Nach Kontaktieren von ca. 30 Steuerberatern hat sich nun doch einer gefunden, der mich in die Selbstabwicklung einweisen will, statt nur das Rundum-Sorglos-Paket anzubieten. Wird interessant!
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Hallo zusammen.

Es ist vollbracht - ich habe meine vermögensverwaltende GmbH gegründet.

Ich verweise gerne nochmals auf die Literatur, die man lesen sollte/könnte um die meisten offenen Fragen zu klären:
1. Weniger Steuern & mehr Vermögen - von Alexander Keck
2. GmbH gründen: Alles, was du wissen musst - von Alexander Keck
3. Die Trading GmbH: Wie du dein Vermögen sicher und steueroptimiert verwaltest
4. GmbH-Geschäftsführung für Dummies
5. AktG | GmbHG, Aktiengesetz | GmbH-Gesetz, Aktuelle Gesetze
6. Buchführung und Bilanzierung für Dummies
Wie habe ich das nun gemacht?
Oben die Quellen durchgelesen - vor allem 1, 2 und 3 und ein bisschen 5 und 6. Nr. 4 ist m.E. bisher überschaubar, denn es gibt kein operatives Geschäft bei mir und ich bin alleiniger beherrschender Gesellschafter der GmbH.Voraussetzungen:
1. Stammkapital in Höhe von 25.000 €
2. Briefkasten an dem man den vollständigen Firmennamen zusätzlich und gut sichtbar anbringen kann und idealerweise dort wo man selbst wohnt. Ich habe über Amazon diesen Anbieter benutzt: FILIGRAVO personalisiertes Klingelschild. Am besten schwarze Schrift auf weißem Schild für gute Lesbarkeit und/oder das es sich in die Umgebung gut einfügt.
3. Vorher ggf. Erlaubnis vom Vermieter für Anbringung eines Schildes einholen, weil es sonst nur Stress gibt mit Vermieter oder anderen Mitmietern (die auch sonst unlösbare Probleme haben).
Ich habe dem Vermieter gesagt das ich einen "nicht störenden Gewerbebetrieb ohne operatives Geschäfts am Schreibtisch betreiben will".Schritt 1: Einen Notar finden:
Dafür habe ich den aus meiner Stadt genommen der optisch vertrauenswürdig schien und schon länger in meiner Stadt seine Dienste anbietet. Auf der Homepage war auch ein Formular zu finden, dass für die Gründung einer GmbH bzw. UG als PDF ausgefüllt werden konnte.
Es gab dort auch eine digitale Plattform mit der man mit Hilfe des digitalen Personalausweises den Prozess starten konnte. Ging bei mir nur nicht, weil ich den noch nie digital gebraucht habe (geht aber nun).
Ich habe also ganz Old-School einen Termin vor Ort gehabt und den Personalausweis vorgelegt.Schritt 2: Entwurf für Gesellschaftsvertrag/Satzung prüfen:
Das war einfach, weil ich mir einen schlauen Text für den Gegenstand des Unternehmens (Geschäftszweck) mit Chat-GPT habe generieren lassen:Im Prinzip sollte der Notar dabei einen Standard-Vertrag aus der Tasche ziehen, weil es m.E. keinerlei große Besonderheit braucht, wenn man alleine gründet.
Wichtig ist aber die Befreiung BGB § 181, damit man Geschäfte mit der Gesellschaft machen kann, wie "der GmbH ein Darlehen als Gesellschafter geben" und auch "ein Darlehen von der GmbH als Gesellschafter bekommen".
Dies habe ich bei den Bemerkungen dafür reingeschrieben im dem Antragsdokument.Der Name der GmbH war auch noch überlegenswert, weil es zumindest für mich ein bisschen Bedeutung hat und etwas hermachen sollte. Dies sollte man sich vorher also genau überlegen, denn manche Namen sind nicht erlaubt.
Beispielsweise war "XYZ Holding GmbH" nicht zulässig, weil ich keine Tochtergesellschaft mitgegründet habe (und auch nicht die unmittelbare Absicht bestand) und es dann aus Sicht des Notars, Registergericht und/oder IHK keine Holding ist und so nicht heißen darf.
Auch andere irreführende Namen sind nicht zulässig. Deswegen sollte man einen neutralen Namen verwenden oder einen ganz klaren Fantasienamen der auch zulässig ist (bei mir wurde es ein Fantasiename).
Es ist trotz allem empfehlenswert zu prüfen, ob man mit dem Namen irgendwelche Rechte bestehender Unternehmen und/oder Marken verletzt. Ich habe z.B. davon Abstand genommen die Initialen meiner Vornamen (3) + Nachname zu verwenden, weil es eine europaweit operierende Firma aus Portugal damit schon gab.
Im Klartext: Um unnötiges Ping-Pong und Verzögerungen zu vermeiden beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen, ob der Name oder ein Bestandteil ggf. ein Problem darstellen könnte. Bei der zuständigen IHK kann man die "Prüfung Ihres Firmennamens" digital durchführen (zumindest mein Bundesland).
Ein weiterer Punkt sollte sein, dass vermerkt ist, dass die Gesellschaft die Gründungskosten bis zu einer bestimmten Höhe übernehmen darf, denn dies ermöglicht das sich diese Ausgaben gegen entsprechende Gewinne steuermindernd auswirken.Schritt 3: Termin für die Beurkundung beim Notar machen:
Den vereinbarten Termin nimmt man einfach wahr und das dauert i.d.R. 15-30 Minuten vor Ort. Ausnahme wäre, wenn man hat eine komplizierte Satzung und/oder mehrere Gesellschafter hat.
Man sollte sich die Gründungsurkunde+Gesellschaftsvertrag digital schicken lassen.Schritt 4: Geschäftskonto eröffnen mit Stammkapital:
Wenn man die Gründungsurkunde+Gesellschaftsvertrag digital bekommen hat (bei mir hat das 6 Tage gedauert), dann kann man damit ein Geschäftskonto eröffnen (wird verlangt). Man kann schon vorher beginnen aber kommt nicht ohne den Gesellschaftsvertrag zum Ende.
Wenn das Stammkapital vollständig eingezahlt ist (Überweisungstext: "Stammkapital Dagobert Duck Geldspeicher GmbH i. G.".
Wenn das Geld eingegangen ist (1 Werktag bei mir), dann dies sofort beim Notar bestätigen (Beleg darüber kann man dem Notar auch schicken).
Ich habe nach der Belegerstellung mit der Einzahlung der Stammkapitals gleich die Rechnungen für den Notar beglichen (229,07 € für Entwurfsfertigung, Betreuungsgebühr, Dokumentenpauschale, Post- und Telekommunikationspauschale + 616,64 € für Beurkundungsverfahren = 845,71 € inkl. Mwst) und ihm das auch zusätzlich belegt (digital per E-Mail).
Als Geschäftskonto habe ich folgenden Anbieter genommen, weil er relativ geringe Kosten hat: FINOM. 7 € * 12 Monate + 19% Mwst = 99,96 € im Jahr für den Start-Tarif bei jährlicher Zahlungsweise.
Wenn Geld keine Rolle spielt, dann kann man natürlich auch immer zur Apotheke gehen - also zu Deutsche Bank, Commerzbank, etc.Schritt 5: Warten bis der Notar die Dokumente zum Registergericht schickt:
2 Tage später wurden die Dokumente zum Registergericht geschickt.Schritt 6: Warten bis das Handelsregister (Registergericht) sich per Post meldet:
Das hat 5 Tage gedauert (inkl. Wochenende).
Die Rechnung umgehend für die Eintragung über das Geschäftskonto bezahlen. Bei mir waren das 200 €, die auch zu den Gründungskosten zählen wie der Notar.Schritt 7: Warten bis das der Notar die Eintragung bestätigt:
3 weitere Tage hat es gedauert bis sich das Amtsgericht meldet, dass die Eintragung erfolgreich war.
Das Wichtigste ist Handelsregisternummer "HRB 12345 - Amtsgericht ABC", die in dem Schreiben enthalten ist!
1 Tag später bestätigt der Notar das Amtsgericht mit dem selben Dokument nochmals digital per E-Mail.
1 Tag vorher war allerdings schon Post des Amtsgerichts im Briefkasten, dass die Eintragung erfolgreich war.
Der Notar ist also langsamer als das Amtsgericht mit der Eintragung und postalischen Bestätigung.
Was man noch einen weiteren Tag später im Briefkasten findet ist eine Fake-Rechnung von Betrügern die sich als Amtsgericht ausgeben und etwa 2.000 € abkassieren wollen:
Das erkennt man an einer spanischen IBAN, das der Richter nicht existiert und das Wappen des Bundeslandes falsch ist. Ansonsten ist die Fälschung gar nicht mal so schlecht.
Notfalls beim Amtsgericht nachfragen, ob das von denen ist. 200 € passt jedenfalls aber 2.000 € auf keinen Fall.So nun ist die GmbH entstanden und existiert so richtig kann man sagen. Sie ist damit keine Gesellschaft mehr in Gründung und daher soll man auch kein "i. G." irgendwo angeben, sondern sollte spätestens dann dieses Postfix überall wieder löschen. Ich habe das "i. G." nur in einer E-Mail-Signatur gehabt und auf der Überweisung für das Stammkapital soweit ich mich erinnere.
Habe den Prozess der Gründung jetzt auch eingeleitet und durch die Beiträge hier, die genannten Bücher und Google Gemini einen guten Überblick bekommen. Fehlt nur noch die Buchführung, aber das ist auch sicher zu schaffen.
Ehrerbietigsten Dank an den Großen Nagus für seine erleuchteten Weisheiten zur Profitmaximierung!
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Letztendlich hat sich ein kaufmännischer Leiter / CFO meiner erbarmt und ungefähr 7-8h in mich investiert um meine Lücken zu schließen und mir die Software zu erklären. Seit dem buche ich alleine
Ganz genau das wäre die Lösung. Nur kenne ich niemanden in dem Metier.
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Siehe hier:
BeitragRE: Gründung und Betrieb einer Vermögensverwaltenden GmbH
Schritt 8: Eigene E-Mailadresse für die GmbH besorgen:
Weil die GmbH und das Privatvermögen getrennt behandelt werden müssen und es schnell zu einer steuerlich nachteiligen verdeckten Gewinnausschüttung kommen kann, sollte vieles strikt separiert werden.
Ich habe mir eine eigene Domain mit E-Mailadresse geholt bei Dogado.
Kostet 17,88 € im Jahr. Man kann auch IONOS von United Internet nehmen aber dort ist nicht garantiert, dass die Server in Deutschland stehen.
Man kann sich natürlich auch…Zek1. Juli 2025 um 22:24 Dort steht etwas zum Thema Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer fällt insbesondere bei operativem Geschäft an, welches ich nicht habe.
Die weitere Komplexität der Umsatzsteuer spare ich mir b.a.W. aber dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug und alles ist damit effektiv 19% "teurer" wie für Privatpersonen.
Du solltest strikt unterscheiden zwischen GmbH mit operativem Geschäft oder einer VV-GmbH.
Falls du eine GmbH mit operativem Geschäft betreiben willst, dann gründe diese als Tochtergesellschaft der VV-GmbH.
Das bedeutet noch mehr Buchführung/Jahresabschlüsse. Trotzdem ist das steuerlich und vom Risiko her der bessere Weg.Ich plane reinen Aktienhandel und kein operatives Geschäft. Jedoch hat mir Google Gemini bei meiner Recherche folgendes gesagt:
In einer Trading GmbH, die ausschließlich mit Aktien handelt, müssen Sie auf die Handelsgebühren eines ausländischen Brokers in der Regel Umsatzsteuer abführen, wenn das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) Anwendung findet.
Hier sind die entscheidenden Details für das Jahr 2026:
1. Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B) verlagert sich die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger – also Ihre GmbH. Da der Broker im Ausland sitzt und keine deutsche Umsatzsteuer ausweist, müssen Sie:
- Die Umsatzsteuer (in der Regel 19 %) auf die Netto-Handelsgebühren selbst berechnen.
- Diesen Betrag in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben und an das Finanzamt abführen.
2. Fehlender Vorsteuerabzug
Das Hauptproblem für eine reine Aktien-Trading GmbH ist, dass Ihre eigenen Umsätze (der Aktienhandel) gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit sind.
- Da Sie steuerfreie Umsätze tätigen, sind Sie für diese Geschäfte in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Das bedeutet: Sie müssen die 19 % Umsatzsteuer auf die Brokergebühren zwar abführen, können sie sich aber nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Die Steuer wird somit zu einem echten Kostenfaktor.
Bist du auf den Punkt Reverse Charge Verfahren gestoßen?
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Gerne.

Wenn du noch maximal 5 Monate Geduld hast, dann werde ich es hier beschrieben haben, was ich genau gemacht habe.
In der Softwarefrage bin ich noch nicht am Ende angelangt (leider).
Tatsächlich arbeite ich b.a.W. mit dem kostenlosen und nicht kommerziellem GnuCash (Open Source), wie oben geschrieben.
Nachteile bisher:
Hat einen Mangel an Komfort und man muss sich eine Kontenstruktur erarbeiten, die man sonst vom Steuerberater vorgebetet bekommt.
Meine Wahrnehmung ist auch bisher was ich gelesen habe, dass die Steuerberater mit irgendeinem professionellem Programm (Anbieter) zusammenarbeiten bei dem du dann durch deine Eingaben dieDrecksarbeitBuchungsarbeit übernimmst (nach Absprache wie zu buchen ist).
Dann kann der Steuerberater nur noch die Zahlen aus den Konten der Bilanz nehmen und mit kleinem Aufwand die Steuererklärungen machen und bei dir trotzdem gut Geld abgreifen.
Zusätzlich sind die kommerziellen Programme nicht kostenlos und "zwingen" dich latent zur Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Die Programme können dann keine vollständige Steuererklärung alleine machen ohne den Steuerberater und bieten u.U. nur Schnittstellen zur Weiterverarbeitung an.
Die Kanzleien arbeiten m.E. mit den Softwareanbietern zusammen, damit das auch so bleibt.
Ich würde sagen es ist ein Oligopol.
Gesetzlich wird man aber nicht gezwungen einen Steuerberater nutzen zu müssen.
Bis ich so richtig verlässliche Zahlen zu Preisen habe, werde ich keine finale Entscheidung treffen.
Der Jahresabschluss steht jetzt allerdings an - zugegeben.
Im Prinzip sind die zu buchenden Geschäftsvorfälle in der Bilanz bisher immer die Selben gewesen und sehr endlich.
Das Komplizierteste sind bisher die Dividenden in Fremdwährungen (noch nicht voll durchdrungen) aber ansonsten finde ich es noch recht überschaubar.
Wer nicht Willens ist sich mit der Materie Buchhaltung und Steuergesetzgebung genau zu beschäftigen, dem rate ich immer zum Steuerberater.
Ich denke die von mir investierte Zeit ist die Geldersparnis nicht wert - mir geht es eher um das Prinzip.
Wenn ich es für Jahr 1 hinbekomme den Steuerberater zu minimieren außer für Beratung oder Prüfung bzw. ganz auf ihn zu verzichten, dann bekomme ich es auch für jedes folgende Jahr hin und kann mir nur überlegen, ob es mir den Aufwand wert ist im Vergleich.
Die Hauptarbeit ist aber m.E. das Buchen in der Software (egal welche) und wenn das der Steuerberater übernimmt, dann ist der Kosten-Nutzen-Faktor für ihn schlecht. Das erklärt sicherlich das Argument mit der "Kapazität".
Je weiter ich in das Thema Buchhaltung einsteige, umso komplexer wirkt es. Z.B. Umsatzsteuer für Handelsgeführen eines Brokers im Ausland selbst berechnen und abführen. Das eine ist die Zeit, sich damit auseinander zu setzten. Das wäre an sich OK. Der Hauptfaktor ist für mich das rechtliche Risiko, wenn man etwas übersieht und aus Unwissenheit falsch macht.
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Vielen Dank für die umfangreiche Beschreibung! Ich stehe gerade am Anfang des Prozesses und arbeite die von dir genannte Literatur durch.
Was mich an dieser Stelle interessiert:
Wie ist es dir bisher mit der Buchführung ergangen? Welche Software hast du letztendlich verwendet? War das ohne Steuerberater gut zu stemmen? Ditto zur Bilanz und den Aktivitäten zum Jahresende.
Meine Erfahrung mit Anfragen bei Steuerberatern: jeder würde für dich gerne das Komplettpaket übernehmen. Aber nur konzeptionelle Beratung (wie es der Berufstitel eigentlich suggeriert) und dann Durchführung selbst erledigen, dafür gibt es meist keine "Kapazität".