Bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Übernahmeangebot it die Sache klar: Da gilt eine Erhöhung des Angebots vor Fristende auch für all diejenigen, die ihre Aktien bereits angedient haben.
Was ist nicht sicher beantworten kann: Ob diese Regel auch bei freiwilligen Angeboten gilt. Vermuten würde ich: Ja.