Selten gestellte Fragen (Diverse)

  • Bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Übernahmeangebot it die Sache klar: Da gilt eine Erhöhung des Angebots vor Fristende auch für all diejenigen, die ihre Aktien bereits angedient haben.


    Was ist nicht sicher beantworten kann: Ob diese Regel auch bei freiwilligen Angeboten gilt. Vermuten würde ich: Ja.

  • Zitat

    Original von witchdream
    Bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Übernahmeangebot it die Sache klar: Da gilt eine Erhöhung des Angebots vor Fristende auch für all diejenigen, die ihre Aktien bereits angedient haben.


    Was ist nicht sicher beantworten kann: Ob diese Regel auch bei freiwilligen Angeboten gilt. Vermuten würde ich: Ja.


    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot (http://www.3ds.com/fileadmin/C…-GL-FS-final_executed.pdf) und zwar 40,00 EUR in bar.


    Ein weiterer Punkt. Das übernehmende Unternehmen hat sich von den Hauptanteilseignern bereits einen signifikanten Anteil gesichert (84%+). Ein Squeeze Out ist also nicht unwahrscheinlich. Angenommen es wird gesqueezt (und unter Berücksichtigung der versch. Arten von möglichen Squeeze Outs): könnten dann die restlichen noch verbleibenden Aktionäre mit einem Abfindungsangebot unterhalb der o.g. 40,00 EUR hinausgedrängt werden?

  • Zitat

    Original von Comte
    Angenommen es wird gesqueezt (und unter Berücksichtigung der versch. Arten von möglichen Squeeze Outs): könnten dann die restlichen noch verbleibenden Aktionäre mit einem Abfindungsangebot unterhalb der o.g. 40,00 EUR hinausgedrängt werden?


    Ja klar, ein Squeeze Out hat nichts mehr mit dem Übrnahmeangebot zu tun. Bei einem geplanten Squeeze Out musst du damit rechnen, erst mal ausgehungert zu werden. Aber dazu kann MMI sicher mehr sagen - er ist auf solche Spezialfälle spezialisiert.

  • Im Schwarzbuch Börse der SdK ist zu lesen, dass (in Spruchverfahren erstrittene) Nachbesserungen eigentlich vom Großaktionär im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen und über die Clearingstelle dann die Depotbanken an die Anleger die Nachbesserung ausbezahlen. Die neuste Mode sei es aber, beides zu unterlassen, sprich der Anleger erfährt gar nichts mehr davon und muss seinen Anspruch dann ggf. vor Gericht einklagen.


    Mit dem Anlegerschutz und überhaupt mit Minderheitenrechten und dem Eigentumsrecht (z.B. Delisting ohne HV-Beschluss und Abfindungsangebot möglich) ist es in Deutschland leider nicht mehr weit her (ganz im Gegensatz zu dem, was teils offiziell propagiert wird, z.B. in Form der Mifid-Bürokratie etc.). Der Tod der Aktie?

    „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht." – Benedikt Lux, Grüne Berlin

  • Letztlich steigt zwar das Regulierungslevel, aber das spielt sich vielfach im "Kleinen" ab, siehe Protokolle bei Bankkundengesprächen, Fondsbesteuerungsdetailwahnsinn, Kleinkramregelungen jedweder Art, etc. Bei den "Big Tickets" passiert wenig.

  • Das stimmt doch einfach nicht:


    1) die großen ärgern sich doch über Beratungsprotokoll noch viel mehr weil es ein Vielfaches an Kosten für die eigene Organisation bedeutet. Deutsche oder Commerzbank zähle ich mal zu den großen dazu.
    2) es gibt haufenweise Novellierungen für "Große". Ob sinnvoll oder nicht lassen wir mal dahingestellt. Ziel ist aber eindeutig: Mehr Regulierung

    Value investing is at its core the marriage of a contrarian streak and a calculator - Seth Klarman

  • provinzler : Es läßt sich auch kaum dafür argumentieren, dass Großaktionäre die Minderheitsaktionäre übervorteilen sollen dürfen. Die Einschränkung der Anfechtungsklagen konnte man wenigstens noch begründen, da sie von den Berufsaktionären mißbraucht wurden, um die Firma und damit alle anderen Aktionäre zu erpressen (mit dem Risiko, daß der Mißbrauch dann andersherum stattfindet). Das von mir genannte war übrigens keine politische Entscheidung, sondern entstammt der richterlichen Rechtsfortbildung, denn der BGH hat seine frühere diesbezügliche Haltung (Macrotron-Entscheidung) aufgegeben. Die Verwaltung kann folglich entscheiden, erst vom regulierten Markt in den Freiverkehr zu wechseln, dann nach einer Schamfrist die Aktie ganz von der Börse zu nehmen (es gibt wohl keinen gänzlich unregulierten Freiverkehr in Deutschland, an dem die Aktie gegen den Willen der Firma selbst notiert bleiben könnte?), und dann auch noch eine Zwangsabfindung durchzusetzen, für die dann kein Börsenkurs mehr die Untergrenze darstellen kann. Welchen Wert hat denn eine Regulierung, wenn sie nach Belieben umgangen werden kann? Der Freiverkehr war bisher aus gutem Grund No-Go-Area für mich.


    Bei einem freiwilligen Abfindungsangebot dürfte es ja keine gerichtlich erzwungene Nachbesserung geben; eine freiwillige dürfte dann eher wie ein zeitlich späteres zweites freiwilliges Abfindungsangebot zu behandeln sein (um die restlichen Aktionäre zu erreichen). Evtl. ist das in den Angebotsbedingungen geregelt, wie damit umgegangen wird.

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  • Weiß jemand, wo man historische Daten über die DAX (MDAX, SDAX) Gesamtkapitalisierung finden kann?

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, wie ihr SpinOffs verbucht und ob/wie ihr sie aus den alten Aktien herausrechnet.
    Wenn ich z.B. eine Aktie A für 100 gekauft habe und nach einigen Jahren durch einen SpinOff die Aktie B für offiziell 10 herausgelöst wird wie verbucht ihr das, um später eine Gewinn/Verlustrechnung zu machen? Die Anzahl von A ändert sich am Tag des SpinOffs normalerweise nicht, nur der Kurs.
    Nehmt ihr Aktie B für 10 in euer Depot auf und ändert den Kaufpreis für A auf 90?
    Oder nehmt ihr B für 0 auf (was bei einer prozentualen Performanceberechnung Schwierigkeiten macht) und belasst A bei 100?
    Oder...?


    Ich bin für jede Hilfestellung dankbar.


    Gruß
    bäs

  • Ich verbuche solche "Sonderzahlungen" immer bei den Dividenden (obwohl ich nicht weiß, ob das unter Steuer-Gesichtspunkten korrekt wäre).


    Also 10 € Dividende für Aktie A und für Aktie B ein Kaufpreis von 10 €.

  • genauso handhabe ich es auch - wie eine Dividende.


    Gibt nur manchmal das Problem, dass der Markt unmittelbar einen Sprung macht.
    Heisst: Erste Notiz ist bspw. 15€.
    Dann ist die Frage ist der alte Wert jetzt 90/95 oder ist der neue Wert jetzt 10/15.

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  • Hallo,


    danke für eure Antworten.
    Wahrscheinlich ist euer Weg am pragmatischsten. Mir gefällt lediglich nicht, dass im Gegensatz zur richtigen Dividende kein Cash fließt. Auf der anderen Seite fließt beim "Kauf" des SpinOffs auch kein Cash.
    Naja, sooo häufig kommen SpinOffs sowieso nicht vor, so dass sich dieses einfache Vorgehen anbietet.

  • Naja Du könntest den Spin-Off zum ersten möglichen Kurs verkaufen. Dann wäre es eine Dividende.
    Dann hast Du auch eine feste Regel wie Du den Wert aufteilst :-)

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  • Abwarten oder sogar explizit kaufen?
    Wenn ich es richtig sehe, hat MMI eine Vorliebe für Spin-Offs, weil diese oftmals unterbewertet sind und sich den abgespaltenen Unternehmen ganz neuen Chancen in der Unabhängigkeit eröffnen.
    Davon abgesehen: Ich sehe Spin-Offs auch als Sonderdividende an, gewissermaßen eine Sachdividende.
    Gerade bei ausländischen Unternehmen greifen die Finanzämter da wohl auch gerne zu: http://www.wiwo.de/finanzen/st…er-seite-2/5264124-2.html

  • Habt ihr so was ähnliches schon mal gesehen?


    Relativ gut gefälschte Website mit angeblicher Gewinnwarnung
    http://ftalphaville.ft.com/201…as-not-restated-earnings/


    Wie gesagt an der "Nachricht" war nichts dran, hat auch nicht wirklich für Schwankungen gesorgt, trotzdem interessant.

    beati pauperes spiritu


    "we shall fight on the landing grounds, we shall fight in the fields and in the streets, we shall fight in the hills; we shall never surrender.“ W.C.


    “Facts do not cease to exist because they are ignored.” – Aldous Huxley