Welcher Online-Broker?

  • Ich wollte gerade CPL Resources beim S Broker verkaufen, jedoch wird mir da 1% "Tax Ausland" angezeigt, das ist die stamp duty. Beim Kauf wurde sie nicht abgezogen.

    Man findet nirgends im Netz, auch nicht beim irischen Finanzministerium, eine klare Information zur Stempelsteuer. Auch bei Clearstream nicht. Ein Witz.

    CPL bestätigte nun, sie sei prinzipiell vom Käufer zu tragen. Somit ist die S-Broker-Praxis ein Nachteil, denn die Aktien sollten beim Verkauf schließlich mehr wert sein.


    Was würde passieren, wenn man die Aktien auf ein anderes Depot übertragen läßt? Fällt sie dann ebenfalls an, oder womöglich sogar doppelt? Man möchte es nicht ausprobieren. Interessant wird es auch bei der Barabfindung. Falls ich das bei S Broker reklamieren muß, werde ich im besten Fall wohl die Steuer für den Kauf nachzahlen.


    Es geht hier um eine nennenswerte absolute Summe (zzgl. Spesen und 0,44% Abschlag zur Barabfindung).

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Wird CPL nicht auch in London gehandelt ? Kannst Du die Lagerstätte wechseln ?


    Ich habe beim SBroker bisher auch nur gekauft ;-)

  • Man findet nirgends im Netz, auch nicht beim irischen Finanzministerium, eine klare Information zur Stempelsteuer

    sucht Du das?

    Finance Act 2007 Stamp Duty on Transfers of Irish Securities


    Edit: sorry, falscher Link, ich hänge das Dokument als pdf an

  • Ich habe festgestellt, daß ich nur in Dublin verkaufen kann. London hat also tatsächlich eine andere Lagerstelle (das ist wohl meistens so, also länderspezifisch). Ich habe gerade mit Consors deswegen telefoniert (einer der ganz wenigen Broker, die den Handelsplatz Dublin anbieten) - selbst die Fachabteilung wußte es nicht sicher, frägt aber ihrerseits intern nach. An deutschen Handelsplätzen haben die z.B. bei Kaufabrechnungen von CRH keine abgeführt. Das falle seines Wissens nur an bei Einbuchung in die Lagerstelle Irland (er habe aber in sechs Jahren noch nie eine Abrechnung aus Dublin gesehen und wußte nicht einmal, ob sie das überhaupt anbieten). Das deutet ja auch der Text von Goodbody an, den chfin verlinkte.

    Vorsicht: auch bei bloßem Lagerstellenwechsel nach Irland kann die folglich anfallen.


    Man kann bei S Broker die Lagerstelle auf Antrag wechseln - soll 10 Euro kosten (möglicherweise zzgl. externer Spesen). Aber nicht, daß der Ausgang dann auch stempelsteuerpflichtig ist wie der Verkauf...

    Die irische Stempelsteuer soll auch nur gelten bei Transaktionsvolumen über 1.000 Euro, aber auch da ist nichts in Erfahrung zu bringen, wie das angewandt wird. Clearstream-intern soll wohl keine stamp duty anfallen, siehe unter "internal transfers" und hier.

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  • sorry

    derr Text von Goodbody an, den chfin verlinkte.

    Edit: sorry, falscher Link, ich hänge das Dokument als pdf an

  • Ich tu es mal hier rein, falls es für jemanden interessant ist:
    Alluvial Capital empfiehlt TIKR als Informationsplattform.

    No stock ideas today, but I thought I would share a couple of resources I have found both useful and enjoyable, a giving opportunity, and my recent quarterly letter. TIKR has become a go-to tool for me. TIKR aggregates fundamental data, transcripts, filings, ownership info, news, and much more for thousands upon thousands up public companies, US and international. The interface is excellent and intuitive. It’s not Bloomberg, but it’s (for now) free! There is a waitlist for new accounts, but try messaging @theTIKR on Twitter and see what happens. I have no financial interest in TIKR.

    https://otcadventures.com/?p=2220

    Link dazu:

    https://tikr.com/

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • Consors bestätigte mir, daß die stamp duty nur an der Auslandsbörse anfällt. Aber warum verlagert sich der Handel dann nicht an die anderen Börsen (weg von Dublin und London)? Das war doch immer genau das Argument gegen eine Finanztransaktionssteuer (Tobinsteuer). Umso bemerkenswerter ist es, daß viele irische Aktien gar nicht in Deutschland gehandelt werden oder wenn, dann nur mit minimalem Handelsvolumen und 10% Spanne. Das müßte doch eine Marktlücke sein?

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  • Mein Hauptdepot bei IB via Lynx soll von IB-UK zur neuen Luxemburger Tochter transferiert werden.

    Kleines Problem: Einlagensicherung Luxemburg liegt bei 20000 EUR. Und die Aktien werden NICHT getrennt gelagert, die zählen mit zu den 20000.-

    In UK lag die Absicherung bie 500.000 USD zzgl. Lloyds Versicherung.


    Direkt bei IB ein Depot aufzumachen, bringt anscheinend auch nichts. Das wird dann vermutlich auch in LUX geführt.

    Irgendjemand eine Idee? Empfehlung?

  • Captrader ist ja wie Lynx an IB angeschlossen, da dürfte also vieles ähnlich laufen.
    Ich verstehe es so, als würden die Captrader-Konten zu JP Morgan Frankfurt umziehen.

    IB hat zükünftig drei Gesellschaften im Euroraum, von denen die Kunden betreut werden: Luxemburg, Irland und Ungarn. Zuordnung der deutschen Captrader-Kunden ist noch unklar.


    Was ich aber weniger sicher weiß: Gilt die 100.000€ Garantie bei J.P.Morgan Deutschland:

    A: auch für Unterkonten wie meines oder nur einmalig für das Sammelkonto von Captrader?
    B: Nur für Cash oder auch für Aktien? Will sagen: Sind Aktien besser oder schlechter geschützt?


    Ich poste mal das entsprechend Anschreiben von Captrader

  • Meiner Erinnerung nach scheiterte schon die wertlose Ausbuchung einer Aktie, die mußte ich zu Consors übertragen lassen.

    Bin gerade über dieses vom Mai 2020 gestolpert. Doch, das geht bei IB. Formular in der Anlage

  • Dann wußte der Mitarbeiter von Lynx nicht bescheid - dafür zahlt man sie ja eigentlich.

    Ich habe die obige Aktie (MDB i.A.) zufällig vor ein paar Tagen zur DKB übertragen lassen, wo die Ausbuchung kostenlos war. Ich habe bei Consors noch eine weitere insolvente Aktie, die nicht mehr handelbar ist. Mittlerweile ist offenbar (seit 2020?) die Wertlosausbuchung doch steuerlich anrechenbar (bis 10.000€?), aber wohl nur in der Steuererklärung? Ich frage gerade Consors an, ob die das automatisch anrechnen, denn die DKB macht es nicht (was bei MDB gewollt ist, weil ich ansonsten die steuerfreien Ausschüttungen nachversteuern müßte). Weiß jemand genau, wie das ist?


    Ich bin auch bei Lynx. Wo steht das, daß Aktien nicht mehr getrennt gelagert werden und die Einlagensicherung nur noch 20.000 Euro beträgt? Ich habe bisher nur zwei E-Mails zum Brexit erhalten.

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  • Wo steht das, daß Aktien nicht mehr getrennt gelagert werden und die Einlagensicherung nur noch 20.000 Euro beträgt?

    hier ist die Sache mit den 20000. Siehe im Abschnitt "Welche Auswirkungen hat die Migration auf den Schutz Ihres Depots?"

    Das "nicht seggregiert" habe ich heute morgen irgendwo in den Bedingungen gelesen, finde es gerade nicht mehr.


    Zitat:

    Mit den neuen IBKR-Niederlassungen, sowohl IBLUX als auch IBIE, besteht das Depot nur noch aus einem einzigen Segment. Innerhalb dieses Segments werden alle Ihre Gelder und Wertpapierpositionen gehalten und geschützt. Abhängig von der Niederlassung, auf welche Ihr Depot übertragen wird, gilt das luxemburgische (Système d’indemnisation des investisseurs) oder irische (Investor Compensation Scheme) System. Sowohl das luxemburgische als auch das irische Anlegerentschädigungssystem erstatten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR.

  • Dann wußte der Mitarbeiter von Lynx nicht bescheid - dafür zahlt man sie ja eigentlich.

    Ich habe die obige Aktie (MDB i.A.) zufällig vor ein paar Tagen zur DKB übertragen lassen, wo die Ausbuchung kostenlos war. Ich habe bei Consors noch eine weitere insolvente Aktie, die nicht mehr handelbar ist. Mittlerweile ist offenbar (seit 2020?) die Wertlosausbuchung doch steuerlich anrechenbar (bis 10.000€?), aber wohl nur in der Steuererklärung? Ich frage gerade Consors an, ob die das automatisch anrechnen, denn die DKB macht es nicht (was bei MDB gewollt ist, weil ich ansonsten die steuerfreien Ausschüttungen nachversteuern müßte). Weiß jemand genau, wie das ist?


    Ich bin auch bei Lynx. Wo steht das, daß Aktien nicht mehr getrennt gelagert werden und die Einlagensicherung nur noch 20.000 Euro beträgt? Ich habe bisher nur zwei E-Mails zum Brexit erhalten.

    Bei mir hat die Anrechnung einer Wertlosausbuchung in der Steuererklärung ohne Rückfrage durch das Finanzamt funktioniert. Consors hatte mir zuvor geantwortet, dass sie das trotz positivem Gerichtsurteil nicht in den Verrechnungstopf stellen dürfen.

  • Lt. Interview vom 19.11. mit IB-Vertreter hier:


    ab etwa min 20:

    Absicherung 20000.- bei IB-Lux gilt u.a. für bar, Aktien.

    Aktien sind keine Sondervermögen sondern werden im Namen von IB gehalten.


    Im selben Interview:

    Man kann auch bei IB-UK bleiben. Dann allerdings ohne weitere Handelsprodukte freischalten zu können.

    Also z.B. bisher Aktien = zukünftig Aktien, bisher keine Optionen = zukünftig keine Optionen


    Edit:

    Eine Beruhigungspille zu dem Thema.

    Grundaussage: der Inhalt der Depots fällt im worst case nicht in die Insolvenzmasse.

    Muss ich erst nochmal gaanz langsam lesen/ansehen, ob ich das nachvollziehen kann.

    Edit2:

    An der Beruhigungspille scheint was dran zu sein. Hier ein FAZ Artikel. Dito Focus und weitere.

    Inhalt sinngemäß: die Aktien eines Depots fallen auch im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse

  • Ich hatte das so verstanden, daß man nur noch die bestehenden Positionen halten kann, so heißt es auf der Seite von Lynx:


    Zitat

    Wenn Sie der Übertragung Ihres Depots an eine europäische IB-Niederlassung nicht zustimmen, werden Sie zum Ende der Brexit-Übergangsfrist keine Positionen mehr eröffnen oder Wertpapiere zu uns übertragen können.


    Wenn Sie der Übertragung Ihres Depots an eine europäische IB-Niederlassung nicht zustimmen, werden Sie zum Ende der Brexit-Übergangsfrist keine Positionen mehr eröffnen oder Wertpapiere zu uns übertragen können.

    In dem Interview wird was anderes gesagt als das, was Herr Gajowiy schreibt (ab Minute 23:00). Auch bei Lynx heißt es:


    Zitat

    Mit den neuen IBKR-Niederlassungen, sowohl IBLUX als auch IBIE, besteht das Depot nur noch aus einem einzigen Segment. Innerhalb dieses Segments werden alle Ihre Gelder und Wertpapierpositionen gehalten und geschützt. Abhängig von der Niederlassung, auf welche Ihr Depot übertragen wird, gilt das luxemburgische (Système d’indemnisation des investisseurs) oder irische (Investor Compensation Scheme) System. Sowohl das luxemburgische als auch das irische Anlegerentschädigungssystem erstatten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR.


    Mit den neuen IBKR-Niederlassungen, sowohl IBLUX als auch IBIE, besteht das Depot nur noch aus einem einzigen Segment. Innerhalb dieses Segments werden alle Ihre Gelder und Wertpapierpositionen gehalten und geschützt. Abhängig von der Niederlassung, auf welche Ihr Depot übertragen wird, gilt das luxemburgische (Système d’indemnisation des investisseurs) oder irische (Investor Compensation Scheme) System. Sowohl das luxemburgische als auch das irische Anlegerentschädigungssystem erstatten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR.

    Die Frage ist doch nicht, wie die custody chain funktioniert, sondern welcher Teil davon durch die Insolvenzordnung geschützt ist, und das im Ausland. Mit dem Herausgabeanspruch nach BGB werde ich in Luxemburg nicht kommen können usw. Alleine die Einlagensicherung ist problematisch: Ich habe bisher immer schon darauf geachtet, nicht zu viel Geld dort liegen zu haben (weil Ausland!), aber 20.000 Euro ist kaum mehr praktikabel.

    Bei IB könnte auch das Thema Bar- vs. Margin-Konto eine Rolle spielen?


    Ist ein Transfer von außerhalb der EU problematisch, d.h. sollte man den besser schon jetzt beauftragen?

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Auskunft Lynx Service Stand soeben:


    Bei Nichtzustimmung/Widerspruch zum Transfer bleibt das Depot in UK bestehen. Neue Positionen können ab 01.01. nicht eröffnet werden aber bestehende können geschlossen=verkauft werden. Dem Servicemitabeiter ist nicht bekannt, wie lange dies so bleibt.


    Dem Servicemitarbeiter ist nicht bekannt, ob die Depotinhalte bei Insolvenz IB-USA und/oder IB-LUX in die Insolvenzmasse fallen oder nicht.




    FAQ bei https://ibkr.info/de/article/3544

    "Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden, es unwahrscheinlich ist, dass IBKR UK Ihnen zum Ende der Brexit-Übergangsphase weiterhin Dienstleistungen anbieten kann. Wenn dies geschieht, wird Ihr Konto liquidiert und wir werden Sie bitten, Ihre Vermögenswerte an einen anderen Broker zu übertragen. Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben."

  • Ich habe gerade mit Captrader telefoniert. Andere Ursache, aber dann fragte ich auch zur IB-Umstellung im Rahmen des Brexits und der 20.000€-Garantieschwelle. Aussagen des sehr kompetent wirkenden Mitarbeiters:

    1. Der Aktienbestand ist sowieso als Sondervermögen besonders geschützt, Höhe unbegrenzt. Falls IB bankrott gehen sollte, fällt der Aktienbestand nicht unter die Insolvenzmasse.

    2. die Obergrenze von 20.000 € bzw. 100.000 € bezieht sich ausschließlich auf das Cashvermögen.

    3. In Deutschland liegt die gesetzliche Grenze bei 100.000€, in vielen anderen Ländern (Luxemburg, IRland, Ungarn, aber auch UK) liegt sie bei 20.000 €.

    4. Anfangs lag daher die Cash-Garantie von IB auch nur bei 20.000€. Dann hat sich IB eine Versicherung gesucht, die privatwirtschaftlich die Absicherung auf 100.000€ pro Kunde erhöht hat.

    5. Es ist ziemlich sicher, dass sich IB auch für die europäischen Konten in Luxemburg, Irland oder Ungarn eine Versicherung suchen wird und die Cash-Sicherheit wieder auf 100.000€ erhöhen wird.

    6. Auf meine Glaskugelfrage nach dem Zeithorizont gab es die vage Einschätzung, das könnte im Frühjahr/Frühsommer so weit sein. In den Wintermonaten wird IB/Captrader mit höchster Priorität daran arbeiten, dass die Migration gut läuft und mögliche Brexit-Kollateralschäden gut weggesteckt werden. Wenn diese erste Welle der Herausforderungen gewuppt ist und stabil läuft, dürfte im Frühjahr als zweite Priorität die Suche nach einer entsprechenden Versicherung für die europäischen Konten anstehen.


    Will sagen: In der Übergangszeit sinkt die versicherte Cashhöhe temporär, aber auf mittlere bis lange Sicht ist mit dem gleichen Level wie bisher zu rechnen.

  • 1. Der Aktienbestand ist sowieso als Sondervermögen besonders geschützt, Höhe unbegrenzt. Falls IB bankrott gehen sollte, fällt der Aktienbestand nicht unter die Insolvenzmasse.

    Wenn das so ist, dann wären die 20000 eher kein Problem. Ich habe heute morgen Lynx angeschrieben, ob die dies beestätigen könnne. Bislang habe ich nur warme Worte von m.E. mäßig informierten Servicemitarbeitern und wenig aussagekräftige faq Texte / mails.


    Exakt die gegenteilige Aussage gab es übrigens im weiter oben verlinken Video mit dem IB Mitarbeiter (Leiter Kundenservice o.ä.). Da kam auf die Frage: "wieviel von 100000 Aktienguthaben versichert sind und was im Insolvenzfall passiert" die ausdrückliche Ansage: 20000. 80000 seien im Insolvenzfall futsch. Aus dem Kopf etwa bei min 23. Ergo: das will ich schriftlich von den Damen und Herren.


    In der Zwischenzeit teste ich mal, wie gut/schlecht es mit Transfers zur DKB funktioniert. Die Langfristfranzosen sollen da eh hin wg. Quellensteuer.

  • Wenn das so ist, dann wären die 20000 eher kein Problem. Ich habe heute morgen Lynx angeschrieben, ob die dies beestätigen könnne. Bislang habe ich nur warme Worte von m.E. mäßig informierten Servicemitarbeitern und wenig aussagekräftige faq Texte / mails.


    Exakt die gegenteilige Aussage gab es übrigens im weiter oben verlinken Video mit dem IB Mitarbeiter (Leiter Kundenservice o.ä.). Da kam auf die Frage: "wieviel von 100000 Aktienguthaben versichert sind und was im Insolvenzfall passiert" die ausdrückliche Ansage: 20000. 80000 seien im Insolvenzfall futsch. Aus dem Kopf etwa bei min 23. Ergo: das will ich schriftlich von den Damen und Herren.


    In der Zwischenzeit teste ich mal, wie gut/schlecht es mit Transfers zur DKB funktioniert. Die Langfristfranzosen sollen da eh hin wg. Quellensteuer.

    Der Geschäftsführer von CapTrader hat sich in diesem YouTube-Video genau zu diesen Fragen geäußert:


    Auf das Video wurde ich in dem Telefonat verwiesen. Klingt für mich auch naheliegend, ein massiver Absicherungsverlust der Kunden wäre ja mittelfristig geschäftsschädigend für IB.