Ich muss mir deinen Thread zur vvGmbH nochmal durchlesen.
Was ändert sich, wenn man die vvGmbH für beide Ehepartner führt (2 Geschäftsführer oder 2 Inhaber, 2 Kreditgeber)? Ist das sinnvoll oder eher nicht? Macht man ggf. besser 2 vvGmbHs?
Weil die Frau soll ja auch nicht völlig mittellos dastehen und wenn man es irgendwann vererben möchte, kommt man dann ja auch eher an steuerliche Grenzen.
Und wie siehst du das Risiko, dass die vvGmbH von der Politik entdeckt und besteuert wird? Schließlich sind die ja sehr einfach von richtigen Gewerbebetrieben / GmbHs zu unterscheiden und man könnte somit auch diese "Spargroschen" einfach anzapfen ohne "richtigen" Unternehmen zu schaden.
Ich lagere die Antwort mal in diesen Thread aus, damit man sie besser wieder findet.
2 Geschäftsführer sind vollkommen sinnvoll, weil dann beide die Möglichkeiten haben die Gesellschaft vollständig zu steuern.
Gerade für ein Paar wäre das sinnvoll, wenn einer von beiden verhindert ist oder einem etwas zustoßen sollte.
Für den Gesellschaftervertrag müssen allerdings dann die Spielregeln festgelegt werden, dass jeder Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt ist, denn sonst sind immer zwei Unterschriften nötig.
Ein Prokurist ist auch noch eine zusätzliche Möglichkeit mit weniger Rechten und Pflichten.
Gehaltszahlungen sind auch je GF sehr individuell möglich über einen Anstellungsvertrag. Es wäre gerade für geschäftsführende Gesellschafter auch möglich, dass diese unentgeltlich bestellt sind (nicht angestellt).
Ist der bestellte Geschäftsführer nicht angestellt aber kein Gesellschafter, dann wirft das garantiert Fragen auf.
Keine Ahnung, was das Finanzamt daraus machen würde. Aus reiner Herzensgüte würde niemand unentgeltlich arbeiten, es sei denn er ist Gesellschafter. 
2 Gesellschafter (Inhaber) sind auch sinnvoll, allerdings wäre für Gewinnausschüttungen u.U. im Gesellschaftsvertrag zu hinterlegen, dass die Ausschüttungen nicht entsprechend der prozentualen Anteile an der GmbH erfolgen müssen, wenn das irgendeinen Vorteil bietet. Irgendwo hatte ich gelesen, dass das irgendwie gehen könnte.
2 Kreditgeber sind auch möglich.
Bedenken sollte man auch hier, dass Kredite natürlich getilgt werden und dann ggf. eine Reihenfolge eine Rolle spielt, während nur ein Kreditvertrag so ähnlich, wie ich oben skizziert habe, diese Frage vereinfacht.
Zinsen für den Kredit, die bei dem Darlehensgeber ankommen, sind auch zu versteuern.
Hier gilt insbesondere, dass die Zinsen für das Darlehen eines Gesellschafters grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden. Das wäre nicht so, wenn der eine Darlehensgeber kein Gesellschafter ist aber dann ist vor allem extrem wichtig, dass das Darlehen die Fremdüblichkeit erfüllt, weil das Finanzamt sonst nicht mitspielt.
Die Frage ist dann, ob man zu entsprechenden Konditionen jemand fremdem Geld geliehen hätte und das nicht nur passiert, weil der Darlehensgeber zufällig deine Frau ist. 
2 vvGmbHs: Falls man nicht ewig zusammen bleibt als Paar und Vermögen lieber getrennt lassen möchte, dann sind zwei vvGmbHs einfacher rechtlich zu trennen als eine GmbH. Jeder behält seine eben.
Erzeugt aber auch doppelte Kosten und Verwaltung für die GmbHs:
IHK, Steuerberater, Software, Emailadresse, Buchhaltung, Steuererklärungen, Depots, Handel, Geschäftskonten, etc.
Das Problem als Paar, wenn einer ausfällt und der andere nicht mittellos dastehen soll wird auch viel komplizierter, weil dann jeweils der andere die GmbH des anderen führen müsste.
Was allerdings sinnvoll sein könnte:
Jeder hat seine eigene VV-GmbH, damit die individuelle Ausschüttung an sich als Privatperson dann gemacht werden kann, wenn sinnvoll und nötig. Das heißt je Person volle individuelle Kontrolle über den Vermögensanteil.
Die jeweiligen VV-GmbHs je Person gründen dann zu je 50% eine Investment GmbH in der Anlagen getätigt werden.
Die Gewinne wandern dann bei Bedarf von der Investment GmbH an die VV-GmbH.
Jetzt hat man allerdings bereits 3 GmbHs an der Backe zur Verwaltung und das würde ich nur dann machen, wenn ich das schon ohne Probleme hinbekomme.
Mein Modell sieht die Führung einer GmbH als Einzelperson vor und das soll möglichst einfach sein.
Bisher bin ich immer noch ohne Steuerberater unterwegs aber bin gerade dabei zu überlegen, ob ich den nicht doch bemühen muss.
Gerade für deine Überlegungen würde ich dir empfehlen das mit einem kundigen Steuerberater zu besprechen, weil es da doch einige Feinheiten geben kann.
Zum Risiko der Politik, dass sie vvGmbHs irgendwie extra besteuern könnte:
Also das Steuerrecht kennt die VV-GmbH nicht als Begriff soweit mir bekannt.
So eine GmbH ergibt sich aus dem Verhalten der GmbH und der Verwendung aber nicht durch irgendein besonderes Merkmal. Beim Notar wirst du nicht einen Haken irgendwo setzen "vermögensverwaltend".
Ich halte es daher für unwahrscheinlich, dass sie das irgendwie ins Steuerrecht einbauen können.
Selbst wenn sie das machen, dann gründet die Gesellschaft einfach eine Tochter, die die Handelsgeschäfte durchführt.
Dann ist da eine GmbH wie viele andere auch, die Kapitalanlage macht und andere (GmbHs) sind davon Gesellschafter.
Dann ist die Dr. Ferdinand Porsche GmbH auch am Haken, weil sie an der Porsche Automobil Holding signifikant beteiligt ist?
Natürlich kann man nichts ausschließen aber irgendwie klingt das doch sehr schräg für mich.
Falls in dieser Hinsicht Gefahr droht, dann ist der Steuerberater zu konsultieren und dann ist m.E. die große Kapitalflucht in Deutschland bald in vollem Gange.... 