Beiträge von MP1

    Habe den Prozess der Gründung jetzt auch eingeleitet und durch die Beiträge hier, die genannten Bücher und Google Gemini einen guten Überblick bekommen. Fehlt nur noch die Buchführung, aber das ist auch sicher zu schaffen.

    Ehrerbietigsten Dank an den Großen Nagus für seine erleuchteten Weisheiten zur Profitmaximierung!

    Siehe hier:

    Zek
    1. Juli 2025 um 22:24

    Dort steht etwas zum Thema Umsatzsteuer.

    Umsatzsteuer fällt insbesondere bei operativem Geschäft an, welches ich nicht habe.
    Die weitere Komplexität der Umsatzsteuer spare ich mir b.a.W. aber dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug und alles ist damit effektiv 19% "teurer" wie für Privatpersonen.

    Du solltest strikt unterscheiden zwischen GmbH mit operativem Geschäft oder einer VV-GmbH.
    Falls du eine GmbH mit operativem Geschäft betreiben willst, dann gründe diese als Tochtergesellschaft der VV-GmbH.
    Das bedeutet noch mehr Buchführung/Jahresabschlüsse. Trotzdem ist das steuerlich und vom Risiko her der bessere Weg.

    Ich plane reinen Aktienhandel und kein operatives Geschäft. Jedoch hat mir Google Gemini bei meiner Recherche folgendes gesagt:


    In einer Trading GmbH, die ausschließlich mit Aktien handelt, müssen Sie auf die Handelsgebühren eines ausländischen Brokers in der Regel Umsatzsteuer abführen, wenn das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) Anwendung findet.

    Hier sind die entscheidenden Details für das Jahr 2026:

    1. Reverse-Charge-Verfahren

    Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B) verlagert sich die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger – also Ihre GmbH. Da der Broker im Ausland sitzt und keine deutsche Umsatzsteuer ausweist, müssen Sie:

    • Die Umsatzsteuer (in der Regel 19 %) auf die Netto-Handelsgebühren selbst berechnen.
    • Diesen Betrag in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben und an das Finanzamt abführen.

    2. Fehlender Vorsteuerabzug

    Das Hauptproblem für eine reine Aktien-Trading GmbH ist, dass Ihre eigenen Umsätze (der Aktienhandel) gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit sind.

    • Da Sie steuerfreie Umsätze tätigen, sind Sie für diese Geschäfte in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
    • Das bedeutet: Sie müssen die 19 % Umsatzsteuer auf die Brokergebühren zwar abführen, können sie sich aber nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Die Steuer wird somit zu einem echten Kostenfaktor.

    Bist du auf den Punkt Reverse Charge Verfahren gestoßen?

    Je weiter ich in das Thema Buchhaltung einsteige, umso komplexer wirkt es. Z.B. Umsatzsteuer für Handelsgeführen eines Brokers im Ausland selbst berechnen und abführen. Das eine ist die Zeit, sich damit auseinander zu setzten. Das wäre an sich OK. Der Hauptfaktor ist für mich das rechtliche Risiko, wenn man etwas übersieht und aus Unwissenheit falsch macht.

    Vielen Dank für die umfangreiche Beschreibung! Ich stehe gerade am Anfang des Prozesses und arbeite die von dir genannte Literatur durch.


    Was mich an dieser Stelle interessiert:

    Wie ist es dir bisher mit der Buchführung ergangen? Welche Software hast du letztendlich verwendet? War das ohne Steuerberater gut zu stemmen? Ditto zur Bilanz und den Aktivitäten zum Jahresende.

    Meine Erfahrung mit Anfragen bei Steuerberatern: jeder würde für dich gerne das Komplettpaket übernehmen. Aber nur konzeptionelle Beratung (wie es der Berufstitel eigentlich suggeriert) und dann Durchführung selbst erledigen, dafür gibt es meist keine "Kapazität".