Sondervermögen bei Banken sicher?

  • um mal die Kirche im Dorf zu lassen:


    Als Käufer einer Aktie bekomme ich IMMMER zunächst nur den Anspruch auf Lieferung einer Aktie. In Deutschland wird bei Aktien t+2, bei Anleihen t+3 gesettelt.


    D.h. wenn ich bei meinem Online Broker die Aktie im Depot sehe, dauert es noch 2 tage bis mir die Aktie tatsächlich gehört. Das ist das sogenannte Settlement Risiko und insbesondere in Bankenkreisen durchaus bekannt.


    Das ist aber das Problem der Depotbank. Für den Anleger wird das nur dann zum Problem, wenn die Depotbank deshalb selber pleite geht. Es macht von daher schon Sinn, sein Depot in Krisenzeiten nicht unbedingt in Kulmbach zu haben.


    Das war auch der Grund, dass bei der Lehman Pleite die Leute Probleme hatten, die ihr Depot BEI Lehman hatten.



    Zum Thema "Streifbandverwahrung" und Clearstream:


    Clearstream ist ein Dienstleister, Hauptaktionär ist die Deutsche Börse.


    Im Prinzip werden bei Clearstream die Originalurkunden hinterlegt und Clearstream erledigt dann quasi die Aktionärsbuchhaltung. Eine Aktie wird nur an einen Besitzer übertragen, wenn in Clearstream zwei sich "matchende" Orders eingehen.


    Bei Clearstream selber ist aber nur die jeweilige Depotbank als Inhaber eingetragen, deshalb kann Clearstream auch nicht sagen wem die Papiere tatsächlich gehören. (und deshalb müssen ja diese Informationen von den Inhabern seperat gemeldet werden).


    Bei einer Streifbandverwahrung oder sogar einem Tafelgeschäft kann ich mir die Papiere sogar abholen. Allerdings habe ich dann so schnöde Probleme wie Diebstahl und Einbruch oder Verlust auf dem Postweg. Das gibt es bei Clearstream nicht. Da kann mir keine Aktie "gestolen" werden.


    Mein Fazit ist: Ob Papier oder elektronisch ist relativ egal. Wichtig ist, dass die eigene Depotbank genügend Reserven hat. SINO, Flatex und Konsorten dürften nicht dazu gehören.



    MMI


    P.S.: In dem Baruch Buch wird zwischendurch auch mal erklärt wie das früher war, als die papiere nach Handelschluss noch von Bank zu Bank getragen wurden. Das muss nicht unbedingt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von memyselfandi007 ()

  • Zitat Winter:

    Zitat

    Er gibt also unfreiwillig und ohne sein Wissen eine Art Kredit, eine Stundung.


    Stimmt. Aber es hat auch noch nie jemanden gestoert wenn ich z.b. eine Online-Ueberweisung am Freitag zu Deinen Gunsten taetige, und Du das Geld erst am Montag auf Deinem Konto gutgeschrieben bekommst. Auch hier gebe ich unfreiwillig Kredit. Was passiert eigentlich mit dem Geld wenn am Samstag oder Sonntag eine Krise ist wie Du sie beschreibst?

    “It’s the little things that matter. It’s one thing to tell someone they look like the first day of spring. It’s another thing to tell them they look like the last day of a long, hard winter.” - Zig Ziglar

    2 Mal editiert, zuletzt von Joe ()

  • Zitat

    Original von Balkenchart
    MMI,


    bist Du sicher, dass in Deutschland erst bei T+2 gebucht wird? Aus meinen Kaufabrechnungen geht das z.B. nicht hervor.


    Balkenchart


    Ja, zu 100%. Auf menen Abrechnungen (DAB Bank) steht z.B. unten immer "Wert: dd.mm.yyyy". Das ist das sog. Wertstellungsdatum und das liegt für Deutsche Akten 2 Tage nach dem Handelsdatum.


    MM

    Einmal editiert, zuletzt von memyselfandi007 ()

  • Auf meinen Abrechnungen (Sparkasse um die Ecke) steht der Handelstag mit Uhrzeit am Tag X und dann das Wertstellungsdatum fuer die Cash-Gutschrift oder Belastung bei T+2. Also die Bezahlung der Aktien laeuft zu T+2. Wann aber die Aktie in mein Eigentum uebergeht, kann ich anhand der Abrechnung nicht erkennen. Ist das zwingend auch zu T+2?


    Bei Ueberweisungen haengt das Geld ja auch ein oder zwei Tage im Niemandsland, es ist also doch nicht voellig selbstverstaendlich, dass die Aktie und das Geld exakt gleichzeitig bewegt werden. Bist Du bei der Aktie auch sicher?


    Balkenchart

  • Zitat

    Original von memyselfandi007
    um mal die Kirche im Dorf zu lassen:


    Mein Fazit ist: Ob Papier oder elektronisch ist relativ egal. Wichtig ist, dass die eigene Depotbank genügend Reserven hat. SINO, Flatex und Konsorten dürften nicht dazu gehören.


    Depotbank von SINO ist HSBC Trinkaus, daher kein vergleich mit Flatex.

  • ok, das nehme ich dann zurück. Wobvaie wahrscheinlich ein Depot direkt bei Trinkaus noch besser wäre.

  • Ich habe noch nicht verstanden, wo für die Kulmbacher Kunden das genau Risiko liegt. In den 2 Transitionstagen, oder das die Kulmbacher ihre Aufzeichnungen "verlieren"?

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

  • #nixda,


    z.B. Du kaufst eine Aktie, das Geld wird bei dir am selben Tag abgebucht. Dann geht aber die Bank pleite bevor Dir 2 Tage später die Aktie PHYSISCH eingebucht wird.


    Ich bin keni Jurist, möchte aber selber nicht in die Situation geraten.


    MMI

    2 Mal editiert, zuletzt von memyselfandi007 ()

  • Naja, da ich innerhalb von 2 Tagen seltenst mehr 10% meines Bestandes umschlage, mag ich mit dem Risiko leben können.


    Vielleicht findet sich ja auch im Falle eines Falles noch ein alter IKB-Mitarbeiter der die Aktien noch herüberschiebt. :)

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

    Einmal editiert, zuletzt von nixda ()

  • Zitat

    Original von memyselfandi007
    z.B. Du kaufst eine Aktie, das Geld wird bei dir am selben Tag abgebucht. Dann geht aber die Bank pleite bevor Dir 2 Tage später die Aktie PHYSISCH eingebucht wird.


    Ich bin keni Jurist, möchte aber selber nicht in die Situation geraten.


    In die Situation geraten möchte sicher niemand, weil sie zumindest zu Scherereien führt. Was aber das Verlustrisiko angeht - sollte das nicht ein Fall für einen Entschädigungsanspruch nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sein? Demnach wären 90 % der Ansprüche aus Wertpapiergeschäften, höchstens 20.000 Euro zu entschädigen, was das Risiko doch deutlich begrenzen sollte. Bei einem Laden à la Flatex, der nicht gleichzeitig großes Einlagengeschäft hat, wird der Gesamtbetrag der Entschädigungen auch kaum gleich den Sicherungsfonds mit in Schwierigkeiten bringen.

  • Die ursprüngliche Frage war ja, ob das Wertpapiervermögen bei einer Insolvenz betroffen sein kann.


    Die Antwort ist: Normalerweise nicht, aber in Ausnahmefällen schon.


    MMI