Wäre schön, wenn wir wieder zum Thema zurück kämen
Ok, also Sozialgedöns auf weitere Einkünfte u.a. Kapitalerträge
Aktuell wissen wir, dass wir praktisch nichts wissen zur angedachten Ausgestaltung, ja noch nicht mal zu den ggf. betroffenen Sozialversicherungsarten noch Einkunftsarten, Beitragshöhe, Beitragsgrenzen, Gegenleistungen oder auch nur Personenkreisen.
Das Thema ist reichlich komplex. Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass das in dieser Legislaturperiode was werden sollte. Aber danach dürfte der Druck vielleicht hoch genug sein. Der wird ja gerade durch zusätzliche Mütterrente und zunehmende Anzahl Boomer-Rentner noch mal erhöht werden.
Personenkreis:
Grundsätzlich sinnvoll und systemkonform finde ich es, das Gesamteinkommen natürlicher, versicherungspflichtiger Personen den jeweiligen Sozialversicherungsbeiträgen zu unterwerfen. Wunderte mich schon im letzten Jahrtausend, dass das nicht längst schon so ist. Schließlich sollen die Versicherten ja innerhalb der jeweiligen Versicherungsgruppe solidarisch sein.
Beamte, Unternehmer wären damit nicht betroffen, soweit nicht versichert.
Beim Arbeitnehmer stiegen die Abgaben für RV, GKV, PfV und evt ALV bis zu einer ggf vorhanden Höchstgrenze.
Beim Rentner RV Beiträge zu erheben fände ich ziemlich unsinnig. Aber warum nicht für GKV und PfV. Dann könnte man den KvdR Rentner und den freiwillig GKV-Versicherten angleichen. Ok, das gibt natürlich heftigen Unwillen beim Wahlvolk. Ich höre schon tränendrüsendrückende Aufschreie a la „der arme kleine Rentner“ [auch der mit den drei Mietshäusern bzw. der fetten zusätzlichen Beamtenpension oder dem Millionenkonto?]. Gegenmittel Sparerfreibetrag deutlich erhöhen? 10000 p.a.? Oder kommt dann nichts mehr rüber?
Einkunftsarten:
Kapitalerträge, vermutlich Mieteinnahmen und evt private Einnahmen aus selbständigen Tätigkeiten / Unternehmen. Vielleicht ja auch Schenkungen und Erbschaften? Oder Lotteriegewinne? Warum sind letztere eigentlich steuerfrei? Und was ist z.B. mit gesparter Miete bei selbstgenutzter Immo?
Bemessungsgrenze:
mit, ohne, ggf. erhöht?
Hm, da war verfassungsrechtlich was bei Krankenversicherung, dass die Beitrage in (halbwegs) sinnvoller Relation zur eingekauften Leistung stehen müssen. Bei RV oder ALV kein Problem.
Aber bei der GKV ist das bei den heutigen Höchstbeträgen m.E. schon sehr grenzwertig. Höchstbetrag GKV/PfV ohne Krankentagegeld und ohne Kinder aktuell bei ca. (1226*12) = 14700 p.a.. Anekdotisch: Bei der PKV/PfV liege ich nach neuester heftiger Preisanpassung für 2026 im Alter 66 real unter 9000, mit voller SB bei 10000.-, nach ggf. Beitragrück unter 8000.-.