Lagerstellen für Eure Aktien

  • Mich würde interessieren, wo Ihr die Aktien einlagern lasst.

    Stardard ist ja Clearstream Luxemburg, wo auch alle meine Stücke liegen.


    Aus der "Weltverschwörer-Ecke" kommt der Hinweis unbedingt außerhalb von Europa zu lagern, um ggfs. trotz europ. Handelsbeschränkungen flexibel zu bleiben.

    Wie steht Ihr dazu?

    Wo liegen Eure Stücke?

    Gibt es hier am Forum vielleicht schon einen Faden dazu?


    Vielen Dank und ein sonniges Wochenende :thumbsup:

  • Wie soll das technisch denn gehen, eine Europäische Aktie im Ausland zu lagern ?


    Was sagt denn die Verschwörungsecke zu solchen etwas praktischen Themen ?

  • Ja, völliger Blödsinn. Die eigentliche Europäische Aktie bleibt in Europa bei Clearstream etc.


    Die einzige Variante wäre tats. ein ADR zu kaufen wenn es die gibt. Die lagern dann tatsächlich in USA.

  • Ja, völliger Blödsinn. Die eigentliche Europäische Aktie bleibt in Europa bei Clearstream etc.


    Die einzige Variante wäre tats. ein ADR zu kaufen wenn es die gibt. Die lagern dann tatsächlich in USA.

    Und haben zusätzlich das Emitenten-Risiko durch ausgebende amerikanische Bank!

    Deswegen nehme ich die ADRs nur, wenn ich es muss (z.B. Gazprom).


    Findest Du den Gedanken, dass der Ami die ADRs mal blockieren kann auch für gänzlich unbegründet?

  • Ich weiß nicht was "der Ami" in der Zukunft machen wird. Das beschäftigt mich ehrlicherweise auch genau 0%. ich halte sehr wenig von der Endzeit Fraktion.

  • Findest Du den Gedanken, dass der Ami die ADRs mal blockieren kann auch für gänzlich unbegründet?

    Nein. Das ist keine Theorie, sondern Realität. Tatsächlich blockieren die USA derzeit schon den Handel mit Venezuela-Anleihen. Der Einwand, Anleihen seien ja keine ADRs, ist natürlich berechtigt. Die Wertung dieses Einwandes überlasse ich gerne dem geneigten Leser.

  • 8|8|


    Falls jemand hier Aktien von U.S. Limited Partnerships besitzt und diese im Depot eines (deutschen) Brokers liegen hat, bei dem als Verwahrstelle oder beim Settlement irgendwie Clearstream involviert ist, dann aufgepasst:


    So wie ich das verstehe (Irrtum ausdrücklich vorbehalten), sind diese ab 15. April nicht mehr handelbar und spätestens ab 20. April auch nicht mehr übertragbar! Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Verkauf wäre demnach wohl Dienstag, der 14. April.


    Quellen:

    https://www.xetra.com/xetra-de…chen-Wertpapieren-1911392

    https://www.clearstream.com/cl…settlement/a20049-1900198


    Im zweiten Link gibt es eine Liste der betroffenen Wertpapiere.

    "Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil." - Albert Einstein -

  • Nicht mehr handelbar oder nicht mehr erwerbbar?

    Vieleicht passender, vielleicht unpassender Vergleich: Ich wollte in der letzten Woche Aktien der (japanischen) Fujifilm am deutschen Sekundärmarkt erwerben.

    Captrader (also IB) sagt dazu: "Closing only". Ich könnte Bestandsaktien erwerben, aber keine neuen Aktien verkaufen.
    Hat mich ziemlich irritiert, weil an den deutschen Börsen halbwegs reger Handel stattfindet. (Falls mir jemand die Logik erklären kann, wäre ich dankbar!)


    Aber so etwas ähnliches kann ich mir auch bei Handelsbeendigungen vorstellen: Es wird nur noch zurückgekauft, um das Volumen mit der Zeit auszutrocknen.

  • Nicht mehr handelbar oder nicht mehr erwerbbar?

    Sowohl als auch. Es hängt aber anscheinend sehr vom Broker ab. Consors macht wohl kostenlos einen entsprechenden Lagerstellenwechsel und gut ist's. ING-Kunden bekommen dagegen so etwas (gerade eben hier gefunden):

    "Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil." - Albert Einstein -

  • Ich wäre mir da nicht sicher. Vielleicht hängt es auch dann wieder davon ab, mit welchen Clearing-Stellen und ausländischen Korrespondenzbanken der hiesige Broker im Hintergrund zusammen arbeitet, aber damit kenne ich mich beim besten Willen nicht aus.

    "Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil." - Albert Einstein -

  • Clearstream ist die deutsche (und luxemburgische) zentrale Verwahr- und Abrechnungsstelle. Ich vermute, die Aktion geht zurück auf Druck der deutschen Politik: Im deutschen Steuerrecht werden Partnerschaften grundsätzlich anders behandelt als Aktiengesellschaften. Partner werden steuerlich als freiberuflich klassifiziert, unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer (und sonstigen daraus folgenden Ansprüchen, und wenn es nur die Anrechenbarkeit eines Arbeitszimmers ist, ... ). Andererseits sind einige Partnerschaften an den Börsen notiert; vor allem die in Nordamerika gelisteten Partnerschaften sind von ihrer Konzeption nicht von gewöhnlichen Aktiengesellschaften zu unterscheiden, zahlen Dividenden aus ... .


    Die USA unterscheidet bei den dort gelisteten Partnerschaften zwischen K1 (steuerlich in etwa den deutschen Partnerschaften ähnlich, aber nicht exakt, jedenfalls mit nachgelagerter Versteuerung) und 1099 (steuerlich wie gewöhnliche Aktiengesellschaften zu behandeln). Die K1-Besteuerung von US-Amerikanern orientiert sich selbstverständlich ausschließlich an der US-Gesetzgebung. Für US-Ausländer wird es offenbar sehr kompliziert, da die Steuersysteme im Allgemeinen nicht kompatibel sind.


    Bislang erkennen die deutschen Finanzämter die börsengehandelten US-Partnerschaften meines Wissens systematisch nicht als Partnerschaften an, auch wenn sie nach K1 abrechnen. Diese Haltung lässt sich (zumindest aus meiner Warte eines juristischen Laien) juristisch nicht auf Dauer durchsetzen.


    Ich vermute mal, dass der deutsche Finanzminister Fakten schaffen und sich auf diesem Weg der juristischen Problematik entledigen will, die aus der systematischen Nichtanerkennung der US-Partnerschaften durch die deutschen Finanzämter folgt. Was nicht über Clearstream abgewickelt wird, kann schließlich auch nicht in Deutschland gehandelt werden.


    Wie gesagt, alles nur Vermutungen. Würde gerne von einem Experten aufgeklärt und eines Besseren belehrt werden.

  • Nein, nicht der deutsche Finanzminister soll diesmal schuld sein, sondern der amerikanische. Das hat irgendwie mit IRC section 1446(f) zu tun. Clearstream ist das angeblich zu viel Aufwand geworden. Ich kenne da aber wirklich keine Details und bin selbst auch nicht betroffen. Ich wollte das nur vorsichtshalber hier rein stellen, falls es doch jemanden betrifft und derjenige es noch gar nicht weiß.

    "Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil." - Albert Einstein -

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  • Nein, nicht der deutsche Finanzminister soll diesmal schuld sein, sondern der amerikanische. Das hat irgendwie mit IRC section 1446(f) zu tun. Clearstream ist das angeblich zu viel Aufwand geworden.

    Schon seltsam. IRC section 1446(f) scheint sich ja auf in den USA inkorporierte Partnerships zu beziehen. Sieht man auf die Liste der betroffenen Wertpapiere, so kann man anhand der ISIN erkennen, wo die Firmen inkorporiert sind. Unter den 118 gelisteten ISIN sind 4 in Bermuda inkorporiert ( 3 Brookfield Partnerships sind in Bermuda inkorporiert; Brookfield selbst ist eine kanadische Firma. Dann ist da noch Lazard) Eine Partnership ist in Kanada inkorporiert und drei weitere auf den Marshall Islands. Von den 3 auf den Marshall Island inkorporierten ist keine eine Partnership nach US-Recht. Alle drei rechnen nach 1099 ab.

    Auf diese 8 Partnerships ist IRC section 1446(f) nicht anwendbar.

  • Ich denke es bezieht sich nicht nur auf in den USA inkorporierte, sondern allgemeiner auf in den USA (gewerblich) tätige Partnerships. Im zweiten Link ist von "partnerships that are engaged in a US trade or business" die Rede.


    https://lpa-ggv.de/information…-zur-neuen-section-1446f/

    https://www.ey.com/en_gl/tax-a…sfers-of-partnership-inte


    Das soll's aber jetzt an Ostern auch gewesen sein zu diesem komischen Thema.

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  • vanilla.ice Danke für die Links. Jede Nicht-US-Person sollte im eigenen Interesse die betreffenden Wertpapiere meiden. Die drei Brookfield-Partnerships sind damit aus meiner Watchliste gestrichen.