Euromicron (566000)

  • Das da nicht viel zu retten ist, ist klar (Die Solonanleihe habe ich nach der Insolvenz zu Kursen um 5% gekauft - das ist der Erwartungshorizont).


    Aber schon der Insolvenzverwalter hat ein Eigeninteresse die Masse hoch zu bekommen, weil sein Honorar davon abhängt. Da muss man schon fragen, wozu die "Interessenbündelung" da eigentlich nutzen soll, die ja auch noch aus der Masse bezahlt wird? Um ab und an eine Abschrift aus dem Sachstandsbericht zu bekommen?


    Bei der WGF hat auch der Gläubigervertreter der SdK tatenlos zugeschaut, wie der Laden vom Management während der Eigenverwaltung weiter geplündert wurde. Wenn der Gläubigervertreter untätig ist, braucht man ihn auch nicht.


    Überhaupt sind Gläubigervertreter wegen der rechtlichen Ausgestaltung im Insolvenzrecht eher von zweifelhaften Nutzen für die Gläubiger. Die OSA ist eine Schutzvereinigung der Schuldner, die das ausnutzt, und sich gerne als Gläubigervertreter einsetzen lässt. Die sind komplett unseriös, um es freundlich auszudrücken. Den Vergleich mit der OSA habe ich nicht gemacht, und würde ihn auch nicht machen.

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

  • Das sind die Anwälte, die Geld verdienen wollen, nicht die ehrenamtlichen Vertreter der SdK.


    Die "ehrenamtlichen Vertreter der SdK" sind, in diesem Falle zumindest, Anwälte, die als Gläubigervertreter ganz gute Honorare aus der Insolvenzmasse bekommen. Der "Aufruf zur Interessenbündelung" ist Aquistätigkeit - nicht für die SdK, sondern für die eigene Kanzlei.

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

  • Ich bin bei Euromicron nicht direkt betroffen, sondern nur indirekt über die Funkwerk AG. Was Funkwerk bewogen hat, dort einzusteigen ist mir rätselhaft, obgleich ich doch eine gewisse Vermutung habe. Aber das ist eine andere Geschichte.


    Fakt ist: Was bei Euromicron gelaufen ist, ist eine Sauerei. Ganz besonders gegenüber all jenen, die im letzten Jahr noch die Kapitalerhöhung(en) gezeichnet haben. So etwas gehört rechtlich aufgearbeitet. Wenn der (oder soll ich lieber sagen die) Vorstand hier Pflichtverletzungen begangen hat (wovon ich persönlich stark ausgehe), dann muss er (sie) oder die D&O-Versicherung (falls es eine gibt) dafür gerade stehen.


    Dass auch die SdK hier Rechtsanwälte beauftragt und diese auch Geld verdienen, dürfte klar sein, aber bei denen weiß ich zumindest, auf wessen Seite sie stehen. Die sind mir allemal lieber als OSA.

    "Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil." - Albert Einstein -

  • Ich bin bei Euromicron nicht direkt betroffen, sondern nur indirekt über die Funkwerk AG. Was Funkwerk bewogen hat, dort einzusteigen ist mir rätselhaft, obgleich ich doch eine gewisse Vermutung habe. Aber das ist eine andere Geschichte.


    Fakt ist: Was bei Euromicron gelaufen ist, ist eine Sauerei. Ganz besonders gegenüber all jenen, die im letzten Jahr noch die Kapitalerhöhung(en) gezeichnet haben. So etwas gehört rechtlich aufgearbeitet. Wenn der (oder soll ich lieber sagen die) Vorstand hier Pflichtverletzungen begangen hat (wovon ich persönlich stark ausgehe), dann muss er (sie) oder die D&O-Versicherung (falls es eine gibt) dafür gerade stehen.


    Dass auch die SdK hier Rechtsanwälte beauftragt und diese auch Geld verdienen, dürfte klar sein, aber bei denen weiß ich zumindest, auf wessen Seite sie stehen. Die sind mir allemal lieber als OSA.

    Wobei Euromicron immer schon ein Saftladen war. Wer da Geld rein getan hat, hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.


    In Deutschland wird sowas in der Regel auch nicht wirklich geahndet. Man schreibt einfach in den Prospekt dass das Risiko eines Totalverlustes besteht und das war es dann. Ich erinnere nur an das Mittelstands-Anleihen Massaker. Kann mich nicht erinnern dass da irgendeiner in den Knast musste und die D&O Versicherung zeiht auch nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen.

  • In Deutschland wird sowas in der Regel auch nicht wirklich geahndet. Man schreibt einfach in den Prospekt dass das Risiko eines Totalverlustes besteht und das war es dann. Ich erinnere nur an das Mittelstands-Anleihen Massaker. Kann mich nicht erinnern dass da irgendeiner in den Knast musste und die D&O Versicherung zeiht auch nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen.

    In dem Punkt kann man die Amis wirklich beneiden.

    "Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil." - Albert Einstein -

  • Die "ehrenamtlichen Vertreter der SdK" sind, in diesem Falle zumindest, Anwälte, die als Gläubigervertreter ganz gute Honorare aus der Insolvenzmasse bekommen. Der "Aufruf zur Interessenbündelung" ist Aquistätigkeit - nicht für die SdK, sondern für die eigene Kanzlei.

    Das stimmt nicht ganz. Es ist richtig, dass die gemeinsamen Vertreter die das Mandat über die SdK bekommen auch (wie es bei der Rolle nun mal ist) aus der Insolvenzmasse bezahlt werden. Das wäre auch bei jedem anderen GV so. Es sind nicht immer Anwälte (mich hat man z.B. auch einmal gefragt, ich hatte dafür aber keine Kapazitäten). Richtig ist aber auch, dass ein nicht unerheblicher Teil der Einnahmen aus dem Mandat an die SdK abgeführt wird (Zahl habe ich nicht im Kopf, aber es müssten so ~20% sein). Die Tätigkeiten leisten somit einen Beitrag zur Finanzierung des Vereins. Deswegen auch diese Aufrufe zur Interessenbündelung. Ich war zum Glück noch nie von einer solchen Situation betroffen, aber als einzelner dürfte man in solchen Verfahren keine Chance haben (außer man ist großer Insti - und selbst die beauftragen auch mal die SdK, z.B. geschehen bei einer A.T.U. Anleihe)

  • Die SdK hatte damals eine Klage wegen Zinsen auf die Eurohypo-Genußscheine geführt und Ende 2013 gewonnen (Vergleich). Es wurden 15% auf den Nachzahlbetrag als Erfolgsgebühr fällig, das hatte sich für mich gelohnt.

    „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht." – Benedikt Lux, Grüne Berlin

  • Wie überall, wo man für Leistung nicht direkt bezahlt, müssen einzelne Akteure - wenn sie denn nicht gänzlich für andere aus ideellen Gründen tätig sein wollen- ihr Geld irgendwie anders verdienen.


    Ich finde, beide Sichten - pro und eher contra Schutzgemeinschaften - haben Berechtigung. Manche Themen hätte man alleine nie angepackt und man kann auch der Meinung sein, dass solche Gemeinschaften (eigentlich auch eine Art Lobbyisten) helfen, die Waage zwischen Anlegern und Unternehmenslobby zu halten.

    Man kann aber auch sagen, es wäre im ganzen günstiger ohne Anwälte, so dass beispielsweise ein größerer Teil der Insolvenzmasse immerhin den Gläubigern zugute käme anstatt den Anwälten.


    Insgesamt finde ich den Trend zu Sammelklagen/Musterfeststellungsklagen etc. nicht immer gut. In Summe ist man zu schnell mit dabei da es keinerlei eigene Anstengung oder Geld kostet. Es ist sicher nicht einfach Regelungen zu finden, die das Schutzbedürfnis eines kleineren Partners gegen die Mißbrauchsgefahr abwägen. Bei der SdK würde ich insgesamt annehmen, sie stehen auf der richtigen Seite auch wenn die Qualität der Leistung von einzelnen agierenden Personen abhängt. Gibt es hier ein unabhängiges übergeordnetes Gremium das Qualität und Ethik der Beratung überwacht?