Ausländische und fiktive Quellensteuer, DBA

  • Das ist der im ersten Link, nur nicht beworben sondern ausprobiert.

    Ahh, auf der Webseite, naja dort hab ich nix gelesen, weil ich hab das Problem nicht. ;-)

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.«
    Buffett

  • Aha, auf belgische Dividenden zahlt man in Deutschland ja seit letztem Jahr 58% Steuern. Der Grund ist die Einführung eines Dividendenfreibetrags von 800 EUR in Belgien. Fürsorglich rechnen die deutschen Depotbanken daher nichts mehr auf die deutsche Quellensteuer an, weil man sich ja alles in Belgien zurückholen kann. Theoretisch.


    Angeblich ab 2027 soll es zumindest EU-weit ein Ende haben mit dem Quellensteuerelend. Gibt aber sicher 20 Jahre Übergangsfrist.

  • Hat jemand Erfahrung mit der Rückerstattung aus Österreich? Welche Unterlagen wollen die? Genügt die Dividendenabrechnung, oder wollen sie eine Bescheinigung von Clearstream, die dreistellig kostet?

    Ich lese, daß es angeblich online geht, aber man erst nach Ablauf des aktuellen Jahres die Erstattung beantragen kann, nervig.

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Es gibt ein Online-Formular, das man vorab elektronisch einreichen darf, bei Dividenden ist es ABZ-DIAG.

    https://www.bmf.gv.at/themen/s…chischer-abzugsteuer.html


    Mit dem Ausdruck kann man beim heimischen FA die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten.

    Gemeinsam mit den Dividendenbelegen sendet man dann das Formular an die angegebene Adresse - postalisch.


    Ich habe keine "besonderen" Nachweise eingereicht zu Depotinhaber, Ex-Tag und den ganzen Kram und trotzdem die Erstattung erhalten.
    In einem Aufwasch habe ich die Anträge für 4 Jahre abgearbeitet.


    Alternative wäre Divizend, aber das kostet etwas und die meiste Arbeit hast Du trotzdem:

    https://www.dsw-info.de/anlege…teuer/erstattungsservice/


    8)

  • Für Australien heißt es, daß "fully franked dividends" keiner Quellensteuer unterliegen. Das seien solche, die aus Gewinnen (Gewinnrücklagen?) gezahlt werden, die bereits im Unternehmen versteuert wurden. Das sollte die Regel sein, oder? Für alle anderen Dividenden seien es 30%, jedoch würde aufgrund des DBAs der Satz automatisch auf 15% reduziert. Das heißt, man muß nichts tun. Funktioniert letzteres auch bei Interactive Brokers, oder sollte das eine deutsche Bank sein?

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Das sollte die Regel sein, oder?

    Ich habe das so verstanden, dass das Versteuern im Unternehmen nur für Inlandsumsätze/einkünfte läuft, nicht oder nur eingeschränkt für Einkünfte via ausländische Töchter. Also Firmen mit Gewinnen aus Inland = viel franked dividend. Firmen mit Gewinnen aus Ausland = eher nicht franked. Mischformen sind möglich.

    Für alle anderen Dividenden seien es 30%, jedoch würde aufgrund des DBAs der Satz automatisch auf 15% reduziert. Das heißt, man muß nichts tun. Funktioniert letzteres auch bei Interactive Brokers, oder sollte das eine deutsche Bank sein?

    Interactive Brokers (Irland) berücksichtigt m.E. keine DBAs mit Ausnahmen USA sowie früher Kanada, weiss nicht ob immer noch so ist sowie Irland (nur) für Zinsen. Alles andere z.B. AUS kannst / darfst du dir nachträglich holen.

    Soweit ich mich erinnere bedeutet das ggf. für Australien, da eine Steuererklärung abgeben (Vorsicht Gerüchteniveau: irgendwann mal gelesen und so verstanden, aber ob das stimmt habe ich nie geprüft).


    Für nicht-franked Dividenden also eine deutsche Bank wählen, so ansonsten möglich und sinnvoll.