Allianz Genusschein 840405

  • Allianz-Genusschein WKN 840405 aktuell 172 Euro


    Der Allianz-Genußschein wurde erstmalig in 1986 begeben.
    Die Höhe der jährlichen Ausschüttung ist abhängig von der
    Dividendenhöhe der Allianz-Aktie. Grundsätzlich beträgt sie das 2,4fache
    der Aktien-Dividende.
    Im Falle von Kapitalerhöhungen der Gesellschaft besteht ein
    Verwässerungsschutz für die Genußschein-Inhaber durch die Einräumung
    von Bezugsrechten auf neue Genußscheine (siehe §§4 u. 5 der
    Genußscheinbedingungen).


    Folgende Genußscheinbedingungen sind wichtig:


    Der Genußscheininhaber kann die von ihm gehaltenen Genußscheine unter
    Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 12 Monaten alle 5 Jahre,
    erstmals zum 31.12.2001 kündigen (§6,1).
    Im Falle einer Kündigung durch den Genußscheininhaber entspricht der
    Rückzahlungspreis zur Zeit 78,54 Euro. das ist der gewogene Ausgabepreis
    aller bisher begebener Genußscheine.
    Die Gesellschaft kann die Genußscheine unter Einhaltung einer
    Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten jeweils zum Ablauf eines
    Geschäftsjahres, frühestens jedoch zum 31.12.2006, kündigen (§6,4).


    Für den Fall, daß sich steuerliche Rahmenbedingungen in Deutschland
    dahingehend verändern, daß Ausschüttungen auf diesen Genußschein bei
    Ermittlung der Körperschaftssteuer nicht mehr als ergebniswirksam
    anerkannt werden oder das Genußkapital bei der Vermögenssteuer nicht mehr
    als Schuldposten zum Nennbetrag abgezogen werden kann, ist die
    Gesellschaft schon vor dem 31.12.2006 zur außerordentlichen Kündigung
    berechtigt (§7,1).


    Ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Genußscheininhaber ist
    für den Fall vorgesehen, daß ein anderes Unternehmen eine
    Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft erwirbt. gleiches gilt für den
    Fall der Bekanntgabe des Abschlusses eines Beherrschungsvertrages oder
    eines Gewinnabführungsvertrages sowie der Eingliederung in ein anderes
    Unternehmen, bei denen die Aktionäre Anspruch auf ein Abfindungsangebot
    haben (§8,1 u. §8,2).


    Im Falle ordentlicher und außerordentlichen Kündigungen durch die
    Gesellschaft und der außerordentlichen Kündigung durch die
    Genußscheininhaber ist die Rückzahlung des Genußkapitals wie folgt
    geregelt -
    entweder:
    Barabfindung in Höhe von 1,29% des durchschnittlichen Einheitskurses
    der Stammaktie aufgrund der amtlichen Kursnotierungen an der
    Wertpapierbörse in München während der letzten drei Monate vor
    Beendigung des Genußrechtsverhältnisses (§6,4).
    oder:
    Umtausch der Genußscheine in Aktien im Verhältnis 10 Aktien der
    Gesellschaft für 8 Genußscheine (§9,1).


    Im Falle des Umtausches von Genußscheinen in Aktien ergäbe sich beim
    aktuellen Kurs der Allianz-Aktie von 152 Euro ein Umtauschwert
    des Genußscheines von 190 Euro.


    Aktuell notiert der Genußschein bei Kursen um 172 Euro


    Ich sehe folgende Ansatzpunkte für eine Spekulation:


    1. Wahrscheinlichkeit einer ordentlichen Kündigung durch die
    Gesellschaft zum 31.12.2006.


    Bei einer stetig steigenden Dividende wird der Genussschein
    fuer die Allianz mit der Zeit recht teuer. Fuer 2005 wurden 2 Euro je Aktie Dividende gezahlt
    = 4,8 Euro Ausschuettung je Genussschein. 3 Euro Dividende entsprechen schon 7,2 Euro
    Auschuettung fuer die Genuesse


    2. Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aufgrund veränderter steuerlicher Rahmenbedingungen.
    Hierfür besteht derzeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Geschieht dies, springt der Schein sofort auf das 1,29fache des Aktienpreises.



    Rechnet man fuer 2006 mit einer Allianz Dividende von 3 Euro dann hat der GS eine Ausschuettung von 7,2 Euro = 4,1 %.


    Ein guter Festgeldersatz mit Steigerungspotenzial.

  • Ein interessanter Genussschein, von dem ich bisher nichts wusste.


    Ich möchte allerdings zum Vergleich deine Aufmerksamkeit auf den Draegerwerkschein lenken.
    Ausschüttung ist 10* Dividende der Vorzugsaktie, was dieses Jahr soweit ich mich erinnere 5¤ waren. Der Kurs ist so bei 86 ¤.


    Schon seit Jahren ist der Kurs dieses Scheines so beim 1,6-2 fachen des Preises der Vz Aktie, obwohl eigentlich ca. der 8fache Preis angemessen wäre (wg. anderer steuerlichen Behandlung von Aktien und Genüssen)

  • Zitat

    Original von Guntfred
    Schon seit Jahren ist der Kurs dieses Scheines so beim 1,6-2 fachen des Preises der Vz Aktie, obwohl eigentlich ca. der 8fache Preis angemessen wäre (wg. anderer steuerlichen Behandlung von Aktien und Genüssen)


    Was veranlaßt Dich zu der Behauptung, daß der Genußschein das entsprechend vielfache der Dividendenausschüttung wert sein sollte? Da schaut man doch eher auf die Rendite, und die liegt derzeit bei 5,8%, was vollkommen ausreichend erscheint. Oder habe ich was übersehen, Rückzahlungswert?

    „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht." – Benedikt Lux, Grüne Berlin

  • Zitat

    Original von derivatus
    Bei Draeger gibts 3 Genusscheinserien:


    555071 (der liquideste)
    555065
    555067 (der am wenigsten liquide)


    Die meisten Umsaetze finden in Frankfurt statt.


    Gibt es irgendwelche Unterschiede zwischen den Serien ?

    "If it sounds too good to be true, it probably is."


    "Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis. Praktisch stimmt das aber nicht."


    "Erfahrung ist das was man bekommt, wenn man nicht bekommt was man möchte."

  • looser
    Die genauen Bedingungen stehen bei Draeger. Ich habe sie mir vor 1 oder 2 Jahren mal durchgelesen und konnte keine wesentlichen Unterschiede feststellen. An alle Details kann ich micht nicht mehr erinnern.


    Winter
    Der Schein läuft "unendlich". Der Inhaber hat kein Kündigungsrecht, der Emmittent schon, aber mit langer Frist und muss dann den 10fachen Wert der VZ Aktie gemittelt über irgendeinen Zeitraum zahlen.
    Damit sehr ähnlich einer Aktie.
    Die momentane Rendite zu betrachten reicht nicht aus. Oder machst du das bei Aktien etwa auch so?
    Es wird ja schließlich nur ein Teil der Gewinne ausgeschüttet und der Rest im Unternhmen "angelegt", was hoffentlich in der Zukunft zu einer Gewinnsteigerung und Dividendensteigerung führt. Das gilt ja für jede Aktie, weshalb man ja das KGV(innere Rendite)eher benutzt als die Dividendenredite(äußere Rendite).


    Für die wichtigen Dinge (Dividende) sind das also 10 Aktien. Im Falle eine Konkurses hast du andere Rechte, aber das nützt in der Regel sowieso nix. Du darft auch nicht auf die HV, aber da es von Draeger nur Vz Aktien im Free Float gibt, kannst du auf der HV ohnehin nichts ausrichten.


    m.E. ist deshalb in sehr guter Näherung 1GS = 10 Aktien (bis auf Steuereffekte)
    Einen Verwässerungsschutz für den GS gibt es auch.


    Wenn man meine Rechnung 1GS = 10 Aktien ernst nimmt verdoppelt sich faktisch die Anzahl der Draeger Aktien, da es sehr wievele GS gibt, wonach die Aktie deutlich überbewertet wäre.
    Man sieht also, der Markt ist auch hier nicht meiner Meinung.

  • Der wesentliche Unterschied:


    555065 = Serie A
    http://www.draeger.com/HG/inte…nussschein_Serie_a_OT.pdf
    555067 = Serie K
    http://www.draeger.com/HG/inte…nussschein_Serie_K_OT.pdf


    Bei diesen beiden erfolgt die Mindestausschuettung = 10 mal Mindestovorzugsdividende von 0,13 Euro = 1,30 Euro unabhaengig von dem Bilanzergebnis.


    555071 = Serie D
    http://www.draeger.com/HG/inte…nussschein_Serie_d_OT.pdf


    Hier kann die Auschuettung im Verlustfalle ausfallen. Es besteht allerdings ein Nachzahlungsanspruch.

  • Das wußte ich nicht.
    So sieht das ganze schon anders aus, wenn der Rückzahlungsbetrag an 10 Aktien geknüpft ist; da stimme ich Dir zu.


    Bei Aktien ist es klar, daß das KGV zählt, aber bei Genußscheinen würde ich das nicht so sehen. Das ist wohl auch die allgemeine Sichtweise, denn Genußscheine werden ja normalerweise nach der Ausschüttungsrendite beurteilt. Eine allgemeingültiges Beurteilungskriterium wird es wohl nicht geben, da die Scheine zu unterschiedlich sind (es gibt ja keine gesetzliche Regelung).
    Als Besonderheit sehe ich hier die unbegrenzte Laufzeit, wodurch sie doch wieder den Vorzugsaktien ähneln. Die wiederum werden meistens als den Stämmen gleichwertig angesehen, obwohl ihnen das Stimmrecht fehlt.


    Die Dräger-Genußscheine weisen übrigens deutliche Korrelation mit den Vorzügen auf, sind aber seit Auflegung deutlich besser gelaufen.


    Zum Allianzschein: Der wäre nur interessant, wenn man zum Jahreswechsel mit einer Kündigung rechnen könnte. Sonst wäre mir das Kursrisiko, das ja durchaus auch besteht die geringe Rendite nicht wert.


    Daß sie der Allianz zu teuer werden, halte ich für unwahrscheinlich. Die Genüsse werden ja bei der Festlegung der Dividende schon berücksichtigt; es würde einfach weniger ausgeschüttet.
    Ich sehe auch nicht, daß sich die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern sollten. Oder weiß jemand mehr?

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  • Ich bin der Ansicht von Winter, daß das Kursrisiko die geringe Rendite nicht wert ist. Da kauf ich lieber Anleihen.


    Deine Spekulation wäre aber eine auf vorzeitige Kündigung zum Ende des Jahres. Man könnte also pro 840405 zehn BVT3UE kaufen und im Januar je nach Lage verkaufen. Das Kursrisiko würde sich auf diese Weise in Grenzen halten. Imho die Gewinnchancen auch.

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    "Erfahrung ist das was man bekommt, wenn man nicht bekommt was man möchte."

  • Die Allianz kündigt ihren Genußschein:


    Der Versicherungskonzern Allianz SE (ISIN DE0008404005/ WKN 840400) gab am Mittwoch bekannt, dass ihr Vorstand beschlossen hat, die von der Allianz SE begebenen Genussscheine mit der ISIN DE0008404054 gemäß § 6 Absatz 4 der Genussscheinbedingungen mit Wirkung zum 31.12.2009 zu kündigen.


    Die Genussscheininhaber erhalten für jeden Genussschein im Nennbetrag von 5,12 Euro einen Ablösungsbetrag, der 122,9 Prozent des volumengewichteten Durchschnittskurses der Allianz-Aktie aufgrund der Kursnotierungen an der Wertpapierbörse in München während der letzten drei Monate vor der Beendigung des Genussrechtsverhältnisses entspricht, mindestens jedoch den Betrag von 72,39 Euro je Genussschein. Dieser Mindestbetrag ist - wie in § 6 Absatz 4 der Genussscheinbedingungen festgelegt - anzupassen, sofern bis zum 31.12.2009 noch bestimmte Veränderungen des Grundkapitals der Allianz SE erfolgen. Der Ablösungsbetrag wird am 4. Januar 2010 fällig.


    Daneben erhalten die Genussscheininhaber an dem auf die ordentliche Hauptversammlung der Allianz im Jahr 2010 - vorgesehener Termin ist der 05.05.2010 - folgenden Bankarbeitstag gegen Vorlage des Ausschüttungsanteilsscheins Nr. 32 die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2009 nach § 2 der Genussscheinbedingungen.


    Die Allianz-Aktie notierte zuletzt in Frankfurt bei 65,35 Euro (+3,12 Prozent).

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith

  • Finanzvorstand Achleitner auf der 2008er-HV: "es ist in absehbarer Zeit nicht geplant diese Genüsse zu kündigen".


    Damit sind die Genüsse ab heute so etwas wie ein Art Garantiezertifikat. Der Wert des Genussscheins sollte sich jetzt wie folgt berechnen lasssen:


    Aktienkurs mal 1,229,
    +erwartete Dividende 2010 mal 2,4,
    +plus den Wert einer Option auf die Allianzaktie mit Laufzeit Jahresende und Basispreis aktueller Aktienkurs mal 1,229,
    -den Zins den man von der Allianz bis Jahresende will

  • @thomtrader: kannst Du Deine Rechnung nochmal erläutern, damit auch ich sie nachvollziehen kann? Danke!

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith

  • Wenn der Aktienkurs deutlich fällt stimmt meine Rechnung natürlich nicht mehr dann gilt


    72,39¤
    +Dividende 2010 *2,4, angenommen es gibt 3,5¤ wäre das dann 8,4¤
    zusammen also 80,79¤
    minus einer realistischen Verzinsung für die Restlaufzeit
    ->78¤ Untergrenze falls die Allianz eine Dividende wie dieses Jahr zahlt.


    Ansonsten ist meine Rechnung natürlich auch noch nicht perfekt (ich habe z.B. den Durchschnittskurs für die 3Monate nicht berücksichtigt) eine ungefähre Näherung ist meine Formel aber.
    Große Arbitagegewinne mit dem Genusschein wird man jetzt sowieso nicht mehr erzielen können.


    chktest: was ist dir an meiner Rechnung nicht klar gewesen?

  • Ich rechne folgendermaßen:


    Kauf eines Allianz-Genußscheins zu 87,99 EUR.
    Absicherung gegen fallende Kurse mit einem Allianz-Put bei 70 EUR: 11,20 EUR (LS608H).
    Also Ausgaben: 99,19 EUR


    Zinsen: 8,40 EUR (Annahme) - bekomme ich wirklich Zinsen fürs ganze Geschäftsjahr?
    Bei gleichbleibendem Aktienkurs: Rückzahlung des Genußscheins zu 78,25 EUR.
    Wert des Puts: 6,33 EUR.
    Einnahmen: 92,98 EUR.


    Die Absicherung ist zu teuer, weil ja auf jeden Fall 72,39 EUR zurückgezahlt werden. Für den worst case ohne Absicherung ergibt sich aber ein Verlust von 7,20 EUR.


    Viel besser wäre es natürlich, wenn man, statt einen Put zu kaufen, einen Call schreiben könnte (und da kommt vermutlich tt's Option ins Spiel). Ich als Normalsterblicher kann das aber nicht :(

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