• Tatsächlich muß man die Verlustbescheinigung bei allen Banken beantragen bis 15. Dezember, falls man die Verluste beim Finanzamt verrechnen will mit Gewinnen bei anderen Banken.

    Insofern sollte es ein Liquiditätsvorteil sein, wenn man sich die ausstellen läßt, sofern diese Konstellation vorliegt. Wenn man die Bescheinigung nicht ausstellen läßt, dann verrechnet die Bank die aufgelaufenen steuerlichen Verlust mit den zukünftigen Gewinnen, bevor sie die Abgeltungssteuer abzieht. Die Nutzung zieht sich dann also so lange hin, bis man bei der gleichen Bank wieder Gewinne in ausreichender Höhe macht. Das kann Jahre dauern.
    Aber wie ist das, wenn man die Bescheinigung ausstellen läßt: Wird dann der Verlusttopf beim Broker nicht auf null zurückgesetzt? Sonst würde einmal das Finanzamt die Verlust bei sich anerkennen, und die Bank nochmals, oder? Wenn man also nur Verluste hat und keine zu verrechnenden Gewinne bei einer anderen Bank, dann könnte die Ausstellung sogar wieder negativ werden für die Liquidität, denn statt einer sofortigen Verrechnung auf Bankebene könnte man sich die Steuer auf zukünftige Gewinne dann erst am Ende des Jahres zurückholen vom Finanzamt, durch die festgestellten Verluste.

    In "unserer Demokratie" werden keine Minderheiten unterdrückt oder zum Schweigen gebracht (Boris Pistorius). Sondern die Mehrheit.
    "Unsere" Demokratie verhält sich zur Demokratie wie Transfrauen zu Frauen.

  • >>Aber wie ist das, wenn man die Bescheinigung ausstellen läßt: Wird dann der Verlusttopf beim Broker nicht auf null zurückgesetzt? Sonst würde einmal das Finanzamt die Verlust bei sich anerkennen, und die Bank nochmals, oder? Wenn man also nur Verluste hat und keine zu verrechnenden Gewinne bei einer anderen Bank, dann könnte die Ausstellung sogar wieder negativ werden für die Liquidität, denn statt einer sofortigen Verrechnung auf Bankebene könnte man sich die Steuer auf zukünftige Gewinne dann erst am Ende des Jahres zurückholen vom Finanzamt, durch die festgestellten Verluste.

    Ja, sehe ich auch so, bzw. habe ich so verstanden.
    Bei den meisten wird es aber 2009 eher darum gehen Liquidität zurückzuholen,die durch die Abgeltungssteuer abgeflossen ist, und die bescheinigten Gewinne mit den Verlusten aus 2008 zuverrechnen.


    Gruß Paul

    Wer selbst nichts weiß, muss alles glauben...Wikipedia.

  • "Erstmals hat ein deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt. Das niedersächsische Finanzgericht verwies die Klage eines leitenden Angestellten gegen den "Soli" deswegen am Mittwoch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe".

    Na, da kann man nur die Daumen drücken.

    http://www.boerse-online.de/steuern-recht/…rig/514462.html

  • Wurde wahrscheinlich schonmal irgendwo behandelt, aber ich hab's vergessen: Macht die Besteuerung eigentlich Probleme beim Depotübertrag auf eine andere Bank? Mir geht es darum, daß von der alten Bank keine Steuer einbehalten wird, da der Übertrag auf sich selbst ja keinen steuerlich wirksamen Verkauf darstellt, und bei der neuen Bank müßte dann logischerweise der Einstandskurs übernommen werden von der alten Bank (sonst würde man davon profitieren, sofern die Papiere im Plus sind). Diese Einstandskursanpassung sollte auch noch kostenlos sein. Funktioniert das ganze auch noch mit ausländischen Banken wie Nordnet?

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  • Auslandsbanken führen ohnehin keine Abgeltungssteuer ab, es ist also fraglich wieso sie Einstandskurse an deutsche Banken übermitteln sollten.

    Wenn du Wertpapiere zwischen zwei deutschen Banken übertragen willst, dann würde ich doch mal bei einer Bank anrufen, und fragen wie das abgeltungssteuerlich genau funktioniert.

  • Bei Nordnet dachte ich an die Funktion als empfangende Bank. Wenn ich später versteuere, dann wären entsprechende Belege von der Bank schon eine feine Sache, statt alles selbst auszurechnen und zu belegen, und dann brauchen sie ja auch die tatsächlichen Kaufkurse.
    Nordnet würde ich ohnehin nur für steuerlich einfach zu handhabende Sachen verwenden, d.h. deutsche Aktien und evtl. noch Anleihen. Bei ausländischen Dividenden wird es schon komplizierter.

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  • Eine ausländische Bank ist nicht verpflichtet für das deutsche Steuerrecht relevante Belege zu erstellen, und mir ist auch keine ausländische Bank bekannt die so etwas macht. Für eine verbindliche Auskunft gibts aber nur eins: Bank anrufen

  • Ich berichtete bei den Goldminen, daß ich ein Übernahmeangebot gegen Aktien einer neuen Firma plus einer Barabfindung angenommen hatte, und zwar von Australiern.

    Jetzt ist die Transaktion durch, und es ergibt sich, daß steuerlich die Barabfindung wie eine Dividende behandelt wird - steckt in dem unendlichen Kleingedruckten zu Par 20.

    Das empfinde ich als supergerecht, da die Barabfindung ca die Hälfte des Wertes ausmacht und die Position außerhalb der Spekufrist war.

    Auch unsere Gedanken sind wircksame Factoren des Universums. Novalis

    Everything will be allright!

  • Das hier sind Steuergauner!
    Ist mir heute teuer zu stehen gekommen.
    Genußscheine sind rückwirkend Finanzinnovationen. Nix mehr mit Steuerfreiheit vor 2009 gekauft oder verrechnen der Kursgewinne mit in der Vergangenheit festgestellten Verlusten.
    Frei nach dem Motto, ich mach die Welt, wie sie mir gefällt!

    Hier ein Bericht (natürlich mit positiven Schlußabsatz):

    Fiskus kippt Bestandsschutz für Genussscheine

    Das Finanzamt vermiest Anlegern Genüsse: Werden vor 2009 erworbene Papiere verkauft oder fällig, wird auf den realisierten Gewinn Abgeltungssteuer erhoben. Die geänderte Sichtweise des Fiskus hat aber auch einen positiven Effekt.

    Ab dieser Woche setzen die Kreditinstitute eine geänderte Auffassung der Finanzverwaltung um, wonach die zuvor privilegierten Genussscheine als Finanzinnovationen eingestuft werden und so ohne Übergangsregel dem Systemwechsel seit Anfang 2009 unterliegen. Werden vor 2009 erworbene Genüsse verkauft oder fällig, wird auf den realisierten Gewinn Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben.

    Bislang sind Anleger und Banken davon ausgegangen, dass bis 31. Dezember 2008 im Depot gehaltene Anleihen Bestandsschutz genießen. Das galt auch für die rentenähnlichen Genussscheine. Diese in der Regel festverzinslichen Wertpapiere verbriefen den Anspruch auf einen Teil des Gewinns und die Rückzahlung des Kapitals. Genüsse nehmen damit eine Zwitterstellung zwischen Anleihen und Aktien ein. Manko gegenüber normalen Anleihen: Im Konkursfall werden Ansprüche anderer Gläubiger gegenüber denen der Genussscheininhaber vorrangig bedient. Eine weitere Besonderheit ist, dass sich die Zinshöhe neben einem festen Prozentsatz auch am Umsatz oder Gewinn des Unternehmens orientiert. Genussscheinkäufer setzen sich damit einem unternehmerischen Risiko aus. Dafür bieten die Papiere einen Kupon, der deutlich über dem Kapitalmarktzins liegt.

    Die geänderte Sichtweise des Fiskus hat aber auch einen positiven Effekt. Da viele Genussscheine aufgrund ihrer nachrangigen Schuldentilgung durch die Finanzkrise im Kurs gefallen sind, lassen sich Verluste im Depotbestand Ende 2008 jetzt besser nutzen, indem sie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne mit anderen Wertpapieren sowie Erträge aus Kapitallebensversicherungen mindern. Das gelingt nicht mit Papieren, die unter Bestandsschutz stehen und galt folglich bislang auch nicht für Genussscheine.

    Da die geänderte Rechtsauffassung erst jetzt zur Anwendung kommt, müssen Anleger Gewinne oder Verluste mit Genussscheinen zwingend in ihrer Einkommensteuererklärung 2009 deklarieren. Dann werden Gewinne im Nachhinein mit Abgeltungssteuer belegt, Verluste können zur Verrechnung mit anderen Kapitaleinnahmen herangezogen werden.

    11.02.2010
    von Robert Kracht

    Quelle: ftd
    © 2010 capital.de

  • Super, ich darf Genüsse in der Steuererklärung verrechnen!!
    Hey ... ?!!

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  • Die DAB stellt die Erträgnisaufstellung freundlicherweise kostenpflichtig zur Verfügung bis ca. Mitte Juni 2010, und nur auf Einzelanfrage. Abgabepflicht der Steuererklärung ist für viele am 31. Mai. 2010. Die ING-Diba schafft dies kostenlos und ungefragt bereits am 21. März.

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  • Berechnung der Lohnsteuer

    https://www.abgabenrechner.de

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

  • Ich hatte zweimal Kontakt zum Finanzamt wegen der Anlage KAP für letztes Jahr. Im April habe ich angerufen, da ich mir bei einigen Positionen nicht sicher war. (ohne inhaltliche Details)
    Frage 1: was ankreuzen - Antwort kreuzen sie dies an.. hmm...hmm... hmm, nein kreuzen sie lieber das an, da sind sie auf der sicheren Seite. Alles klar!
    Frage 2: Verstehe ich das richtig, dass ..... Antwort: Ich würde das auch so interpretieren. Aha
    Am Besten war die Antwort auf Frage 3: Wie sie das ausfüllen sollen, kann ich ihnen noch nicht sagen, wir haben das neue EDV-Programm noch nicht und müssen dann erst mal Erfahrung sammeln, wie das Programm die Eingaben verarbeitet. Juhu!!!

    Nach den Presseinfos über das nicht funktionierende EDV-Programm habe ich diese Woche noch mal angerufen und die freundliche Antwort erhalten:
    Sie sind ein Fall, der nicht funktioniert. (Ist das nicht bezaubernd formuliert). Die Damen war sehr freundlich und bemüht, hatte jedoch - wie ihre Kollegen - keinerlei Informationen, wann es eine Lösung geben könnte.

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • Kurze Frage an die Steuerexperten: Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2009 (Ja, ich bin spät dran). Ab 2009 haben die Banken ja direkt Kapitalertragssteuer von meinen Spekulationsgewinnen abgeführt. Welche Belege brauche ich nun für die Geltendmachung meiner Altverluste aus den Krisenjahren, um einen Teil der 2009 abgeführten Steuer wiederzubekommen?

    Was ich bereits habe, ist ein Beleg über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Reicht dieser Zettel für die Steuererklärung aus, weil das Finanzamt die Info über die 2009 gezahlte Kapitalertragsteuer inzwischen direkt von der Bank bekommt, oder muss ich noch irgendeinen Nachweis von der Bank beilegen?

    Und was ist mit Aktien, die ich 2008 gekauft und innerhalb von 12 Monaten wieder verkauft habe? Hier gilt doch m.W. noch die Altregelung von vor 2009, d.h. in diesen Fällen habe ich bislang wohl noch keine Steuern bezahlt. Zumindest diese Transaktionen muss ich dem Finanzamt doch noch auflisten, oder?

    An der Börse ist es am klügsten, sich dem Trend anzupassen und nur dann antizyklisch zu handeln, wenn die Situation wirklich extrem ist. (Jens Erhardt)

  • Meine Vorschläge (ohne Anspruch auf Richtigkeit.. )

    genau, der Beleg über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sollte ausreichen und ist beim Finanzamt ohnehin registriert.

    Aktien mit Kaufdatum bis 2008 werden gemäß den bisherigen Regelungen als privates Veräußerungsgeschäft behandelt:

    Der Gewinn ist also in Anlage SO inZeile 46/47 (Nr. 126) einzutragen. Eine Einzelauflistung kann man beifügen


    Gewinne "neuerer" Aktien, die der Abgeltungssteuer unterliegen, werden als Kapitalerträge behandelt und in Anlage KAP Zeile 7/9/14.. eingetragen.
    Gezahlte Abgeltungssteuer und Sozi kommen in Zeilen 49/50. Der Steuerbescheid der Bank weist die Eintragungen vermutlich genauer aus.

    In Anlage Kap nicht vergessen, Zeile 59 anzukreuzen (Verlustverrechnung mit Altverlusten).

    2 Mal editiert, zuletzt von Donglengcha (14. Januar 2011 um 20:09)

  • Aarrggg

    Habe gesten meinen Einkommensteuerbescheid für 2010 erhalten. Nein, nun kommt keine tiefgehende Steuerkommentierung, viel einfacher, die Feststellung dass Mitarbeiter des Finanzamts - positiv gesprochen - auch nur Menschen sind; negativ gesprochen... nein, das wäre despektierlich.
    Beim Überfliegen des Bescheides - und meine Steuererklärung ist wahrlich kurz und übersichtlich - habe ich drei wesentliche Fehler gefunden.
    Anruf beim Finanzamt:

    Kommentar zu Punkt 1: Oh, das habe ich wohl übersehen, ist nicht böse gemeint, das ist so weit unter in der Steuererklärung... (geistige Erschöpfung ab Zeile 45???)

    Kommentar zu Punkt 2: Oh, da habe ich micht wohl in der Zeile vertan.

    Kommentar zu Punkt 3: keiner, lieber gleich: Ich übersende Ihnen einen neuen Bescheid, Sie brauchen keinen Einspruch einlegen.

    Soll man nun lachen oder weinen? Auf jeden Fall den Steuerbescheid überprüfen...

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • Telefonische Zusagen sind so eine Sache...
    Wenn nach drei Wochen kein neuer Bescheid gekommen ist, würde ich schriftlich Einspruch einlegen.

    Habe diese Woche auch meinen Einkommensteuerbescheid erhalten. Er stimmt immerhin zu 95%...

    "I am not buying anything right now. I am mainly looking out the window." (Jim Rogers, Feb. 2012)

  • Zitat

    Original von Herakles
    Und wie willst Du feststellen, zu wieviel % der Bescheid stimmt? Steuersoftware? Steuerberater?


    Nichts dergleichen, es war eher eine Spoksche Schätzung. Ich hätte besser schreiben sollen: "ca. 95%" oder "nicht hundertprozentig".
    Speziell ging es um strittige Angaben einer ausländischen Bank, bei deren Anerkennung sich die Finanzämter bekanntlich schwer tun.

    "I am not buying anything right now. I am mainly looking out the window." (Jim Rogers, Feb. 2012)

  • Von meiner Bank habe ich eine Neuabrechnung für die Zwischendividende bei Total Produce erhalten und mir daraufhin mal die erste Abrechnung angesehen.
    1. Abrechnung:
    Dividende
    ./. 20% Quellensteuer (alles rückforderbar)

    Zur Berechnung der deutschen Steuer:
    Von der Bruttodividende wurde das 4fache der 18% anrechenbaren fiktiven Quellensteuer sbgezogen, der Rest mit 25% KEST + Soli belastet -> macht 11,2% deutsche Steuer auf Bruttodividende
    Netto blieben 68,8%
    So weit, so verwirrend.

    Die Neuabrechnung ist da einfacher:
    Bruttodividende
    ./. 20% Quellensteuer (wieder rückforderbar)
    ./. 25% KEST
    ./. Soli
    und nix wird angerechnet
    Bleiben: 53,6% netto

    Meine Info war, das Irland keine Quellensteuer erhebt.
    Muss man sich jetzt vorher als Steuerausländer in Irland registrieren lassen?
    Hat jemand Erfahrungen?

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham