piratpilot
Empfehle Forensuche mit dem Wort "uneinbringlich".
Dann taucht u.a. das Dokument
BMF v. 19.05.2022 - IV C 1 - S 2252_19_10003 _009 - NWB Datenbank.pdf
auf. Unter der Randziffer 60 wird das Problem erläutert mit Fundstellen.
Es ist nichts Ungewöhnliches, dass das FA falsche Entscheidungen trifft und dass Widersprüchen stattgegeben wird.
Erst mal Widerspruch einlegen ohne Begründung zur Fristwahrung und ankündigen, dass Begründung folge, Diese kann dann in aller Ruhe formuliert werden,
Aber Hauptgrund ist natürlich, dass die Veräußerung verboten worden ist und es nicht abzusehen ist, ob das Verbot jemals wieder aufgehoben wird. Um Anerkennung bitten und durchblicken lassen, dass man klagen würde, das bedeutet für den Beamten extra Arbeit, er muss dann Zeug vorbereiten und Berichte verfassen etc. Natürlich auch erwähnen, dass, falls die Forderung zukünftig wieder einbringlich würde, ein Ertrag dann natürlich ordnungsgemäß erklärt werden würde.