Die Buchgewinne aus Immobilienverkäufen sind hier in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten, die wiederum Bestandteil des Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind.
Ich habe nicht viel Ahnung von Bilanzierung, aber hätte man die Buchgewinne aus Immobilienverkäufen nicht eher als außerordentliche Erträge in der GuV ausweisen müssen (also nach dem Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit)? Ich kann mir nicht vorstellen dass Immobilienhandel bei Cloppenburg innhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegt.
Rechnet man die Erträge aus Immobilienverkäufen heraus, sieht das ganze meiner Ansicht nach nicht mehr ganz so rosig aus.
Vielleicht kann das mal jemand mit Bilanzierungskenntnissen überprüfen.