetzt noch nicht erhalten. Daher musste ich dieses Jahr die Abrechnung selber machen.

    Zum Selber Erstellen gibt es Fremdwährungsberichte, Dividendenberichte und Transaktionsberichte. Ging bei mir eigentlich auch sehr gut - hat mich aber nen halben Nachmittag gekostet, um mich da durchzuwühlen.

  • (formal eigentlich unbrauchbar, da falsche Währungskurse)

    Welche Währungskurse sind denn richtig? Die von der EZB offiziell festgestellten Wechselkurse für den jeweiligen Tag? Und IB verwendet die minutenaktuellen Umrechnungskurse?

    In "unserer Demokratie" werden keine Minderheiten unterdrückt oder zum Schweigen gebracht (Boris Pistorius). Sondern die Mehrheit.
    "Unsere" Demokratie verhält sich zur Demokratie wie Transfrauen zu Frauen.

  • Welche Währungskurse sind denn richtig? Die von der EZB offiziell festgestellten Wechselkurse für den jeweiligen Tag? Und IB verwendet die minutenaktuellen Umrechnungskurse?

    Diejenigen, die dir abgerechnet wurden.

    "Die Nationalökonomie ist die Metaphysik des Pokerspielers"

    (Kurt Tucholsky)

  • Welche Währungskurse sind denn richtig

    Das FA möchte eine Gewinnrechnung a la
    Verkaufpreis in EUR abzgl. Kaufpreis in EUR = Gewinn in EUR.

    D.h.
    - der Kaufpreis muss von Fremdwährung nach EUR umgerechnet werden mit Währungskurs vom Tag des Kaufs (od. Wertstellungstag?)
    - der Verkaufpreis muss von Fremdwährung nach EUR umgerechnet werden mit Währungskurs vom Tag des Verkaufs (od. Wertstellungstag?)

    stattdessen rechnet IB (und damit auch alle Introducing Broker so:

    - Fremdwährungsverkaufsbeträge abzüglich Fremdwährungskaufbeträge = Gewinn in Fremdwährung
    - Gewinn in Fremdwährung * Wechselkurs = Gewinn in EUR
    (Wechselkurs untertags am Verkaufstag? Da hat es auch noch Abweichungen auf der x. Nachkommastelle zw Fremdwährungskurs für Kauf und für Verkauf)

    Für den Kauf und die dabei anfallenden Gebühren nutze ich via eigener Query den Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Kaufs.
    Für den Verkauf und die dabei anfallenden Gebühren nutze ich den Kurs zum Zeitpunkt des Verkaufs.
    Gewinn in EUR = Verkauf in EUR minus Kauf in EUR.

    Stichprobenweise geprüft stimmt das überein mit dem PWC Steuerbericht (aka unverbindlicher deutscher Steuerbericht)
    Das weicht ab vom Activity Bericht (Umsatzübersicht)

    Ob meine Query (und der PWC Steuerbericht) korrekt sind, bin ich mir nicht so sicher. Denn man könnte auch bzgl. Wechselkurs für den Zeitpunkt der Wertschreibung des Fremdwährungsbetrages argumentieren. ich meine, der ist je nach Börse +1 oder +2. Dann müsste man wohl die Kurse vom Zoll für diese Tage nehmen. Das kann man also noch erheblich verkomplizieren.

  • Natürlich kann man FIFO verwenden. Leichter ist es aber mit Mischkursen wenn man öfter mal zukauft. Imho hat das Finanzamt keine Einwände gegen Mischkurse solange man bei einer Methode bleibt und keine interne Günstigerrechnung für jede Transaktion anstellt. Ich hatte noch nie Probleme einfach die Daten des Brokers weiterzugeben. Vor Jahren hatte ich mal eine Üerprüfung, das Finanzaamt hat dann die Daten des Brokers statt meiner Excelberechnung genommen. War für mich ein paar Euro günstiger aber schneller erledigt als alles nachzurechnen. Zeit ist auch dem Finanzamt wichtiger als ein paar € auf oder ab.

    "If it sounds too good to be true, it probably is."

    "Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis. Praktisch stimmt das aber nicht."

    "Erfahrung ist das was man bekommt, wenn man nicht bekommt was man möchte."

  • Übrigens, die Aktivrente, also 2000 EUR steuerfrei/Monat zusätzlich gilt nicht für Kapitalerträge. Das ist auch richtig, denn wie wir Multimillionäre hier an Board alle wissen, sind Kapitalerträge komplett leistungslos zu gewinnen. Man geht an die Börse, und das Geld sprudelt einfach so aufs Konto, gelle.

    Der Bund der Steuerzahler plant angeblich eine Klage vor dem BVerfG. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, Einspruch gegen den Steuerbescheid für 2026 und Folgende einzulegen, um im Falle eines entsprechenden Urteils irgendwann rückwirkend diesen Sonderfreibetrag auch zu bekommen. Falls die Verfassungswidrigkeit festgestellt würde, wird man wohl kaum den "Aktivrentnern" das Geld rückwirkend wieder abnehmen können, sondern muss dann die Gleichbehandlung für alle herstellen. Allerdings, wenn sie bis dahin noch ein paar mehr linke Damen ins Richteramt hieven, wird das BVerfG der Regierung wohl nicht in die Suppe spucken ...

    Auch unsere Gedanken sind wircksame Factoren des Universums. Novalis

    Everything will be allright!

    Einmal editiert, zuletzt von Lando (7. Januar 2026 um 11:20)

  • Sie gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige & Co.

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

  • Eben, und damit beginnt die Verfassungswidrigkeit, denn die kleinen Selbstständigen gucken in die Röhre. Zu sagen, dass sie nur für Arbeitnehmer gelten soll, zeigt doch, was für ein merkwürdiges, um nicht zu sagen befremdliches Verhältnis, die Politiker und die Deutschen zur Selbstständigkeit haben.

  • Bei den Selbständigen geht man davon aus, dass die sowieso je nach Laune und Notwendigkeit weitererarbeiten.

    Die Überlegung dürfte hier auch gewesen sein, dass die Wirtschaft die Möglichkeit hat, die Rentner billiger zu beschäftigen. d.h. kostengünstigere Arbeitskräfte.

    "Die Nationalökonomie ist die Metaphysik des Pokerspielers"

    (Kurt Tucholsky)

  • Zu sagen, dass sie nur für Arbeitnehmer gelten soll, zeigt doch, was für ein merkwürdiges, um nicht zu sagen befremdliches Verhältnis, die Politiker und die Deutschen zur Selbstständigkeit haben

    Würde ich durchaus unterschreiben. Dito bzgl. Kapitalanlagen.

    Verfassungswidrig

    Warum?

    - Arbeitnehmerfreibetrag gibt es auch nur für Arbeitnehmer.
    - Rentenfreibeträge nur für Rentner
    - Sparerfreibetrag nur für Kapitalerträge.
    - Landwirte bekommen Dieselsteuerbefreiung und diverse andere Subventionen
    - Fischer bzw Schiffer weiss nicht mehr genau, aber da war auch was

    usw usf ... sind die alle verfassungswidrig?

  • Bei den Selbständigen geht man davon aus, dass die sowieso je nach Laune und Notwendigkeit weitererarbeiten.

    Korrekt.
    Obendrein haben Selbständige reichlich Gestaltungsspielraum. Arbeitnehmer dagegen kaum welchen.