Es wäre außerst ungewöhnliche vorausgezahlte Pacht nicht zu aktivieren, und diese nicht über die Laufzeit abzuschreiben. Beim Finanzamt würde auch niemand mit einer sofortigen Abschreibung der vorausgezahlten Pacht durchkommen.
Ansonsten macht mich das wenige was ich über asian bamboo gelesen habe auch misstrauisch.
Gruß tt