In diesem Thread soll es um die steuerliche Behandlung (Abgeltungssteuer) von
(1) negativen Guthabenzinsen
(2) positiven Kreditzinsen
gehen.
Mir ist derzeit nicht klar, ob ich z.B. für negative Guthabenzinsen, welche die Bank für Guthaben einbehält, eine steuerliche Rückerstattung bekomme?