Für Privatiers scheint die vvGmbH heute eher ungünstig, oder zumindest nicht vorteilhaft wegen an sich schon hohen (~30%) und auch noch doppelten Besteuerung von Dividenden. Ein gewisser Teil an Kursgewinnen wird allerdings immer noch dazukommen, die ja günstiger besteuert werden, wenn auch dann glaub ohne Anrechnung von Verlusten. Je nach Zusammensetzung der Rendite (Dividenden/Kursgewinne) ergibt das schon einen niedrigeren Steuersatz, z.B. bei 4%+3% nur ~18%. Wenn man das dann noch mit der Teilfreistellung kombiniert, die es wohl nur für Ausschüttungen gibt, und einem z.B. niedrigen persönlichen Durchschnittssteuersatz (deutlich unter dem Spitzensteuersatz), dann könnte der Unterschied gar nicht mehr so groß sein. Im Falle von Sozialabgaben evtl. vorteilhaft. Das Geschäftsführergehalt ist heute schon sozialabgabenpflichtig und wohl von der Teilfreistellung ausgenommen, dafür sind diese Ausgaben aber verrechenbar mit der Dividendenbesteuerung, wenn ich Zek richtig verstehe, d.h. die Doppelbesteuerung wird teilweise aufgehoben?
Sehe ich das richtig, daß thesaurierende Fonds nicht der Vorabpauschale unterliegen wie bei Privatanlegern? Stattdessen werden sowohl Ausschüttungen als auch Kursgewinne bei Fonds mit dem vollen Satz (eben ~30%) besteuert? Dann hat man zwar den Vorteil des Zinseszinseffektes, aber eben nicht mehr den Vorteil der günstigeren Besteuerung des Kursgewinnanteils. Dürfte eher uninteressant sein im Vergleich zu Aktien.
vvGmbH lohnt nicht für Privatiers?
Pauschal lässt sich das so nicht sagen Winter
Man kann auch reine Dividendenaktien weiterhin im Privatvermögen halten und mit einer vvGmbH nur in diejenigen Aktien investieren, die potentiell eher Kursgewinne ergeben aber weniger Dividenden ausschütten werden.
Würde man zu 100% nur Kursgewinne in der GmbH "erzeugen", dann zahlt man nach Faustformel nur etwa 1,5% Steuern innerhalb der GmbH. 98,5% der Gewinne verbleiben in der GmbH.
Würde die Gesellschaft diesen Gewinn nach dem Jahresabschluss an den Gesellschafter ausschütten wollen, dann könnte man z.B. bei einer Zielausschüttung von 72.000 € das Teileinkünfteverfahren auf den persönlichen Steuersatz anwenden lassen. Nehmen wir an das zu versteuernde Einkommen (zvE) liegt bei diesen 72k, dann ist der Steuersatz etwa 25% auf Höhe der Abgeltungssteuer. Heißt etwa 18k wäre die Steuerbelastung und davon spart man sich mit Teileinkünfteverfahren 40%.
Das sind schon einmal etwa 7,2k pro Jahr, die man weniger an Steuern zahlen müsste als eine Privatperson via Abgeltungssteuer (unterschlagen habe ich die 1,5% Reibungsverlust in der GmbH).
In der GmbH realisierte Kursgewinne, die nicht für Konsum verwendet werden und daher auch nicht ausgeschüttet werden, können optimal reinvestiert werden (Thesaurierung). Im Privatvermögen verschwinden bei jedem realisiertem Kursgewinn 26,375% (Abgeltungssteuer) beim Finanzamt.
In der Praxis würde ich bei einer Trennung nach Dividendenaktien (privat gehalten) und Kursgewinnaktien (GmbH) davon ausgehen, dass anfallende Dividenden bei der Privatperson die Notwendigkeit von Gewinnausschüttungen in der GmbH reduzieren.
Zum Geschäftsführergehalt:
Es ist eine Betriebsausgabe und mindert daher den steuerpflichtigen Gewinn entsprechend.
Die Gesellschaft zahlt auf den steuerpflichtigen Gewinn etwa 30% an Steuern (Körperschaftssteuer+Soli+Gewerbesteuer).
Der Löwenanteil der Steuerbelastung wird durch die Dividenden erzeugt die zu 100% steuerpflichtig sind.
Realisierte Kursgewinne sind nur zu 5% steuerpflichtig (5% * 30% = 1,5% effektiv).
Mini-Beispiel:
100k Gewinn der GmbH besteht zu 50k aus realisiertem Kursgewinnen und zu 50k aus Bruttodividende.
Das Gehalt des GF beträgt 50k.
Variante A - ohne Gehalt:
50k * 5% + 50k * 100% = 52,5k steuerpflichtiger Gewinn ==> 15,75k und damit auch 15,75% Steuerlast ohne ein Gehalt.
Variante B - mit Gehalt:
50k * 5% + 50k * 100% - 50k = 2,5k steuerpflichtiger Gewinn ==> 0,75k und damit auch 0,75% Steuerlast mit einem Gehalt des GF.
Man sieht also, dass es sehr sinnvoll ist die Dividenden durch ein Gehalt des GF "abzuräumen", wenn die Steuerlast (und auch durchschnittliche Steuersatz) nicht allein durch das Verhältnis zwischen Dividenden zu Kursgewinnen ergeben soll.
Das Gehalt des GF muss aber natürlich privat als Einkommen versteuert werden und die KV ist auch noch da.
Aus der Rentenversicherungspflicht kann man herauskommen als selbständiger geschäftsführender Gesellschafter aber so einfach ist es wohl nicht.
Vorabpauschale gilt m.E. nicht für GmbHs. Da geht es darum den Steuerstundungseffekt für Privatpersonen für lange gehaltene ETFs zu reduzieren.
Ausschüttungen und realisierte Kursgewinn werden bei GmbHs genauso wie bei Privatpersonen nicht voll besteuert, sondern mit Teilfreistellungen nach InvStG.
Annahmen:
Die Abgeltungssteuer von 26,375% gilt und der pauschal GmbH-Steuersatz 30% (15,825% für KSt+Soli und 14,175% für GewSt).
| Art | Freistellung privat | Steuersatz Privat | Freistellung GmbH (KSt/GewSt) | Steuersatz GmbH |
| Aktienfonds | 30% | 18,46 % | 80 % / 40 % | 12,33 % |
| Mischfonds | 15% | 22,42 % | 40 % / 20 % | 21,15 % |
| Immobilienfonds Inland | 60% | 10,55 % | 60 % / 30 % | 16,75 % |
Immobilienfonds Ausland | 80% | 5,28 % | 80 % / 40 % | 12,33 % |
Die üblichen Aktienfonds für DJIA, S&P 500, DAX usw. sind demnach etwas besser gestellt mit 12,33% in der GmbH vs 18,46% privat.
Scheinbar ist das besser als die 30% Besteuerung von Dividenden generell in der GmbH aber eben nur scheinbar,
denn in der Rechnung taucht die Besteuerung der Fondsebene nicht auf, sondern zielt eben genau darauf ab dafür eine Entlastung zu schaffen.
Durch die "unsichtbare" Besteuerung von Dividenden auf der Fondsebene in Höhe von 15% sind diese oben errechneten Steuersätze generell schlechter, als wenn man in die Aktien selbst investiert hätte mit der GmbH oder privat.
ETFs eignen sich eher so mittelmäßig in GmbHs. Aktienfonds sind aber durchaus besser in der GmbH vs. dem Privatvermögen für eventuelle Kursgewinne.
Normale Aktien in der GmbH mit Kursgewinnen bleiben natürlich der mit Abstand größte Steuerhebel.