Man muss immer selbst was von der Materie verstehen, um überhaupt beurteilen zu können, dass der Berater keinen Mist baut. Und auf Kampf mit dem FA sind Steuerberater selten scharf, bleibt aber nicht aus, spätestens nach der ersten Betriebsprüfung.
Gründung und Betrieb einer Vermögensverwaltenden GmbH
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Letztendlich hat sich ein kaufmännischer Leiter / CFO meiner erbarmt und ungefähr 7-8h in mich investiert um meine Lücken zu schließen und mir die Software zu erklären. Seit dem buche ich alleine
Ganz genau das wäre die Lösung. Nur kenne ich niemanden in dem Metier.
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Ich hatte an der VHS einen Onlinekurs FiBu gemacht
https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/ suche FiBu, die Termine sind unwichtig die muß man wohl im CMS führen und man muß nie vor Ort, es sei denn man will eine Prüfung ablegen.
Man bekommt Zugriff auf Online-Video vom Kursleiter, der dann die einzelnen Kapitel der Bücher ( selbst kaufen ) durchgeht und man kann nach dem hochladen der gelößten Aufgaben die Lösungen zum vergleichen herunterladen. Nur die Bücher ist unzugänglicher, aber wohl auch möglich.
Es gibt nur ein Kursende, aber lernen kann man wo und wann man will.
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Alles anzeigen
Hallo zusammen.

Es ist vollbracht - ich habe meine vermögensverwaltende GmbH gegründet.

Ich verweise gerne nochmals auf die Literatur, die man lesen sollte/könnte um die meisten offenen Fragen zu klären:
1. Weniger Steuern & mehr Vermögen - von Alexander Keck
2. GmbH gründen: Alles, was du wissen musst - von Alexander Keck
3. Die Trading GmbH: Wie du dein Vermögen sicher und steueroptimiert verwaltest
4. GmbH-Geschäftsführung für Dummies
5. AktG | GmbHG, Aktiengesetz | GmbH-Gesetz, Aktuelle Gesetze
6. Buchführung und Bilanzierung für Dummies
Wie habe ich das nun gemacht?
Oben die Quellen durchgelesen - vor allem 1, 2 und 3 und ein bisschen 5 und 6. Nr. 4 ist m.E. bisher überschaubar, denn es gibt kein operatives Geschäft bei mir und ich bin alleiniger beherrschender Gesellschafter der GmbH.Voraussetzungen:
1. Stammkapital in Höhe von 25.000 €
2. Briefkasten an dem man den vollständigen Firmennamen zusätzlich und gut sichtbar anbringen kann und idealerweise dort wo man selbst wohnt. Ich habe über Amazon diesen Anbieter benutzt: FILIGRAVO personalisiertes Klingelschild. Am besten schwarze Schrift auf weißem Schild für gute Lesbarkeit und/oder das es sich in die Umgebung gut einfügt.
3. Vorher ggf. Erlaubnis vom Vermieter für Anbringung eines Schildes einholen, weil es sonst nur Stress gibt mit Vermieter oder anderen Mitmietern (die auch sonst unlösbare Probleme haben).
Ich habe dem Vermieter gesagt das ich einen "nicht störenden Gewerbebetrieb ohne operatives Geschäfts am Schreibtisch betreiben will".Schritt 1: Einen Notar finden:
Dafür habe ich den aus meiner Stadt genommen der optisch vertrauenswürdig schien und schon länger in meiner Stadt seine Dienste anbietet. Auf der Homepage war auch ein Formular zu finden, dass für die Gründung einer GmbH bzw. UG als PDF ausgefüllt werden konnte.
Es gab dort auch eine digitale Plattform mit der man mit Hilfe des digitalen Personalausweises den Prozess starten konnte. Ging bei mir nur nicht, weil ich den noch nie digital gebraucht habe (geht aber nun).
Ich habe also ganz Old-School einen Termin vor Ort gehabt und den Personalausweis vorgelegt.Schritt 2: Entwurf für Gesellschaftsvertrag/Satzung prüfen:
Das war einfach, weil ich mir einen schlauen Text für den Gegenstand des Unternehmens (Geschäftszweck) mit Chat-GPT habe generieren lassen:Im Prinzip sollte der Notar dabei einen Standard-Vertrag aus der Tasche ziehen, weil es m.E. keinerlei große Besonderheit braucht, wenn man alleine gründet.
Wichtig ist aber die Befreiung BGB § 181, damit man Geschäfte mit der Gesellschaft machen kann, wie "der GmbH ein Darlehen als Gesellschafter geben" und auch "ein Darlehen von der GmbH als Gesellschafter bekommen".
Dies habe ich bei den Bemerkungen dafür reingeschrieben im dem Antragsdokument.Der Name der GmbH war auch noch überlegenswert, weil es zumindest für mich ein bisschen Bedeutung hat und etwas hermachen sollte. Dies sollte man sich vorher also genau überlegen, denn manche Namen sind nicht erlaubt.
Beispielsweise war "XYZ Holding GmbH" nicht zulässig, weil ich keine Tochtergesellschaft mitgegründet habe (und auch nicht die unmittelbare Absicht bestand) und es dann aus Sicht des Notars, Registergericht und/oder IHK keine Holding ist und so nicht heißen darf.
Auch andere irreführende Namen sind nicht zulässig. Deswegen sollte man einen neutralen Namen verwenden oder einen ganz klaren Fantasienamen der auch zulässig ist (bei mir wurde es ein Fantasiename).
Es ist trotz allem empfehlenswert zu prüfen, ob man mit dem Namen irgendwelche Rechte bestehender Unternehmen und/oder Marken verletzt. Ich habe z.B. davon Abstand genommen die Initialen meiner Vornamen (3) + Nachname zu verwenden, weil es eine europaweit operierende Firma aus Portugal damit schon gab.
Im Klartext: Um unnötiges Ping-Pong und Verzögerungen zu vermeiden beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen, ob der Name oder ein Bestandteil ggf. ein Problem darstellen könnte. Bei der zuständigen IHK kann man die "Prüfung Ihres Firmennamens" digital durchführen (zumindest mein Bundesland).
Ein weiterer Punkt sollte sein, dass vermerkt ist, dass die Gesellschaft die Gründungskosten bis zu einer bestimmten Höhe übernehmen darf, denn dies ermöglicht das sich diese Ausgaben gegen entsprechende Gewinne steuermindernd auswirken.Schritt 3: Termin für die Beurkundung beim Notar machen:
Den vereinbarten Termin nimmt man einfach wahr und das dauert i.d.R. 15-30 Minuten vor Ort. Ausnahme wäre, wenn man hat eine komplizierte Satzung und/oder mehrere Gesellschafter hat.
Man sollte sich die Gründungsurkunde+Gesellschaftsvertrag digital schicken lassen.Schritt 4: Geschäftskonto eröffnen mit Stammkapital:
Wenn man die Gründungsurkunde+Gesellschaftsvertrag digital bekommen hat (bei mir hat das 6 Tage gedauert), dann kann man damit ein Geschäftskonto eröffnen (wird verlangt). Man kann schon vorher beginnen aber kommt nicht ohne den Gesellschaftsvertrag zum Ende.
Wenn das Stammkapital vollständig eingezahlt ist (Überweisungstext: "Stammkapital Dagobert Duck Geldspeicher GmbH i. G.".
Wenn das Geld eingegangen ist (1 Werktag bei mir), dann dies sofort beim Notar bestätigen (Beleg darüber kann man dem Notar auch schicken).
Ich habe nach der Belegerstellung mit der Einzahlung der Stammkapitals gleich die Rechnungen für den Notar beglichen (229,07 € für Entwurfsfertigung, Betreuungsgebühr, Dokumentenpauschale, Post- und Telekommunikationspauschale + 616,64 € für Beurkundungsverfahren = 845,71 € inkl. Mwst) und ihm das auch zusätzlich belegt (digital per E-Mail).
Als Geschäftskonto habe ich folgenden Anbieter genommen, weil er relativ geringe Kosten hat: FINOM. 7 € * 12 Monate + 19% Mwst = 99,96 € im Jahr für den Start-Tarif bei jährlicher Zahlungsweise.
Wenn Geld keine Rolle spielt, dann kann man natürlich auch immer zur Apotheke gehen - also zu Deutsche Bank, Commerzbank, etc.Schritt 5: Warten bis der Notar die Dokumente zum Registergericht schickt:
2 Tage später wurden die Dokumente zum Registergericht geschickt.Schritt 6: Warten bis das Handelsregister (Registergericht) sich per Post meldet:
Das hat 5 Tage gedauert (inkl. Wochenende).
Die Rechnung umgehend für die Eintragung über das Geschäftskonto bezahlen. Bei mir waren das 200 €, die auch zu den Gründungskosten zählen wie der Notar.Schritt 7: Warten bis das der Notar die Eintragung bestätigt:
3 weitere Tage hat es gedauert bis sich das Amtsgericht meldet, dass die Eintragung erfolgreich war.
Das Wichtigste ist Handelsregisternummer "HRB 12345 - Amtsgericht ABC", die in dem Schreiben enthalten ist!
1 Tag später bestätigt der Notar das Amtsgericht mit dem selben Dokument nochmals digital per E-Mail.
1 Tag vorher war allerdings schon Post des Amtsgerichts im Briefkasten, dass die Eintragung erfolgreich war.
Der Notar ist also langsamer als das Amtsgericht mit der Eintragung und postalischen Bestätigung.
Was man noch einen weiteren Tag später im Briefkasten findet ist eine Fake-Rechnung von Betrügern die sich als Amtsgericht ausgeben und etwa 2.000 € abkassieren wollen:
Das erkennt man an einer spanischen IBAN, das der Richter nicht existiert und das Wappen des Bundeslandes falsch ist. Ansonsten ist die Fälschung gar nicht mal so schlecht.
Notfalls beim Amtsgericht nachfragen, ob das von denen ist. 200 € passt jedenfalls aber 2.000 € auf keinen Fall.So nun ist die GmbH entstanden und existiert so richtig kann man sagen. Sie ist damit keine Gesellschaft mehr in Gründung und daher soll man auch kein "i. G." irgendwo angeben, sondern sollte spätestens dann dieses Postfix überall wieder löschen. Ich habe das "i. G." nur in einer E-Mail-Signatur gehabt und auf der Überweisung für das Stammkapital soweit ich mich erinnere.
Habe den Prozess der Gründung jetzt auch eingeleitet und durch die Beiträge hier, die genannten Bücher und Google Gemini einen guten Überblick bekommen. Fehlt nur noch die Buchführung, aber das ist auch sicher zu schaffen.
Ehrerbietigsten Dank an den Großen Nagus für seine erleuchteten Weisheiten zur Profitmaximierung!
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Nach Kontaktieren von ca. 30 Steuerberatern hat sich nun doch einer gefunden, der mich in die Selbstabwicklung einweisen will, statt nur das Rundum-Sorglos-Paket anzubieten. Wird interessant!
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Etwas aus dem Kontext gerissen, aber vielleicht trotzdem mal interessant: Hattest du vor der Gründung mal überlegt einen leeren GmbH Mantel zu kaufen? Zum einen spart das Gründungskosten, zum Teil bekommt man die aber auch mit Verlustvorträgen, so dass man bis auf weiteres seien Gewinne mit den Verlustvorträgen verrechnen kann.
Ich habe aber keine Erfahrungen mit so etwas.
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Etwas aus dem Kontext gerissen, aber vielleicht trotzdem mal interessant: Hattest du vor der Gründung mal überlegt einen leeren GmbH Mantel zu kaufen? Zum einen spart das Gründungskosten, zum Teil bekommt man die aber auch mit Verlustvorträgen, so dass man bis auf weiteres seien Gewinne mit den Verlustvorträgen verrechnen kann.
Ich habe aber keine Erfahrungen mit so etwas.
Grundsätzlich ist der Gedanke richtig.
Als ich die Gesellschaften auf Vorrat gesehen habe, hatte ich nur die Angebote ohne Verluste angeschaut.
Spart vor allem Zeit aber kein Geld, weil die damit 1.500 € bis 3.500 Euro verdienen wollen etwa.
Chat-GPT meint die Verlustvortragsnutzung hätte starke Regeln und Grenzen:
- 50 % Kauf → Verluste weg
- <50 % Kauf → Kontrolle fehlt
- §8d → passt nicht bei Geschäftsmodellwechsel und dann kann man Verluste nicht mehr nutzen.
Ohne Gewähr, weil ChatGPT-Antwort.
Grundsätzlich finde ich es undurchsichtig eine Gesellschaft zu kaufen, die es bereits gibt und eine Historie hat. Das ist dann die Mantelgesellschaft. Vorratsgesellschaften sind wohl ohne Historie und relativ sicher im Vergleich und ohne mögliche Altlasten.
Wenn man die Fallstricke kennt, dann ist das auf jeden Fall eine Option im Hinblick auf eine mögliche Zeitersparnis.
Das Bankkonto bei einer Geschäftsbank existiert bei solchen Gesellschaften bereits. Das würde mich schon nerven...
Ob ein Risiko bei solchen Käufen besteht, kann ich nicht sagen. Im Falle einer UG ist das Stammkapital sehr niedrig und somit würde ich das dann vorziehen und dann später oder niemals in eine GmbH umfirmieren.
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Bei der Übernahme einer Firma, unabhängig von der Rechtsform, übernimmt man immer alle Schulden, ggbfls. auch welche, von denen man vorher nichts erfahren hat.
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GmbH-Investmentfonds: BMF nimmt Steuersparvehikel der Superreichen ins VisierIn Familienholdings und privaten Fondsstrukturen können Kapitalerträge über Jahre thesauriert werden, ohne dass Steuern anfallen. Das Finanzministerium…www.handelsblatt.comIst damit auch das diskutierte Modell betroffen?
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...
Ist damit auch das diskutierte Modell betroffen?
Ich sage nein.
Die von mir hier vorgestellte vermögensverwaltende GmbH hat bei mir folgenden Unternehmensgegenstand:ZitatGegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Handel mit Wertpapieren sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen jeweils ausschließlich im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch als Dienstleistung für
Dritte. ...Ein GmbH-Investmentfonds ist eben genau so nicht gemeint, sondern da geht es meiner Meinung nach um Kapitalanlage für Dritte.
Das ist strikt zu unterscheiden und hier geht es im Thema nicht darum eine Gesellschaft zu gründen/betreiben, die Kapitalanlage mit fremden Vermögen macht auf fremde Rechnung.Meine vermögensverwaltende GmbH hat mit mir als Privatperson nur indirekt zu tun, weil ich der Alleingesellschafter bin.
Dividenden der GmbH an mich müssen im Prinzip genauso versteuert werden wie bei normalen Aktionären von Aktiengesellschaften. Die GmbH ist eine juristische Person und wird unabhängig vom Gesellschafter besteuert.
Danke für den Hinweis auf jeden Fall. Ich werde das zur Sicherheit weiterverfolgen.
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Ich habe mich für meine vermögensverwaltende GmbH bewusst für einen Workflow rund um GnuCash entschieden und die Steuer-/Abschluss-Themen bisher ohne klassisches Steuerberatermandat gelöst.
Die laufende Buchhaltung mache ich in GnuCash. Da Wertpapiertransaktionen über IBKR in der Praxis ziemlich unhandlich sind, habe ich mir ergänzend eigene Software geschrieben. Diese verarbeitet die IBKR-Exporte, berechnet daraus Abschreibungen und Zuschreibungen, erzeugt die Buchungen für Wertpapiertransaktionen als Importdateien für GnuCash, vergibt Belegnummern und generiert passende PDF-Belege. Zusätzlich prüft die Software in GnuCash, ob Belegnummern eindeutig sind und ob die Belegverknüpfungen vorhanden sind.
Dadurch bleibt GnuCash bei mir das führende Buchhaltungssystem, während die wiederkehrenden und fehleranfälligen IBKR-/Wertpapier-Themen automatisiert vorbereitet und dokumentiert werden. Das war für mich der entscheidende Punkt: nicht alles manuell in GnuCash zusammenklicken, sondern GnuCash mit eigenen Importen, Belegen und Prüfungen sauber füttern.
Die Körperschaftsteuererklärung habe ich mit ELSTER, JustAnswer und ChatGPT erstellt. JustAnswer war dabei die steuerliche Plausibilisierung durch einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin, ChatGPT eher als Arbeits- und Strukturierungshilfe. Bisher war dadurch kein eigenes dauerhaftes Steuerberatermandat notwendig.
Die E-Bilanz habe ich mit eBilanzPlus vorbereitet. Dort habe ich die GnuCash-Konten den Taxonomiepositionen zugeordnet. Die Übermittlung macht aktuell noch Probleme wegen des ELSTER-Zertifikats, inhaltlich ist die E-Bilanz aber vorbereitet.
Mein Zwischenfazit:
Für eine relativ einfache vermögensverwaltende Ein-Personen-GmbH kann GnuCash funktionieren, wenn man bereit ist, die fehlenden Komfortfunktionen selbst zu ergänzen. Der Knackpunkt ist nicht nur die Buchhaltung selbst, sondern die Automatisierung und Dokumentation drumherum: IBKR-Importe, Belegnummern, PDF-Belege, Prüfungen, Taxonomie-Mapping und saubere Ablage.
Ein klassischer Steuerberater war bisher nicht erforderlich, abgesehen von punktueller steuerlicher Rückversicherung über JustAnswer.
Das ist natürlich keine Empfehlung für jeden Fall, sondern nur mein Erfahrungsbericht.
Details zur Software, zum GnuCash-Kontenplan, zur IBKR-Verarbeitung oder zur E-Bilanz-Zuordnung kann ich später noch nachliefern.
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Aktualisiertes und verwendetes Belegnummernsystem von mir (Entwurf war dieser hier ) :
Typ (Kürzel) Bedeutung Beschreibung ER Eingangsrechnung für alle Rechnungen die eingehen AR Ausgangsrechnung für alle Rechnungen die ausgehen ZA Zahlungsausgang Geld das ausgehend ist ZE Zahlungseingang Geld das eingehend ist EK Eigenkapital Stammkapital, Kapitalerhöhung und auch Einlage (Kapitalrücklage) EB Eigenbeleg Eigenbelege UM Umbuchung Umbuchungen zwischen Konten FO Forderung (allgemein) Forderungen jeglicher Art aber nicht gegen Gesellschafter FG Forderung Gesellschafter Forderungen gegen Gesellschafter WK Wertpapier-Kauf für Käufe von Wertpapieren WV Wertpapier-Verkauf für Verkäufe von Wertpapieren WB Wertpapier-Bewertung für Abschreibungen und Zuschreibungen auf Wertpapiere DI Dividende für Dividendengutschriften, auch ausländische Dividenden in Fremdwährung ZI Zinsen für Zinsgutschriften und ggf. Zinsbelastungen von Bank/Broker FX Devisenumwandlung für Währungsumwandlungen zwischen Währungskonten "UB" wurde in "UM" umbenannt.
"WK", "WV", "WB", "DI", "ZI" und "FX" sind neu.
Die neuen Belegnummernpräfixe (Kürzel) WK, WV, WB, DI, ZI und FX haben den Vorteil, dass diese automatisiert aus dem IBKR-Export erzeugt werden können und dann mit bestehenden Belegnummern nicht kollidieren. -
Mein HGB-orientierter Kontenplan in GnuCash - ohne SKR 03 oder SKR 04
Weil die Frage aufkommt, wie ich meine vermögensverwaltende GmbH in GnuCash strukturiert habe, möchte ich meinen Kontenplan etwas genauer vorstellen.
Vorweg:
Das ist kein allgemein empfohlener Musterkontenrahmen und auch kein vollständiger Ersatz für fachliche Kenntnisse. Es ist ein individuell entwickeltes System für eine kleine GmbH, deren Geschäft im Wesentlichen aus dem Halten und Handeln von Wertpapieren besteht. Der Kontenplan ist auf meine Geschäftsvorfälle, meine Auswertungen und meinen E-Bilanz-Prozess zugeschnitten.Warum kein SKR 03 oder SKR 04?
Ich habe mich bewusst dagegen entschieden, den SKR 03 oder SKR 04 unverändert zu übernehmen.
Beide Kontenrahmen sind etablierte Standards und insbesondere dann sinnvoll, wenn die Buchhaltung in einer DATEV-orientierten Umgebung geführt oder regelmäßig mit einem Steuerberater ausgetauscht wird. Für meinen konkreten Fall empfand ich sie jedoch als unnötig umfangreich. Ein großer Teil der dort vorgesehenen Konten betrifft Sachverhalte, die bei meiner GmbH voraussichtlich nie auftreten werden.
Außerdem wollte ich, dass die Struktur bereits in GnuCash möglichst unmittelbar erkennen lässt, wo ein Konto später in Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erscheint. Mein Ausgangspunkt war daher nicht ein bestehender Standardkontenrahmen, sondern unmittelbar die handelsrechtliche Gliederung:
- Bilanz nach § 266 HGB
- Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB im Gesamtkostenverfahren
§ 266 HGB gibt die Gliederung der Bilanz vor. § 275 HGB sieht für die GuV entweder das Gesamt- oder das Umsatzkostenverfahren vor und legt für das Gesamtkostenverfahren die Reihenfolge der Posten fest.
Das bedeutet nicht, dass der SKR 03 oder SKR 04 fachlich falsch wäre. Ich habe lediglich eine andere Abstraktionsebene gewählt:
Mein Kontenplan folgt zunächst dem Jahresabschluss und wird erst darunter auf die tatsächlich benötigten Buchungskonten heruntergebrochen.Der Nachteil muss ebenfalls genannt werden:
Mein Kontenplan ist kein verbreiteter Standard. Ein Steuerberater könnte aus einer Kontonummer allein nicht erkennen, welches DATEV-Konto gemeint ist. Die Zuordnung zur E-Bilanz oder zu einem anderen Kontenrahmen muss deshalb dokumentiert und gepflegt werden.Grundaufteilung der Kontonummern
Jedes Konto besitzt eine sechsstellige alphanumerische Kontonummer. Die erste Stelle bezeichnet den großen Kontenbereich:
Bereich Bedeutung 1xxxxx Aktiva 2xxxxx Eigenkapital 3xxxxx Fremdkapital 4xxxxx Erträge 5xxxxx Aufwendungen 9xxxxx technische Konten, Devisen- und Ausgleichskonten Eigenkapital und Fremdkapital habe ich bewusst getrennt. Dadurch folgt die Nummernfolge der Passivseite: zunächst das Eigenkapital und anschließend Rückstellungen, Verbindlichkeiten und die weiteren Fremdkapitalpositionen.
Der Bereich 9xxxxx ist für Konten reserviert, die vor allem der technischen Abwicklung dienen, beispielsweise Ausgleichs-, Ausbuchungs- oder Devisenhandelskonten. Diese Konten werden gesondert kontrolliert und sollen nicht unbemerkt zu dauerhaften Auffangkonten werden.
Die Kontonummer als abgekürzter Pfad
Die weiteren Stellen bilden grob den Pfad innerhalb der HGB-Gliederung ab. Es handelt sich aber nicht um die starre Regel "eine Hierarchieebene entspricht genau einer Stelle". Dafür ist die Kontenhierarchie teilweise zu tief und zu unterschiedlich.
Ein Beispiel ist das Konto:
123201 Eurokai GmbH & Co. KGaA
Die Nummer lässt sich sinngemäß so lesen:
- 1 = Aktiva,
- 2 = B. Umlaufvermögen,
- 3 = III. Wertpapiere,
- 2 = sonstige Wertpapiere,
- 01 = erstes einzelnes Wertpapierkonto in diesem Bereich.
Weitere Wertpapiere folgen dann beispielsweise als 123202, 123203 und 123204. Zum Jahresabschluss 2025 bestanden unter anderem eigene Konten für Eurokai, Novo Nordisk, Sixt und ProCredit.
Bei Bedarf kann ich dadurch neue Wertpapiere ergänzen, ohne bestehende Konten umzubenennen oder umzunummerieren.
Ein weiteres Beispiel ist:
324000 Verbindlichkeiten aus LuL
Hier steht:
- 3 für Fremdkapital,
- 2 für den Bereich C. Verbindlichkeiten innerhalb des Fremdkapitals,
- 4 für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die nachfolgenden Nullen zeigen, dass an dieser Stelle derzeit keine weitere Untergliederung benötigt wird.
Beim Eigenkapital ist die Struktur entsprechend einfach:
- 210000 I. Gezeichnetes Kapital
- 220000 II. Kapitalrücklage
Diese Konten entsprechen unmittelbar der Reihenfolge der Eigenkapitalposten auf der Passivseite. Die genannten Konten und Nummern wurden auch in den Kontennachweisen der E-Bilanz 2025 verwendet.
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Besonderheit der GuV-Konten
Bei den GuV-Konten gibt die erste Stelle an, ob es sich um einen Ertrag oder Aufwand handelt:
- 4xxxxx = Ertrag,
- 5xxxxx = Aufwand.
Die zweite Stelle orientiert sich grundsätzlich an der Nummer des betreffenden GuV-Postens nach § 275 Abs. 2 HGB.
Beispiele:
- 44xxxx = sonstige betriebliche Erträge, also Posten 4
- 58xxxx = sonstige betriebliche Aufwendungen, also Posten 8
- 4Bxxxx = sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, also Posten 11
- 5Cxxxx = Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens, also Posten 12
- 5Exxxx = Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, also Posten 14
Da eine einzelne Stelle nur die Ziffern 0 bis 9 aufnehmen könnte, verwende ich ab Posten 10 Buchstaben:
- A = 10
- B = 11
- C = 12
- D = 13
- E = 14 usw.
Konkrete Buchungskonten sind beispielsweise:
- 441000 Veräußerungsgewinne aus Aktien des UV (§ 8b)
- 581000 Veräußerungsverluste aus Aktien des UV (§ 8b)
- 582000 Bankgebühren
- 583000 FX-Provisionen und sonstige Brokergebühren
- 4B2000 Zinserträge
- 5C1000 Abschreibungen auf Aktien des UV (§ 8b)
- 5E4100 Dänemark für nicht anrechenbare ausländische Steuern
Damit ist schon anhand der Nummer grob erkennbar, wo ein Konto in der GuV eingeordnet wird. Die E-Bilanz 2025 wurde ebenfalls nach dem Gesamtkostenverfahren übermittelt; die genannten Konten erschienen dort als Kontennachweise zu den jeweiligen GuV-Positionen.
Kontenhierarchie und Platzhalterkonten
Die HGB-Gliederung wird in GnuCash durch eine Hierarchie aus übergeordneten Konten und bebuchbaren Unterkonten dargestellt.
Die übergeordneten Gliederungskonten sind grundsätzlich als Platzhalter eingerichtet. Auf ihnen kann nicht unmittelbar gebucht werden. Beispiele sind:
- Aktiva,
- B. Umlaufvermögen,
- III. Wertpapiere,
- sonstige betriebliche Aufwendungen,
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens.
Gebucht wird nur auf den darunterliegenden Blattkonten.
Das ist eine bewusste Kontrollfunktion: Sobald ein neuer Sachverhalt auftritt, für den noch kein passendes Blattkonto existiert, soll nicht einfach auf einem allgemeinen Sammelkonto gebucht werden. Stattdessen muss ich zunächst überlegen, ob ein neues Unterkonto erforderlich ist und an welcher Stelle es fachlich hingehört.
Dadurch kann die tatsächliche GnuCash-Hierarchie auch tiefer sein, als die sechs Stellen der Kontonummer vermuten lassen. Die Nummer ist daher eine kompakte Ordnungs- und Sortierhilfe, aber keine vollständige Abbildung jeder einzelnen GnuCash-Ebene.
Benennung der Konten
Bei der Benennung unterscheide ich zwischen Gliederungskonten und Buchungskonten.
Die übergeordneten Konten orientieren sich möglichst eng an der handelsrechtlichen Bezeichnung, zum Beispiel:
- A. Anlagevermögen,
- B. Umlaufvermögen,
- I. Gezeichnetes Kapital,
- sonstige betriebliche Erträge,
- sonstige betriebliche Aufwendungen.
Die bebuchbaren Konten sollen dagegen den konkreten Geschäftsvorfall möglichst eindeutig beschreiben. Beispiele sind:
- Bankgebühren,
- FX-Provisionen und sonstige Brokergebühren,
- Dogado Domain und E-Mail,
- IHK-Beiträge,
- LEI-Kosten,
- Notarkosten,
- Amtsgericht / Handelsregister.
Bei Wertpapiergeschäften habe ich zusätzlich Hinweise wie "Aktien des UV" und "§ 8b" in die Bezeichnung aufgenommen. Dadurch ist unmittelbar erkennbar, dass es sich um Aktien des Umlaufvermögens und um einen steuerlich besonders zu behandelnden Sachverhalt handelt.
Diese Hinweise ersetzen natürlich nicht die steuerliche Überleitungsrechnung. Ein Konto wird nicht allein deshalb steuerfrei oder nicht abzugsfähig, weil "§ 8b" im Namen steht. Die Bezeichnung dient lediglich der Erkennbarkeit und reduziert die Gefahr, steuerlich unterschiedliche Vorgänge miteinander zu vermischen.
Einzelkonten für Wertpapiere, Banken, Währungen und Länder
Für jedes gehaltene Wertpapier existiert ein eigenes Bestandskonto. Dadurch lassen sich Buchwert, Abgänge und Bewertung je Wertpapier getrennt nachvollziehen.
Auch Bank- und Brokerbestände werden getrennt geführt, beispielsweise:
- FINOM
- IBKR EUR
- IBKR DKK
Bei ausländischen Dividenden und Quellensteuern habe ich zusätzlich Unterkonten nach Ländern vorgesehen. Für 2025 war das beispielsweise Dänemark. Weitere Länder können später ergänzt werden.
Diese Struktur ist teilweise detaillierter als die spätere Bilanz oder GuV. Im Jahresabschluss werden mehrere Konten zu einem HGB-Posten zusammengefasst. Die interne Buchhaltung bleibt trotzdem auf Ebene des einzelnen Wertpapiers, Bankkontos oder Landes nachvollziehbar.
Kontenplan und E-Bilanz sind nicht identisch
Ein wichtiger Punkt ist die Trennung zwischen:
- der Kontenhierarchie in GnuCash
- der Gliederung von Bilanz und GuV nach HGB
- der Taxonomieposition der E-Bilanz
Eine Kontonummer ist nicht gleichzeitig ein Taxonomieschlüssel. Für die E-Bilanz habe ich deshalb ein separates Mapping erstellt, in dem jedes relevante GnuCash-Konto einer Position der E-Bilanz-Taxonomie zugeordnet wird.
Bei der Übermittlung werden zu einer Taxonomieposition unter anderem Kontonummer, Kontobezeichnung und Kontosaldo als Kontennachweis übermittelt.
Das Mapping ist für mich die verbindende Schicht. Dadurch kann ich Kontobezeichnungen bei Bedarf verbessern oder neue Unterkonten anlegen, ohne die gesamte Buchhaltung an den technischen Bezeichnungen der Taxonomie auszurichten.
Vorteile und Nachteile meines Systems
Für mich liegen die Vorteile vor allem in der Lesbarkeit:
- Die Bilanz- und GuV-Struktur ist bereits im Kontenbaum erkennbar.
- Nicht benötigte Konten eines großen Standardkontenrahmens entfallen.
- Wertpapier- und Steuersachverhalte können gezielt getrennt werden.
- Neue Konten lassen sich ergänzen, ohne bestehende Nummern zu verändern.
- Platzhalterkonten verhindern Buchungen auf zu allgemeinen Sammelpositionen.
Dem stehen klare Nachteile gegenüber:
- Es besteht keine automatische Kompatibilität mit SKR 03, SKR 04 oder DATEV.
- Das Mapping zur E-Bilanz muss selbst gepflegt werden.
- Bei Übergabe an einen Steuerberater muss die Struktur erläutert oder auf einen Standardkontenrahmen abgebildet werden.
- Fehler in der eigenen Systematik werden nicht dadurch verhindert, dass die Kontonummer plausibel aussieht.
- Änderungen der Geschäftstätigkeit können Erweiterungen des Kontenplans erforderlich machen.
Fazit
Mein Kontenplan ist kein selbst erfundener Ersatz für das HGB. Im Gegenteil:
Die Grundidee besteht darin, die gesetzliche Gliederung von Bilanz und GuV als oberste Struktur zu verwenden und darunter nur die Konten anzulegen, die meine GmbH tatsächlich benötigt.SKR 03 und SKR 04 habe ich dabei nicht als verbindliche Nummernsysteme übernommen. Sie waren aber durchaus Vergleichs- und Kontrollmaterial. Für meinen kleinen, stark wertpapierbezogenen Geschäftsbetrieb ist ein schlanker, direkt am HGB orientierter Kontenplan in GnuCash für mich übersichtlicher.
Entscheidend ist letztlich nicht, ob ein Konto eine DATEV- oder eine eigene Nummer trägt. Entscheidend ist, dass Geschäftsvorfälle richtig gebucht, Konten konsistent verwendet, Salden nachvollziehbar ausgewertet und die Konten korrekt auf Jahresabschluss und E-Bilanz abgebildet werden.
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Mein HGB-orientierter Kontenplan in GnuCash - ohne SKR 03 oder SKR 04
Hattest Du einmal in Erwägung gezogen, alternativ weitere Kontierungsmerkmale zu verwenden? Also zum Beispiel in Anlehnung an eine Kostenrechnung je eine Kostenstelle pro Depot und/oder je einen Kostenträger pro ISIN?
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Hattest Du einmal in Erwägung gezogen, alternativ weitere Kontierungsmerkmale zu verwenden? Also zum Beispiel in Anlehnung an eine Kostenrechnung je eine Kostenstelle pro Depot und/oder je einen Kostenträger pro ISIN?
Nein, das hatte ich bisher nicht in Erwägung gezogen.
Sofern ich deinen Vorschlag richtig verstehe, würden die einzelnen Wertpapierkonten durch ein gemeinsames HGB-Sachkonto ersetzt.
Die Zuordnung zu Depot und Wertpapier würde dann über zusätzliche Kontierungsmerkmale beziehungsweise eine Nebenbuchhaltung erfolgen.Technisch könnte ich das mit meiner Software vermutlich abbilden.
Die dafür notwendige interne Wertpapierkennung habe ich im Grunde bereits:
Sie entspricht dem zweistelligen Postfix des jeweiligen Wertpapierkontos. Darüber ließen sich Stückzahlen, Lots, Anschaffungskosten, Buchwerte sowie Abschreibungen und Zuschreibungen einem bestimmten Wertpapier zuordnen.Eine ISIN würde ich allerdings nicht als dauerhaft unveränderliche Identität verwenden.
Sie kann sich beispielsweise infolge einer Kapitalmaßnahme ändern, obwohl wirtschaftlich weiterhin dasselbe Investment gehalten wird.
Ein solcher ISIN-Wechsel wäre auch in meinem bestehenden System ein Sonderfall, für den ich mir anhand des konkreten Vorgangs eine Lösung überlegen müsste. Die Wahrscheinlichkeit, dass mir das tatsächlich einmal begegnet, halte ich für gering, aber nicht für ausgeschlossen.Eine einmal einem Wertpapier zugeordnete Kontokennung würde ich selbstverständlich nicht später für ein anderes Wertpapier verwenden. Wird dasselbe Wertpapier nach einem vollständigen Verkauf und einem zwischenzeitlichen Kontostand von null erneut gekauft, würde dagegen das bereits vorhandene Konto wieder bebucht.
Bei deinem Ansatz verbliebe in GnuCash vermutlich nur noch ein aggregierter Wertpapierbestand in Euro. Die Aufteilung dieses Saldos nach einzelnen Wertpapieren, Stückzahlen, Lots und Buchwerten müsste dann vollständig über die zusätzlichen Merkmale oder meine externe Software nachvollziehbar sein. Die Informationen dürften dafür nicht nur frei im Buchungstext stehen, sondern müssten strukturiert mit der jeweiligen internen Kennung verknüpft werden.
Soweit ich den Ansatz bisher verstehe, würde ich damit vor allem die einzelnen Sachkonten je Wertpapier einsparen. Die notwendige Einzelbestandsführung entfiele nicht, sondern würde lediglich aus GnuCash beziehungsweise aus dem Kontenplan in eine Nebenbuchhaltung verlagert.
Einen größeren Skalierungsdruck sehe ich bei meinem Kontonummernsystem derzeit allerdings nicht. Für die letzten beiden Stellen stehen mir von 01 bis ZZ insgesamt 1.295 verschiedene Kennungen zur Verfügung. Das reicht natürlich nicht für das gesamte Aktienuniversum.
Für ständig neu emittierte Calls, Puts oder Futures wäre ein solches Schema erst recht ungeeignet. Solche Instrumente handele ich jedoch nicht.Für die Anzahl unterschiedlicher Wertpapiere, die meine GmbH im Laufe ihres Bestehens tatsächlich halten wird, dürften 1.295 Kennungen voraussichtlich ausreichen.
Diese Zahl werde ich vermutlich nicht so schnell erreichen, möglicherweise niemals.Gibt es neben der Einsparung einzelner Sachkonten noch einen weiteren Vorteil dieses Ansatzes, den ich bisher übersehe?
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Das war eher nur eine Frage aus Neugier. Aus dem Bauch heraus hätte ich eine Buchhaltung eher wie in einem Standardunternehmen aufgebaut - also irgendeinen Standardkontenplan und dann die Abbildung von Organisation via Kostenstelle und von Inhalten via Kostenträger/Unterprodukte.
Also am Beispiel für eine BMW Dividende die Kontierung:
- Kostenart/Konto: 412 (=Bruttoerträge aus Dividenden)
- Kostenstelle: 12 (=IBKR EUR)
- Kostenträger: 12 (=Aktien)
- Unterprodukt: 1234 (=BMW Stammaktie)
So etwas müsste GnuCash vermutlich von sich aus unterstützen, da es quasi fast überall so gemacht wird in doppischen Systemen.
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Ich würde auch neben den Kontotabellen, für jedes Depot eine Depotliste führen und entsprechend die laufenden Nummern im Journal per Kontenplan verbuchen. Zumal jeder Handel einen anderen Kurs/Kosten hat.
Aber ich finde es auch interessant wie das andere machen ...
Aktuell führe ich meine Buchhaltung für die Gew. GmbH in einer Tabellenkalkulation, langfristig wandert es in eine Datenbank mit automatischer Verbuchung von wiederkehrenden Standardvorgängen. -
Beitrag von Zek (
20. Juli 2026 um 12:16 )Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Verwirrung anderer Leser reduzieren, damit keine weiteren Falschinformationen verbreitet werden. (21. Juli 2026 um 16:10 ). -
Das gilt aber nur in der Handelsbilanz, nicht in der Steuerbilanz, oder?
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