Vielleicht ist es für den ein oder anderen interessant, obwohl man Spekulationsgewinne wohl nur mit einem Put auf den Nemax50 erziehlen konnte.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V., Berlin, rät Steuerpflichtigen, die im Jahr vergangenen Jahr Spekulationsgewinne erzielt haben, Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einzulegen. Der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Köln haben zuletzt erklärt, dass sie die Besteuerung von Spekulationsgeschäften für verfassungswidrig halten. Bereits am 16. Juli 2002 hat der Bundesfinanzhof zu der Frage, ob die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften verfassungsgemäß sei, die Einholung eines Schiedsspruch durch das Bundesverfassungsgericht gefordert. Ferner hält auch das Finanzgericht Köln mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2002 die Besteuerung von Grundstücks-Spekulationsgeschäften für verfassungswidrig.