Kürzlich habe ich Post bekommen bzgl. einer Class Action gegen BHP Billiton (es geht noch um den Dammbruch in Brasilien, der eine oder andere erinnert sich vielleicht):
ZitatAlles anzeigenGegen die obige Gesellschaft ist in Australien eine Class-Action anhängig.
Eine Class-Action stellt eine besondere Klagemöglichkeit für eine Vielzahl
von Personen dar, zum Beispiel Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen
die Gesellschaft.
Hierbei ist es jedoch nicht erforderlich, dass von vornherein alle Aktionäre
als Kläger auftreten. Die Besonderheit einer Klage als Class-Action besteht
darin, dass sich die Mitglieder der Class-Action auch zu einem späteren
Zeitpunkt der Klage anschließen und zum Beispiel durch Einreichen eines
"Proof of Claim" an einem Vergleich teilnehmen können.
Derartige Verfahren können sich erfahrungsgemäß über mehrere
Jahre hinziehen. Zur Teilnahme an dieser Class-Action sind alle Personen
berechtigt, die in der Zeit vom 21.10.2013 bis einschließlich 09.11.2015
Aktien der Gesellschaft gekauft haben.
Hier noch ein Artikel dazu: https://www.telegraph.co.uk/bu…-samarco-disaster-brazil/
Der Vorwurf lautet wie folgt:
ZitatLawyers at Melbourne-based Phi Finney McDonald said it was preparing to file an action alleging that BHP engaged in “misleading or deceptive conduct” and breached its obligations to make “continuous disclosures” to its shareholders.
Brett Spiegel, principal lawyer, said that from 2013 BHP was aware that its Samarco joint venture in Brazil was “behaving in ways that they were not paying attention to” and that it “failed to ensure that appropriate safety measures were in place”.
Tatsächlich halte ich es ja generell für fragwürdig, dass Aktionäre die Firma, von der sie ja Mitbesitzer sind, überhaupt verklagen können. Das ist ja ein bisschen wie ein Klage gegen sich selbst (ganz anders sieht es natürlich aus bei einer Klage gegen Vorstände, Manager usw. aus).
In antizyklischer Manier habe damals auch nachgekauft statt zu verkaufen und stehe insgesamt mit einem fetten Plus da.
Was ich mich nur Frage: Wie sollte man sich da am Besten verhalten? Wenn die Kläger erfolg haben wird ja diejenigen, die immer noch Aktionär sind (mich eingeschlossen) geschädigt. Wer wäre dann der Nutznießer? Alle Aktionäre, die damals Aktien von BHP gehalten haben oder nur die klagenden Aktionäre? Sollte man sich jetzt rein opportunistisch an dieser Klage beteiligen, um ggfs ebenfalls Entschädigung (abzgl. Anwaltskosten versteht sich, die Anwälte sind ja letztlich die eigentlichen Nutznießer) zu bekommen, auch wenn man das ganze gar nicht gut heißt?
Hat irgendjemand von Euch Erfahrung mit so eine "Class-Action"?