Antwort von PWC am Samstag(!): Die o.g. Gesetzesvorlage wurde nicht vom Senat bestätigt! Sie fragen, wie mich das betreffe und ob ich ihre Unterstützung benötige im Falle, daß es ab Januar 2023 inkrafttreten würde.
Ob die mich nur als Kunden ködern wollen oder tatsächlich im Raum steht, daß das noch (evtl. in geänderter Form) beschlossen werden könnte? Naja, wir müssen es wohl im Auge behalten. Wenn ich richtig liege, hätte das ohnehin kaum negative Auswirkungen für den Abgeltungssteuerpflichtigen.
Zusatzanmerkung: wer die persönliche Veranlagung wählt, wäre benachteiligt, wenn sein Grenzsteuersatz unter dem Quellensteuersatz liegt, aber da der bei den meisten über 15% liegen dürfte, spielt das keine praktische Rolle.