um mal die Kirche im Dorf zu lassen:
Als Käufer einer Aktie bekomme ich IMMMER zunächst nur den Anspruch auf Lieferung einer Aktie. In Deutschland wird bei Aktien t+2, bei Anleihen t+3 gesettelt.
D.h. wenn ich bei meinem Online Broker die Aktie im Depot sehe, dauert es noch 2 tage bis mir die Aktie tatsächlich gehört. Das ist das sogenannte Settlement Risiko und insbesondere in Bankenkreisen durchaus bekannt.
Das ist aber das Problem der Depotbank. Für den Anleger wird das nur dann zum Problem, wenn die Depotbank deshalb selber pleite geht. Es macht von daher schon Sinn, sein Depot in Krisenzeiten nicht unbedingt in Kulmbach zu haben.
Das war auch der Grund, dass bei der Lehman Pleite die Leute Probleme hatten, die ihr Depot BEI Lehman hatten.
Zum Thema "Streifbandverwahrung" und Clearstream:
Clearstream ist ein Dienstleister, Hauptaktionär ist die Deutsche Börse.
Im Prinzip werden bei Clearstream die Originalurkunden hinterlegt und Clearstream erledigt dann quasi die Aktionärsbuchhaltung. Eine Aktie wird nur an einen Besitzer übertragen, wenn in Clearstream zwei sich "matchende" Orders eingehen.
Bei Clearstream selber ist aber nur die jeweilige Depotbank als Inhaber eingetragen, deshalb kann Clearstream auch nicht sagen wem die Papiere tatsächlich gehören. (und deshalb müssen ja diese Informationen von den Inhabern seperat gemeldet werden).
Bei einer Streifbandverwahrung oder sogar einem Tafelgeschäft kann ich mir die Papiere sogar abholen. Allerdings habe ich dann so schnöde Probleme wie Diebstahl und Einbruch oder Verlust auf dem Postweg. Das gibt es bei Clearstream nicht. Da kann mir keine Aktie "gestolen" werden.
Mein Fazit ist: Ob Papier oder elektronisch ist relativ egal. Wichtig ist, dass die eigene Depotbank genügend Reserven hat. SINO, Flatex und Konsorten dürften nicht dazu gehören.
MMI
P.S.: In dem Baruch Buch wird zwischendurch auch mal erklärt wie das früher war, als die papiere nach Handelschluss noch von Bank zu Bank getragen wurden. Das muss nicht unbedingt sein.