Vermögensverwaltende GmbH

  • Ich gehe davon aus, daß es nicht strafbar sein wird, wenn man die Angaben von IB übernimmt. Strafbarkeit setzt doch Vorsatz voraus, oder? Wenn man sagen kann, man hat die Werte übernommen, weil man es selbst nicht durchschaut, dann sollte das eine plausible Erklärung sein? Ich hatte auch schon Fehler, die ich korrigiert habe, weil zu meinen Ungunsten.


    Man wird ja nicht nach jedem Verkauf sofort die Währungsposition sofort vollständig umtauschen. Auf den Pfennig genau geht das sowieso nicht, wird erst einige Tage später (Monatsende?) auf null gestellt. Gewinn/Verlust aus reinem Währungstausch, unabhängig von Wertpapierpositionen (wie bei allen anderen Banken, die automatisch umrechnen) kommt also noch dazu. Das überfordert mich, die passende Einstandsposition zu finden.

    Auch ein neomarxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

  • Du brauchst ja noch mehr Angaben, falls schon Quellensteuern angefallen sind. Je nach Land werden die unterschiedlich behandelt, d.h. mal angerechnet und mal nicht oder anteilig.


    Berücksichtigst du dies auch?

  • Die anrechenbaren Quellensteuern stelle ich mir immer selbst zusammen, auch anhand der Angaben im PWC-Formular. Bei nicht so vielen Positionen ist das überschaubar. Meist sind 15% anrechenbar, ggf. kann man das in der Übersicht vom BZSt nachschauen.

    Auch ein neomarxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

  • Ich gehe davon aus, daß es nicht strafbar sein wird, wenn man die Angaben von IB übernimmt. [..]

    Verantwortlich für meine Steuererklärung bin ich, nicht IB und sonst auch niemand. Ggf. muss ich halt jemanden fragen, der sich auskennt.

    Evt. Konsequenzen hängen sicherlich davon ab, von welchen Beträgen wir reden und ob es einer merkt. :-)


    Man wird ja nicht nach jedem Verkauf sofort die Währungsposition sofort vollständig umtauschen. Auf den Pfennig genau geht das sowieso nicht, wird erst einige Tage später (Monatsende?) auf null gestellt. Gewinn/Verlust aus reinem Währungstausch, unabhängig von Wertpapierpositionen (wie bei allen anderen Banken, die automatisch umrechnen) kommt also noch dazu. Das überfordert mich, die passende Einstandsposition zu finden.

    Bzgl. Kursgewinne von Aktien: Den Währungskurs für die eingesetzte bzw. erhaltene Fremdwährung berücksichtigt IB in der o.g. Abfrage und teil ihn dabei explizit mit. Also kein Problem. Ansonsten gäbe es die Kurse auch auf der Webseite des Zolls ganz offiziell. Und first in first out berücksichtigt IB auch. FIFO bei mir als Standard eingestellt gewesen oder ich habe es vor Jahren mal eingestellt. Stichprobenweise habe ich geprüft, ob sie bei FIFO korrekt zuordnen. Das hat mit meinen calc Tabellen aus händischen Eintragungen zusammengepasst.


    Währungen halte ich nur zum Zwecke von Aktienkäufen oder aus Aktienverkäufen auf meinem Marginkonto und damit bislang immer unter der 1 Jahresfrist - da ich eigentlich immer mal wieder wechselnd Plusbestand und mal Minusbestand an Währungen habe. Also wären das persönliche Veräusserungsgewinne. Und die Jahressumme an FX-Gewinnen/Verlusten liegt bei mir bislang immer unterhalb der 1000.- Freigrenze. Obendrein hätte ich da auch noch einen Verlustvortrag.

    Früher habe ich die FX-Gewinne/Verluste nach IB-Angaben deklariert in Anlage SO. Irgendwann hat mir mein Finanzamt SCHRIFTLICH mitgeteilt, dass sie die nicht wissen wollen. Nur KAP. Erstaunlich. Nu, dann nicht. Sind aber eh unterhalb Freigrenze. Vermutlich deshalb.


    Währungen aus FX Dividenden - Bzgl Wechselkursgewinnen/verlusten weiss ich nicht, wie das läuft.

    Klar, die Dividende selbst muss versteuert werden und hat den Steuerwert, den sie in Fremdwährung * Wechselkurs hat (am EX-Tag oder am Gutschrifttag? Da geht es schon los). Aber was ist mit Kursgewinnen/Verlusten in der Währung bei späterem Umtausch? Gekauft habe ich die Fremdwährung ja nie sondern als Dividende bezogen. Aber auch da Peanuts von Peanuts. Liegt zuverlässig innerhalb Freigrenze bei mir.


    @phoenix

    Bei Dividenden nehme ich bislang die Angaben von IB. Da habe ich noch nicht mal nachgesehen, welche Wechselkurs sie nutzen - ein und denselben für alle USD z.B.? Vermutlich. Korrekt wären die Kurse der einzelnen Auszahlungstage. Aber die Abweichungen sind meist niedrige einstellige Prozente von meist niedrigen Dividendenbeträgen bei mir - ich tendiere eher zur Vermeidung von Dividenden und nehme die eher ungern in Kauf - machen nur Ärger/Arbeit.


    Quellensteuer verrechnet IB m.E. nicht mit fälliger, deutscher Abgeltungssteuer, da sie ja keine deutsche Abgeltungssteuern einziehen. Das muss man in der Steuererklärung schon selbst angeben. Hat mein FA auch immer akzeptiert (15%). Vorabreduzierung US-Quellensteuer machen sie korrekt.

    Eher vergisst IB mal, die abgezogenen Quellensteuern anderer Länder auszuweisen. Z.B. bei meinen via LATIBEX gekaufeten Bradespar stimmen die Dividenden-Abrechnungen eher zufällig. Evt. nach Wetterlage? Bei Vale war es auch schon mal daneben. Liegt wohl am Verwahrer.

    Manchmal korrigieren sie nach mehrfachem Meckern via LYNX->IB->Verwahrer, manchmal auch nicht, obwohl ich die entsprechende Pressemitteilung von der Bradespar-Webseite brav an Lynx schicke. Lynx ist dabei gelinde gesagt "unbeholfen" bis "unbedarft". Da kamen dann gerne Aussagen a la "sind wir nicht für zuständig, ich solle direkt bei IB reklamieren". Falsch. Sind sie, das ist vertraglich zw IB und Lynx sowie Lynx und Kunden eindeutig geregelt. Habe mich wohl etwas unbeliebt gemacht. Inzwischen sind sie soweit erzogen, dass sogar eine Meldung kommt, "haben wir weitergeleitet". Dann allerdings ruht still der See bis ich nach Monaten mal wieder nachhake. Und dann kommt gerne mal die nachweislich falsche Aussage, da sei keine Quellensteuer abgezogen. Doch, leicht nachweisbar via Firmenangaben und einfacher Mathematik.

    Bislang habe ich dann darauf verzichtet, das in der Erklärung korrigieren zu lassen. Viel Aufwand, wenig Ergebnis.

  • Ich möchte solche Sachen eigentlich schon korrekt machen, ich nehme es sonst keineswegs auf die leichte Schulter, aber es nervt, wenn ich mit solcher Bürokratie bald mehr beschäftigt bin als mit der Auswahl der Aktien. Aber gut zu wissen, daß es eine 1000€-Freigrenze gibt, das wußte ich alles gar nicht. Bei mir wird es sicherlich aus den gleichen Gründen darunter bleiben, aber ich weiß nicht, ob mein Finanzamt ebenfalls von vornherein darauf verzichtet. Wenn ich einmal damit anfange, muß ich es evtl. beibehalten, und die Währungsgewinne werden wahrscheinlich eh +/-0 sein, so daß ich davon keinen monetären Vorteil habe.


    Quote

    Aber was ist mit Kursgewinnen/Verlusten in der Währung bei späterem Umtausch? Gekauft habe ich die Fremdwährung ja nie sondern als Dividende bezogen.


    Gute Frage. Die Währung selbst, unabhängig von der (anderweitig in Euro am Zahltag versteuerten) Dividende dürfte mit dem Eurokurs zum Zahltag anzusetzen sein als Einstandskurs. Es geht um die Veränderung des Wechselkurses relativ zum Einstandstag, nicht wahr?

    Auch ein neomarxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

  • Es geht um die Veränderung des Wechselkurses relativ zum Einstandstag, nicht wahr?

    Voraussetzung für einen Gewinn aus persönlichem Veräusserungsgeschäft ist m.E. ein Kauf und ein Verkauf.

    Fehlt eines von beiden, dann gibt es auch keinen Gewinn.

    Kann man aber vermutlich auch anders sehen.