Genau.
Im laufe der Zeit kann man nicht mehr so richtig unterscheiden, ob der bilanzierte Goodwill wirklich 1:1 durch den gekauften abgebildet wird.
Nehmen wir an Unternehmen A hat einen Automaten mit Goodwill gekauft. Jetzt muss jedes Jahr geprüft werden ob die Geschäftseinheit noch den Goodwill "wert" ist. Wenn der Automat kaputt geht und die gesamte Geschäftseinheit trotzdem noch einen ausreichen großen Ertragswert hat, dann darf der Goodwill nicht abgeschrieben werden. (Obwohl vom eigentlich zugekauften (Automaten) nichts mehr da ist.) Der gekaufte Goodwill ist im Laufe der Zeit durch "orginären" ersetzt worden.
Orginärer darf natürlich nicht selbst bilanziert werden. Kann aber für die Frage - ob die Geschäftseinheit noch einen "Ertragswert" hat der die Bilanzierung von Goodwill rechtfertigt von Bedeutung sein.
Daher: Je länger der Goodwill in der Bilanz steht - desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er ein "Polster" (durch orginären GW) hat.