Türkische Aktien

  • kurzer Erfahrungsbericht:


    THY


    wie bekannt verkaufen die Fluggesellschaften mehr Tickets wie Plätze im Flieger.

    Dieses Jahr gibt’s nicht nur Chaos am Flughafen, sondern auch in den Fliegern.


    auch auf unserem Flug , sowohl hin als auch zurück , waren die Flüge überbucht. Das hat man daran bemerkt, dass die, die eingecheckt haben, keine Sitzplatznummer erhalten haben, zu der Kategorie „überbucht“ eingestuft wurden. Die wurden auf den nächsten Flieger verschoben.


    Aktuell höre ich von vielen Rückfliegern aus unserem Bekanntenkreis, dass denen pro Flug 400€ bezahlt wird und Hotelkosten übernommen werden. Auch uns wurde das Angebot unterbreitet.


    ich habe den Eindruck, dass die Fluggesellschaften bewusst viel zu viele Tickets verkauft haben, mit dem Wissen dass viele auf Grund des Personalmangels an den Flughäfen ihre Flüge verpassen werden und sie somit extra Profit generieren werden. Viele mussten dann neue Tickets kaufen. Aus Deutschland in die Türkei hat’s funktioniert, da die Flughäfen total überfordert waren, aber nun sind alle auf dem Heimweg und der Check in in der Türkei funktioniert tadellos. Nun sind die Flüge alle überbucht und die Airlines schieben permanent die Kunden auf den nächsten Flug. Bei unserem Rückflug gab es 16 Passagiere die auf einen freien Platz im Flieger gehofft haben. Manche von denen waren Gäste von vor 2 oder 3 geplanten Flügen.


    ich denke die Airlines haben die Sitaution um das Chaos an den Airports genutzt um so richtig abzusahnen.

    Der Kurs der THY zeigt auch steil nach oben .


    Nur mal so als Info

  • 400 Euro sind ja glaube ich die gesetzliche Entschädigung, je nach Entfernung. Zusätzliche Hotelkosten weiß ich gerade nicht auswendig. Ich hätte jetzt erwartet, daß die Fluggesellschaften versuchen, mit freiwilligen Zahlungen Leute günstiger abzufinden - die Passagiere, die das akzeptieren.

    Hat man eigentlich eine Chance darauf, wenn man sich am Schalter freiwillig für sowas meldet? Ich weiß nicht, wie häufig Überbuchungen sind und wie das dann gehandhabt wird, aber manchmal wäre eine kostenlose zusätzliche Übernachtung am Zielort nett.

    „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht." – Benedikt Lux, Grüne Berlin

  • 400 Euro sind ja glaube ich die gesetzliche Entschädigung, je nach Entfernung. Zusätzliche Hotelkosten weiß ich gerade nicht auswendig. Ich hätte jetzt erwartet, daß die Fluggesellschaften versuchen, mit freiwilligen Zahlungen Leute günstiger abzufinden - die Passagiere, die das akzeptieren.

    Hat man eigentlich eine Chance darauf, wenn man sich am Schalter freiwillig für sowas meldet? Ich weiß nicht, wie häufig Überbuchungen sind und wie das dann gehandhabt wird, aber manchmal wäre eine kostenlose zusätzliche Übernachtung am Zielort nett.

    Abspeisen ist nicht.


    Zumindest nach/aus EU muss die Fluggesellschaft den Kunden in einem solchen Fall über seine Rechte aufklären sonst gibt das richtig Ärger.


    Manchmal werden im Gegenteil höhere Kompensationen angeboten. ZB um noch einen kurzfristigen Gast mit Status unterzubringen. Das anzunehmen kann lohnen wenn man flexibel ist - habe schon erlebt dass das im Wartebereich ausgerufen wurde für freiwillige Meldungen ala "Wer heute auf den Flug verzichtet, bekommt 1000 Eur", und da fanden sich immer welche.

    "Nicht Völker führen Kriege gegeneinander, sondern Regierungen führen Kriege gegeneinander"

    "If you act out of fear, anger, despair or suspicion - this will ruin everything." - Thich Nhat Hanh


  • Manchmal werden im Gegenteil höhere Kompensationen angeboten. ZB um noch einen kurzfristigen Gast mit Status unterzubringen. Das anzunehmen kann lohnen wenn man flexibel ist - habe schon erlebt dass das im Wartebereich ausgerufen wurde für freiwillige Meldungen ala "Wer heute auf den Flug verzichtet, bekommt 1000 Eur", und da fanden sich immer welche.

    Schade, dass man das nicht systematisch machen kann. Als Paar ein Jahr lang richtig hinklotzen und täglich auf einen Flug verzichten: Da hätte man 730.000 Euro bei freier Unterkunft.... ;o)

  • ?

    -> Gewinnerzielungsabsicht

    => steuerpflichtig

    :-)

    Gewinnerzielungsabsicht ist nicht relevant, bzw nur bei Verlusten, die du geltend machen willst.


    In Deutschland ist nur steuerpflichtig, was unter den 7 Einkommensarten des §2 EstG aufgelistet ist, wobei die Fälle der Nr. 7 "Sonstige" in §22 abschließend aufgeführt sind. Was in §2 nicht als steuerpflichtig gelistet ist, ist auch nicht steuerbar.

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

  • Gewinnerzielungsabsicht ist nicht relevant

    hm?


    §2 EstG (1) 2 Gewerbebetrieb.

    Also vielleicht täusche ich mich auch. Nach meiner Erinnerung geht das so:


    Edit1: Link https://wirtschaftslexikon.gab…/definition/gewerbe-35599


    systematisch = wiederholt

    wiederholt mit Gewinnerziehlungsabsicht = gewerblich (Auffangbecken, sofern nicht freiberuflich etc.).

    gewerblich = steuerpflichtig.


    e voila


    Edit2:

    für die steuerliche Behandlung als gewerbliche Tätigkeit ist es irrelevant, ob dir das selbst bewusst ist und ob du die Tätigkeit als Gewerbe angemeldet hast etc.


    PS

    fieser Weise:

    wenn du DAUERHAFT Verluste machst, dann gilt das wiederum als Liebhaberei und ist steuerlich irrelevant.

  • hm?


    Darf man auch ohne Gewinnerzielungsabsicht Gewinn machen ?


    Gabs da nicht auch zeitliche Fristen im privaten Bereich ?

    "If it sounds too good to be true, it probably is."


    "Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis. Praktisch stimmt das aber nicht."


    "Erfahrung ist das was man bekommt, wenn man nicht bekommt was man möchte."

  • Darf man auch ohne Gewinnerzielungsabsicht Gewinn machen ?

    Klar darfst du Gewinn machen, auch ganz ohne Absicht.

    Wird meist ein Einzelfall sein, somit nicht gewerblich.

    Wenn es mehrfach vorkommt, wird es irgendwann zum Gewerbe, Grenze fliessend.


    Mir ist genau das passiert. Ich bin über ebay Geschäftchen in den gewerblichen Bereich reingestolpert. Ich hab halt ein Händlergen geerbt.


    Habe für unser Haus Anfang der 00er Jahre eine Telefonanlage gesucht, die auch Türsprech MIT Video via Fernseher und PCs kann.

    Hab dazu so eine ehemals schweineteure Firmentelefonanlage samt Telefone bei ebay für kleines Geld als Paket geschossen. Die konnte mit Bastelerweiterungen genau das. War aber viel zu groß für ein EFH. Also stückweise wieder verkauft. Und weil das ein gutes Geschäft war, weitere gekauft, aufgeteilt, aufgefrischt etc und verkauft. Das war klar gewerblich, was mir aber erst nach ein paar Monaten bewußt wurde. Na ja, ich habe dann Gewerbe angemeldet und brav versteuert ab dem ersten Geschäft. War erst ein nettes Zubrot und - weil es immer mehr und mehr wurde - einige Jahre sogar Hauptbeschäftigung. Womit man alles ganz gut Geld verdienen kann ist schon erstaunlich.


    Gabs da nicht auch zeitliche Fristen im privaten Bereich ?

    Zeitliche Fristen wofür? Wann ein Gewerbe ein Gewerbe ist? Kenn ich nicht.


    Vielleicht meist du die finanzielle Grenze von ?600.- p.a. für private Veräusserungsgeschäfte, nur hat das mit dem obigen Ablauf nix zu tun. Betrag weiss ich auch nicht mehr genau, ggf. hilft googeln. Bei Überschreiten ist alles ab dem ersten Euro steuerpflichtig.

  • Aus Entschädigung bei Flugverspätung, steuerfrei?:


    "Bei einer Entschädigung durch eine Fluggesellschaft auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004 handelt es sich nicht um Ausgleichszahlungen aufgrund der Verringerung von steuerpflichtigen Einkünften, sondern es handelt sich um eine Kompensation eines aufgrund des Flugausfalls entstandenen Schadens.

    [...]

    Demnach stellen diese Entschädigungszahlung, die eine Fluggesellschaft dem betroffenen Fluggast auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004 leistet, grundsätzlich keine zu versteuernden Einkünfte i.S.v. § 24 Nr. 1, lit. a bis c EStG dar."


    Interessanter Sonderfall, demnach würde sich bei der planmäßigen Ausübung auch nichts an der Steuerfreiheit ändern, weil es sich auch dann nicht bei der Zahlung um Ersätze von Einkommen handelt.

  • Interessanter Sonderfall, demnach würde sich bei der planmäßigen Ausübung auch nichts an der Steuerfreiheit ändern, weil es sich auch dann nicht bei der Zahlung um Ersätze von Einkommen handelt.

    Interessant.

    Aber passt das überhaupt?


    Im Falle der Idee von witchdream ging es um die geplante Nutzung einer vom Flugunternehmen via Überbuchung verursachten Engpasssituation in Form einer gewerblichen Tätigkeit (wiederholt, geplant, auf Gewinnerzielung gerichtet).


    Wenn ich eine Steuerpflicht vermute, meine ich selbstverständlich lediglich die Beträge, die nach Abzug der Aufwendungen (z.B. für Flugschein) verbleiben (= ggf. steuerpflichtiger Gewinn). Diese Zahlungsteile sind definitionsgemäß kein Ersatz für geleistete Aufwendungen, denn diese wurden ja bereits erstattet bzw. abgezogen.

    Ein Schaden entsteht dem "Entschädigten" nicht. Da frage ich mich, ob ein als Entschädigung deklarierter Zahlungsteil und darüber hinaus auch noch die als Incentive gedachte Zusatzzahlung steuerlich tatsächlich als Entschädigung zu behandeln sind, wenn der Entschädigte es ausdrücklich auf die Schadenssituation anlegt und ihm kein Schaden entsteht.


    Werden wir wohl nie erfahren.

    :-)

  • Natürlich entsteht dem Nichtmitreisenden ein schaden, indem er einen Geschäftstermin verpasst oder einen Urlaubstag weniger hat. Neben den Kosten für die nicht notwendige Hin- und herfahrt zum Flughafen. Durch die Gesetzgebung ist der Schaden nur pauschaliert worden.

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

  • Natürlich entsteht dem Nichtmitreisenden ein schaden, indem er einen Geschäftstermin verpasst oder einen Urlaubstag weniger hat

    korrekt im Normalfall.


    Nur ging es nicht um den Normalfall sondern um die Geschäftsidee und die Frage, ob (nach Abzug der Auwendungen) ggf. steuerfrei oder steuerpflichtig.


  • Ich meinte folgendes von dem ich nicht sicher bin ob es noch gilt: "Einkommensteuer für ein privates Veräußerungsgeschäft fällt nur an, wenn der Verkauf innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Jahr nach Anschaffung erfolgt."


    Wenn du eine zweite Anlage kaufst und dann in Häppchen verkaufst ist das eindeutig gewerblich. Wenn ich privat zuviel gekauftes weiterverkaufe ist das privat,


    Wenn ich den Flugverzicht als Geschäftsidee sehe, kann ich dann auch die Flüge die ich antrete von der Steuer absetzen? (Bitte nicht beantworten ist keine ernstgemeinte Frage).

    "If it sounds too good to be true, it probably is."


    "Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis. Praktisch stimmt das aber nicht."


    "Erfahrung ist das was man bekommt, wenn man nicht bekommt was man möchte."

  • Wenn ich privat zuviel gekauftes weiterverkaufe ist das privat,

    Sollte man meinen. Aber das ist ein ganz heisses Eisen.

    Da habe ich schon einige Urteile gesehen, die Steuerpflicht feststellten bei Auflösung von privaten Sammlungen, Erbschaften etc..

    Wo ich das nie erwartet hätte.

  • Ist Lottospielen dann auch gewerblich, wenn ich es regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht mache?

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

  • ich habe den Eindruck, dass die Fluggesellschaften bewusst viel zu viele Tickets verkauft haben, mit dem Wissen dass viele auf Grund des Personalmangels an den Flughäfen ihre Flüge verpassen werden und sie somit extra Profit generieren werden.

    Ich weiß nicht, wie es in der Türkei aussieht, aber in London war vor mir eine Dame am Schalter, die verzweifelt versuchte, endlich einen Rückflug in die USA zu ergattern (samt ihres ca. 10jährigen Sohnes) und die schon zwei Nächte auf Kosten von British Airways in London verbracht hatte. Will sagen: meiner Ansicht nach ist Überbuchung für die Fluglinien nur dann günstig, wenn die überbuchten Passagiere nicht auftauchen, ansonsten muss nämlich die Fluglinie für die zusätzlichen Kosten (d.h. Hotel und evtl. teureres Ticket) aufkommen.

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith

  • Ist Lottospielen dann auch gewerblich, wenn ich es regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht mache?

    Nur, wenn du auf Dauer Gewinn erzielst.

    Sonst ist es Liebhaberei.


    ;-)

  • Türkei wächst und wächst und wächst (Danke den Russen, Ukrainern, Arabern, Iranern...)

    Und trotzdem warten alle auf den Einbruch der Türkei...

    Ich denke, wenn ein Land trotz eines Putschvorgangs, trotz Inflation .... nicht einbricht, dann machen die etwas richtig und das sollte man auch so langsam akzeptieren.


    "80 Prozent Inflation bei 7,6 Prozent Wachstum: Wann implodiert die Türkei?

    Extreme Inflation, extremes Wachstum: Präsident Erdogan hat mit seiner unorthodoxen Geldpolitik ein atemloses Wirtschaftswunder entfacht. Doch die Risiken werden immer größer."


    https://www.handelsblatt.com/p…die-tuerkei/28642430.html