Gründung und Betrieb einer Vermögensverwaltenden GmbH

  • Man muss immer selbst was von der Materie verstehen, um überhaupt beurteilen zu können, dass der Berater keinen Mist baut. Und auf Kampf mit dem FA sind Steuerberater selten scharf, bleibt aber nicht aus, spätestens nach der ersten Betriebsprüfung.

    Auch unsere Gedanken sind wircksame Factoren des Universums. Novalis

    Everything will be allright!

    Einmal editiert, zuletzt von Lando (29. Januar 2026 um 10:06)

  • Letztendlich hat sich ein kaufmännischer Leiter / CFO meiner erbarmt und ungefähr 7-8h in mich investiert um meine Lücken zu schließen und mir die Software zu erklären. Seit dem buche ich alleine

    Ganz genau das wäre die Lösung. Nur kenne ich niemanden in dem Metier.

  • Ich hatte an der VHS einen Onlinekurs FiBu gemacht

    https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/ suche FiBu, die Termine sind unwichtig die muß man wohl im CMS führen und man muß nie vor Ort, es sei denn man will eine Prüfung ablegen.

    Man bekommt Zugriff auf Online-Video vom Kursleiter, der dann die einzelnen Kapitel der Bücher ( selbst kaufen ) durchgeht und man kann nach dem hochladen der gelößten Aufgaben die Lösungen zum vergleichen herunterladen. Nur die Bücher ist unzugänglicher, aber wohl auch möglich.

    Es gibt nur ein Kursende, aber lernen kann man wo und wann man will.

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

  • Habe den Prozess der Gründung jetzt auch eingeleitet und durch die Beiträge hier, die genannten Bücher und Google Gemini einen guten Überblick bekommen. Fehlt nur noch die Buchführung, aber das ist auch sicher zu schaffen.

    Ehrerbietigsten Dank an den Großen Nagus für seine erleuchteten Weisheiten zur Profitmaximierung!

  • Nach Kontaktieren von ca. 30 Steuerberatern hat sich nun doch einer gefunden, der mich in die Selbstabwicklung einweisen will, statt nur das Rundum-Sorglos-Paket anzubieten. Wird interessant!

  • Etwas aus dem Kontext gerissen, aber vielleicht trotzdem mal interessant: Hattest du vor der Gründung mal überlegt einen leeren GmbH Mantel zu kaufen? Zum einen spart das Gründungskosten, zum Teil bekommt man die aber auch mit Verlustvorträgen, so dass man bis auf weiteres seien Gewinne mit den Verlustvorträgen verrechnen kann.

    Ich habe aber keine Erfahrungen mit so etwas.

    "Die Nationalökonomie ist die Metaphysik des Pokerspielers"

    (Kurt Tucholsky)

  • Etwas aus dem Kontext gerissen, aber vielleicht trotzdem mal interessant: Hattest du vor der Gründung mal überlegt einen leeren GmbH Mantel zu kaufen? Zum einen spart das Gründungskosten, zum Teil bekommt man die aber auch mit Verlustvorträgen, so dass man bis auf weiteres seien Gewinne mit den Verlustvorträgen verrechnen kann.

    Ich habe aber keine Erfahrungen mit so etwas.

    Grundsätzlich ist der Gedanke richtig.

    Als ich die Gesellschaften auf Vorrat gesehen habe, hatte ich nur die Angebote ohne Verluste angeschaut.

    Spart vor allem Zeit aber kein Geld, weil die damit 1.500 € bis 3.500 Euro verdienen wollen etwa.

    Chat-GPT meint die Verlustvortragsnutzung hätte starke Regeln und Grenzen:

    • 50 % Kauf → Verluste weg
    • <50 % Kauf → Kontrolle fehlt
    • §8d → passt nicht bei Geschäftsmodellwechsel und dann kann man Verluste nicht mehr nutzen.

    Ohne Gewähr, weil ChatGPT-Antwort.

    Grundsätzlich finde ich es undurchsichtig eine Gesellschaft zu kaufen, die es bereits gibt und eine Historie hat. Das ist dann die Mantelgesellschaft. Vorratsgesellschaften sind wohl ohne Historie und relativ sicher im Vergleich und ohne mögliche Altlasten.

    Wenn man die Fallstricke kennt, dann ist das auf jeden Fall eine Option im Hinblick auf eine mögliche Zeitersparnis.

    Das Bankkonto bei einer Geschäftsbank existiert bei solchen Gesellschaften bereits. Das würde mich schon nerven...

    Ob ein Risiko bei solchen Käufen besteht, kann ich nicht sagen. Im Falle einer UG ist das Stammkapital sehr niedrig und somit würde ich das dann vorziehen und dann später oder niemals in eine GmbH umfirmieren.

    3.) Gib nie mehr für einen Erwerb aus, als absolut nötig
    16.) Geschäft ist Geschäft (... bis sich ein besseres anbietet)
    218.) Kauf nie ohne zu wissen, was Du kaufst

  • Bei der Übernahme einer Firma, unabhängig von der Rechtsform, übernimmt man immer alle Schulden, ggbfls. auch welche, von denen man vorher nichts erfahren hat.

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  • ...

    Ist damit auch das diskutierte Modell betroffen?

    Ich sage nein.

    Die von mir hier vorgestellte vermögensverwaltende GmbH hat bei mir folgenden Unternehmensgegenstand:

    Zitat

    Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Handel mit Wertpapieren sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen jeweils ausschließlich im
    eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch als Dienstleistung für
    Dritte. ...

    Ein GmbH-Investmentfonds ist eben genau so nicht gemeint, sondern da geht es meiner Meinung nach um Kapitalanlage für Dritte.
    Das ist strikt zu unterscheiden und hier geht es im Thema nicht darum eine Gesellschaft zu gründen/betreiben, die Kapitalanlage mit fremden Vermögen macht auf fremde Rechnung.

    Meine vermögensverwaltende GmbH hat mit mir als Privatperson nur indirekt zu tun, weil ich der Alleingesellschafter bin.
    Dividenden der GmbH an mich müssen im Prinzip genauso versteuert werden wie bei normalen Aktionären von Aktiengesellschaften. Die GmbH ist eine juristische Person und wird unabhängig vom Gesellschafter besteuert.

    Danke für den Hinweis auf jeden Fall. Ich werde das zur Sicherheit weiterverfolgen. ;)

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  • Ich habe mich für meine vermögensverwaltende GmbH bewusst für einen Workflow rund um GnuCash entschieden und die Steuer-/Abschluss-Themen bisher ohne klassisches Steuerberatermandat gelöst.

    Die laufende Buchhaltung mache ich in GnuCash. Da Wertpapiertransaktionen über IBKR in der Praxis ziemlich unhandlich sind, habe ich mir ergänzend eigene Software geschrieben. Diese verarbeitet die IBKR-Exporte, berechnet daraus Abschreibungen und Zuschreibungen, erzeugt die Buchungen für Wertpapiertransaktionen als Importdateien für GnuCash, vergibt Belegnummern und generiert passende PDF-Belege. Zusätzlich prüft die Software in GnuCash, ob Belegnummern eindeutig sind und ob die Belegverknüpfungen vorhanden sind.

    Dadurch bleibt GnuCash bei mir das führende Buchhaltungssystem, während die wiederkehrenden und fehleranfälligen IBKR-/Wertpapier-Themen automatisiert vorbereitet und dokumentiert werden. Das war für mich der entscheidende Punkt: nicht alles manuell in GnuCash zusammenklicken, sondern GnuCash mit eigenen Importen, Belegen und Prüfungen sauber füttern.

    Die Körperschaftsteuererklärung habe ich mit ELSTER, JustAnswer und ChatGPT erstellt. JustAnswer war dabei die steuerliche Plausibilisierung durch einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin, ChatGPT eher als Arbeits- und Strukturierungshilfe. Bisher war dadurch kein eigenes dauerhaftes Steuerberatermandat notwendig.

    Die E-Bilanz habe ich mit eBilanzPlus vorbereitet. Dort habe ich die GnuCash-Konten den Taxonomiepositionen zugeordnet. Die Übermittlung macht aktuell noch Probleme wegen des ELSTER-Zertifikats, inhaltlich ist die E-Bilanz aber vorbereitet.

    Mein Zwischenfazit:

    Für eine relativ einfache vermögensverwaltende Ein-Personen-GmbH kann GnuCash funktionieren, wenn man bereit ist, die fehlenden Komfortfunktionen selbst zu ergänzen. Der Knackpunkt ist nicht nur die Buchhaltung selbst, sondern die Automatisierung und Dokumentation drumherum: IBKR-Importe, Belegnummern, PDF-Belege, Prüfungen, Taxonomie-Mapping und saubere Ablage.

    Ein klassischer Steuerberater war bisher nicht erforderlich, abgesehen von punktueller steuerlicher Rückversicherung über JustAnswer.

    Das ist natürlich keine Empfehlung für jeden Fall, sondern nur mein Erfahrungsbericht.

    Details zur Software, zum GnuCash-Kontenplan, zur IBKR-Verarbeitung oder zur E-Bilanz-Zuordnung kann ich später noch nachliefern.

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  • Aktualisiertes und verwendetes Belegnummernsystem von mir (Entwurf war dieser hier ) :

    Typ (Kürzel)BedeutungBeschreibung
    EREingangsrechnungfür alle Rechnungen die eingehen
    ARAusgangsrechnungfür alle Rechnungen die ausgehen
    ZAZahlungsausgangGeld das ausgehend ist
    ZEZahlungseingangGeld das eingehend ist
    EKEigenkapitalStammkapital, Kapitalerhöhung und auch Einlage (Kapitalrücklage)
    EBEigenbelegEigenbelege
    UMUmbuchungUmbuchungen zwischen Konten
    FOForderung (allgemein)Forderungen jeglicher Art aber nicht gegen Gesellschafter
    FGForderung GesellschafterForderungen gegen Gesellschafter
    WKWertpapier-Kauffür Käufe von Wertpapieren
    WVWertpapier-Verkauffür Verkäufe von Wertpapieren
    WBWertpapier-Bewertungfür Abschreibungen und Zuschreibungen auf Wertpapiere
    DIDividendefür Dividendengutschriften, auch ausländische Dividenden in Fremdwährung
    ZIZinsenfür Zinsgutschriften und ggf. Zinsbelastungen von Bank/Broker
    FXDevisenumwandlungfür Währungsumwandlungen zwischen Währungskonten

    "UB" wurde in "UM" umbenannt.
    "WK", "WV", "WB", "DI", "ZI" und "FX" sind neu.

    Die neuen Belegnummernpräfixe (Kürzel) WK, WV, WB, DI, ZI und FX haben den Vorteil, dass diese automatisiert aus dem IBKR-Export erzeugt werden können und dann mit bestehenden Belegnummern nicht kollidieren.

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    Einmal editiert, zuletzt von Zek (14. Juli 2026 um 17:00)

  • Mein HGB-orientierter Kontenplan in GnuCash - ohne SKR 03 oder SKR 04

    Weil die Frage aufkommt, wie ich meine vermögensverwaltende GmbH in GnuCash strukturiert habe, möchte ich meinen Kontenplan etwas genauer vorstellen.

    Vorweg:
    Das ist kein allgemein empfohlener Musterkontenrahmen und auch kein vollständiger Ersatz für fachliche Kenntnisse. Es ist ein individuell entwickeltes System für eine kleine GmbH, deren Geschäft im Wesentlichen aus dem Halten und Handeln von Wertpapieren besteht. Der Kontenplan ist auf meine Geschäftsvorfälle, meine Auswertungen und meinen E-Bilanz-Prozess zugeschnitten.

    Warum kein SKR 03 oder SKR 04?

    Ich habe mich bewusst dagegen entschieden, den SKR 03 oder SKR 04 unverändert zu übernehmen.

    Beide Kontenrahmen sind etablierte Standards und insbesondere dann sinnvoll, wenn die Buchhaltung in einer DATEV-orientierten Umgebung geführt oder regelmäßig mit einem Steuerberater ausgetauscht wird. Für meinen konkreten Fall empfand ich sie jedoch als unnötig umfangreich. Ein großer Teil der dort vorgesehenen Konten betrifft Sachverhalte, die bei meiner GmbH voraussichtlich nie auftreten werden.

    Außerdem wollte ich, dass die Struktur bereits in GnuCash möglichst unmittelbar erkennen lässt, wo ein Konto später in Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erscheint. Mein Ausgangspunkt war daher nicht ein bestehender Standardkontenrahmen, sondern unmittelbar die handelsrechtliche Gliederung:

    • Bilanz nach § 266 HGB
    • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB im Gesamtkostenverfahren

    § 266 HGB gibt die Gliederung der Bilanz vor. § 275 HGB sieht für die GuV entweder das Gesamt- oder das Umsatzkostenverfahren vor und legt für das Gesamtkostenverfahren die Reihenfolge der Posten fest.

    Das bedeutet nicht, dass der SKR 03 oder SKR 04 fachlich falsch wäre. Ich habe lediglich eine andere Abstraktionsebene gewählt:
    Mein Kontenplan folgt zunächst dem Jahresabschluss und wird erst darunter auf die tatsächlich benötigten Buchungskonten heruntergebrochen.

    Der Nachteil muss ebenfalls genannt werden:
    Mein Kontenplan ist kein verbreiteter Standard. Ein Steuerberater könnte aus einer Kontonummer allein nicht erkennen, welches DATEV-Konto gemeint ist. Die Zuordnung zur E-Bilanz oder zu einem anderen Kontenrahmen muss deshalb dokumentiert und gepflegt werden.

    Grundaufteilung der Kontonummern

    Jedes Konto besitzt eine sechsstellige alphanumerische Kontonummer. Die erste Stelle bezeichnet den großen Kontenbereich:

    BereichBedeutung
    1xxxxxAktiva
    2xxxxxEigenkapital
    3xxxxxFremdkapital
    4xxxxxErträge
    5xxxxxAufwendungen
    9xxxxxtechnische Konten, Devisen- und Ausgleichskonten

    Eigenkapital und Fremdkapital habe ich bewusst getrennt. Dadurch folgt die Nummernfolge der Passivseite: zunächst das Eigenkapital und anschließend Rückstellungen, Verbindlichkeiten und die weiteren Fremdkapitalpositionen.

    Der Bereich 9xxxxx ist für Konten reserviert, die vor allem der technischen Abwicklung dienen, beispielsweise Ausgleichs-, Ausbuchungs- oder Devisenhandelskonten. Diese Konten werden gesondert kontrolliert und sollen nicht unbemerkt zu dauerhaften Auffangkonten werden.

    Die Kontonummer als abgekürzter Pfad

    Die weiteren Stellen bilden grob den Pfad innerhalb der HGB-Gliederung ab. Es handelt sich aber nicht um die starre Regel "eine Hierarchieebene entspricht genau einer Stelle". Dafür ist die Kontenhierarchie teilweise zu tief und zu unterschiedlich.

    Ein Beispiel ist das Konto:

    123201 Eurokai GmbH & Co. KGaA

    Die Nummer lässt sich sinngemäß so lesen:

    • 1 = Aktiva,
    • 2 = B. Umlaufvermögen,
    • 3 = III. Wertpapiere,
    • 2 = sonstige Wertpapiere,
    • 01 = erstes einzelnes Wertpapierkonto in diesem Bereich.

    Weitere Wertpapiere folgen dann beispielsweise als 123202, 123203 und 123204. Zum Jahresabschluss 2025 bestanden unter anderem eigene Konten für Eurokai, Novo Nordisk, Sixt und ProCredit.

    Bei Bedarf kann ich dadurch neue Wertpapiere ergänzen, ohne bestehende Konten umzubenennen oder umzunummerieren.

    Ein weiteres Beispiel ist:

    324000 Verbindlichkeiten aus LuL

    Hier steht:

    • 3 für Fremdkapital,
    • 2 für den Bereich C. Verbindlichkeiten innerhalb des Fremdkapitals,
    • 4 für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

    Die nachfolgenden Nullen zeigen, dass an dieser Stelle derzeit keine weitere Untergliederung benötigt wird.

    Beim Eigenkapital ist die Struktur entsprechend einfach:

    • 210000 I. Gezeichnetes Kapital
    • 220000 II. Kapitalrücklage

    Diese Konten entsprechen unmittelbar der Reihenfolge der Eigenkapitalposten auf der Passivseite. Die genannten Konten und Nummern wurden auch in den Kontennachweisen der E-Bilanz 2025 verwendet.

    3.) Gib nie mehr für einen Erwerb aus, als absolut nötig
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  • Besonderheit der GuV-Konten

    Bei den GuV-Konten gibt die erste Stelle an, ob es sich um einen Ertrag oder Aufwand handelt:

    • 4xxxxx = Ertrag,
    • 5xxxxx = Aufwand.

    Die zweite Stelle orientiert sich grundsätzlich an der Nummer des betreffenden GuV-Postens nach § 275 Abs. 2 HGB.

    Beispiele:

    • 44xxxx = sonstige betriebliche Erträge, also Posten 4
    • 58xxxx = sonstige betriebliche Aufwendungen, also Posten 8
    • 4Bxxxx = sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, also Posten 11
    • 5Cxxxx = Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens, also Posten 12
    • 5Exxxx = Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, also Posten 14

    Da eine einzelne Stelle nur die Ziffern 0 bis 9 aufnehmen könnte, verwende ich ab Posten 10 Buchstaben:

    • A = 10
    • B = 11
    • C = 12
    • D = 13
    • E = 14 usw.

    Konkrete Buchungskonten sind beispielsweise:

    • 441000 Veräußerungsgewinne aus Aktien des UV (§ 8b)
    • 581000 Veräußerungsverluste aus Aktien des UV (§ 8b)
    • 582000 Bankgebühren
    • 583000 FX-Provisionen und sonstige Brokergebühren
    • 4B2000 Zinserträge
    • 5C1000 Abschreibungen auf Aktien des UV (§ 8b)
    • 5E4100 Dänemark für nicht anrechenbare ausländische Steuern

    Damit ist schon anhand der Nummer grob erkennbar, wo ein Konto in der GuV eingeordnet wird. Die E-Bilanz 2025 wurde ebenfalls nach dem Gesamtkostenverfahren übermittelt; die genannten Konten erschienen dort als Kontennachweise zu den jeweiligen GuV-Positionen.

    Kontenhierarchie und Platzhalterkonten

    Die HGB-Gliederung wird in GnuCash durch eine Hierarchie aus übergeordneten Konten und bebuchbaren Unterkonten dargestellt.

    Die übergeordneten Gliederungskonten sind grundsätzlich als Platzhalter eingerichtet. Auf ihnen kann nicht unmittelbar gebucht werden. Beispiele sind:

    • Aktiva,
    • B. Umlaufvermögen,
    • III. Wertpapiere,
    • sonstige betriebliche Aufwendungen,
    • Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens.

    Gebucht wird nur auf den darunterliegenden Blattkonten.

    Das ist eine bewusste Kontrollfunktion: Sobald ein neuer Sachverhalt auftritt, für den noch kein passendes Blattkonto existiert, soll nicht einfach auf einem allgemeinen Sammelkonto gebucht werden. Stattdessen muss ich zunächst überlegen, ob ein neues Unterkonto erforderlich ist und an welcher Stelle es fachlich hingehört.

    Dadurch kann die tatsächliche GnuCash-Hierarchie auch tiefer sein, als die sechs Stellen der Kontonummer vermuten lassen. Die Nummer ist daher eine kompakte Ordnungs- und Sortierhilfe, aber keine vollständige Abbildung jeder einzelnen GnuCash-Ebene.

    Benennung der Konten

    Bei der Benennung unterscheide ich zwischen Gliederungskonten und Buchungskonten.

    Die übergeordneten Konten orientieren sich möglichst eng an der handelsrechtlichen Bezeichnung, zum Beispiel:

    • A. Anlagevermögen,
    • B. Umlaufvermögen,
    • I. Gezeichnetes Kapital,
    • sonstige betriebliche Erträge,
    • sonstige betriebliche Aufwendungen.

    Die bebuchbaren Konten sollen dagegen den konkreten Geschäftsvorfall möglichst eindeutig beschreiben. Beispiele sind:

    • Bankgebühren,
    • FX-Provisionen und sonstige Brokergebühren,
    • Dogado Domain und E-Mail,
    • IHK-Beiträge,
    • LEI-Kosten,
    • Notarkosten,
    • Amtsgericht / Handelsregister.

    Bei Wertpapiergeschäften habe ich zusätzlich Hinweise wie "Aktien des UV" und "§ 8b" in die Bezeichnung aufgenommen. Dadurch ist unmittelbar erkennbar, dass es sich um Aktien des Umlaufvermögens und um einen steuerlich besonders zu behandelnden Sachverhalt handelt.

    Diese Hinweise ersetzen natürlich nicht die steuerliche Überleitungsrechnung. Ein Konto wird nicht allein deshalb steuerfrei oder nicht abzugsfähig, weil "§ 8b" im Namen steht. Die Bezeichnung dient lediglich der Erkennbarkeit und reduziert die Gefahr, steuerlich unterschiedliche Vorgänge miteinander zu vermischen.

    Einzelkonten für Wertpapiere, Banken, Währungen und Länder

    Für jedes gehaltene Wertpapier existiert ein eigenes Bestandskonto. Dadurch lassen sich Buchwert, Abgänge und Bewertung je Wertpapier getrennt nachvollziehen.

    Auch Bank- und Brokerbestände werden getrennt geführt, beispielsweise:

    • FINOM
    • IBKR EUR
    • IBKR DKK

    Bei ausländischen Dividenden und Quellensteuern habe ich zusätzlich Unterkonten nach Ländern vorgesehen. Für 2025 war das beispielsweise Dänemark. Weitere Länder können später ergänzt werden.

    Diese Struktur ist teilweise detaillierter als die spätere Bilanz oder GuV. Im Jahresabschluss werden mehrere Konten zu einem HGB-Posten zusammengefasst. Die interne Buchhaltung bleibt trotzdem auf Ebene des einzelnen Wertpapiers, Bankkontos oder Landes nachvollziehbar.

    Kontenplan und E-Bilanz sind nicht identisch

    Ein wichtiger Punkt ist die Trennung zwischen:

    1. der Kontenhierarchie in GnuCash
    2. der Gliederung von Bilanz und GuV nach HGB
    3. der Taxonomieposition der E-Bilanz

    Eine Kontonummer ist nicht gleichzeitig ein Taxonomieschlüssel. Für die E-Bilanz habe ich deshalb ein separates Mapping erstellt, in dem jedes relevante GnuCash-Konto einer Position der E-Bilanz-Taxonomie zugeordnet wird.

    Bei der Übermittlung werden zu einer Taxonomieposition unter anderem Kontonummer, Kontobezeichnung und Kontosaldo als Kontennachweis übermittelt.

    Das Mapping ist für mich die verbindende Schicht. Dadurch kann ich Kontobezeichnungen bei Bedarf verbessern oder neue Unterkonten anlegen, ohne die gesamte Buchhaltung an den technischen Bezeichnungen der Taxonomie auszurichten.

    Vorteile und Nachteile meines Systems

    Für mich liegen die Vorteile vor allem in der Lesbarkeit:

    • Die Bilanz- und GuV-Struktur ist bereits im Kontenbaum erkennbar.
    • Nicht benötigte Konten eines großen Standardkontenrahmens entfallen.
    • Wertpapier- und Steuersachverhalte können gezielt getrennt werden.
    • Neue Konten lassen sich ergänzen, ohne bestehende Nummern zu verändern.
    • Platzhalterkonten verhindern Buchungen auf zu allgemeinen Sammelpositionen.

    Dem stehen klare Nachteile gegenüber:

    • Es besteht keine automatische Kompatibilität mit SKR 03, SKR 04 oder DATEV.
    • Das Mapping zur E-Bilanz muss selbst gepflegt werden.
    • Bei Übergabe an einen Steuerberater muss die Struktur erläutert oder auf einen Standardkontenrahmen abgebildet werden.
    • Fehler in der eigenen Systematik werden nicht dadurch verhindert, dass die Kontonummer plausibel aussieht.
    • Änderungen der Geschäftstätigkeit können Erweiterungen des Kontenplans erforderlich machen.

    Fazit

    Mein Kontenplan ist kein selbst erfundener Ersatz für das HGB. Im Gegenteil:
    Die Grundidee besteht darin, die gesetzliche Gliederung von Bilanz und GuV als oberste Struktur zu verwenden und darunter nur die Konten anzulegen, die meine GmbH tatsächlich benötigt.

    SKR 03 und SKR 04 habe ich dabei nicht als verbindliche Nummernsysteme übernommen. Sie waren aber durchaus Vergleichs- und Kontrollmaterial. Für meinen kleinen, stark wertpapierbezogenen Geschäftsbetrieb ist ein schlanker, direkt am HGB orientierter Kontenplan in GnuCash für mich übersichtlicher.

    Entscheidend ist letztlich nicht, ob ein Konto eine DATEV- oder eine eigene Nummer trägt. Entscheidend ist, dass Geschäftsvorfälle richtig gebucht, Konten konsistent verwendet, Salden nachvollziehbar ausgewertet und die Konten korrekt auf Jahresabschluss und E-Bilanz abgebildet werden.

    3.) Gib nie mehr für einen Erwerb aus, als absolut nötig
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  • Mein HGB-orientierter Kontenplan in GnuCash - ohne SKR 03 oder SKR 04

    Hattest Du einmal in Erwägung gezogen, alternativ weitere Kontierungsmerkmale zu verwenden? Also zum Beispiel in Anlehnung an eine Kostenrechnung je eine Kostenstelle pro Depot und/oder je einen Kostenträger pro ISIN?

    "If it moves, tax it. If it keeps moving, regulate it. And if it stops moving, subsidize it."

    Ronald Reagan, 15.08.1986

  • Hattest Du einmal in Erwägung gezogen, alternativ weitere Kontierungsmerkmale zu verwenden? Also zum Beispiel in Anlehnung an eine Kostenrechnung je eine Kostenstelle pro Depot und/oder je einen Kostenträger pro ISIN?

    Nein, das hatte ich bisher nicht in Erwägung gezogen.
    Sofern ich deinen Vorschlag richtig verstehe, würden die einzelnen Wertpapierkonten durch ein gemeinsames HGB-Sachkonto ersetzt.
    Die Zuordnung zu Depot und Wertpapier würde dann über zusätzliche Kontierungsmerkmale beziehungsweise eine Nebenbuchhaltung erfolgen.

    Technisch könnte ich das mit meiner Software vermutlich abbilden.
    Die dafür notwendige interne Wertpapierkennung habe ich im Grunde bereits:
    Sie entspricht dem zweistelligen Postfix des jeweiligen Wertpapierkontos. Darüber ließen sich Stückzahlen, Lots, Anschaffungskosten, Buchwerte sowie Abschreibungen und Zuschreibungen einem bestimmten Wertpapier zuordnen.

    Eine ISIN würde ich allerdings nicht als dauerhaft unveränderliche Identität verwenden.
    Sie kann sich beispielsweise infolge einer Kapitalmaßnahme ändern, obwohl wirtschaftlich weiterhin dasselbe Investment gehalten wird.
    Ein solcher ISIN-Wechsel wäre auch in meinem bestehenden System ein Sonderfall, für den ich mir anhand des konkreten Vorgangs eine Lösung überlegen müsste. Die Wahrscheinlichkeit, dass mir das tatsächlich einmal begegnet, halte ich für gering, aber nicht für ausgeschlossen.

    Eine einmal einem Wertpapier zugeordnete Kontokennung würde ich selbstverständlich nicht später für ein anderes Wertpapier verwenden. Wird dasselbe Wertpapier nach einem vollständigen Verkauf und einem zwischenzeitlichen Kontostand von null erneut gekauft, würde dagegen das bereits vorhandene Konto wieder bebucht.

    Bei deinem Ansatz verbliebe in GnuCash vermutlich nur noch ein aggregierter Wertpapierbestand in Euro. Die Aufteilung dieses Saldos nach einzelnen Wertpapieren, Stückzahlen, Lots und Buchwerten müsste dann vollständig über die zusätzlichen Merkmale oder meine externe Software nachvollziehbar sein. Die Informationen dürften dafür nicht nur frei im Buchungstext stehen, sondern müssten strukturiert mit der jeweiligen internen Kennung verknüpft werden.

    Soweit ich den Ansatz bisher verstehe, würde ich damit vor allem die einzelnen Sachkonten je Wertpapier einsparen. Die notwendige Einzelbestandsführung entfiele nicht, sondern würde lediglich aus GnuCash beziehungsweise aus dem Kontenplan in eine Nebenbuchhaltung verlagert.

    Einen größeren Skalierungsdruck sehe ich bei meinem Kontonummernsystem derzeit allerdings nicht. Für die letzten beiden Stellen stehen mir von 01 bis ZZ insgesamt 1.295 verschiedene Kennungen zur Verfügung. Das reicht natürlich nicht für das gesamte Aktienuniversum.
    Für ständig neu emittierte Calls, Puts oder Futures wäre ein solches Schema erst recht ungeeignet. Solche Instrumente handele ich jedoch nicht.

    Für die Anzahl unterschiedlicher Wertpapiere, die meine GmbH im Laufe ihres Bestehens tatsächlich halten wird, dürften 1.295 Kennungen voraussichtlich ausreichen.
    Diese Zahl werde ich vermutlich nicht so schnell erreichen, möglicherweise niemals.

    Gibt es neben der Einsparung einzelner Sachkonten noch einen weiteren Vorteil dieses Ansatzes, den ich bisher übersehe?

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  • Das war eher nur eine Frage aus Neugier. Aus dem Bauch heraus hätte ich eine Buchhaltung eher wie in einem Standardunternehmen aufgebaut - also irgendeinen Standardkontenplan und dann die Abbildung von Organisation via Kostenstelle und von Inhalten via Kostenträger/Unterprodukte.

    Also am Beispiel für eine BMW Dividende die Kontierung:

    - Kostenart/Konto: 412 (=Bruttoerträge aus Dividenden)

    - Kostenstelle: 12 (=IBKR EUR)

    - Kostenträger: 12 (=Aktien)

    - Unterprodukt: 1234 (=BMW Stammaktie)

    So etwas müsste GnuCash vermutlich von sich aus unterstützen, da es quasi fast überall so gemacht wird in doppischen Systemen.

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    Ronald Reagan, 15.08.1986

  • Ich würde auch neben den Kontotabellen, für jedes Depot eine Depotliste führen und entsprechend die laufenden Nummern im Journal per Kontenplan verbuchen. Zumal jeder Handel einen anderen Kurs/Kosten hat.

    Aber ich finde es auch interessant wie das andere machen ...

    Aktuell führe ich meine Buchhaltung für die Gew. GmbH in einer Tabellenkalkulation, langfristig wandert es in eine Datenbank mit automatischer Verbuchung von wiederkehrenden Standardvorgängen.

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
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  • Beitrag von Zek (20. Juli 2026 um 12:16)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Verwirrung anderer Leser reduzieren, damit keine weiteren Falschinformationen verbreitet werden. (21. Juli 2026 um 16:10).
  • Das gilt aber nur in der Handelsbilanz, nicht in der Steuerbilanz, oder?

    In "unserer Demokratie" werden keine Minderheiten unterdrückt oder zum Schweigen gebracht (Boris Pistorius). Sondern die Mehrheit.
    "Unsere" Demokratie verhält sich zur Demokratie wie Transfrauen zu Frauen.