Sicher anlegen?

  • Auch für diese werden keine ansatzweise ausreichenden Gelder zurückgelegt, sondern das sollen zukünftig Handelnde aus ihren Einnahmen zahlen.
    Weil kurzfristig ist günstiger so und langfristig muss es ein anderer ausbaden.

    Gelder zurück legen, hat die Inflation als Nachteil und das die Gelder missbraucht werden können.


    Eine Umlage von Einzahlern direkt zu den ex Einzahlern, finde ich gar nicht mehr so schlecht - man muß nur dafür sorge tragen, das die aktuellen Einzahler nicht überfordert werden. Und genau hier wurde am falschen Ende gespart, bei Kinder & Bildung und somit fehlt jetzt der Einzahler.


    Kohle die Rendite sucht ist ja genug da, 100jährige Anleihe zu <1% bei 2% Inflation - ich wette die gehen weg wie warme Semmeln.

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.«
    Buffett

  • Ich denke, das ist eine ähnliche Rechnung wie bei Beamtenpensionen.
    Auch für diese werden keine ansatzweise ausreichenden Gelder zurückgelegt

    Nur mal so von der Seite, man könnte das auch anders betrachten.


    Man legt ja auch nichts zurück für in der Zukunft anfallende Mieten, Heizkosten, Stromkosten oder Leasingraten etc., bloß weil man um deren Fälligkeit weiß.


    Die Löhne plus die Pensionen im Öffentlichen Dienst sind dessen Personalaufwand in der Periode.

    Auch unsere Gedanken sind wircksame Factoren des Universums. Novalis


    Everything will be allright!

  • Die Löhne plus die Pensionen im Öffentlichen Dienst sind dessen Personalaufwand in der Periode.

    Die jeweils aktuell zu zahlenden Pensionen meist Du.

    Dann sind die zukünftigen Pensionen der aktuell aktiven Beamten sowas wie vertraglich festgezurrte zukünftige Miet/Leasingverpflichtungen.


    Leider tragen diese Lasten nicht zur zukünftigen Produktivität bei. Also doch irgendwie schon heute verkonsumiert.

  • Leider tragen diese Lasten nicht zur zukünftigen Produktivität bei. Also doch irgendwie schon heute verkonsumiert.

    Sie sorgen aber für Umsätze, auch wichtig.

    So liegt weniger Kapital unnütz rum, welches nach Zins sucht.

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
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    Buffett

  • eine Bierdeckelrechnung unter der Annahme dass "Privateinnahmen" die Staatliche Beihilfe

    Anteil PKV adjustiert ist dann 15,4% vs. Anteil versicherter 11%.

    Gerade erst den Bierdeckel gesehen. Worauf auch immer Du damit raus willst.

    Hier passt einiges nicht

    stimmt - beim Bierdeckel. Der hat "Flöhe".

    :-)


    Die Höhe der anteiligen Einnahmen durch Privatpatienten war die Ausgangsfrage von yps . Den erst besten Google Treffer habe ich zitiert und interessehalber noch das Verhältnis de Prokopfzahlungen PKV / GKV abgeschätzt mit 2,5fach.


    Und diese Höhe der anteiligen Einnahmen bleibt identisch, egal wo die Privatpatienten das Geld dafür hernehmen bzw. egal, ob und von wem sie davon etwas zurückbekommen oder auch wie sie eine ggf. vorhandene Versicherung finanzieren.


    Und auch das Verhältnis der Pro-Kopf-Zahlungen seitens PKV-Versicherte zu Zahlungen GKV-Versicherte bleibt identisch. Denn wenn Du den seitens Beihilfe erstatten Teil nicht der PKV zurechnen möchtest, meinetwegen, kannst Du machen. Aber nach derselben Logik musst Du dann eben auch die Prozentzahl PKV Versicherte von 11% (z.T. nur Teilversicherte) entsprechend reduzieren auf Vollversicherte. Die Beamten sind ja nur zu rund 50% in der PKV. Das kürzt sich komplett raus.

    Das gleiche Spiel könnte man übrigens auch mit Arbeitgeberbeiträgen zur PKV und/oder GKV machen. Gleiche Logik wie mit der Beihilfe. Nur was soll das?

  • Interessante Info, das war mir auch neu. Leider kommt mir das nicht zugute.


    Ich bin nicht gesetzlich rentenversichert, sondern in einem Versorgungswerk. Das ist eine Alternative zur gesetzlichen RV für ganz bestimmte Berufe (Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure, Architekten und Psychotherapeuten). Habe gerade bei meinem Versorgungswerk angerufen und die Auskunft war: "Wir beteiligen uns nicht an den Krankenversicherungsbeiträgen"


    Auf diesen Unterschied "im Kleingedruckten" zwischen gesetzlicher RV und Versorgungswerk hat mich noch nie jemand hingewiesen.

    Nachfrage: Gilt das (für MItglieder von Versorgungswerken)

    nur für PKV versicherte oder auch für Personen die immer in der GKV waren ?

  • Dann sind die zukünftigen Pensionen der aktuell aktiven Beamten sowas wie vertraglich festgezurrte zukünftige Miet/Leasingverpflichtungen.

    Die aktuell zu zahlenden Pensionen entsprechen dem tatsächlichen Aufwand. Dafür wird keine Altersvorsorge (Rentenbeiträge) bezahlt bzw. das ist die "Vorsorge". Teurer als eine RV kann das eigentlich nicht sein, denn wenn die RV günstiger wäre, müsste ja jemand anderes für die Differenz aufkommen.


    Die alte Bundespost hat bspw. auch keine Haftpflichtversicherungen für ihre Fahrzeuge abgeschlossen, sondern die Schäden direkt getragen. Bei zigtausend Fahrzeugen kam das auf's Selbe raus bzw. man sparte den Profitanteil der Versicherung. Möglicherweise macht die Dt.Post das jetzt anders.

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  • am besten sollte man, wenn man es sich leisten kann, noch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese beteiligt sich nämlich. Ist auch nochmal hier dargelegt

    Das bringt unter Aspekt GKV/PKV Beiträge nicht wirklich was.


    Ja, du bekommst von der RV den AG-GKV Anteil auf die RV-Rente. Aber das war es. Schon den PfV Beitrag darfst du komplett selbst zahlen.

    Und auf deine Versorgungswerkrente darfst du als GKV Versicherter selbst die Beiträge zahlen (AG+AN), zusätzlich zu den Beiträgen aus der RV-Rente.


    In Summe natürlich gedeckelt durch den GKV-Höchstbetrag.


    PS

    Nicht vergessen: Sofern du als GKV versicherter Rentner nicht über den Status "KVdR = Krankenversicherung der Rentner" verfügst, werden auch Beiträge für ggf. weitere Einkommen aus Kapitalertr., Vermietung etc fällig.

  • Die GRV beteiligt per Antrag auch an der PKV, soweit ich weis mit dem selben Prozentanteil wie bei der GKV, aber maximal bis zur Hälfte der PKV.

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