Selten gestellte Fragen (Diverse)

  • Ich eröffne diesen Beitragsfaden für kleinere Fragen, die keine größere Erörterung brauchen und damit keinen eigenen Thread wert sind. Kieselsteinchen eben.


    Also, erste Frage: Wenn man sich zu einer HV anmeldet und bereits Eintrittskarten von seiner Bank bekommen hat, werden die Aktien dann bis zur HV gesperrt? Bei ProSieben behält man zum Beispiel auch dann die Stimmrechte, wenn man die Aktien vorher verkauft. Bei Rodriguez werden die Aktien dagegen gesperrt, laut Homepage. Dort gibt es aber auch mehrere Verwahrmöglichkeiten.

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Nächste Frage:


    Wann ist ein Delisting zwecks eines Going-Private möglich, also nicht wegen Liquidation? Muß vorher ein Abfindungs-Verfahren gegenüber den Minderheitsaktionären durchgeführt werden? Welche Mehrheit ist ggf. auf der HV nötig?
    Bei IPC Archtec war das vor Jahren mal angedacht. Bei Computerlinks wurde aktuell auch darüber spekuliert.

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Das fällt unter das Thema squeeze out, wofür eine 95%ige Aktienmehrheit und eine angemessene Abfindung der Minderheitsaktionäre erforderlich ist.


    Eine ausführliche Erläuterung gibt's hier


    Gruß, witchdream

  • Ich bin nicht Experte dafür, sonst würde ich die Frage ja nicht stellen, aber ein Squeeze-Out scheint etwas völlig anderes zu sein. Die diesbezüglichen Verfahren kannte ich bereits.


    Squeeze-Out bedeutet immer, daß die Minderheitsaktionäre zwangsabgefunden werden. Hinterher ist man also nicht mehr Aktionär. Sinnvollerweise folgt dann auch ein Delisting, denn wozu sollte die Börsennotierung auch weiterbestehen, wenn es nur noch den/die Hauptaktionär(e) gibt.


    Ein Delisting kann aber offenbar auch stattfinden ohne Squeeze-Out, nur mit einem Abfindungsangebot. Wenn dieses nicht angenommen wird, dann bleibt man Aktionär, nur hat man später keine Möglichkeit mehr, die Anteile über die Börse zu verkaufen. Das ist als Kleinaktionär ein herber Nachteil. IPC Archtec sollte glaube ich sogar in eine GmbH umgewandelt werden.

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Hallo,


    ja, ich erinnere vage an einen Fall, in dem die Notierung eingestellt wurde und die AG in ein KG umgewandelt wurde. Die Aktionaere, die da nicht vorher verkauft haben, hatten am Ende dann winzig kleine Kommanditanteile. Es gab dann noch das Geruecht, dass sie es nicht bereut haben.


    Welche Firma das war, habe ich vergessen - das war irgendwo in den (Un)tiefen des WO-Boards. Das war aber auf jeden Fall vor der Einfuehrung des Squeeze-Outs, d.h. es kann sein, dass diese Moeglichkeit nicht mehr besteht und durch Squeeze-Out ersetzt wurde.


    Entschuldigt, ich bin da auch nur am Raten.


    Balkenchart

  • Wenn ich das richtig verstehe muss "Delisting" auch nicht heißen, dass das Unternehmen danach keine AG mehr ist. Sie kann danach sogar im Freiverkehr gehandelt werden. Ok, das wäre dann kein echtes Going Private, aber i.d.R. ist die Aktie aufgrund von Beherrschungs-/Gewinnabführungsverträgen nicht mehr zu Anlagezwecken geeignet. Um ein Delisting zu beschließen, reicht übrigens eine einfache Mehrheit auf der HV.


    Beispiel Kässbohrer (ad-hoc vom 15.12.2006):
    Der Vorstand hat weiter auf Anregung der Mehrheitsaktionärin beschlossen, alle erforderlichen Maßnahmen für ein Delisting der Gesellschaft einzuleiten. Die Höhe der Abfindung, die den Aktionären im Zusammenhang mit dem Delisting angeboten wird, wird derzeit ermittelt. Nach Durchführung des Delisting soll die Aktie der Gesellschaft ausschließlich im Freiverkehr gehandelt werden.


    Delisting heißt in diesem Fall wohl, dass die Aktien in keinem amtlichen Markt mehr gehandelt werden.

  • Eine Möglichkeit des "Going Private" zieht gerade Rapunzel Naturkost AG durch. Die waren allerdings nur außerbörslich gehandelt. Dort wird in eine GmbH umgewandelt. Eine Börsennotierung wäre in diesem Fall entsprechend beendet.
    Hier gilt das Umwandlungsgesetz (UmwG). Möglich bei 75% Zustimmung, wer nicht als MinimalGmbHGesellschafter darben will, muß gegen den Beschluß Widerspruch einlegen, bekommt eine Abfindung, dann auf höhere Abfindung klagen...


    Mich hat der Alleinvorstands-Großaktionär damit aus meiner größten Aktienposition rausgetrieben (grummel-wüte-schimpf).

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • Bei Insolvenz einer Bank gehört mein Depot nicht zur Konkursmasse.
    Soweit so gut, wie sieht es praktisch aus?
    Wird mein Depot bis zur Klärung eingefroren?
    Wenn ich weiter handeln kann, was passiert mit dem Verkaufserlös?
    Muss ich immer nur mit 20000¤ hantieren?
    Gut, ich muss die Bank wechseln, bei einer Kettenreaktion
    hilft mir das auch nicht.
    Das Depot ist sicher aber ich kann nicht ran, erinnert
    etwas "Die Renten sind s...."

  • Gibt es eigentlich Angaben oder am besten Charts zur impliziten Volatilität für Einzelaktien, so wie es das auch für den DAX-Future gibt, mit dem V-DAX new?

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • gab's mal bei Onvista - haben sie leider rausgenommen


    ich suche sowas auch.
    Bei Sal Oppenheim gibt's einen Volareport der die Volas verschiedener Aktien jeden Monat angibt.

    Value investing is at its core the marriage of a contrarian streak and a calculator - Seth Klarman

  • Eigentlich hat das nur Sinn bezogen auf die Vergangenheit. Die implizite Volatilität von einzelnen Derivaten läßt sich ja jeweils berechnen, aber die soll in den historischen Zusammenhang gestellt werden (z.B. Optionsscheine auf BASF sind jetzt besonders billig etc.).

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Zitat

    Original von Winter
    Gibt es eigentlich Angaben oder am besten Charts zur impliziten Volatilität für Einzelaktien, so wie es das auch für den DAX-Future gibt, mit dem V-DAX new?


    Es gibt einige Datenanbieter und Broker, die die implizite Vola mitliefern. Wer z.B. bei Interactive Brokers ein Konto mit Optionshandel hat und die entsprechenden Daten abonniert, kann sich solwohl implizite als auch historische Vola als Chart anzeigen lassen. Das geht zumindest fuer CBOE und EUREX.


    Dann gibt es noch eine Reihe von Datenlieferanten wie z.B. http://www.ivolatility.com. In wiefern die die Eurex abdecken, habe ich nie recherchiert.


    Viele Gruesse,


    Balkenchart

  • Winter


    Kaufpreisallokation kenne ich in folgendem Zusammenhang:


    Ist bei einem Unternehmenskauf der Kaufpreis > EK des Unternehmens wird der "Überhang" zunächst auf die Aktiva verteilt, d.h. sie werden zum fair value angesetzt, was i.d.R. einer Zuschreibung entspricht. Entsprechend erhöht sich das EK. Der nicht verteilbare Teil wird dann als Goodwill aktiviert. Finanzinvestoren aktivieren im Rahmen der Allokation gerne Markenrechte und ähnliches Gedöns, was dann zu wunderbaren Monster- und Mutantenbilanzen führt.


    Bei Abschreibung in dem Zusammenhang bin ich mir nicht sicher, schätze aber, dass es bei dem Fall eintritt, dass der fair value eines Witschaftsgutes geringer ist als der bisherige Buchwert.


    Gruß
    best_choice

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • Die Kaufpreisallokation hat zur Folge, daß in den Folgejahren die Abschreibungen auf die im Wert erhöhten Wirtschaftsgüter steigt.


    Ein Beispiel: Unternehmen A und B besitzen je eine große (identische) Maschine, die eine Nutzungsdauer von 20 Jahren besitzt. Die historischen Anschaffungskosten betrugen je 200, die Maschinen sind 15 Jahre alt und haben daher einen Restbuchwert von 50.


    Nun kauft Unternehmen A das Unternehmen B zu einem weit über dem Buchwert liegenden Kaufpreis. Der Kaufpreis wird nun soweit möglich auf die gekauften Wirtschaftsgüter (hier die Maschine) verteilt. Der verbleibenden Betrag als Goodwill ausgewiesen. Den Spielraum für die Kaufpreisallokation bilden die (vermeintlichen) stillen Reserven auf die jeweiligen Wirtschaftsgüter.


    Wird nun die Maschine von Unternehmen B mit einem Zeitwert von 150 angesetzt, ergeben sich folgende Effekte: Die identischen Maschinen werden nach dem Unternehmenskauf völlig unterschiedlich bewertet. Der Buchwert der Maschinen ist von 100 (2x 50) auf 200 gestiegen. Verteilt man die Zuschreibung auf 10 jahre Restnutzungsdauer so erhöht sich die künftige Abschreibung von 20 (2x10) auf 30. Bis zum Ende ihrer neuen Mutzungsdauer wird die Maschine B um sage und schreibe 150 % ihrer Anschaffungskosten abgeschrieben.


    Wie man an dem Beispiel sehen kann, spiegeln sich die M&A- Orgien der vergangenen Jahrzehnte nicht nur in der Bilanzposition Goodwill nieder, sondern führen auch in an und für sich unverdächtigen Bilanz- und GuV-Positionen zu (allerdings nahezu unsichtbaren) Verwerfungen.


    Bei anlagenintensiven Unternehmen wird sich idR. der größte Teil des den den erworbenen Buchwert übersteigenden Kaufpreis allozieren lassen.


    Nachdem man mittlerweile (nach IFRS/USGAP) auf so ziemlich alles seinen Kaufpreis verteilen darf, auch auf Dinge mit denen man zu Zeiten des guten alten HGB den Ansatz eines Firmenwertes theoretisch gerechtfertigt hat, kann man diese Restgröße getrost als "zu viel bezahletn Kaufpreis" ansehen, für den sich auch bei größter Phantasie kein Gegenwert mehr finden läßt. Daß diese "Heiße Luft" - Bilanzposition inzwischen bilanztechnisch wie Grundvermögen behandelt wird (sprich: nicht abgeschrieben wird), läßt sich vermutlich nur mit der erfolgreichen Lobbyarbeit der Finanz- und Heuschreckenindustrie erklären.

  • Hallo Gulbenkian,


    vielen Dank fuer die Erklaerung - das war mir neu.


    Nochmal langsam fuer mich zum Mitdenken. In B's Bilanz war die Maschine schon auf 50 von urspruenglich 200 abgeschrieben, aber der Kaeufer A kann sie trotzdem wieder mit 150 ansetzen und ueber 10 statt der urspruenglich verbleibenden 5 Jahre abschreiben?


    D.h. in anderen Worten, ein Teil dessen, das man fairerweise als 'Firmenwert' bezeichnen muesste, naemlich mehr als den bilanziellen Restbuchwert von 50 fuer die Maschine zu bezahlen, kann man wieder in den Aktiva vertecken? Aber immerhin wird er am Ende tatsaechlich abgeschrieben.


    Balkenchart