Ausländische und fiktive Quellensteuer, DBA

  • Antwort von PWC am Samstag(!): Die o.g. Gesetzesvorlage wurde nicht vom Senat bestätigt! Sie fragen, wie mich das betreffe und ob ich ihre Unterstützung benötige im Falle, daß es ab Januar 2023 inkrafttreten würde.

    Ob die mich nur als Kunden ködern wollen oder tatsächlich im Raum steht, daß das noch (evtl. in geänderter Form) beschlossen werden könnte? Naja, wir müssen es wohl im Auge behalten. Wenn ich richtig liege, hätte das ohnehin kaum negative Auswirkungen für den Abgeltungssteuerpflichtigen.


    Zusatzanmerkung: wer die persönliche Veranlagung wählt, wäre benachteiligt, wenn sein Grenzsteuersatz unter dem Quellensteuersatz liegt, aber da der bei den meisten über 15% liegen dürfte, spielt das keine praktische Rolle.

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Für russische ADRs sollte die Quellensteuer voll anrechenbare 15% betragen, laut Berichten hier im Forum (z.B. woodpecker) und auch laut BZSt.

    Bei Gasprom las ich aber irgendwas von 13% für Inländer und 30% für Steuerausländer. Das wird auch hier bestätigt: "Chebeskov said that foreign investors currently pay a 30% investment tax."


    Das würde das Direktinvestment in Rußland unattraktiv machen - ausgerechnet in dem Land mit den höchsten Dividendenrenditen. Es gibt zwar von den meisten Aktien ADRs, die interessntesten sind aber praktisch unhandelbar und ich kann mir vorstellen, daß die ADR-Gebühren am Ende so teuer kommen wie der russische Quellensteuersatz, wobei jene auch nicht auf die Abgeltungssteuer anrechenbar sind.


    Laut PWC hängt es vom Zielland ab. Aber wie wollen sie das denn entscheiden, wenn ich ein Depot bei IB habe? IB hält doch die Aktien für mich "in street name", welcher Satz gilt dann? Telefonische Anfrage bei Lynx erbrachte nichts, nur daß sie keine Steuern abziehen und ich mich an einen Steuerberater wenden soll. Ja, danke auch.

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  • Ich tendiere bei so was immer zu "learning by doing"...


    Bei Quellensteuer-Rückerstattung, Quellensteuer-Anerkennung, ADR-Gebühren usw. kann man die verrücktesten Sachen erleben. Mein Depot-Wert Alaris in Kanada z.B. hat eine Änderung der Rechtsform durchgeführt. Seitdem werden die nicht mehr als Aktien anerkannt. Resultat: Volle Doppelbesteuerung der Dividenden (es sei denn, ich kann das Finanzamt überzeugen).


    Also einfach mal eine Testposition kaufen und schauen, was passiert...

  • Antwort von Petrobras. Die Frage, ob Dividenden oder Interest on Equity (manchmal auch Interest on Capital, IE, IoC oder IoNE) wird festgelegt, je nachdem was steuerlich günstiger ist. Es gibt wohl bestimmte Grenzen für IE. Ich wurde hierauf verwiesen:

    https://www.garrigues.com/site…iles/docs/Brazilian_1.pdf

    https://ieglobal.vistra.com/kn…%E2%80%99s%20net%20equity.

    Ich seh momentan keine Notwendigkeit, das durchzuarbeiten. Mal abwarten, was sich ergibt und wie das Finanzamt reagiert. Beim Überfliegen sah ich, daß es einen Quellensteuersatz von 15% auf IE in Brasilien gibt und daß es ein Urteil eines Finanzgerichtes in Nürnberg gibt, welches die IE als Dividenden einstufte.


    Zu den restlichen Fragen auch keine klare Aussage, etwa zur chaotischen Darstellung der unterschiedlichen Ausschüttungen auf Stamm- und Vorzugsaktien und -ADRs und der sehr variablen Quellensteuern.

    Zur Frage der Mindestdividende auf Vorzüge fand ich die Bylaws (5% auf den Grundkapitalanteil wird nicht viel sein):

    "§2 - Preferred shares shall have priority in the event of repayment of capital and the receipt of dividends, of at least 5% (five per cent) as calculated on the part of the capital represented by this kind of shares, or 3% (three percent) of the net equity value of the share, whichever the greater, participating on equal terms with common shares in capital increases arising from the capitalization of reserves and profits."

    Trotzdem keine Ausschüttungen von 2014 bis 2017. Usw.

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  • Nach zwei Monat eine Antwort vom S-Broker:

    Für die Rückerstattung der belgischen Quellensteuer fallen nachfolgende Gebühren an.


    Zitat

    Für die Rückerstattung der belgischen Quellensteuer fallen nachfolgende Gebühren an.

    20,- EUR SBroker+ 50 EUR DWP + 71,40 EUR Clearstream (je Ertragszahlung)


    Gesamt also 141,40 Euro pro Aktie und Zahlung. DWP = Deutsche Wertpapierservicebank, der neue Dienstleister. Zu teuer.

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  • Ich bin über die SdK auf den kostenpflichtigen Dienst Divizend aufmerksam geworden, der Quellensteuerrückerstattungen für einige Länder vornimmt, auch für "Privatinvestierende":

    https://divizend.com/de/#refund-calculator

    Derzeit haben sie im Angebot: Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien.

    Kosten 17,5% des Rückerstattungsbetrages, d.h. keine hohen Fixgebühren.

    Insbesondere für Irland ist m.W. keine Vorabbefreiung möglich, und die Rückerstattung geht nur manuell, wenn überhaupt. Für Belgien siehe den vorangegangenen Beitrag.


    Allerdings kommen mir schon Zweifel auf, wenn ich lese, daß auch eine rückwirkende Rückerstattung möglich sei. Ja, warum heißt das denn so? Sie haben zwar stolze neun "Head of irgendwas" auf Ihrer Website gelistet, aber eine Telefonnummer nur im Impressum; Animationen auf der Website, aber auch Links, die ins Leere führen und Gender-Gaga-Sprache, und sie wollen die Angabe von Depotnummer und PIN, bevor man eine Rückerstattung beantragen kann. :/

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Äh, PIN?!


    Fishingseite?

    Aber von SdK verlinkt?


    Seltsam.

    "Nicht Völker führen Kriege gegeneinander, sondern Regierungen führen Kriege gegeneinander"

    "If you act out of fear, anger, despair or suspicion - this will ruin everything." - Thich Nhat Hanh


  • Ja. Hier das SdK-Video: https://www.youtube.com/watch?v=AiPcmaKALps

    Ich verstehe es auch nicht, warum die Dividenden-Abrechnungen nicht genügen. Ich habe sie eben mal angeschrieben und um Rückruf gebeten. Die Frage ist ja, ob sie Dokumente von Clearstream benötigen. Das hatte ich oben schon diskutiert, Sbroker wußte ja selbst nicht, wie man die beschafft (und selbst wenn, wozu brauchen sie den Onlinezugang, wenn sie alle Daten ja auch so bekommen), allerdings scheint es Divizend auch erst seit vier Monaten zu geben - was einen allerdings selbst wiederum vorsichtig werden läßt.


    Dubios ist auch, daß die Berechnung des Erstattungsbetrages auch noch doppelt falsch ist. Probiert mal den Rechner: ich kann die Berechnung schon gar nicht nachvollziehen, d.h. die Differenz von Netto zu Brutto (Irland: 63,63%). Offensichtlich wird also inkl. der deutschen Abgeltungssteuer gerechnet, denn die irische beträgt nur 25%. Es ist aber schon unsinnig, hier Nettobeträge eingeben zu lassen, denn sie können doch gar nicht wissen, wie hoch die deutsche Abgeltungssteuer ausgefallen ist, weil sie nicht wissen, ob der Sparer-Pauschbetrag zur Anwendung kam! Dieser würde ja als erstes aufgebraucht. Vom Nettobetrag kann also niemals auf den Bruttobetrag zurückgerechnet werden, zumal jede Abrechnung wenigstens den Bruttobetrag ausweisen sollte, also sollte man den zugrundelegen. Oder die gezahlte Quellensteuer direkt. Schon das schreit zum Himmel!

    Dann berechnen sie die Erstattung für Irland mit 10% des Bruttobetrages. Das DBA sieht aber hier laut BZSt vor, daß 0% zu zahlen sind - deshalb werden nämlich auch die vollen 25% deutsche Abgeltungssteuer fällig, und nicht wie üblich nur 10%, weil man sich alles aus Irland zurückholen kann.


    In der Tat seltsam.


    Nebenbei: Das wäre eine Aufgabe für die EU, das so zu vereinheitlichen, daß die Quellensteuererstattung automatisch oder zumindest leicht und zeitnah geht, so daß es solche Dienstleister nicht mehr braucht. Stattdessen gibt es Länder, die es einem schwermachen, wie Portugal mit der Beantragung der portugiesischen Steuernummer. Ich habe das übrigens über die DKB geschafft, die das kostenlos macht, als Vorbereitung für die kostenpflichtige Vorabbefreiung. Mit der kann ich dann ein Onlineformular ausfüllen, in ausschließlich portugiesischer Sprache.

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  • Mit der kann ich dann ein Onlineformular ausfüllen, in ausschließlich portugiesischer Sprache.

    als Hilfestellung siehe Anlage auch mit englischen Texten

  • Dieses Formular würde ich benötigen für die Vorabreduzierung - dafür beantragt wie o.g. die DKB die port. NIF. Vorgenannte habe ich leider versäumt und muß jetzt den Weg der Rückerstattung gehen. Portugal ist eines der schwierigeren Länder. Ich werde es melden, ob ich es geschafft habe.


    Nachtrag zu Divizend: Gemeldet hat sich bislang keiner. Die Support-Telefonnummer im Impressum ist eine Mobilnummer, und die weigere ich mich anzurufen. Gut, für Phishing müßten sie ja eigentlich auch noch die TANs o.ä. haben, aber trotzdem. Daß sie von EY beraten und von der SdK erwähnt werden, muß nichts heißen. Sie werden wohl den Großteil ihres Umsatzes mit Institutionellen machen, denn mit den Privatanlegern werden sie kaum so viel Personal bezahlen können.


    Noch was: Selbst vermeintliche Profis setzen Fehlinformation in die Welt, z.B. folgender Artikel vom 26.3.2022 von AnlegerPlus von der SdK, in dem behauptet wird, die Quellensteuer in Irland betrage 20%, dabei beträgt sie bereits seit über zwei Jahren(!) 25%: https://anlegerplus.de/auslaen…lensteuer-zurueckfordern/

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  • jetzt den Weg der Rückerstattung gehen.

    oh. Ich hatte das auf Vorabreduzierung bezogen.


    Hm. Aber du bringst mich auf Ideen. Gib mir bitte einen Tipp.

    Wo finde ich denn das Online Formular für die Rückerstattung?


    Bei mir ist 2021 die Vorabreduzierung schief gelaufen.

    IB hat den Übertrag zur DKB nicht rechtzeitig auf die Reihe bekommen (hat ca. 8 Wochen gebraucht). Übertrag der Aktien von IB zur DKB wurde nach einigem Hin und Her erst nach Dividenden pay date gebucht mit Valuta vor Dividenden pay date. Ziemlich schräg. Die Vorabbefreiung war zwar bei der DKB beantragt aber hat so nicht funktioniert. Vielleicht sollte ich die Rückerstattung noch beantragen. Steuernummer habe ich ja inzwischen.

  • Uff. Die Registrierung in dem ausschließlich auf Portugiesisch verfügbaren Portal wäre vielleicht nicht nötig gewesen, nachdem ich die NIF ja bereits über die DKB erhalten habe. Ich habe es trotzdem mal probiert, und es scheint auch geklappt zu haben (Nº Contribuinte = NIF):

    https://www.acesso.gov.pt/unau…FAP&path=/geral/dashboard

    Aber ein Passwort habe ich nicht erhalten, sondern ich soll es wohl per Post bekommen. Ob das ins Ausland klappt? E-Mail-Bestätigung Fehlanzeige.


    Für die Rückerstattung gibt es nämlich dieses Formular Mod. 22 RFI:

    https://info.portaldasfinancas…lebrated-by-portugal.aspx


    Da sehe ich aber jetzt, daß mir überhaupt nicht klar ist, was:

    - "III. STATEMENT BY THE FINANCIAL INTERMEDIARY RESIDENT IN PORTUGAL"

    - "VI. IDENTIFICATION OF THE FINANCIAL INTERMEDIARY NON RESIDENT IN PORTUGAL"

    - "VII. STATEMENT BY THE ENTITY RESIDENT IN PORTUGAL OBLIGED TO WITHHOLD TAX"

    ist. Welche Finanzintermediäre sind da gemeint? Ich weiß doch gar nicht, wer die Quellensteuer einbehalten hat und die DKB hilft ja nicht bei der Rückerstattung. Entweder III oder VII sind wohl nötig und müssen von einer Bank oder von der AG ausgefüllt werden.


    Solche Sätze sind wie aus einem Asterix-Film: "[...] If the financial intermediary resident in Portugal is the entity obliged to withhold tax, it should indicate the numbers and the dates of the remittance forms through which the withholding tax was delivered and it does not have to complete box VII. On the contrary, it is mandatory to complete box VII." Die Google-Übersetzung des Portugiesischen ist noch hilfreicher. Statt "on the contrary" ist wohl "otherwise" gemeint. Sie schaffen es nicht einmal, den E-Mail-Link auf die richtige E-Mail-Adresse im Formular zu setzen.


    Das ist doch ein Witz. Es gibt erfahrungsgemäß ja noch nicht einmal jemanden im Finanzamt, der überhaupt auf Englisch antworten kann (gerade lesen geht). :cursing:


    Es gibt übrigens einen Leitfaden von der DSW für 40 Euro + MwSt. oder kostenlos für Mitglieder. Aber der wird mir evtl. auch nichts anderes sagen, als daß ich eine Bescheinigung von Clearstream benötige. Ferner bieten Sie für Mitglieder einen Erstattungsservice mit individuellen Entgelten an. Man ahnt, daß sich das erst bei größeren Summen lohnt, da sie m.W. mit einer spezialisierten Kanzlei zusammenarbeiten. Die Mitgliedschaft kostet bereits 125 Euro im Jahr.

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  • Die DKB hat eben telefonisch bestätigt, daß sie für Schweden eine Vorabbefreiung der Quellensteuer anbieten, mit Gültigkeitsdauer "für immer". :)

    Der Sbroker bietet es offenbar auch an, Kosten nur an Anfrage (nach dieser Quelle seien es 20 Euro). Norwegen haben sie auch im Programm, aber ich vermute, daß sie dort nur reduziert wird, aber eben nicht angerechnet, d.h. man muß sich immer noch um die Rückholung des verbleibenden Restes kümmern:

    https://www.sbroker.de/service…wertpapierabwicklers.html


    Bei der DKB muß man ja jedes Land einzeln anfragen. Hier der aktuelle Stand vom 14. April:

    https://www.wertpapier-forum.d…ndComment&comment=1512281

    Darunter auch Portugal, und u.a. für Österreich geschieht es angeblich neuerdings automatisch.

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  • gilt bei der DKB die Befreiung pro Land oder muss man die für jede Aktie extra beantragen und bezahlen? Also wenn man z.B. 3 franz. Aktien hat, braucht man dann nur eine Befreiung oder 3?

    bin zwar nicht Winter, aber bei der DKB


    zB

    Frankreich Vorabbefreiung gilt für alle franz. Aktien. Bei Frankreich sogar für 3 Jahre

    Portugal gilt für alle port. Aktien, aber nur fürs laufende Jahr

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    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
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