Zitat
Ohne mich näher mit dem Wert oder der bisherigen Eigenkapitalentwicklung des Unternehmens beschäftigt zu haben, vermute ich, dass die Ausschüttung der freien Rücklagen (kein gezeichnetes Kapital) der Kapitalertragsteuer unterliegen wird. Insofern könnte es sein, dass lediglich ein Teil des NAV bei den Aktionären ankommt.
Gibt es hierzu bereits Gedanken?
VG