MFC Industrial Holdings AG nortiert unter NWC

  • und so sehen phantastische Zahlen (Mutter KHDH) aus:



    Umsatz 84,6 Mio (Plan 101 Mio)
    EBT 10,2 Mio (Plan 7,2 Mio)


    KHD is raising its guidance on EBT consistent with the June 30th numbers in that category, when actual EBT was $10.2 million versus the previous forecast of $7.2 million, which the company attributes to cost controls and improving margins. The new full-year guidance for EBT is $37.9 million (planned 34,9 Mio).


    KHD is maintaining its $424.6 million guidance for 2006 as to revenue, even though revenues for the June 30th quarter were $16.2 million short of the previous forecast of $100.8 million. In a business such as industrial plant engineering and equipment supply that depends on sequential events, a delay can push timing off in the short term. However the company believes revenues that were delayed in the June 30th quarter will catch up during the remainder of the year.
    Revenues for the three months ended June 30,2006 for the going-forward industrial plant engineering and equipment supply business increased to $84.6 million versus $73.0 million in the same three-month period in 2005. EBT for the industrial plant engineering and equipment supply segment was $10.2 million, an increase of 13% over the same period in 2005.

    Das Drehbuch für den Untergang steht fest - es geht nur noch um den Preis für die beste Maske (H. v. Buttlar)

  • unglaublich die Jungs.


    Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der
    MFC Industrial Holdings AG, Köln,
    und stellt daher kein öffentliches Angebot von Aktien dar
    MFC Industrial Holdings AG
    Köln
    ISIN-Nr. DE0006578008 / WKN-NR. 657 800
    Bezugsaufforderung

    1. Der Vorstand der MFC Industrial Holdings AG ( Gesellschaft ) hat in Ausübung der am 10.12.2004 in das Handelsregister eingetragenen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital) am 21.08.2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 22.08.2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 29.688.432 durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um bis zu EUR 3.500.000 auf bis zu EUR 33.188.432 durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ( Neue Aktien ) zu erhöhen.
    2. Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01. des Jahres ihrer Ausgabe gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 8:1 zum Ausgabebetrag von EUR 2,-- je Neuer Aktie zum unmittelbaren Bezug angeboten. Entsprechend dem Bezugsverhältnis kann daher auf eine Stückzahl von acht alten Aktien eine neue Aktie für einen Ausgabebetrag von EUR 2,-- gezeichnet und bezogen werden. Der Ausgabebetrag ist in voller Höhe sofort fällig. Er entspricht dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 AktG. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wird ausgeschlossen.
    3. Zur Vermeidung des Ausschlusses fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit


    vom 24.08.2006 bis zum 21.09.2006 (jeweils einschließlich)
    während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft (Hausanschrift: Dillenburger Straße 69, 51105 Köln, oder Postanschrift: Industrial Holdings AG, Postfach, 51170 Köln) als Bezugsstelle unter Benutzung der dort erhältlichen Bezugsrechts- und Zeichnungsscheine auszuüben.
    4. Die Frist zur Zeichnung der Aktien endet ebenfalls mit Ablauf des 21.09.2006 (einschließlich).
    5. Bezugsrechts- und Zeichnungsscheine werden den Aktionären auch durch die Gesellschaft übermittelt (Hausanschrift: Dillenburger Straße 69, 51105 Köln, oder Postanschrift: MFC Industrial Holdings AG, Postfach, 51170 Köln). Im Hinblick auf den Ablauf der Bezugs- und Zeichnungsfrist am 21.09.2006 weisen wir unsere Aktionäre auf die üblichen Postlaufzeiten für die Übersendung der Unterlagen und für die Rücksendung an die Gesellschaft hin.
    6. Der Ausgabebetrag für die Neuen Aktien ist ohne Abzüge zusammen mit der Zeichnung, spätestens jedoch bis zum 02.10.2006, in bar auf das Sonderkonto der Gesellschaft mit der Kontonummer 649912615 (Sonderkonto) bei der HypoVereinsbank AG, Alter Wall 22, 20457 Hamburg, BLZ 200 300 00, unter Angabe des Namens des Zeichners, dessen Wohnort und Geburtsdatum zu bezahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Geldeingang. Wird der Ausgabepreis nicht rechtzeitig bezahlt, werden die betreffenden Zeichnungen ungültig, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.
    7. Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am 23.08.2006 abends Aktien der Gesellschaft halten. Als Nachweis für die Bezugsberechtigung dient die von den Depotbanken der Aktionäre zu erstellende Depotbescheinigung, die den Bestand an Aktien der Gesellschaft am 23.08.2006 ausweisen muss. Die Depotbescheinigung ist zusammen mit dem Bezugsrechts- und Zeichnungsschein an die Gesellschaft zu senden.
    8. Die Zeichnungen der Neuen Aktien aufgrund ausgeübter Bezugsrechte gelten mit rechtzeitigem Zugang der Bezugsrechts- und Zeichnungsscheine bei der Gesellschaft als angenommen.
    9. Sofern der Gesellschaft der Bezugsrechts- und Zeichnungsschein (der Zeichnungsschein in doppelter Originalausfertigung) und die Depotbescheinigung nicht fristgerecht zugegangen sind, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Ausgabebetrag für die Neuen Aktien nicht bis spätestens 02.10.2006 (einschließlich) auf dem Sonderkonto und unter Angabe des Namens des Zeichners, dessen Wohnort und Geburtsdatum gutgeschrieben ist. Maßgeblich für die jeweilige Fristeinhaltung ist der Eingang der vorgenannten Unterlagen und der Zahlung.
    10. Der Bezug der Neuen Aktien ist provisionsfrei. Gemäß § 6 Abs. 3, Satz 2 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.
    11. Der Beschluss des Vorstandes über die teilweise Ausnutzung der ihm erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Kapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 15.10.2006 mindestens 500.000 Stückaktien gezeichnet sind.
    12. Alle Zeichnungen werden unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.01.2007 im Handelsregister eingetragen ist.


    Köln, im August 2006


    Der Vorstand

    Das Drehbuch für den Untergang steht fest - es geht nur noch um den Preis für die beste Maske (H. v. Buttlar)

  • Kurz aus dem Urlaub:


    EPS 05 1,23 KGV bei 8,3 also 6,7
    EPS 06 wohl in Regionen von 1,50.
    Das sollte die Kennzahlen etwas verbessern.


    Es gibt noch immer keinen HV Termin.


    Kein Interesse mehr an diesem Papier hier?

    Das Drehbuch für den Untergang steht fest - es geht nur noch um den Preis für die beste Maske (H. v. Buttlar)

  • Kein Interesse mehr an diesem Papier hier?


    Natürlich, nicht nur Interresse!!!


    Depotauszug angefordert, Briefmarken gedruckt und Text geschrieben.


    Wird umgehend nach Posteingang von der Com weitergeleitet.


    Heute auch Post von der Bank bekommen, natürlich war deine Mail vorher im Bord.


    Mein Dank, für deine Mühe.
    Jeder OIRO ¤ wird investiert, bei diesen jetzigen Kursen.
    Ich bin und bleibe weiterhin investiert.


    Ich bin leider etwas kurz, da sehr wenig im jetzigen Zuhause.

    Wer sein Gesicht der Sonne zuwendet,
    hat den Schatten hinter sich!

  • Die Buschtrommeln funktionieren zuverlässig, da isser ja, der GB:


    Für dich, Joe zur Pflege deiner Datenbank:


    Eigenkapital 69.066.000 ¤ (+39%)
    Pensions- und sonstige Rückstellungen 26.000.000
    Umsatz 260.164.000 (+69%)
    Cashflow aus op. Geschäft 34.454.000 (+48%)
    Cash-flow aus Inestitionen -2.974.000
    Cashflow aus Finanzierung -4.245.000
    Jahresüberschuss 18.070.000 (+37%)


    Im Jahresüberschuss ist zu berücksichtigen:
    Durch das unten angesprochene erstinstanzliche Urteil flossen der MFC I 1.914.000 ¤ an widerrechtlich bezahlten Merchant Banking Fees zu. MFC I erwartet aber, in der zweiten Instanz dieses Geld endlich wieder rechtmässig an die MFC Merchant Bank zahlen zu dürfen und hat deshalb schon mal Rückstellungen in gleicher Höhe gebildet.
    Außerdem wurden 5 Tochtergesellschaften verkauft. Die endgültige Bewertung findet in diesem Jahr statt, vorsorglich wurden die hochprofitablen Töchter zum Nettoumlaufvermögen ausgebucht, dabei wurde in etwa der Kassenbestand der Töchter an MFC I überwiesen. Aus dem Verkauf resultiert ein Verlust von 1.100.000 (Differenz Buchwert Kaufpreis).
    Folglich dürfte der Jahresüberschuss von den Gerichten auf
    mindestens 21.084.000
    Anzahl Aktien 14.844.216, MK 131.519.754
    Gewinn je Aktie nach gerichtlichen Korrekturen: 1,42


    Kurs 8,20 +0,66 rechnerische Bezugsrechte = 8,86 Euro


    KGV 2005 6,24
    KUV 2005 0,51
    Buchwert / bzw Cashflow je nach Definition musst du selber ausrechnen.

    Das Drehbuch für den Untergang steht fest - es geht nur noch um den Preis für die beste Maske (H. v. Buttlar)

  • Der Sinn dieser obskuren Kapitalerhöhung erschließt sich mir immer noch nicht so ganz. Geld brauchen sie auf keinen Fall, also was soll der Quatsch? Wenn tatsächlich demnächst ein Squeeze-Out angedacht wäre, wird der für MFC I doch dann umso teurer werden, da jetzt zusätzliche Aktien für zwei Euro ausgegeben werden, die dann im SO für ein Vielfaches zurückgekauft werden müssen.


    Vielleicht kann mich ja irgend jemand aufklären, ansonsten bezweifle ich, dass es tatsächlich zur KE kommt.

    An der Börse ist es am klügsten, sich dem Trend anzupassen und nur dann antizyklisch zu handeln, wenn die Situation wirklich extrem ist. (Jens Erhardt)

  • Es könnte sein, dass Sasamat es irgendwie verbummelt, an der KE teilzunehmen. Auch kommt man so problemlos an eine Namensliste der Aktionäre. Zudem halte ich es für unwahrscheinlich, dass die KE tatsächlich durchgezogen wird, irgendwelche Gründe finden die bestimmt.


    @ Joe


    Wo steht MFC denn auf deiner Liste?

    Das Drehbuch für den Untergang steht fest - es geht nur noch um den Preis für die beste Maske (H. v. Buttlar)

  • Ich habe auch Depotauszüge angefordert - hoffentlich klappt das ganze Briefe-Verschicken noch rechtzeitig vor dem 21.09. ... (bin gerade in Deutschland, ab Montag aber wieder Richtung UK).

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith

  • Danke value für die Zahlen.


    Ich muss gestehen, dass ich positiv überrascht bin, da ich ebenfalls Giftpillen vermutet hatte. Zu Monatsbeginn bekomme ich immer einen Depotauszug zugesannt. Werde mir damit auch einen Geschäftbericht organsieren und die Zahlen studieren.


    Werde versuchen noch einige Stücke zu Schnäppchenkurse einzusammeln. Ob's gelingt?! Meist bin ich mit meinen Limits zu geizig. Vielleicht bringt mir der September aber Glück und ich halte zum SSV noch welche...


    Grüße, Antares.


    PS: War die letzten Wochen mit einigen anderen Dingen beschäftigt und hatte wenig Zeit für die Börse. So wie es aussieht kann ich mich ab jetzt wieder etwas stärker hier einbinden.

  • HV Einladung ist da;
    Bei Interesse würde ich Stimmrechte von Forumsmitgliedern ausüben, da ich hinfahre. Board Mail an mich.


    Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung


    am Montag, dem 13.11.2006, um 10.00 Uhr,


    in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Dillenburger Straße 69, 51105 Köln, ein.




    TAGESORDNUNG


    1. Vorlage des Jahresabschlusses
    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.


    2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.


    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.


    4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.


    5. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag
    Die MFC Industrial Holdings AG hat als Organträger mit ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH mit dem Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56602, als Organgesellschaft am 02. Oktober 2006 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag wird erst mit Eintragung im Handelsregister der HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH wirksam. Voraussetzung für die Eintragung und damit für die Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrages ist, dass die Hauptversammlung der MFC Industrial Holdings AG und die Gesellschafterversammlung der HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH ihm zustimmen. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH liegt noch nicht vor. Es ist geplant, dass die Gesellschafterversammlung der HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung der MFC Industrial Holdings AG über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag beschließt.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    Dem Ergebnisabführungsvertrag vom 02. Oktober 2006 zwischen der MFC Industrial Holdings AG mit dem Sitz in Köln als Organträger und der HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH mit dem Sitz in Köln als Organgesellschaft wird zugestimmt.
    Der Inhalt des Ergebnisabführungsvertrages ist im Anschluss an Tagesordnungspunkt 6 wieder gegeben.


    6. Änderung der Satzung
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a. § 1 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: KHD Humboldt Wedag International (Deutschland) AG.
    b. § 16 Absatz (2) Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: (2) [...]: Der Nachweis muss sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugehen. [...].




    INHALT DES ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAGES
    Ergebnisabführungsvertrag vom 02. Oktober 2006
    zwischen
    MFC Industrial Holdings AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 36688 (Organträger)


    und
    HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56602 (Organgesellschaft)




    Präambel
    Der Organträger ist alleiniger Gesellschafter der Organgesellschaft. Der Organträger und die Organgesellschaft beabsichtigen den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages.




    § 1 Ergebnisübernahme
    (1) Der gesamte Jahresüberschuss der Organgesellschaft, der ohne die Gewinnabführung nach diesem Vertrag sonst auszuweisen wäre, ist nach Abschluss des Geschäftsjahres an den Organträger abzuführen, soweit er einen eventuellen Verlustvortrag aus dem Vorjahr übersteigt und soweit er nicht entsprechend Absatz 2 in andere Gewinnrücklagen eingestellt wird. Erträge aus der Auflösung von anderen als den vorstehend genannten Rücklagen sowie anderen Gewinnrücklagen, die vor Abschluss dieses Vertrages gebildet wurden, dürfen weder an den Organträger abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden. § 301 AktG gilt entsprechend.
    (2) Die Organgesellschaft darf Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in andere Gewinnrücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung begründet ist.
    (3) Der Organträger ist entsprechend den Vorschriften des § 302 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 AktG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag bei der Organgesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.



    § 2 Ausgleich/Abfindung
    Der Organträger hält sämtliche Geschäftsanteile an der Organgesellschaft. An der Organgesellschaft sind damit keine außenstehenden Gesellschafter beteiligt. Ein Ausgleich oder eine Abfindung für außen stehende Gesellschafter wird daher nicht geleistet oder angeboten.




    § 3 Dauer und Beendigung des Vertrages
    (1) Dieser Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Gesellschafter des Organträgers und der Organgesellschaft ihre Zustimmung erteilen.
    (2) Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft wirksam. Die Verpflichtung zur Abführung des gesamten Gewinns bzw. zum Ausgleich eines sonst entstehenden Jahresfehlbetrages beginnt mit dem am 1. Januar 2006 beginnenden Geschäftsjahr der Organgesellschaft.
    (3) Der Vertrag kann, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4, zum Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft, jedoch nicht vor Ablauf des 31. Dezember 2010, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich bei gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein weiteres Jahr.
    (4) Das Recht zur vorzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; als wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, gilt insbesondere auch die Veräußerung oder Einbringung der Organbeteiligung durch den Organträger an bzw. in einen Dritten, der Verlust der Mehrheitsbeteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft, und die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation des Organträgers oder der Organgesellschaft. Der Organträger ist im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund lediglich zum Ausgleich der anteiligen Verluste der Organgesellschaft bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung verpflichtet.
    (5) Endet der Vertrag, hat der Organträger den Gläubigern der Organgesellschaft entsprechend § 303 AktG Sicherheit zu leisten.



    Schlussvorschriften
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden bzw. sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. der Aufnahme einer Lücken ausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.



    Köln, den 02. Oktober 2006 Unterschriften



    AUSGELEGTE UNTERLAGEN
    Von der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Dillenburger Straße 69, 51105 Köln) aus:


    festgestellter Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2005;
    gebilligter Konzernabschluss nach IFRS (§ 315a Abs. 1 HGB) sowie Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2005;
    Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005;
    der Ergebnisabführungsvertrag vom 02. Oktober 2006 zwischen der MFC Industrial Holdings AG und der HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH;
    die Jahresabschlüsse und Lageberichte der MFC Industrial Holdings AG für die Jahre 2005, 2004 und 2003;
    der Jahresabschluss der HUMBOLDT WEDAG Coal & Minerals Technology GmbH für das Jahr 2005;
    der Bericht des Vorstandes der MFC Industrial Holdings AG gemäß § 293a AktG.


    Aktionäre der Gesellschaft können während der üblichen Geschäftsstunden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Dillenburger Straße 69, 51105 Köln) Einsicht in die vorbezeichneten Unterlagen nehmen. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Die vorbezeichneten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.




    TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung hat der Gesellschaft (Postanschrift: MFC Industrial Holdings AG, 51170 Köln) oder der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG (Postanschrift: MFC Industrial Holdings AG c/o Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Abt. FMS 5 HV, 80311 München, FAX +49 (0) 89 / 54002519 / e-mail: hauptversammlungen@HVB.de) bis spätestens 06.11.2006 zuzugehen.


    Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechtes und zur Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den 30.10.2006 beziehen und der Gesellschaft (Postanschrift: MFC Industrial Holdings AG, 51170 Köln) oder der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG (Postanschrift: MFC Industrial Holdings AG c/o Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Abt. FMS 5 HV, 80311 München, FAX +49 (0) 89 / 54002519 / e-mail: hauptversammlungen@HVB.de) bis spätestens 06.11.2006 zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.


    Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, per Telefax oder per elektronischer Medien zu erteilen.


    Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann schriftlich mit den den Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.


    Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG von Aktionären zur Hauptversammlung sind bis spätestens 30.10.2006 der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:


    MFC Industrial Holdings AG
    51170 Köln.


    Anträge und Wahlvorschläge können auch per Telefax (0221 6504 6019) oder per E-Mail an schweinshaupt.kj@khd.de oder weinandy.m@khd.de übermittelt werden. Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.mfc-ih.de veröffentlicht.


    Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.


    Quelle: eBundesanzeiger.de

    Das Drehbuch für den Untergang steht fest - es geht nur noch um den Preis für die beste Maske (H. v. Buttlar)

  • Sind bei euch die Aktien für die Kapitalerhöhung schon eingebucht worden? Bei mir ist noch immer nichts passiert.


    Werde auf jeden Fall auch auf der HV anwesend sein. Die Eintrittskarten sind bereits bestellt.

  • ich hätte auch noch ein paar Stimmrechte abzugeben, da ich es wohl nicht schaffe, an der HV teilzunehmen.
    Wann kam denn die Einladung zur HV?
    Ich befürchte, ich habe diese irgendwie verschlampt :(
    Ich schätze mal, da war dann auch das Blatt mit der Übertragung der Stimmrechte dabei. Kann ich die Stimmrechte auch irgendwie anders übertragen, falls ich die Einladung nicht mehr ausfindig mache?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!