Ich habe neulich noch von einem Konstrukt gehört, das Sinn machen kann, wenn man Selbstständig ist:
- Mit seinem bereits versteuerten Privatvermögen gründet man eine Holding GmbH
- Die Holding GmbH gründet eine Dienstleistungs GmbH
- dort ist man Geschäftsführer und zahlt sich ein kleines Gehalt, das die persönlichen Ausgaben deckt
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hier habe ich nicht verstanden, warum man das tut, denn damit wird man doch Sozial-/Rentenversicherungspflichtig (?)
- fährt man da nicht besser als Freiberufler?
- alle weiteren Überschüsse fließen in die Holding
- Man nimmt bei der Holding einen Kredit zu marktüblichem Zins und investiert damit über sein Privatdepot
- man kann dann mit dem noch nicht versteuerten Geld investieren
- aber man muss Gewinne dann direkt mit 25% versteuern, wenn sie anfallen
- fährt man nicht besser, wenn die Holding das Geld direkt anlegt?
Fährt jemand von Euch so ein Konstrukt bzw kann es mir erklären?. ..
Das tut man deswegen, weil man die Höhe des Gehalts in der Dienstleistungs-GmbH selbst steuern kann unabhängig von der Höhe der Dienstleistung, die diese GmbH für andere erbringt.
Der Vorteil wäre, dass die Gewinne der Dienstleistungs-GmbH mit festen Steuersätzen (Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer+Soli und Gewerbesteuer) belegt werden und so langfristig Steuern gespart werden können.
Auf der privaten Ebene landet man früher oder später immer beim Spitzensteuersatz ohne dagegen etwas tun zu können.
Durch das Konstrukt mit der Holding und der Tochtergesellschaft (Dienstleistungs-GmbH) kann man die Gewinne von der Tochter an die Holding mit einem Verlust von nur etwa 1,5% Steuern ausschütten.
In der Holding kann man das Kapital dann anlegen und hat entsprechende steuerliche Vorteile, die hier im Thread beschrieben sind.
Erst wenn das Geld von der Holding an die Privatperson ausgeschüttet wird, dann kommt es zur Besteuerung mit der üblichen Kapitalertragssteuer+Soli.
Die Thesaurierung des Kapitals in der Holding ist besser je mehr Kursgewinne man realisiert gegenüber Dividenden.
Ein weiterer Vorteil der Tochtergesellschaft ist vor allem die Haftung, weil es eben eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist. Diese Firma kann ins Gras beißen ohne das die Holding davon betroffen ist.
Deswegen hat bei operativen Risiken eine Tochtergesellschaft immer einen Vorteil.
Das Geld was die GmbH dir leiht kann man privat investieren aber bedenke, dass als Privatperson immer wieder die normale Kapitalertragssteuer anfällt. Bedenke auch, dass Zinsen die du der GmbH für das geliehene Geld zahlen musst, dort auch versteuert werden!
Die Idee ist doch die Steuern zu vermeiden und nicht mehr Kapital zu haben um privat mehr zu investieren, um dann mit mehr Geld noch mehr Steuern auf Gewinne zahlen zu müssen.
Also ja, das Geld sollte direkt in der Holding angelegt werden. Die Holding ist deine Privatbank. Du entnimmst nur was du benötigst.
Ich fahre so ein Konstrukt mit einer Tochtergesellschaft b.a.W. nicht.
Es wird aber durchaus zu einem späteren Zeitpunkt mal in Frage kommen.
Was für deinen Fall aber eine Rolle spielt ist der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € soweit ich weiß.
Das gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften - nicht für GmbHs. Der verzerrt das Gesamtbild.
Das oben genannte Buch von Alexander Keck solltest du mal lesen. Gibt es auch als Hörbuch.
Für deine Idee würde ich dir auf jeden Fall einen Steuerberater empfehlen damit du keinen Fehler machst oder etwas doch nicht zu ende gedacht hast.
Ich werde wohl nicht ganz ohne Steuerberater auskommen aber der Plan ist diesen zu minimieren.
Wenn ich da Erfolg vermelden kann, dann schreibe ich hier rein zzgl. anderer Erkenntnisse.