Das Thema Delisting ist so brisant, sodass es einen eigenen Thread verdient.
Starten will ich den Thread mit einem aktuellen Artikel aus der Wirtschaftswoche von Annina Reimann, Melanie Bergermann und Heike Schwerdtfeger:
04. Juli 2014
Abgang von der Börse - Wie Aktionäre durch Delisting faktisch enteignet werden
http://www.wiwo.de/finanzen/bo…gnet-werden/10113304.html
"Bundesgerichtshof (BGH). Er beschloss im Oktober, dass Unternehmen ihre Aktie per Vorstandsbeschluss von der Börse nehmen können und Aktionäre auch keine Abfindung mehr bekommen müssen. Bisher musste die Hauptversammlung dem Delisting zustimmen, und es gab einen finanziellen Ausgleich."
"Den Weg für das BGH-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht geebnet, als es 2012 entschied, dass die Börsennotierung nicht vom Eigentumsschutz des Grundgesetzes erfasst sei. Übersetzt: Ein Aktionär hat keinen Anspruch darauf, dass seine Aktie an der Börse gehandelt wird. Wesentlich für das Eigentum an der Aktie seien vielmehr die Beteiligung am Unternehmen sowie die Mitwirkung in der Hauptversammlung – beides bleibe ja bestehen."
"„Jeder regulierte Investmentfonds muss beim Delisting aussteigen, weil er im Wesentlichen nur übertragbare Wertpapiere halten darf“, sagt Stefan Degen, Aktien-Chef bei Bayern Invest. So kam die Andritz-Gruppe, Großaktionär des Delisting-Falls Schuler, an weitere Aktien."
"Investoren überlegen nun, ob sie noch in Aktien kleiner Unternehmen investieren können. Fondsmanager Graf sorgt sich, dass Nebenwerte mit einem dominierenden Großaktionär „einen Bewertungsabschlag bekommen, weil das Delisting-Schwert über ihnen schwebt“. "
"Einige Aktionäre wollen vorsorgen und versuchen nun, die Börsennotiz in der Satzung des Unternehmens festschreiben zu lassen. Das Thema steht etwa auf der Tagesordnung der Hauptversammlung des Bauunternehmens Strabag. Die Beteiligungsgesellschaft Scherzer & Co. will Gleiches bei GK Software durchsetzen – weil Aktionären durch ein Delisting meist „erheblicher Schaden entstanden“ sei. Die Notiz solle nur dann beendet werden können, wenn ein Abfindungsangebot gemacht werde. Bringen dürften solche Initiativen wenig: Die Strabag AG gehört zu knapp 94 Prozent der österreichischen Strabag SE, GK Software liegt mehrheitlich in den Händen der Gründer."
"Noch ist Hoffnung: Der Arbeitskreis für Börsen- und Wertpapierfragen will das Thema im Oktober besprechen. Dann treffen sich die Börsenaufseher der Länder und Vertreter von Finanz-, Wirtschafts- und Justizministerium. „Wir diskutieren, ob der Schutz der Anleger im Rahmen eines Delistings gewahrt bleibt und ob eine gesetzliche Lösung notwendig werden könnte“, sagt die Arbeitskreis-Vorsitzende Ilse Ricken von der Börsenaufsicht NRW."