Tatsächlich muß man die Verlustbescheinigung bei allen Banken beantragen bis 15. Dezember, falls man die Verluste beim Finanzamt verrechnen will mit Gewinnen bei anderen Banken.
Insofern sollte es ein Liquiditätsvorteil sein, wenn man sich die ausstellen läßt, sofern diese Konstellation vorliegt. Wenn man die Bescheinigung nicht ausstellen läßt, dann verrechnet die Bank die aufgelaufenen steuerlichen Verlust mit den zukünftigen Gewinnen, bevor sie die Abgeltungssteuer abzieht. Die Nutzung zieht sich dann also so lange hin, bis man bei der gleichen Bank wieder Gewinne in ausreichender Höhe macht. Das kann Jahre dauern.
Aber wie ist das, wenn man die Bescheinigung ausstellen läßt: Wird dann der Verlusttopf beim Broker nicht auf null zurückgesetzt? Sonst würde einmal das Finanzamt die Verlust bei sich anerkennen, und die Bank nochmals, oder? Wenn man also nur Verluste hat und keine zu verrechnenden Gewinne bei einer anderen Bank, dann könnte die Ausstellung sogar wieder negativ werden für die Liquidität, denn statt einer sofortigen Verrechnung auf Bankebene könnte man sich die Steuer auf zukünftige Gewinne dann erst am Ende des Jahres zurückholen vom Finanzamt, durch die festgestellten Verluste.