Ich gehe davon aus, daß es nicht strafbar sein wird, wenn man die Angaben von IB übernimmt. [..]
Verantwortlich für meine Steuererklärung bin ich, nicht IB und sonst auch niemand. Ggf. muss ich halt jemanden fragen, der sich auskennt.
Evt. Konsequenzen hängen sicherlich davon ab, von welchen Beträgen wir reden und ob es einer merkt.
Man wird ja nicht nach jedem Verkauf sofort die Währungsposition sofort vollständig umtauschen. Auf den Pfennig genau geht das sowieso nicht, wird erst einige Tage später (Monatsende?) auf null gestellt. Gewinn/Verlust aus reinem Währungstausch, unabhängig von Wertpapierpositionen (wie bei allen anderen Banken, die automatisch umrechnen) kommt also noch dazu. Das überfordert mich, die passende Einstandsposition zu finden.
Bzgl. Kursgewinne von Aktien: Den Währungskurs für die eingesetzte bzw. erhaltene Fremdwährung berücksichtigt IB in der o.g. Abfrage und teil ihn dabei explizit mit. Also kein Problem. Ansonsten gäbe es die Kurse auch auf der Webseite des Zolls ganz offiziell. Und first in first out berücksichtigt IB auch. FIFO bei mir als Standard eingestellt gewesen oder ich habe es vor Jahren mal eingestellt. Stichprobenweise habe ich geprüft, ob sie bei FIFO korrekt zuordnen. Das hat mit meinen calc Tabellen aus händischen Eintragungen zusammengepasst.
Währungen halte ich nur zum Zwecke von Aktienkäufen oder aus Aktienverkäufen auf meinem Marginkonto und damit bislang immer unter der 1 Jahresfrist - da ich eigentlich immer mal wieder wechselnd Plusbestand und mal Minusbestand an Währungen habe. Also wären das persönliche Veräusserungsgewinne. Und die Jahressumme an FX-Gewinnen/Verlusten liegt bei mir bislang immer unterhalb der 1000.- Freigrenze. Obendrein hätte ich da auch noch einen Verlustvortrag.
Früher habe ich die FX-Gewinne/Verluste nach IB-Angaben deklariert in Anlage SO. Irgendwann hat mir mein Finanzamt SCHRIFTLICH mitgeteilt, dass sie die nicht wissen wollen. Nur KAP. Erstaunlich. Nu, dann nicht. Sind aber eh unterhalb Freigrenze. Vermutlich deshalb.
Währungen aus FX Dividenden - Bzgl Wechselkursgewinnen/verlusten weiss ich nicht, wie das läuft.
Klar, die Dividende selbst muss versteuert werden und hat den Steuerwert, den sie in Fremdwährung * Wechselkurs hat (am EX-Tag oder am Gutschrifttag? Da geht es schon los). Aber was ist mit Kursgewinnen/Verlusten in der Währung bei späterem Umtausch? Gekauft habe ich die Fremdwährung ja nie sondern als Dividende bezogen. Aber auch da Peanuts von Peanuts. Liegt zuverlässig innerhalb Freigrenze bei mir.
@phoenix
Bei Dividenden nehme ich bislang die Angaben von IB. Da habe ich noch nicht mal nachgesehen, welche Wechselkurs sie nutzen - ein und denselben für alle USD z.B.? Vermutlich. Korrekt wären die Kurse der einzelnen Auszahlungstage. Aber die Abweichungen sind meist niedrige einstellige Prozente von meist niedrigen Dividendenbeträgen bei mir - ich tendiere eher zur Vermeidung von Dividenden und nehme die eher ungern in Kauf - machen nur Ärger/Arbeit.
Quellensteuer verrechnet IB m.E. nicht mit fälliger, deutscher Abgeltungssteuer, da sie ja keine deutsche Abgeltungssteuern einziehen. Das muss man in der Steuererklärung schon selbst angeben. Hat mein FA auch immer akzeptiert (15%). Vorabreduzierung US-Quellensteuer machen sie korrekt.
Eher vergisst IB mal, die abgezogenen Quellensteuern anderer Länder auszuweisen. Z.B. bei meinen via LATIBEX gekaufeten Bradespar stimmen die Dividenden-Abrechnungen eher zufällig. Evt. nach Wetterlage? Bei Vale war es auch schon mal daneben. Liegt wohl am Verwahrer.
Manchmal korrigieren sie nach mehrfachem Meckern via LYNX->IB->Verwahrer, manchmal auch nicht, obwohl ich die entsprechende Pressemitteilung von der Bradespar-Webseite brav an Lynx schicke. Lynx ist dabei gelinde gesagt "unbeholfen" bis "unbedarft". Da kamen dann gerne Aussagen a la "sind wir nicht für zuständig, ich solle direkt bei IB reklamieren". Falsch. Sind sie, das ist vertraglich zw IB und Lynx sowie Lynx und Kunden eindeutig geregelt. Habe mich wohl etwas unbeliebt gemacht. Inzwischen sind sie soweit erzogen, dass sogar eine Meldung kommt, "haben wir weitergeleitet". Dann allerdings ruht still der See bis ich nach Monaten mal wieder nachhake. Und dann kommt gerne mal die nachweislich falsche Aussage, da sei keine Quellensteuer abgezogen. Doch, leicht nachweisbar via Firmenangaben und einfacher Mathematik.
Bislang habe ich dann darauf verzichtet, das in der Erklärung korrigieren zu lassen. Viel Aufwand, wenig Ergebnis.