Gründung und Betrieb einer Vermögensverwaltenden GmbH

  • Für Privatiers scheint die vvGmbH heute eher ungünstig, oder zumindest nicht vorteilhaft wegen an sich schon hohen (~30%) und auch noch doppelten Besteuerung von Dividenden. Ein gewisser Teil an Kursgewinnen wird allerdings immer noch dazukommen, die ja günstiger besteuert werden, wenn auch dann glaub ohne Anrechnung von Verlusten. Je nach Zusammensetzung der Rendite (Dividenden/Kursgewinne) ergibt das schon einen niedrigeren Steuersatz, z.B. bei 4%+3% nur ~18%. Wenn man das dann noch mit der Teilfreistellung kombiniert, die es wohl nur für Ausschüttungen gibt, und einem z.B. niedrigen persönlichen Durchschnittssteuersatz (deutlich unter dem Spitzensteuersatz), dann könnte der Unterschied gar nicht mehr so groß sein. Im Falle von Sozialabgaben evtl. vorteilhaft. Das Geschäftsführergehalt ist heute schon sozialabgabenpflichtig und wohl von der Teilfreistellung ausgenommen, dafür sind diese Ausgaben aber verrechenbar mit der Dividendenbesteuerung, wenn ich Zek richtig verstehe, d.h. die Doppelbesteuerung wird teilweise aufgehoben?

    Sehe ich das richtig, daß thesaurierende Fonds nicht der Vorabpauschale unterliegen wie bei Privatanlegern? Stattdessen werden sowohl Ausschüttungen als auch Kursgewinne bei Fonds mit dem vollen Satz (eben ~30%) besteuert? Dann hat man zwar den Vorteil des Zinseszinseffektes, aber eben nicht mehr den Vorteil der günstigeren Besteuerung des Kursgewinnanteils. Dürfte eher uninteressant sein im Vergleich zu Aktien.

    vvGmbH lohnt nicht für Privatiers?
    Pauschal lässt sich das so nicht sagen Winter
    Man kann auch reine Dividendenaktien weiterhin im Privatvermögen halten und mit einer vvGmbH nur in diejenigen Aktien investieren, die potentiell eher Kursgewinne ergeben aber weniger Dividenden ausschütten werden.
    Würde man zu 100% nur Kursgewinne in der GmbH "erzeugen", dann zahlt man nach Faustformel nur etwa 1,5% Steuern innerhalb der GmbH. 98,5% der Gewinne verbleiben in der GmbH.
    Würde die Gesellschaft diesen Gewinn nach dem Jahresabschluss an den Gesellschafter ausschütten wollen, dann könnte man z.B. bei einer Zielausschüttung von 72.000 € das Teileinkünfteverfahren auf den persönlichen Steuersatz anwenden lassen. Nehmen wir an das zu versteuernde Einkommen (zvE) liegt bei diesen 72k, dann ist der Steuersatz etwa 25% auf Höhe der Abgeltungssteuer. Heißt etwa 18k wäre die Steuerbelastung und davon spart man sich mit Teileinkünfteverfahren 40%.
    Das sind schon einmal etwa 7,2k pro Jahr, die man weniger an Steuern zahlen müsste als eine Privatperson via Abgeltungssteuer (unterschlagen habe ich die 1,5% Reibungsverlust in der GmbH).
    In der GmbH realisierte Kursgewinne, die nicht für Konsum verwendet werden und daher auch nicht ausgeschüttet werden, können optimal reinvestiert werden (Thesaurierung). Im Privatvermögen verschwinden bei jedem realisiertem Kursgewinn 26,375% (Abgeltungssteuer) beim Finanzamt.

    In der Praxis würde ich bei einer Trennung nach Dividendenaktien (privat gehalten) und Kursgewinnaktien (GmbH) davon ausgehen, dass anfallende Dividenden bei der Privatperson die Notwendigkeit von Gewinnausschüttungen in der GmbH reduzieren.

    Zum Geschäftsführergehalt:
    Es ist eine Betriebsausgabe und mindert daher den steuerpflichtigen Gewinn entsprechend.
    Die Gesellschaft zahlt auf den steuerpflichtigen Gewinn etwa 30% an Steuern (Körperschaftssteuer+Soli+Gewerbesteuer).
    Der Löwenanteil der Steuerbelastung wird durch die Dividenden erzeugt die zu 100% steuerpflichtig sind.
    Realisierte Kursgewinne sind nur zu 5% steuerpflichtig (5% * 30% = 1,5% effektiv).

    Mini-Beispiel:
    100k Gewinn der GmbH besteht zu 50k aus realisiertem Kursgewinnen und zu 50k aus Bruttodividende.
    Das Gehalt des GF beträgt 50k.

    Variante A - ohne Gehalt:
    50k * 5% + 50k * 100% = 52,5k steuerpflichtiger Gewinn ==> 15,75k und damit auch 15,75% Steuerlast ohne ein Gehalt.

    Variante B - mit Gehalt:
    50k * 5% + 50k * 100% - 50k = 2,5k steuerpflichtiger Gewinn ==> 0,75k und damit auch 0,75% Steuerlast mit einem Gehalt des GF.

    Man sieht also, dass es sehr sinnvoll ist die Dividenden durch ein Gehalt des GF "abzuräumen", wenn die Steuerlast (und auch durchschnittliche Steuersatz) nicht allein durch das Verhältnis zwischen Dividenden zu Kursgewinnen ergeben soll.

    Das Gehalt des GF muss aber natürlich privat als Einkommen versteuert werden und die KV ist auch noch da.
    Aus der Rentenversicherungspflicht kann man herauskommen als selbständiger geschäftsführender Gesellschafter aber so einfach ist es wohl nicht.

    Vorabpauschale gilt m.E. nicht für GmbHs. Da geht es darum den Steuerstundungseffekt für Privatpersonen für lange gehaltene ETFs zu reduzieren.

    Ausschüttungen und realisierte Kursgewinn werden bei GmbHs genauso wie bei Privatpersonen nicht voll besteuert, sondern mit Teilfreistellungen nach InvStG.

    Annahmen:
    Die Abgeltungssteuer von 26,375% gilt und der pauschal GmbH-Steuersatz 30% (15,825% für KSt+Soli und 14,175% für GewSt).

    ArtFreistellung privatSteuersatz PrivatFreistellung GmbH (KSt/GewSt)Steuersatz GmbH
    Aktienfonds

    30%

    18,46 %

    80 % / 40 %

    12,33 %

    Mischfonds

    15%

    22,42 %

    40 % / 20 %

    21,15 %

    Immobilienfonds Inland

    60%

    10,55 %

    60 % / 30 %

    16,75 %

    Immobilienfonds Ausland


    80%

    5,28 %

    80 % / 40 %

    12,33 %

    Die üblichen Aktienfonds für DJIA, S&P 500, DAX usw. sind demnach etwas besser gestellt mit 12,33% in der GmbH vs 18,46% privat.
    Scheinbar ist das besser als die 30% Besteuerung von Dividenden generell in der GmbH aber eben nur scheinbar,
    denn in der Rechnung taucht die Besteuerung der Fondsebene nicht auf, sondern zielt eben genau darauf ab dafür eine Entlastung zu schaffen.

    Durch die "unsichtbare" Besteuerung von Dividenden auf der Fondsebene in Höhe von 15% sind diese oben errechneten Steuersätze generell schlechter, als wenn man in die Aktien selbst investiert hätte mit der GmbH oder privat.

    ETFs eignen sich eher so mittelmäßig in GmbHs. Aktienfonds sind aber durchaus besser in der GmbH vs. dem Privatvermögen für eventuelle Kursgewinne.
    Normale Aktien in der GmbH mit Kursgewinnen bleiben natürlich der mit Abstand größte Steuerhebel.

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  • Wenn so etwas eingeführt wurde, wie im anderen Thread diskutiert (Sozialabgaben auf Kapitalerträge), (erst) dann würde die GmbH interessant. Kannst Du die Überlegungen bestätigen, Zek? Phoenics hatte noch die Idee aufgebracht, nur jedes zweite oder fünfte Jahr etwas auszuschütten, und dann aber entsprechend mehr, um über die Beitragsbemessungsgrenze zu kommen, womit zumindest der übersteigende Teil beitragsfrei wäre. Da sehe ich zwei Nachteile: Erstens, je länger der Zeitraum, für den die Ausschüttung auf einmal erfolgt, desto länger wird halt auch das Kapital nicht verzinst. Das ist mehr als nur ein Zinseszinseffekt - man verzichtet so für fünf Jahre auf Rendite für diesen Teil. Zweitens ist es steuerlich ungünstig wegen der Progression. Immerhin ist das nach oben begrenzt durch die Abgeltungssteuer (zumindest derzeit). Man zahlt somit ggf. ein paar Prozentpunkte mehr als der eigene Durchschnittssteuersatz, spart aber dafür Sozialabgaben. Das könnte unter dem Strich vorteilhaft sein, dafür hat man Kosten und Aufwand der GmbH.

    Ich verstehe die Frage fürchte ich noch nicht ganz aber ich versuche mal hier zu antworten.

    Sozialabgaben auf Kapitalerträge in eine GmbH zu verlagern dürfte nicht so einfach sein für den Gesetzgeber.
    Das würde alle GmbHs treffen egal welchem Zweck sie dienen. Ob eine GmbH eine Ausschüttung von einer anderen GmbH erhält oder von einer an der Börse notierten Aktiengesellschaft ist relativ gleichartig.
    Bei >= 15% Beteiligung an AG/GmbH zahlt die GmbH nur noch 1,5% Steuern für die Dividenden wie auf die Kursgewinne.
    Für Tochterunternehmen sehr wahrscheinlich und für AGs wg. Größe eher weniger. ;)

    Bei Ausschüttung aus einer GmbH heraus an die Privatperson ist die normale Gewinnausschüttung unattraktiv, weil sie implizit einen hohen Steuersatz hat.
    Ist eine Dividende einmal versteuert in der GmbH, dann verbleiben davon nur noch rund 70%.
    Von den 70% zahlt man eben nach Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungssteuer nochmals Steuer.
    Nach Abgeltungssteuer verbleiben von einer Bruttodividende (100%) in der GmbH nur noch 51,54 % (0,7*0,73625) => Steuersatz 48,46%!

    Ich mache es so, dass ich virtuell noch ein Konto in der GmbH für schlecht versteuerte Gewinne aus Dividenden führe, damit ich weiß das es mathematischer Schwachsinn wäre dieses Kapital aus der Gewinnrücklage auszuschütten wegen des implizit hohen Steuersatzes. Eigentlich ist es nur eine Grenze, die immer weiter steigt und mir sagt unter welchen Wert die Gewinnrücklage besser nicht sinken sollte, wenn es um eine Ausschüttung aus der Gewinnrücklage geht.

    Das Kapital holt man sich am besten als Gehaltszahlung des Geschäftsführers heraus und versteuert es regulär und verhindert damit das weitere Anhäufen von schlecht versteuerten Gewinnen aus Dividenden in der GmbH.

    Am Ende sollte man aber auch die Kirche im Dorf lassen mit Verlaub, denn die schlecht versteuerten Gewinne aus Dividenden in der GmbH können auch wieder reinvestiert werden und ihrerseits wieder erwünschte Kursgewinne hervorbringen, die dann optimal versteuert sind.

    Ein wesentlicher Aspekt ist noch das Gesellschafterdarlehen, welches ich hier skizziert habe.
    Mindestens 50% der Kapitalausstattung der GmbH kann m.E. immer ohne Probleme in der GmbH als Fremdkapital über ein Gesellschafterdarlehen laufen (es geht auch deutlich mehr als 50% aber das habe ich noch nicht zu Ende gedacht).

    Die Zinsen für das Darlehen stellen auch einen Geldfluss dar, der wieder bei der Privatperson landet.
    Bei Fremdüblichkeit mindern diese Zinsen auch das zu versteuernde Einkommen der GmbH wie das Gehalt eines Geschäftsführers.
    Und sehr wesentlich ist, dass eine teilweise Rückzahlung des Fremdkapitals genau so viel Steuern kostet:
    ZERO

    Rückzahlungen sind steuerfrei. Zinsen nicht.
    Zinsen aus dem Darlehen werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (nicht Abgeltungssteuer) und diese Steuern will das Finanzamt eben haben.
    Im Klartext heißt das, dass man immer an sein Geld kommt bis das Darlehen eben komplett zurück gezahlt ist.
    In der Zwischenzeit kann man in der GmbH thesaurieren bis der Arzt kommt und das kann bei 50% Fremdkapital (welches in Wirklichkeit persönliches Eigenkapital ist) ein ganze Weile dauern.

    "je länger der Zeitraum, für den die Ausschüttung auf einmal erfolgt, desto länger wird halt auch das Kapital nicht verzinst"

    Verstehe ich nicht was du damit meinst. Wenn ich länger keine Ausschüttung mache oder nichts konsumiere, dann verzinst sich das Kapital doch eben besonders gut.

    Wenn man alle 5 Jahre Geld aus der GmbH herausziehen will, dann ist immer die Frage wie.
    Gewinnausschüttung geht in beliebiger Höhe aus der Gewinnrücklage soweit ich weiß.
    GF-Gehalt kann nicht so beliebig sein in der Höhe, sondern muss auch eine Fremdüblichkeit wahren, obwohl da viel Spielraum ist.
    Wittert das Finanzamt da aber Missbrauch, dann ist das eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und wird dann wie eine reguläre Gewinnausschüttung behandelt.

    Ich denke, dass Rückzahlungen des Darlehens die eleganteste Möglichkeit sind, um wenig Steuern zu zahlen und das Problem auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
    Das Darlehen ist natürlich irgendwann aufgebraucht und dann sind im Idealfall viele realisierte Kursgewinne mit Zinseszins in der GmbH angefallen, die entsprechende zukünftig sicherere Dividendenströme in der GmbH ermöglichen, die dann als GF-Gehalt an die Privatperson zurückfließen könnten.

    Die GmbH ist nicht der heilige Gral für alles aber man hat einen Gestaltungsspielraum im Bezug auf Steuern.

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  • Der Beitrag hätte einen Fleißpunkt verdient, geht aber am Thema vorbei.

    Ich glaube, daß Du die Prämisse tatsächlich nicht verstanden hast: Es geht um ein hypothetisches zukünftiges Szenario, in welchem Kapitalerträge sozialabgabenpflichtig würden, natürlich nur auf privater Ebene und nicht innerhalb der GmbH. Ich denke auch nicht, daß die vermögensverwaltende GmbH anders behandelt werden wird/kann als eine normale, schon weil unsere Politiker viel zu doof dazu sind, sonst würden sie auch verstehen, daß die Abgeltungssteuer keine Begünstigung darstellt. Das ist jedenfalls eine der Optionen, die die Rentenkommission diskutieren soll. Das löst natürlich langfristig die Probleme der Rentenversicherung nicht, weil den heutigen Beiträgen ja auch künftige Ansprüche gegenüberstehen, die dann nicht leichter zu finanzieren sein werden, aber es stellt eine kurzfristige Linderung dar und verschiebt die Probleme in die Zukunft. Erst in einigen Jahrzehnten wird das netto keinen Vorteil mehr bringen (immerhin auch keinen Nachteil aus Sicht der Rentenversicherung, allerdings einen aus Sicht der Beitragszahler, weil die private Vorsorge belastet wird, die attraktiver sein kann). Damit ist diese Lösung für Politiker eigentlich hochattraktiv, denn dann stehen sie selbst nicht mehr in der Verantwortung!*

    Warum in diesem Szenario die GmbH attraktiv werden könnte, habe ich versucht, mir oben zusammenzureimen. Grund ist die Kombination aus besserer Thesaurierung (weil keine Sozialabgaben innerhalb der GmbH) und Reduzierung der Sozialabgaben durch geschickte Ausschüttung, nämlich durch Ausnutzung der Beitragsbemessungsgrenze. Wobei die Thesaurierung für Privatiers weniger relevant ist als für andere. Vielleicht meinen obigen Beitrag mit diesem Verständnis noch einmal lesen?

    * : Für (jedwede!) Zuwanderung gilt übrigens genau das gleiche, sie verschiebt die Probleme nur in die Zukunft. Zwar belastet sie die Beitragszahler nicht unmittelbar, dafür zumindest in der heutigen Gestalt (und eine andere wird Deutschland niemals haben!) die Gesellschaft als ganzes - sie erhöht sozusagen die Systemkosten, vgl. erneuerbare Energien. Wenn die Leute länger leben, bleibt als echte Lösung nur höhere Beiträge, längere Lebensarbeitszeit bzw. Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt, oder niedrigeres Rentenniveau, ggf. ergänzt durch private Vorsorge, oder eine Kombination aus allem.

    In "unserer Demokratie" werden keine Minderheiten unterdrückt oder zum Schweigen gebracht (Boris Pistorius). Sondern die Mehrheit.
    "Unsere" Demokratie verhält sich zur Demokratie wie Transfrauen zu Frauen.

  • Hallo, ich bin neu hier und auf diesen interessanten Thread gestoßen. Ich beschäftige mich schon einige Jahre immer mal wieder mit der Frage einer Vermögensverwaltenden GmbH. Bei mir wird es wohl noch 1 oder 2 Jahre dauern, bis das Thema für mich so richtig interessant werden könnte. Aber soviel Input wie ich hier finden konnte, echt Klasse.

    Eine Frage an die Profis habe ich aber, nach einigen Überlegungen die ich gerade wieder angestellt habe:

    Ein Unternehmen, wie eine GmbH, muss Gewinne erwirtschaften, ansonsten droht ihr durch das FA das Merkmal Liebhaberei.

    Aktuelle investiere ich in diverse Aktien, realisierte Gewinne habe ich nur aus den Ausschüttungen (Dividenden), sehr selten durch Gewinne aus Aktienverkäufe. Da ich bei einer GmbH eher auf Wachstumswerte ohne Dividende setzen würde, wie verhält es sich dann, wenn ich z.B. 5 Jahre lang nur Aktien kaufe, aber nie welche (mit Gewinn) verkaufe. Dann würde ich Jahre lang auf dem Papier nur Verluste schreiben, auch wenn ich eine jährliche Wertsteigerung bei meinem Depot von 5-10% habe. Wertpapier dürfen m.E. in der der GUV nicht höher bewertet werden wie mit deren Kaufwert. Wäre das dann nicht eine Gefahr für meine VVGmbH. Wäre ich also "gezwungen" Aktien zu verkaufen um Gewinn zu schreiben?

    Eine reine Buy-and-Hold-Strategie würde über mehrere Jahre (bis zur Rente) vermutlich nicht funktionieren. Oder?

  • Wäre ich also "gezwungen" Aktien zu verkaufen um Gewinn zu schreiben?

    Nein. Relevant dürfte der Buchwert der GmbH sein, falls überhaupt.
    In deinem Szenario steigt der Kurs deiner Aktien? Also Buchwert der GmbH geht hoch. Dann war das doch schon alles was du brauchtst.

    Ps
    Willkommen im Club.

  • Ein Unternehmen, wie eine GmbH, muss Gewinne erwirtschaften, ansonsten droht ihr durch das FA das Merkmal Liebhaberei.

    Ich bin kein Steuerexperte, aber das m.E. stimmt so nicht. Zumindest nicht so einfach. Richtig ist, dass jedes Gewerbe nicht dauerhaft Verluste machen darf, bzw. Vorsteuerabzug betreiben darf, da dann angenommen wird, dass du nur die Verluste steuerlich geltend machen willst, die aus deinem Hobby entstehen.

    "Die Nationalökonomie ist die Metaphysik des Pokerspielers"

    (Kurt Tucholsky)

  • ...Ein Unternehmen, wie eine GmbH, muss Gewinne erwirtschaften, ansonsten droht ihr durch das FA das Merkmal Liebhaberei.

    Aktuelle investiere ich in diverse Aktien, realisierte Gewinne habe ich nur aus den Ausschüttungen (Dividenden), sehr selten durch Gewinne aus Aktienverkäufe. Da ich bei einer GmbH eher auf Wachstumswerte ohne Dividende setzen würde, wie verhält es sich dann, wenn ich z.B. 5 Jahre lang nur Aktien kaufe, aber nie welche (mit Gewinn) verkaufe. Dann würde ich Jahre lang auf dem Papier nur Verluste schreiben, auch wenn ich eine jährliche Wertsteigerung bei meinem Depot von 5-10% habe. Wertpapier dürfen m.E. in der der GUV nicht höher bewertet werden wie mit deren Kaufwert. Wäre das dann nicht eine Gefahr für meine VVGmbH. Wäre ich also "gezwungen" Aktien zu verkaufen um Gewinn zu schreiben?

    Eine reine Buy-and-Hold-Strategie würde über mehrere Jahre (bis zur Rente) vermutlich nicht funktionieren. Oder?

    Willkommen im Forum! :)

    Bei einer GmbH greift die klassische „Liebhaberei“-Logik wie bei Privatpersonen/Personengesellschaften i. d. R. nicht, weil Kapitalgesellschaften steuerlich keine private Sphäre haben. Wenn etwas privat veranlasst wäre, würde das eher über verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) korrigiert.

    In deinem Beispiel ist außerdem ein Denkfehler:
    Aktienkäufe sind kein Aufwand in der GuV, sondern Bilanz (Vermögensumschichtung).
    "Verluste" entstehen in der GuV typischerweise nur durch laufende Kosten (Verwaltung, Abschluss etc.) und ggf. Abschreibungen bei Kursrückgang.

    Ein Zwang zu verkaufen ergibt sich daraus nicht. Praktisch musst du nur die laufenden Kosten liquiditätsseitig abdecken.

    Steuerlich ist bei späteren Verkäufen relevant, dass Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der GmbH weitgehend begünstigt sind, aber es gibt eine 5%-Hinzurechnung/Nichtabzugsfähigkeit pauschaler Betriebsausgaben – und umgekehrt sind Verluste in diesem Zusammenhang oft nicht abzugsfähig.

    Ob sich eine GmbH für reines Buy-and-Hold lohnt, ist dann eher eine Kosten-/Gesamtsteuerfrage (Overhead vs. Vorteile) – nicht „Liebhaberei“.

    Tendenziell bin ich skeptisch was deine Buy-and-Hold-Strategie bis zur Rente angeht, denn der wesentliche steuerliche Vorteil der GmbH ist, dass bei der Umschichtung in andere Aktien sehr geringe Steuern innerhalb der GmbH anfallen im Vergleich zum Privatvermögen ohne eine GmbH.
    Bei Renteneintritt fließt das Vermögen aus der GmbH dann wieder an dich zurück und du zahlst entweder die Abgeltungssteuer (falls die dann immer noch genauso gilt) auf die komplette Ausschüttung oder du versteuerst mit dem Teileinkünfteverfahren+persönlichen Steuersatz. Letzteres kann u.U. die Steuerlast reduzieren, wenn keine Vollausschüttung stattfindet.

    Wer Buy-and-Hold bis zum "bitteren" Ende betreibt, der tut sich mit der zusätzlichen Verwaltung m.E. keinen Gefallen.
    Sobald aber irgendeine Umschichtung in andere bzw. bessere Aktien stattfindet, dann ist die GmbH wieder attraktiv gegenüber dem Privatvermögen.

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  • Vielen Dank für eure Antworten, welche mir weiteren Input gegeben haben.

    Das der Kauf von Aktien kein Aufwand ist, ist mir bekannt. "Verluste machen" bezog sich wahrlich auf die laufenden Kosten der GmbH.

    Ich hätte echt gedacht, dass die VV-GmbH auch für eine "Halten"-Strategie sinnvoll sein kann. Aber so werde ich wohl weiter bei meiner Dividendenstrategie und dem privaten Depot bleiben und den Gedanken ersteinmal wieder zurückstellen.

    Nein. Relevant dürfte der Buchwert der GmbH sein, falls überhaupt.
    In deinem Szenario steigt der Kurs deiner Aktien? Also Buchwert der GmbH geht hoch. Dann war das doch schon alles was du brauchtst.

    Ps
    Willkommen im Club.

    Eine Aktie/Beteiligung darf im Buchwert nicht über seinem Kaufwert+Kosten gebucht werden. Sollte eine Aktie von 10 auf 100 Euro steigen, wird sie solange mit 10 Euro bewertet, bis sie verkauft wird. (Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) - das nennt sich dann stille Reserve.

  • Auch ein nach X Jahren und auf 1 EUR abgeschiedenes Auto hat mehr Wert und ist somit eine stille Reserve.

    Da muß man nicht nur bei PKWs aufpassen, bei Übernahme ins private Vermögen kann es eine Umsatzsteuernachzahlung geben.

    ( Info der Steuerberatung bei der Auflösung meiner Einzelunternehmung )

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

  • Schritt 19: IHK Rechnung und Bezahlung

    Anfang November lag der vorläufige Beitragsbescheid 2025 der IHK im Briefkasten, der binnen Monatsfrist zu entrichten war.

    Erwartungsgemäß waren es 209 €, die ich dann Anfang Dezember bezahlte.

    Der Bescheid ist natürlich deswegen vorläufig, weil noch kein Gewinn/Verlust vom Finanzamt festgestellt worden ist.

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  • Ich habe eine Aktualisierung der Vorlage für den Darlehensvertrag (07.10.2025)  vorgenommen:

    Neue Version:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    1) Neuer § 4: EKQ-basierte Auszahlungsbedingungen + “Covenants” (größte Änderung)

    • Abrufe/Auszahlungen sind nur noch zulässig, wenn nach Abruf die Eigenkapitalquote (EKQ) ≥ 35 % ist.
    • Monitoring-Pflichten: EKQ wird monatlich zum Ultimo und an jedem Auszahlungsstichtag berechnet und intern dokumentiert; auf Verlangen muss die Gesellschaft Nachweise liefern.
    • Warnschwelle: bei EKQ < 40 % besteht eine zwingende Mitteilungspflicht.
    • Auszahlungsstopp: bei EKQ < 35 % sind weitere Auszahlungen gesperrt; Heilung innerhalb von 10 Banktagen (z. B. Einlage, Teilrückzahlung, Anpassung der Vermögensallokation).
    • Kündigungs-/Triggerlogik:
      • Nicht geheilte EKQ-Unterschreitung ist wichtiger Grund.
      • EKQ < 30 % ist wichtiger Grund ohne Heilungsfrist.
    • Sicherheiten nur “triggerbasiert”: Darlehensgeber kann Sicherheiten verlangen bei EKQ-Verstößen oder Pflichtverletzungen (mit Frist, Beispiele wie Depotverpfändung).
    • Ausschüttungssperre: Solange Darlehensvaluta besteht und EKQ < 40 %, keine Ausschüttungen/ähnlichen Vorteilsgewährungen; bestimmte Tilgungen zur Heilung bleiben möglich.

    (In der alten Vorlage gab es stattdessen nur einen sehr schlanken § 4 “Sicherheiten” ohne EKQ-Mechanik, Trigger, Sperren etc.)

    2) Zins-Kapitalisierung wurde inhaltlich umgestellt

    • Alt: Kapitalisierung war faktisch der Default (wenn man nicht innerhalb eines Monats “Zahlung” erklärt, gilt Kapitalisierung als gewählt), solange Höchstgrenze nicht überschritten wird.
    • Neu: Kapitalisierung ist nur zulässig, wenn nach Kapitalisierung EKQ ≥ 35 %; außerdem gilt: wenn binnen eines Monats keine Mitteilung erfolgt, sind die Zinsen zu zahlen (also nicht mehr “Default = Kapitalisierung”).

    3) “Wichtiger Grund” in § 6 wird konkretisiert

    • Neu enthält § 6 eine ausdrückliche Liste typischer wichtiger Gründe (EKQ-Verstöße, nicht gestellte Sicherheiten, Verletzung Ausschüttungssperre etc.).
    • Alt war § 6 hier deutlich allgemeiner gehalten.

    4) Anlage 1 (Begriffe) deutlich erweitert

    • Neu kommen u. a. Definitionen für Marktwerte, NAV/Nettovermögen, Total Assets, Eigenkapitalquote (EKQ), Ultimo, Banktag, Auszahlungsstichtag, Warnschwelle (40 %) hinzu.
    • Alt enthielt diese EKQ-/Bewertungsbegriffe nicht.

    5) Anlage 2 (Zahlstellen) minimal ergänzt

    • Neu sind zusätzlich “Empfänger:”-Felder bei den Konten vorgesehen; außerdem kleine sprachliche Glättungen.
    • Alt ohne Empfänger-Felder.

    Warum die Erweiterung bei den Sicherheiten?

    Ich habe den Vertrag prüfen lassen, ob die Fremdüblichkeit gewahrt wäre und der Darlehensvertrag steuerlich dann anerkannt würde.

    Dies wurde verneint und deswegen die Nachbesserung.

    Konkret stellte sich die Frage, ob so ein Vertrag von fremden Dritten auch unterzeichnet würde und nicht nur, weil es sich um ein Gesellschafterdarlehen handelt.

    Es ist auch nur logisch, wenn man in die Vogelperspektive geht und jemandem Geld leihen würde, dass man bei entsprechendem Vertrauen vorausgesetzt auch Sicherheiten haben möchte.
    Informationen bei Bedarf (Informationsrechte), laufende Überwachung und bei Verstößen gegen die Spielregeln entsprechende Möglichkeiten des Rückzugs vom Vertrag, ohne dabei einen Verlust zu riskieren.

    Ich wollte es möglichst einfach haben und wie es für mich auch logisch erscheint. Dabei habe ich im Wesentlichen eine EKQ eingeführt, die in der Realität bei 50% liegen soll.
    Die oben genannten Schwellen gelten dabei als Absicherung und sollten (entsprechendes Börsenwetter vorausgesetzt) selten unterschritten werden.

    Natürlich wird das trotzdem irgendwann passieren und dann gibt es immer die Möglichkeit durch eine teilweise Rückzahlung (§ 6 Abs. 1) des Kredits die EKQ wieder über die Schwellen in Richtung 50% zu bringen.
    Das frei werdende private Kapital kann man dann auch zusätzlich als Eigenkapital einlegen, um die EKQ weiter zu erhöhen.
    Nachteil ist dann natürlich, dass dieses Eigenkapital nicht wieder so einfach herausgezogen werden kann, wie es bei dem Kredit aktuell der Fall ist.

    Nachteilig (nervig) wirkt sich die laufende zu dokumentierende Überwachung der EKQ aus, die ich mir damit zum Monatsende auferlegt habe.
    Das ist nicht nur theoretisch zu machen, sondern muss auch wirklich praktisch gemacht werden, denn für den steuerlichen Fremdvergleich werden garantiert Stichproben einmalig angefordert werden.

    Die anderen Vorlagen für Gesellschafterbeschluss und Stellungnahme müssen auch noch angepasst werden und folgen später.
    Vorlagen für die zu dokumentierende EKQ werde ich auch noch anfertigen.

    Ich hätte nicht gedacht, dass das Thema "Sicherheiten" dann doch so wichtig ist.

    3.) Gib nie mehr für einen Erwerb aus, als absolut nötig
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  • Vielen Dank für die umfangreiche Beschreibung! Ich stehe gerade am Anfang des Prozesses und arbeite die von dir genannte Literatur durch.


    Was mich an dieser Stelle interessiert:

    Wie ist es dir bisher mit der Buchführung ergangen? Welche Software hast du letztendlich verwendet? War das ohne Steuerberater gut zu stemmen? Ditto zur Bilanz und den Aktivitäten zum Jahresende.

    Meine Erfahrung mit Anfragen bei Steuerberatern: jeder würde für dich gerne das Komplettpaket übernehmen. Aber nur konzeptionelle Beratung (wie es der Berufstitel eigentlich suggeriert) und dann Durchführung selbst erledigen, dafür gibt es meist keine "Kapazität".

  • Vielen Dank für die umfangreiche Beschreibung! Ich stehe gerade am Anfang des Prozesses und arbeite die von dir genannte Literatur durch.


    Was mich an dieser Stelle interessiert:

    Wie ist es dir bisher mit der Buchführung ergangen? Welche Software hast du letztendlich verwendet? War das ohne Steuerberater gut zu stemmen? Ditto zur Bilanz und den Aktivitäten zum Jahresende.

    Meine Erfahrung mit Anfragen bei Steuerberatern: jeder würde für dich gerne das Komplettpaket übernehmen. Aber nur konzeptionelle Beratung (wie es der Berufstitel eigentlich suggeriert) und dann Durchführung selbst erledigen, dafür gibt es meist keine "Kapazität".

    Gerne. :)

    Wenn du noch maximal 5 Monate Geduld hast, dann werde ich es hier beschrieben haben, was ich genau gemacht habe.
    In der Softwarefrage bin ich noch nicht am Ende angelangt (leider).
    Tatsächlich arbeite ich b.a.W. mit dem kostenlosen und nicht kommerziellem GnuCash (Open Source), wie oben geschrieben.
    Nachteile bisher:
    Hat einen Mangel an Komfort und man muss sich eine Kontenstruktur erarbeiten, die man sonst vom Steuerberater vorgebetet bekommt.

    Meine Wahrnehmung ist auch bisher was ich gelesen habe, dass die Steuerberater mit irgendeinem professionellem Programm (Anbieter) zusammenarbeiten bei dem du dann durch deine Eingaben die Drecksarbeit Buchungsarbeit übernimmst (nach Absprache wie zu buchen ist).
    Dann kann der Steuerberater nur noch die Zahlen aus den Konten der Bilanz nehmen und mit kleinem Aufwand die Steuererklärungen machen und bei dir trotzdem gut Geld abgreifen.
    Zusätzlich sind die kommerziellen Programme nicht kostenlos und "zwingen" dich latent zur Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Die Programme können dann keine vollständige Steuererklärung alleine machen ohne den Steuerberater und bieten u.U. nur Schnittstellen zur Weiterverarbeitung an.
    Die Kanzleien arbeiten m.E. mit den Softwareanbietern zusammen, damit das auch so bleibt.
    Ich würde sagen es ist ein Oligopol.
    Gesetzlich wird man aber nicht gezwungen einen Steuerberater nutzen zu müssen.

    Bis ich so richtig verlässliche Zahlen zu Preisen habe, werde ich keine finale Entscheidung treffen.
    Der Jahresabschluss steht jetzt allerdings an - zugegeben.
    Im Prinzip sind die zu buchenden Geschäftsvorfälle in der Bilanz bisher immer die Selben gewesen und sehr endlich.
    Das Komplizierteste sind bisher die Dividenden in Fremdwährungen (noch nicht voll durchdrungen) aber ansonsten finde ich es noch recht überschaubar.

    Wer nicht Willens ist sich mit der Materie Buchhaltung und Steuergesetzgebung genau zu beschäftigen, dem rate ich immer zum Steuerberater.
    Ich denke die von mir investierte Zeit ist die Geldersparnis nicht wert - mir geht es eher um das Prinzip. :evil:
    Wenn ich es für Jahr 1 hinbekomme den Steuerberater zu minimieren außer für Beratung oder Prüfung bzw. ganz auf ihn zu verzichten, dann bekomme ich es auch für jedes folgende Jahr hin und kann mir nur überlegen, ob es mir den Aufwand wert ist im Vergleich.
    Die Hauptarbeit ist aber m.E. das Buchen in der Software (egal welche) und wenn das der Steuerberater übernimmt, dann ist der Kosten-Nutzen-Faktor für ihn schlecht. Das erklärt sicherlich das Argument mit der "Kapazität". :saint:

    3.) Gib nie mehr für einen Erwerb aus, als absolut nötig
    16.) Geschäft ist Geschäft (... bis sich ein besseres anbietet)
    218.) Kauf nie ohne zu wissen, was Du kaufst

  • Je weiter ich in das Thema Buchhaltung einsteige, umso komplexer wirkt es. Z.B. Umsatzsteuer für Handelsgeführen eines Brokers im Ausland selbst berechnen und abführen. Das eine ist die Zeit, sich damit auseinander zu setzten. Das wäre an sich OK. Der Hauptfaktor ist für mich das rechtliche Risiko, wenn man etwas übersieht und aus Unwissenheit falsch macht.

  • Je weiter ich in das Thema Buchhaltung einsteige, umso komplexer wirkt es. Z.B. Umsatzsteuer für Handelsgeführen eines Brokers im Ausland selbst berechnen und abführen. Das eine ist die Zeit, sich damit auseinander zu setzten. Das wäre an sich OK. Der Hauptfaktor ist für mich das rechtliche Risiko, wenn man etwas übersieht und aus Unwissenheit falsch macht.

    Siehe hier:

    Zek
    1. Juli 2025 um 22:24

    Dort steht etwas zum Thema Umsatzsteuer.

    Umsatzsteuer fällt insbesondere bei operativem Geschäft an, welches ich nicht habe.
    Die weitere Komplexität der Umsatzsteuer spare ich mir b.a.W. aber dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug und alles ist damit effektiv 19% "teurer" wie für Privatpersonen.

    Du solltest strikt unterscheiden zwischen GmbH mit operativem Geschäft oder einer VV-GmbH.
    Falls du eine GmbH mit operativem Geschäft betreiben willst, dann gründe diese als Tochtergesellschaft der VV-GmbH.
    Das bedeutet noch mehr Buchführung/Jahresabschlüsse. Trotzdem ist das steuerlich und vom Risiko her der bessere Weg.

    3.) Gib nie mehr für einen Erwerb aus, als absolut nötig
    16.) Geschäft ist Geschäft (... bis sich ein besseres anbietet)
    218.) Kauf nie ohne zu wissen, was Du kaufst

  • Siehe hier:

    Zek
    1. Juli 2025 um 22:24

    Dort steht etwas zum Thema Umsatzsteuer.

    Umsatzsteuer fällt insbesondere bei operativem Geschäft an, welches ich nicht habe.
    Die weitere Komplexität der Umsatzsteuer spare ich mir b.a.W. aber dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug und alles ist damit effektiv 19% "teurer" wie für Privatpersonen.

    Du solltest strikt unterscheiden zwischen GmbH mit operativem Geschäft oder einer VV-GmbH.
    Falls du eine GmbH mit operativem Geschäft betreiben willst, dann gründe diese als Tochtergesellschaft der VV-GmbH.
    Das bedeutet noch mehr Buchführung/Jahresabschlüsse. Trotzdem ist das steuerlich und vom Risiko her der bessere Weg.

    Ich plane reinen Aktienhandel und kein operatives Geschäft. Jedoch hat mir Google Gemini bei meiner Recherche folgendes gesagt:


    In einer Trading GmbH, die ausschließlich mit Aktien handelt, müssen Sie auf die Handelsgebühren eines ausländischen Brokers in der Regel Umsatzsteuer abführen, wenn das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) Anwendung findet.

    Hier sind die entscheidenden Details für das Jahr 2026:

    1. Reverse-Charge-Verfahren

    Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B) verlagert sich die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger – also Ihre GmbH. Da der Broker im Ausland sitzt und keine deutsche Umsatzsteuer ausweist, müssen Sie:

    • Die Umsatzsteuer (in der Regel 19 %) auf die Netto-Handelsgebühren selbst berechnen.
    • Diesen Betrag in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben und an das Finanzamt abführen.

    2. Fehlender Vorsteuerabzug

    Das Hauptproblem für eine reine Aktien-Trading GmbH ist, dass Ihre eigenen Umsätze (der Aktienhandel) gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit sind.

    • Da Sie steuerfreie Umsätze tätigen, sind Sie für diese Geschäfte in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
    • Das bedeutet: Sie müssen die 19 % Umsatzsteuer auf die Brokergebühren zwar abführen, können sie sich aber nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Die Steuer wird somit zu einem echten Kostenfaktor.

    Bist du auf den Punkt Reverse Charge Verfahren gestoßen?

  • Beim Reverse-Charge Verfahren ist m.W. optional in der Anwendung. Der Rechnungssteller (hier der ausländische Broker) müsste explizit auf der Rechnung hinweisen, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführen muss. D.h. für ihn auch, dass er für eine GmbH eine andere Rechnung ausstellen müsste, wie für private Kunden.

    Sind Bankdienstleistungen überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

    "Die Nationalökonomie ist die Metaphysik des Pokerspielers"

    (Kurt Tucholsky)

  • Sind Bankdienstleistungen überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

    Die Volksbank weist die aus, gar als extra Posten, von anderen Geschäftskonten kannte ich das nicht. ( Gewerbe-GmbH )

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

  • Die Volksbank weist die aus, gar als extra Posten, von anderen Geschäftskonten kannte ich das nicht. ( Gewerbe-GmbH )

    Für welche Bankdienstleistungen? Hier geht es v.a. um Wertpapierhandel nicht aber um allg. Bankdienstleistungen.

    Als Laie würde ich erst mal nach EU-RICHTLINIEN (nicht Leitlinien) gucken, dann nach den lokalen Gesetzen.
    EU Richtlinie hier [Art 135 (1f)]. Wertpapierhandel soll umsatzsteuerfrei sein.
    Aber: Ausnahmen von Satz (1) können nach Art 135(2) von denLändern definiert werden (??auch im Widerspruch zu Satz(1)??).

    Dagegen Lagerung, Verwaltung können nach der Richtlinie USt-pflichtig sein. M.E. sowas wie gesonderte Bescheinigungen, Depotgebühren, Umlagerungen, Gebühren für Bankkarten etc.


    Vermutung - exakt so ist wird das laufen:

    Der Rechnungssteller (hier der ausländische Broker) müsste explizit auf der Rechnung hinweisen, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführen muss.

  • Tatsächlich arbeite ich b.a.W. mit dem kostenlosen und nicht kommerziellem GnuCash (Open Source), wie oben geschrieben.
    Nachteile bisher:
    Hat einen Mangel an Komfort und man muss sich eine Kontenstruktur erarbeiten, die man sonst vom Steuerberater vorgebetet bekommt.


    Ich nutze Wiso Steuer (nicht Steuersparbuch) für 29 oder 39€ im Jahr. Reicht mir als Freiberufler und für die Einkommensteuer völlig aus und ist sehr komfortabel. Achtung, unbedingt installieren und nicht die online Version nutzen (eingeschränkter Funktionsumfang).


    Zusätzlich sind die kommerziellen Programme nicht kostenlos und "zwingen" dich latent zur Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Die Programme können dann keine vollständige Steuererklärung alleine machen ohne den Steuerberater und bieten u.U. nur Schnittstellen zur Weiterverarbeitung an.
    Die Kanzleien arbeiten m.E. mit den Softwareanbietern zusammen, damit das auch so bleibt.
    Ich würde sagen es ist ein Oligopol.
    Gesetzlich wird man aber nicht gezwungen einen Steuerberater nutzen zu müssen.

    Ich (und meine Familie mit kleiner Firma) habe durchweg schlechte Erfahrungen mit dem Steuerberater gemacht. Es ist die Nadel im Heuhaufen!

    Wer will so einen Querkopf wie dich als Kunden?

    Die meisten verstehen sich als Buchhalter und Zettel kann ich alleine ins System buchen.


    Ich habe das deswegen für mich erstmal so gelöst:

    • Im Freundeskreis gewimmert, wie unwissend ich bin und das ich keinen Steuerberater für meine Selbstständigkeit finde, der mich auch wirklich beraten möchte
    • Letztendlich hat sich ein kaufmännischer Leiter / CFO meiner erbarmt und ungefähr 7-8h in mich investiert um meine Lücken zu schließen und mir die Software zu erklären. Seit dem buche ich alleine
    • Außerdem habe ich einigen Freunden erzählt was ich so für steuerliche Gedankenspiele in meinem Kopf mache und mich ausgetauscht. Ein Kontakt (auch ein BWLer der gigantische Summen verantwortet) spielt selbst ähnliche Spiele und fand das so interessant, dass er mich an einen Steuerberater verwiesen hat, mit dem er verbandelt ist und der Bock auf solche Sachen hat (ich bin leider noch nicht dazu gekommen das Angebot zu nutzen....)