Beiträge von chfin

    Dipfelesschissern kann ich auch:

    Zeitreihen sagen übrigens wenig aus, wenn man nicht die absolute Zahl der Unternehmen dazu stellt.

    Da hast du (nur dipfelesschissermäßig) Recht.
    Von wegen großer Grundgesamtheit (gesamte Unternehmenszahl) und relativ kleiner Änderungen könnte man dagegen argumentieren. Aber sei es drum.

    Nur, wenn du das so siehst, dass mangels Grundgesamtheit die Änderung innerhalb einer zweijährigen Zeitreihe nichts aussagt, tja wo ist dann noch eine Möglichkeit für eine bemerkenswerte Koinzidenz zw. Änderung und Berichterstattung.

    :saint:

    Unternehmensinsolvenen seit 1991

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    Wendepunkt 2021/2022

    Ich rate mal: das war (neben Corona) vor allem der russische Umschwung aka der germanische energetische Schuss ins eigene Knie? a) Gas b) CO2 Vorreiter

    aber eben jetzt, wo die Zahlen ansteigen, die Veröffentlichung von zwar vorläufigen, aber zeitnäheren Daten einzustellen ist ...bemerkenswert

    "eben jetzt"?
    Die Quote steigt seit 5 Jahren. Seit Corona 2021 als lokalem Tiefpunkt u.a. wg. Aussetzung Insolvenzantragspflicht.

    Dass die Quote nach der Meldeaussetzung wg. Corona vorübergehend allein schon durch Nachholeffekte steigt, ist vermutlich jedem einsichtig.
    Die interessante Frage ist eher, wo im langfristigen Vergleich liegen wir?

    Falls du daran tatsächlich Interesse haben solltest: Siehe Tabelle Unternehmensinsolvenen seit 1991 hier

    dev war schneller
    :-)

    die voll vom zu versteuernden Einkommen

    nicht voll

    Es ist (nur) der Anteil von PKV Beiträgen abziehbar, der der GKV Leistung entspricht (Basisabsicherung) und das abzügl. eventueller Rückerstattungen im betreffenden Jahr. Der Rest (sog. Wahlleistungen, z.B. Chefarzt, Ein/Zweibettzimmer) kann nur dann abgezogen werden, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht überschritten wurde (2800 für Selbständige).

    Bei GKV Beiträgen zieht das FA ein paar Prozent ab für Krankengeld. 4% habe ich im Hinterkopf.

    Gestaltungsspielraum

    mal mehr und mal weniger

    KV/PfV, gesetzlich oder privat
    RV, gesetzlich oder privat oder auch gar nicht
    Arbeitszeiten, Arbeitsumfang, Arbeitsort, Priorisierung, Rentenbeginn

    und so Peanuts (ohne Rangfolge) wie
    Fahrten sind sie dienstlich oder sind sie privat?
    Tel/Internetnutzung hälftig absetzen
    Geräte/Mobiliar sind sie dienstlich? Neu? Gebraucht? Eingelegt? Entnommen?
    Miete/Abschreibung für Büroräume

    ..

    Mittelständische Unternehmen - Nachfolgeproblem

    Gute Zeiten / Aussichten für Firmen, die sich auf solche Übernahmen spezialisiert haben.
    Aber so recht verstehe ich die Logik im Artikel bzw. der Befragten nicht

    Zitat

    Erstmals strebt eine Mehrheit nach ihrem Ausscheiden nicht mehr die Fortführung ihres Unternehmens an. Als wichtigste Gründe werden fehlende Nachfolgekandidaten (47 Prozent) und zu viel Bürokratie beim Übergang (42 Prozent) genannt

    Verstehe ich das richtig:
    Die machen den Laden lieber zu, als ihn zu verkaufen?
    Wg. Bürokratie? Welche Bürokratie?

    Zitat

    Ein wichtiger Schlüssel für einen erfolgreichen Übergang ist zudem ein für alle Seiten akzeptabler Kaufpreis.

    Also lieber wegwerfen / den Laden schließen als "zu billig" zu verkaufen? Und so jemand ist selbständig?

    Die m.E. spinnerte Einstellung kenne ich durchaus von Privatverkäufern bei ebay Kleinanzeigen z.B. kürzlich vom Kauf eines ebikes.
    So a la, "Fehlkauf. Steht nur rum und braucht Platz. Liegt bei Kleinanzeigen zu dem ausgeschriebenen Preis seit Monaten wie Blei. Aber lieber gebe ich es auf den Müll oder lass es noch ein paar Jahre stehen, als den Marktpreis zu akzeptieren".

    Nur geht es dort regelmäßig um ein paar 100er. Beim Verkauf einer Firma hoffentlich wenigstens um einige 10k oder 100k.

    Bei den Selbständigen geht man davon aus, dass die sowieso je nach Laune und Notwendigkeit weitererarbeiten.

    Korrekt.
    Obendrein haben Selbständige reichlich Gestaltungsspielraum. Arbeitnehmer dagegen kaum welchen.

    Zu sagen, dass sie nur für Arbeitnehmer gelten soll, zeigt doch, was für ein merkwürdiges, um nicht zu sagen befremdliches Verhältnis, die Politiker und die Deutschen zur Selbstständigkeit haben

    Würde ich durchaus unterschreiben. Dito bzgl. Kapitalanlagen.

    Verfassungswidrig

    Warum?

    - Arbeitnehmerfreibetrag gibt es auch nur für Arbeitnehmer.
    - Rentenfreibeträge nur für Rentner
    - Sparerfreibetrag nur für Kapitalerträge.
    - Landwirte bekommen Dieselsteuerbefreiung und diverse andere Subventionen
    - Fischer bzw Schiffer weiss nicht mehr genau, aber da war auch was

    usw usf ... sind die alle verfassungswidrig?

    Zum Standort Deutschland.

    Miele findet den gut und will 500 Mio investieren.
    Aber klar, besser geht immer.


    Weltweit - Jahreszusammenfassung guter Nachrichten von El Pais

    Zu berücksichtigen ist auf der anderen Seite aber auch der steuerliche Aspekt, der Metallinvestments gegenüber Aktien bei mehr als einjähriger Haltedauer privilegiert.

    Irgendwo gelesen: Gilt für ETCs auf Silber und Gold (weiss nicht was mit anderen Metallen ist) sofern eine physische Auslieferung vorgesehen ist. Kein Barausgleich durch die Gesellschaft (wohl aber Kauf/Verkauf via Börse).

    Ich würde gerne mal die Gegenrechnung aufmachen, wieviel Rentenzahlung der gesetzlichen Rente man einsparen könnte, wenn man die private Vorsorge mit einem gewissen Aktienanteil als Standard für die meisten Bürger gestaltet. Also z.B. 30-50% der AN + AG Anteile werden in MSCI EuroStoxx ETFs investiert. Der Staat reduziert die gesetzliche Rente dementsprechend und darüberhinausgehende Erträge kommen dem Rentner zugute.

    Rentenzahlung der gesetzlichen Rente eingespart würde per sofort kein einziger Cent.

    Die Rente der Deutschen Rentenversicherung ist ein Umlagesystem ohne Kapitaldeckung. Alles was reinkommt wird unverzüglich ausgekehrt.
    Wenn du also umstellen möchtest, dann musst du ZUSÄTZLICH ansparen und bist in ca. 50 Jahren fertig mit der Umstellung. Deshalb gab es doch damals in den 80ern die Diskussion und die Aussage von Blümchen mit treuherzigem Augenaufschlag: "die Rente ist sicher" (Minute 03:40)

    Ist sie ja auch heute noch. Nur was sie kostet, wer wieviel zahlt und was man davon kaufen kann, das ist halt offen.

    muss es ja einen anderen Vorteil geben.

    Klar, die aktuelle Regierung kann die Dose für diese Legislaturperiode weiterkicken und hoffen, nochmal gewählt zu werden.

    Das löst langfristig das Problem nicht, kurzfristig bringt es allerdings Linderung, weil erst die Beitragseinnahmen kommen, und die Ausgaben für erworbene Ansprüche erst über die nächsten Jahrzehnte. Dann ist die Situation aus Sicht der Rentenversicherung wieder genausoweit wie jetzt.

    Seehr kurzfristig. Da braucht es seehr heftige weitere Maßnahmen.

    Beiträge auf Kapitalerträge/Mieten etc helfen in der RV und GKV keine Jahrzehnte. Vielleicht 2-3 Jahre.

    Warum? Na, einfach mal das Potential abschätzen.
    25% Abgeltungssteuer zzgl. Soli auf Kapitalerträge sind aktuell bei ca. 18 Mrd p.a. also reden wir von ca. 68 Mrd Kapitalerträgen nach Freibeträgen. Und die stammen nur zum Teil (geraten: 50%) von RV/GKV-Versicherten, welche ja jetzt schon Beiträge auf ihre AN-Einkommen/Renten etc zahlen. Sprich soo viel Spanne zum Höchstbetrag für potentielle Mehrbeiträge ist da aktuell gar nicht, bestenfalls 50%.
    Kämen zu den Steuern weitere 20% für Soziales hinzu (aktueller AN-Anteil), dann wären das rund 14 Mrd. Aber bei Begrenzung auf aktuell Sozialversicherte und mit Beitragsbemessungsgrenze bleibt davon deutlich weniger. Geraten: unter 5 Mrd p.a.

    5 Mrd p.a. sind sehr wenig - schlappe 4% - im Verhältnis allein schon zum aktuellen Bundeszuschuss zur RV von >120 Mrd. Und der steigt wg Demographie (Boomerrenten) absehbar jährlich um ein paar Prozent (? 4%). Die Klemme der GKV haben wir dabei noch gar nicht angesehen.

    Ergo:
    Den zahlungspflichtigen Personenkreis werden wir aufbohren. Und die Beitragsgrenzen ebenfalls.
    Am einfachsten nennen wir das nicht Sozialbeiträge für Sozialversicherte auf Kapital sondern Sozial-Soli für alle auf alles.


    PS / Edit

    Bei obiger Abschätzung habe ich die Mieterträge schlicht weggelassen.
    Weil:
    "rund 5,5 Millionen vermietenden Haushalte"
    "Die mittleren Nettomieteinnahmen lagen 2022 bei rund 5.475 Euro pro Jahr"

    5,5 Mio * 5475 = 30 Mrd

    Für die gelten die gleichen Abschätzungen wie oben für die Kapitalerträge. Sprich, da kommen vielleicht weitere 2 Mrd Beiträge p.a. rum. Peanuts.

    Als Detail würde mir noch fehlen wie man mit negativen Erträgen also Verlusten umgeht. Verluste mit Aktien oder grosse Renovierungsaufwände oder Mietausfälle beim Vermieten.

    Da findet sich schon was. Kommt mir simpel vor:

    Ich rate mal
    - Mindestbeitrag könnte man berechnen nach dem pflichtversicherten Einkommensteil (z.B. Arbeitnehmer bis Beitragsbemessungsgrenze) oder falls freiwillig versichert einen Mindestbeitrag wie jetzt auch schon bei Selbständigen
    - zusätzliche Beiträge auf Kapitalerträge/Mieten etc entsprechend steuerlichem Ertrag ohne negative Beiträge.

    Wie kommt man auf die Idee gesparte Miete bei Eigentum zu verbeitragen?

    Ganz einfach. Man hat mal in der Schweiz gewohnt

    Zitat

    Mietwert

    Der Mietwert ist eine Besonderheit der schweizerischen Vermögensbesteuerung. Er stellt das fiktive Einkommen aus selbst genutztem Wohneigentum dar. In der Praxis zahlen Schweizer Immobilienbesitzer Steuern auf die theoretischen Einkünfte, die sie aus der Vermietung ihrer Immobilie erzielen könnten. Auf diese Weise wird der Mietwert zur Einkommenssteuer hinzugerechnet.

    Alternativ: man ist alt genug und hat in den 19?60/70ern Besteuerung von selbstgenutzten Wohnungen wahrgenommen.
    Ich meine, das gab es damals auch in D. Aber da war ich Pre-teen. Wenn auch schon damals finanzinteressiert. ;)

    Wäre schön, wenn wir wieder zum Thema zurück kämen

    Ok, also Sozialgedöns auf weitere Einkünfte u.a. Kapitalerträge

    Aktuell wissen wir, dass wir praktisch nichts wissen zur angedachten Ausgestaltung, ja noch nicht mal zu den ggf. betroffenen Sozialversicherungsarten noch Einkunftsarten, Beitragshöhe, Beitragsgrenzen, Gegenleistungen oder auch nur Personenkreisen.

    Das Thema ist reichlich komplex. Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass das in dieser Legislaturperiode was werden sollte. Aber danach dürfte der Druck vielleicht hoch genug sein. Der wird ja gerade durch zusätzliche Mütterrente und zunehmende Anzahl Boomer-Rentner noch mal erhöht werden.

    Personenkreis:
    Grundsätzlich sinnvoll und systemkonform finde ich es, das Gesamteinkommen natürlicher, versicherungspflichtiger Personen den jeweiligen Sozialversicherungsbeiträgen zu unterwerfen. Wunderte mich schon im letzten Jahrtausend, dass das nicht längst schon so ist. Schließlich sollen die Versicherten ja innerhalb der jeweiligen Versicherungsgruppe solidarisch sein.

    Beamte, Unternehmer wären damit nicht betroffen, soweit nicht versichert.

    Beim Arbeitnehmer stiegen die Abgaben für RV, GKV, PfV und evt ALV bis zu einer ggf vorhanden Höchstgrenze.
    Beim Rentner RV Beiträge zu erheben fände ich ziemlich unsinnig. Aber warum nicht für GKV und PfV. Dann könnte man den KvdR Rentner und den freiwillig GKV-Versicherten angleichen. Ok, das gibt natürlich heftigen Unwillen beim Wahlvolk. Ich höre schon tränendrüsendrückende Aufschreie a la „der arme kleine Rentner“ [auch der mit den drei Mietshäusern bzw. der fetten zusätzlichen Beamtenpension oder dem Millionenkonto?]. Gegenmittel Sparerfreibetrag deutlich erhöhen? 10000 p.a.? Oder kommt dann nichts mehr rüber?

    Einkunftsarten:
    Kapitalerträge, vermutlich Mieteinnahmen und evt private Einnahmen aus selbständigen Tätigkeiten / Unternehmen. Vielleicht ja auch Schenkungen und Erbschaften? Oder Lotteriegewinne? Warum sind letztere eigentlich steuerfrei? Und was ist z.B. mit gesparter Miete bei selbstgenutzter Immo?

    Bemessungsgrenze:
    mit, ohne, ggf. erhöht?

    Hm, da war verfassungsrechtlich was bei Krankenversicherung, dass die Beitrage in (halbwegs) sinnvoller Relation zur eingekauften Leistung stehen müssen. Bei RV oder ALV kein Problem.

    Aber bei der GKV ist das bei den heutigen Höchstbeträgen m.E. schon sehr grenzwertig. Höchstbetrag GKV/PfV ohne Krankentagegeld und ohne Kinder aktuell bei ca. (1226*12) = 14700  p.a.. Anekdotisch: Bei der PKV/PfV liege ich nach neuester heftiger Preisanpassung für 2026 im Alter 66 real unter 9000, mit voller SB bei 10000.-, nach ggf. Beitragrück unter 8000.-.