Alles anzeigenhm?
§2 EstG (1) 2 Gewerbebetrieb.
Also vielleicht täusche ich mich auch. Nach meiner Erinnerung geht das so:
Edit1: Link https://wirtschaftslexikon.gab…/definition/gewerbe-35599
systematisch = wiederholt
wiederholt mit Gewinnerziehlungsabsicht = gewerblich (Auffangbecken, sofern nicht freiberuflich etc.).
gewerblich = steuerpflichtig.
e voila
Edit2:
für die steuerliche Behandlung als gewerbliche Tätigkeit ist es irrelevant, ob dir das selbst bewusst ist und ob du die Tätigkeit als Gewerbe angemeldet hast etc.
PS
fieser Weise:
wenn du DAUERHAFT Verluste machst, dann gilt das wiederum als Liebhaberei und ist steuerlich irrelevant.
Aus Entschädigung bei Flugverspätung, steuerfrei?:
"Bei einer Entschädigung durch eine Fluggesellschaft auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004 handelt es sich nicht um Ausgleichszahlungen aufgrund der Verringerung von steuerpflichtigen Einkünften, sondern es handelt sich um eine Kompensation eines aufgrund des Flugausfalls entstandenen Schadens.
[...]
Demnach stellen diese Entschädigungszahlung, die eine Fluggesellschaft dem betroffenen Fluggast auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004 leistet, grundsätzlich keine zu versteuernden Einkünfte i.S.v. § 24 Nr. 1, lit. a bis c EStG dar."
Interessanter Sonderfall, demnach würde sich bei der planmäßigen Ausübung auch nichts an der Steuerfreiheit ändern, weil es sich auch dann nicht bei der Zahlung um Ersätze von Einkommen handelt.