• Das Thema Delisting ist so brisant, sodass es einen eigenen Thread verdient.


    Starten will ich den Thread mit einem aktuellen Artikel aus der Wirtschaftswoche von Annina Reimann, Melanie Bergermann und Heike Schwerdtfeger:


    04. Juli 2014
    Abgang von der Börse - Wie Aktionäre durch Delisting faktisch enteignet werden
    http://www.wiwo.de/finanzen/bo…gnet-werden/10113304.html


    "Bundesgerichtshof (BGH). Er beschloss im Oktober, dass Unternehmen ihre Aktie per Vorstandsbeschluss von der Börse nehmen können und Aktionäre auch keine Abfindung mehr bekommen müssen. Bisher musste die Hauptversammlung dem Delisting zustimmen, und es gab einen finanziellen Ausgleich."


    "Den Weg für das BGH-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht geebnet, als es 2012 entschied, dass die Börsennotierung nicht vom Eigentumsschutz des Grundgesetzes erfasst sei. Übersetzt: Ein Aktionär hat keinen Anspruch darauf, dass seine Aktie an der Börse gehandelt wird. Wesentlich für das Eigentum an der Aktie seien vielmehr die Beteiligung am Unternehmen sowie die Mitwirkung in der Hauptversammlung – beides bleibe ja bestehen."


    "„Jeder regulierte Investmentfonds muss beim Delisting aussteigen, weil er im Wesentlichen nur übertragbare Wertpapiere halten darf“, sagt Stefan Degen, Aktien-Chef bei Bayern Invest. So kam die Andritz-Gruppe, Großaktionär des Delisting-Falls Schuler, an weitere Aktien."


    "Investoren überlegen nun, ob sie noch in Aktien kleiner Unternehmen investieren können. Fondsmanager Graf sorgt sich, dass Nebenwerte mit einem dominierenden Großaktionär „einen Bewertungsabschlag bekommen, weil das Delisting-Schwert über ihnen schwebt“. "


    "Einige Aktionäre wollen vorsorgen und versuchen nun, die Börsennotiz in der Satzung des Unternehmens festschreiben zu lassen. Das Thema steht etwa auf der Tagesordnung der Hauptversammlung des Bauunternehmens Strabag. Die Beteiligungsgesellschaft Scherzer & Co. will Gleiches bei GK Software durchsetzen – weil Aktionären durch ein Delisting meist „erheblicher Schaden entstanden“ sei. Die Notiz solle nur dann beendet werden können, wenn ein Abfindungsangebot gemacht werde. Bringen dürften solche Initiativen wenig: Die Strabag AG gehört zu knapp 94 Prozent der österreichischen Strabag SE, GK Software liegt mehrheitlich in den Händen der Gründer."


    "Noch ist Hoffnung: Der Arbeitskreis für Börsen- und Wertpapierfragen will das Thema im Oktober besprechen. Dann treffen sich die Börsenaufseher der Länder und Vertreter von Finanz-, Wirtschafts- und Justizministerium. „Wir diskutieren, ob der Schutz der Anleger im Rahmen eines Delistings gewahrt bleibt und ob eine gesetzliche Lösung notwendig werden könnte“, sagt die Arbeitskreis-Vorsitzende Ilse Ricken von der Börsenaufsicht NRW."

    First focus on risk, before focus on return! (Seth Klarman)

  • tja, dann gibt es nun neben Tagesgeld, Staatsanleihen, Lebensversicherungen, Immobilien usw. wieder eine Geldanlageklasse mehr "die sogenannten Werte mit sehr niedrigem Freefloat" , wo das Geld nicht hinfliessen kann bzw. das Geld welches daraus rausfliesst, nach "Unterkunft" sucht.


    Eigentlich sollte sich ja nun der Aufwärtstrend bei den Blue-Chips weiter beschkleunigen, da neben den eigenen Rückkäufen nun eine weitere Gruppe sich zu den Aussenstehenden gesellt hat. Oder, hab ich einen Denkfehler?


    Und vor allem ist das ja auch gleichzeitig das Ende der Fonds die sich auf Squeeze out und Abfindung spezialisiert haben, Was die wohl mit dem freigewordenen Geld nun anstellen?

  • d.h. dass auch ein Wert wie Hornbach Baumarkt jederzeit von der Börse verschwinden kann?!
    Hmm??


    Vor dem Delisting kommt meistens erst der Segmentwechsel (in ein weniger reguliertes Segment). Von daher würde ich mir bei Hornbach nicht allzu viele Sorgen machen.

    "I am not buying anything right now. I am mainly looking out the window." (Jim Rogers, Feb. 2012)

  • d.h. dass auch ein Wert wie Hornbach Baumarkt jederzeit von der Börse verschwinden kann?!
    Hmm??


    Hornbach würde ich erstmal nicht so kritisch sehen, die haben immerhin seit Jahren ein Aktienprogramm (Baumarkt) für die Mitarbeiter. Das würde nicht gerade für gute Stimmung in der Belegschaft sorgen.

  • ...
    Hornbach würde ich erstmal nicht so kritisch sehen, die haben immerhin seit Jahren ein Aktienprogramm (Baumarkt) für die Mitarbeiter. Das würde nicht gerade für gute Stimmung in der Belegschaft sorgen.


    Guter Hinweis - danke!

    "Hey Du, möchtest Du ein A kaufen?" Standard & Poor's (zitiert aus: Marc-Uwe-Kling: Der falsche Kalender - 365 falsch zugeordnete Zitate)

  • Die Meldung ist von heute, das macht man nicht wenn man ein Delisting plant:


    HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Board of Management of
    HORNBACH-Baumarkt-AG resolves share buyback to facilitate issue of shares to
    employees


    HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Key word(s): Share Buyback


    07.07.2014 16:39


    Dissemination of an Ad hoc announcement according to § 15 WpHG, transmitted
    by DGAP - a company of EQS Group AG.
    The issuer is solely responsible for the content of this announcement.


    ---------------------------------------------------------------------------


    Board of Management of HORNBACH-Baumarkt-AG resolves share buyback to
    facilitate issue of shares to employees


    Bornheim, July 7, 2014. The Board of Management of Hornbach-Baumarkt-AG,
    based in Bornheim/Pfalz, ISIN DE0006084403, today resolved to acquire up to
    50,000 own shares pursuant to Section 71 (1) No. 2 of the German Stock
    Corporation Act (AktG). The shares are to be acquired already in
    preparation for the annual issue of shares to employees scheduled to take
    place at the end of 2014.


    The buyback of shares on the basis of this management board resolution is
    to be undertaken in accordance with the safe harbor regulations set out in
    Section 20a (3) of the German Securities Trading Act (WpHG) in conjunction
    with Regulation (EC) No. 2273/2003 of the European Commission dated
    December 22, 2003.


    The buyback of shares will begin on July 10, 2014 and will run for a
    limited period expiring at the end of the 2014/2015 fiscal year (balance
    sheet date on February 28, 2015). The purchase price to be paid by the
    company per share (excluding acquisition expenses) may not exceed or fall
    short of the stock market price by more than 10%. The stock market price
    shall be taken in this respect to be the average of the closing prices in
    Xetra trading at the Frankfurt Stock Exchange on the five stock market
    trading days immediately preceding the respective acquisition. Moreover,
    the shares will not be acquired at a price in excess of that determined
    pursuant to Article 5 (1) of Regulation (EC) No. 2273/2003 of the European
    Commission dated 22 December 2003.

  • An der Börse Düsseldorf gelten laut Börsensatzung für den regulierten Handel diverse Schutzmechanismen vor einem Delisting (glaube das war §57 oder 58 der Bören-Satzung). Das gilt aber nicht für den Freiverkehr.


    Hornbacher ist m.E. lediglich in Frankfurt im regulierten Handel, in Düsseldorf nur im Freiverkehr.


    Gibt es soetwas auch an anderen Börsen in Deutschland?

  • solange das nicht alle deutschen Börsen machen, bringt die Initiative der Börse Düsseldorf leider erst einmal gar nichts (auch wenn die Inititative lobenswert und zu begrüßen ist). Wer delisten will, switcht das Listing einfach nach Frankfurt oder sonstwo hin, und macht halt dann das delisting.

  • jerobeam

    Wer delisten will, switcht das Listing einfach nach Frankfurt oder sonstwo hin, und macht halt dann das delisting.


    Mag sein, aber erst ein Jahr später. Gerade nochmal nachgelesen: Börse Düsseldorf, Börsenordnung §56.


    "In allen Fällen muss der Vorstand des Emittenten der Ge-
    schäftsführung gegenüber schriftlich erklären, dass an den
    Märkten, an denen die Aktien weitergehandelt werden sollen,
    innerhalb von einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Wi-
    derrufsentscheidung kein Verfahren zum Widerruf der Zulas-
    sung oder Einbeziehung eingeleitet wird. "

  • Wer delisten will, wird sich daran nicht stören.
    aus dem WiWo Artikel:


    Zitat

    Allein: In Düsseldorf bleiben Hintertürchen. Erstens gilt Dierkes anlegerfreundliche Börsenordnung nicht im Freiverkehr. Und zweitens entlässt Dierkes Unternehmen, wenn sie an einer anderen Börse im regulierten Segment notiert bleiben. Dann muss der Vorstand nur versprechen, die Notiz mindestens ein Jahr beizubehalten. Mehr als eine Ehrenerklärung, räumt er ein, sei das nicht. „Wenn das Unternehmen die Einjahresfrist nicht einhält, haben wir keine Möglichkeit, es zu sanktionieren.

  • Das ist ein kritischer Punkt. Sehe ich auch so. Ob es Sanktionsmöglichkeiten seitens Börse gibt, das habe ich mich auch gefragt. In der Satzung stand nichts dazu drin.


    Ich gehe davon aus, dass sich das Unternehmen schadenersatzpflichtig macht, wenn es eine solche Erklärung abgibt, und diese nicht einhält. Nur muss sich dann erst mal einer finden der klagt und das auch noch erfolgreich.

  • Das Bewusstsein bzgl. potentiellem Delisting will bei mir gerade erst reifen... 8|


    Marseille-Kliniken AG:
    Anteilseigner:
    Dr. Carsten Maschmeyer


    Aufsichtsratsmitglieder:
    Dr. Thomas Middelhoff


    Das sagt eigentlich schon alles, oder?

    3.) Gib nie mehr für einen Erwerb aus, als absolut nötig
    16.) Geschäft ist Geschäft (... bis sich ein besseres anbietet)
    218.) Kauf nie ohne zu wissen, was Du kaufst

  • Das ist wirklich eine All-star Besetzung.
    Könnte Marseille Kliniken vielleicht noch Mehdorn gebrauchen? Oder noch ein paar ältere ehemalige Politiker in den Aufsichtsrat?

    beati pauperes spiritu


    "we shall fight on the landing grounds, we shall fight in the fields and in the streets, we shall fight in the hills; we shall never surrender.“ W.C.


    “Facts do not cease to exist because they are ignored.” – Aldous Huxley