Wieso würde es eine Diskussion geben? Wenn der Erbschaftsteuersatz, sagen wir, 30% beträgt, dann bekommt der Staat (also z.B. der Bund) eine ganz normale Beteiligung über 30% (von dem Anteil, den der Erblasser hatte) mit allem, was dazugehört, incl. Stimmrecht. Der Bund kann dann damit machen, was er will, incl. an die Pensions-Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes übertragen oder verkaufen - an welchen Bieter auch immer.Wenn der Verkauf der staatlichen Anteile in einer öffentlichen Auktion stattfindet, bekommst Du einen transparenten Preis, und zu genau dem Auktionspreispreis kannst Du den Erben ein Vorkaufsrecht einräumen. Der externe Bieter bietet eben nur auf Firmenanteile, auf die ein schon ein "Call" geschrieben ist.
Das Problem, wenn der Erbe die Steuer cash zahlen muss, besteht ja darin, dass er Firmenanteile evtl. auf Druck und unter Zeitdruck verkaufen muss. Durch die vorgeschlagene Regelung geht dieses Risiko auf den Staat über, der ja einen solchen Zeitdruck gar nicht haben muss.
Balkenchart
Falls eine Auktion durchgeführt wird müsste man diese so gestalten, dass jegliche Art von Kollusion verhindert wird.
Ein "fremder" Anteilseigner kann u.U. mit einem Anteil von 30% im schlechten Fall einiges anrichten. Und staatliche Angestellte ohne besondere qualifikation und Anreize sehe ich in punkto Mitsprache in einem Unternehmen mzumindest kritisch. An eine Beteiligung in einer vergleichbaren Höhe und damit verbunden keinerlei staatliche Einflussnahme glaube ich nicht.
Die grundsätzliche Möglichkeit der Stundung der Erbschaftssteuer in bestimmten Fällen für bis zu 10 Jahre gibt es bereits jetzt.