Naja, daß unter sonst gleichen Bedingungen die Bilanz ohne Goodwill vorzuziehen ist, da sind wir uns sicher ziemlich einig. Oben hatten wir bereits eine nette Diskussion dazu.
Aber sonst hätte ich "eigentlich" (früher) gesagt, wenn die bereinigten Zahlen gleich sind, dann besser man bekommt den Goodwill noch obendrauf, sprich das Eigenkapital ist entsprechend höher. Weniger als null kann er eigentlich nicht wert sein. Aber das zweifelst Du, Joe, mit Deiner Überlegung an.
In der letzten Zeit kamen mir diesbezüglich auch Zweifel; ich fragte mich: wie straft die Börse solche Goodwillabschreibungen ab? Eigentlich könnte man sagen, macht doch nichts, ist nicht cashwirksam! Aber offenbar wird das in solchen Zeiten nicht immer so gesehen, siehe z.B. Süss Microtec.
Vielleicht rechnen welche mit der Werthaltigkeit des Goodwills, und nach Abschreibung sind sie dann enttäuscht?
Wegen der Firmenwertaktivierung, ich denke, das ist keine böse Absicht, sondern schlichtweg Pflicht.