Lass die doch im Depot vergammeln. Wieso etwas ohne Wert verkaufen um Kosten und Steuern über Wert zu zahlen?
Steuern ab 2018
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Ich habe eine wertlose Portion MDB-Aktien im Depot. Wenn ich die verkaufen würde/könnte, müsste ich darauf Steuern zahlen. Kann ich die jetzt wertlos ausbuchen und muss dann keine Steuern zahlen? Wäre zu schön, um wahr zu sein
Die Neuregelung betrifft Verluste durch u.a. wertlose Ausbuchung von Aktien, die nach 31.12.2019 entstehen. So wie Du es beschreibst machst Du bei Verkauf oder Ausbuchung zu 0,00 einen steuerlichen Gewinn in Höhe 0,50 / Stück (Verkauf zu 0,00 abzgl. Kaufpreis -0,50 ergibt Gewinn +0,50). Nach meinem Verständnis war dieser Gewinn vor der Änderung steuerpflichtig und ist es immer noch - soweit es kein Altbestand von vor 2009 ist. Nur in letzterem Fall wäre der steuerliche Gewinn steuerfrei.
PS ich bin kein Steuerberater und dies hier ist lediglich mein persönliches Verständnis zum jetzigen Zeitpunkt, keine Empfehlung oder Beratung.
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Die Lage mit den MDB-Aktien ist folgende: MDB gibt es nicht mehr; die Papiere sind also wertlos.
Allerdings liegt der Anschaffungspreis aufgrund Kapitalrückzahlungen inzwischen bei -0,4948 EUR/Aktie, d.h. bei einem entgeltlichen Depotübertrag in irgendeiner Weise wären darauf Steuern fällig. Jetzt war die derzeitige Gesetzeslage zumindest bisher, dass wertlose Wertpapiere keine steuerlichen Verluste produzieren können - die Frage, die sich für mich stellt, ist, ob wertlose Wertpapiere dementsprechend auch keine steuerlichen Gewinne produzieren können
Ich bin kein Steuerberater. Nach meinem laienhaften Verständnis werden Kapitalrückzahlungen seit 2009 als Dividenden pauschalversteuert. Wenn Du also aufgrund von Kapitalrückzahlungen auf einen negativen Anschaffungspreis kommst, so müssen diese Kapitalrückzahlungen vor 2009 stattgefunden haben. Damit wären die Aktien Altbestand und Gewinne nicht zu versteuern.
Allerdings orientiert sich die Gesetzgebung, wie auch viele Finanzbeamte, im Allgemeinen nicht an der Logik ...
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werden Kapitalrückzahlungen seit 2009 als Dividenden pauschalversteuer
Kapitalrückzahlungen werden m.E. nicht bereits bei Kapitalrückzahlung der Abgeltungssteuer unterworfen sondern durch rechnerische Herabsetzung des Kaufpreies erst im Rahmen der Verkaufs. Hier ein Blogartikel zu dem Thema. Ob das für alle Arten und auch bei ausländischen Firmen gilt, weiss ich nicht.
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Kapitalrückzahlungen werden m.E. nicht bereits bei Kapitalrückzahlung der Abgeltungssteuer unterworfen sondern durch rechnerische Herabsetzung des Kaufpreies erst im Rahmen der Verkaufs. Hier ein Blogartikel zu dem Thema. Ob das für alle Arten und auch bei ausländischen Firmen gilt, weiss ich nicht.
Das finde ich ja interessant. Die Comdirect Bank hat mir mehrere Dividenden (z.B. von Mowi, aber auch andere Gesellschaften), welche als Kapitalrückzahlungen deklariert waren (von Comdirect extra ausgewiesen) und deshalb ohne norwegischen Quellensteuerabzug gezahlt wurden, voll versteuert.
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Die Comdirect Bank hat mir
Scheint häufig vorzukommen. Nach dieser Diskussion von 2017 muss die ausländische Firma wohl erst beim Bundeszentralamt für Steuern die Einstufung als Kapitalrückerstattung beantragen. Evt. gibt es aber auch einen neueren Stand, da das verlinkte Schreiben nicht mehr online ist.
Wurde bei der Kapitalrückzahlung deutsche Abgeltungssteuer einbehalten?
Falls ja, müsste die Ausbuchung steuerfrei sein, da bereits als Gewinn versteuert.
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Ein Video zum neuen Steuergesetz:
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Saldierung soll wohl doch erhalten bleiben:
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auch mal was positives (ist aber erst einmal nur eine Gesetzesinitiative der CSU...)
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Die neuen Steuern des Scholzomaten werden auch hier aufbereitet:
"Eine neue Steuer also, einzig und allein deshalb notwendig, weil die zukünftige Rentnergeneration weitere Zugeständnisse an die derzeitige Rentnergeneration machen soll. Was daneben immerfort das Prinzip aushebelt, dass man aus der Rente das bekommen soll, was man dazu auch beigetragen hat. Was sicherlich mitunter auch Menschen subventioniert, die in jeder ihrer Lebensdekaden der Ansicht waren, sie müssten "heute leben", weil sie "nicht der Reichste auf dem Friedhof sein" wollten und der Ansicht waren, Aktien wären Wettscheine."
https://www.atypischstill.com/…aktie-wie-eine-currywurst
Hier expliziert zu Terminkontrakten und Optionen:
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Nur schade das es noch die selbe ist, scheint keinen zu Jucken:
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"28750 haben bereits unterzeichnet."
Ist das die Zahl der Aktionäre in Deutschland?
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"28750 haben bereits unterzeichnet."
Ist das die Zahl der Aktionäre in Deutschland?
Seit September und damals waren es schon >24.000
Juckt also fast keinem Anleger in DE.
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Montag, 13.01.2020
Besteuerung von Termingeschäften: Die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten sich!
Eine Veränderung der Besteuerung von Termingeschäften sorgt für viele Diskussionen unter Tradern. GodmodeTrader hat beim Bundesministerium der Finanzen nachgefragt. Die Antwort sorgt für Klarheit – und neue Sorgenfalten.
https://www.godmode-trader.de/…bewahrheiten-sich,8027934
In den Kommentaren ist auch ein Link zu einer Petition:
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Aua, Danke.
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Ich glaube zwar nicht, dass dieses Gesetz vor Gerichten Bestand haben wird, aber bis zu einer gerichtlichen Regelung werden noch etliche Jahre vergehen. Vielleicht findet sich ja schon vorher eine neue Bundesregierung, die diesen offensichtlichen Schwachsinn wieder abschafft.
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Für die meisten Anleger dürfte der Verzicht auf Hebelprodukte zu einer Steigerung des langfristigen Wohlstandes führen.
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Für die meisten Anleger dürfte der Verzicht auf Hebelprodukte zu einer Steigerung des langfristigen Wohlstandes führen.
Na ja - Nullsummenspiel abzgl. Spanne der Emittenten und Börsengebühren. Jeder wie er kann und mag.
Was aber werden wohl Landwirte dazu sagen (sofern Einzelkaufleute und nicht GmbH), die ihren Herbstmais etc bislang im Frühjahr/Sommer auf Termin verkauft haben? Ggf. anfallende Verluste beim Schließen der Kontrakte haben sie bislang mit dem Gewinn beim Verkauf des Mais ausgleichen können. Zukünftig wohl nicht mehr.