Hallo zusammen,
ein Kollege von mir hatte mit seiner Bank folgendes Problem.
Er hatte eine Anleihe, deren Zinssatz an irgendeine Bedingung gekoppelt war, und die deswegen als `Finanzinnovation' galt. Die Anleihe wurde in 2001 am Markt fuer 102.5% gekauft und wurde Anfang 2006 faellig.
Seine Bank rechnet jetzt wie folgt ab:
Kaufkurs: nicht bekannt (was eigentlich nicht stimmt)
Rueckzahlungskurs: 100%
Dann werden 30% des Nennwertes als Gewinn angenommen (bei 10000 EUR also 3000 EUR) und unterliegen der Zinsabschlagsteuer plus Soli (also gut 900 EUR Abzug).
Soweit ich das verstehe, muss bei einer `Finanzinnovation' die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufkurs als Einkommen versteuert werden, ungeachtet der Spekufrist, und unterliegt damit natuerlich auch der Zinsabschlagsteuer. Aber natuerlich nicht der Rueckzahlungskurs! Zumal der Kaufkurs der Bank bekannt ist. Die Bank sagt ihm auf Nachfrage, dass er die Differenz bei seiner Steuererklaerung angeben muss und dann vom Finanzamt zurueckbekommt.
Jetzt interessiert mich die Rechtslage:
(1) Darf die Bank auf irgendeinem Grund den (bekannten) Kaufkurs nicht beruecksichtigen und muss sie das dem Finanzamt ueberlassen?
(2) Kann er die Bank zwingen, den Kaufkurs sofort zu beruecksichtigen? (Zumal es bei dem Kursverlust von 102.5% zu 100% sogar einen Verlust gegeben hat, der sein zu versteuerndes Einkommen sogar mindern muesste)
Ich selbst habe neulich einen floater gekauft, und fuerchte nun, dass ich irgendwann dasselbe Problem habe. Wenn da tatsaechlich erstmal 30% von 30% des Nennwertes abgezogen werden, dann ist eine auslaendische Depotbank natuerlich ein extremer Liquiditaetsvorteil.
Ueber Eure Tips und Hinweise freut sich
Balkenchart