Allianz-Genusschein WKN 840405 aktuell 172 Euro
Der Allianz-Genußschein wurde erstmalig in 1986 begeben.
Die Höhe der jährlichen Ausschüttung ist abhängig von der
Dividendenhöhe der Allianz-Aktie. Grundsätzlich beträgt sie das 2,4fache
der Aktien-Dividende.
Im Falle von Kapitalerhöhungen der Gesellschaft besteht ein
Verwässerungsschutz für die Genußschein-Inhaber durch die Einräumung
von Bezugsrechten auf neue Genußscheine (siehe §§4 u. 5 der
Genußscheinbedingungen).
Folgende Genußscheinbedingungen sind wichtig:
Der Genußscheininhaber kann die von ihm gehaltenen Genußscheine unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 12 Monaten alle 5 Jahre,
erstmals zum 31.12.2001 kündigen (§6,1).
Im Falle einer Kündigung durch den Genußscheininhaber entspricht der
Rückzahlungspreis zur Zeit 78,54 Euro. das ist der gewogene Ausgabepreis
aller bisher begebener Genußscheine.
Die Gesellschaft kann die Genußscheine unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten jeweils zum Ablauf eines
Geschäftsjahres, frühestens jedoch zum 31.12.2006, kündigen (§6,4).
Für den Fall, daß sich steuerliche Rahmenbedingungen in Deutschland
dahingehend verändern, daß Ausschüttungen auf diesen Genußschein bei
Ermittlung der Körperschaftssteuer nicht mehr als ergebniswirksam
anerkannt werden oder das Genußkapital bei der Vermögenssteuer nicht mehr
als Schuldposten zum Nennbetrag abgezogen werden kann, ist die
Gesellschaft schon vor dem 31.12.2006 zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt (§7,1).
Ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Genußscheininhaber ist
für den Fall vorgesehen, daß ein anderes Unternehmen eine
Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft erwirbt. gleiches gilt für den
Fall der Bekanntgabe des Abschlusses eines Beherrschungsvertrages oder
eines Gewinnabführungsvertrages sowie der Eingliederung in ein anderes
Unternehmen, bei denen die Aktionäre Anspruch auf ein Abfindungsangebot
haben (§8,1 u. §8,2).
Im Falle ordentlicher und außerordentlichen Kündigungen durch die
Gesellschaft und der außerordentlichen Kündigung durch die
Genußscheininhaber ist die Rückzahlung des Genußkapitals wie folgt
geregelt -
entweder:
Barabfindung in Höhe von 1,29% des durchschnittlichen Einheitskurses
der Stammaktie aufgrund der amtlichen Kursnotierungen an der
Wertpapierbörse in München während der letzten drei Monate vor
Beendigung des Genußrechtsverhältnisses (§6,4).
oder:
Umtausch der Genußscheine in Aktien im Verhältnis 10 Aktien der
Gesellschaft für 8 Genußscheine (§9,1).
Im Falle des Umtausches von Genußscheinen in Aktien ergäbe sich beim
aktuellen Kurs der Allianz-Aktie von 152 Euro ein Umtauschwert
des Genußscheines von 190 Euro.
Aktuell notiert der Genußschein bei Kursen um 172 Euro
Ich sehe folgende Ansatzpunkte für eine Spekulation:
1. Wahrscheinlichkeit einer ordentlichen Kündigung durch die
Gesellschaft zum 31.12.2006.
Bei einer stetig steigenden Dividende wird der Genussschein
fuer die Allianz mit der Zeit recht teuer. Fuer 2005 wurden 2 Euro je Aktie Dividende gezahlt
= 4,8 Euro Ausschuettung je Genussschein. 3 Euro Dividende entsprechen schon 7,2 Euro
Auschuettung fuer die Genuesse
2. Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aufgrund veränderter steuerlicher Rahmenbedingungen.
Hierfür besteht derzeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Geschieht dies, springt der Schein sofort auf das 1,29fache des Aktienpreises.
Rechnet man fuer 2006 mit einer Allianz Dividende von 3 Euro dann hat der GS eine Ausschuettung von 7,2 Euro = 4,1 %.
Ein guter Festgeldersatz mit Steigerungspotenzial.