memyselfandi007
Normalerweise würde ich dir Recht geben, wenn der Fonds weiterhin offen und handelbar wäre. Hier liegt die Sache aber anders: Die Deutsche Bank hat einseitig und wiederrechtlich den Handel ausgesetzt. Die Wiederrechtlichkeit liegt darin begründet, dass eine Handelsaussetzung nur unter im Prospekt aufgeführten Gründen erlaubt ist. Eine Neubewertung fällt nicht hierunter.
Weitere Gründe: Die Aussetzung wurde vorgenommen, um einseitig die Interessen der Fondgesellschaft gegen die Anleger durchzusetzen. Desweiteren wurde die Depotführung eine Woche vor Schließung von der DB an eine andere Bank übertragen, um einer rechtlich vorliegenden Haftung des Depotführers zu entgehen.
Drittens wurden Kickbackkosten verschwiegen. Kickbacks sind zwar grundsätzlich zulässig, hätten im Prospekt aber aufgeführt werden müssen.
Zudem waren die zu hohen Bewertungen den Fondsmanagern offenbar nicht ganz unbekannt: Im Oktober wurde eine Immobilie nur 1 Woche vor den Verkauf an einen Australischen Investor um 10% abgewertet. D.h. Das würde heißen, Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt wurden z.T. bewusst zu teuer an Kunden verkauft.
Für mich fallen solche Vorgänge diese nicht mehr unter normales Anlegerrisiko. Was würdest du sagen, wenn du am Bankschalter stehst, und dein Geld nicht vom Girokonto bekommst, weil die Bank meint, das könnte ihren Aktionären schaden?
Guckst Du hier: http://www.anlagerecht.com/110_1061.htm
NB: Bevor hier ein Verdacht aufkommt: Ich habe kein Investment in dem Fond.