• Sehr interessant,
    insbesondere was die Dividenden-Besteuerung angeht.
    Das muß ich mir nochmal in Ruhe durchlesen.
    Ich glaube da hab ich mir einiges an Geld nicht vom Finanzamt zurückgeholt.
    Zum Glück hinke ich immer zwei Jahre mit meiner Steuererklärung hinterher.


    Gruß
    Kohle

  • Hallo Mausebiber,


    damit nichts falsches rüberkommt: ich meine die Einkommensteuererklärungen von 2004 und 2005.
    Wie das geht? Weiß ich auch nicht, aber es geht ohne Probleme. Bis vor ca 10 Jahren wurde ich immer spätestens Mitte September aufgefordert meine Erklärung für das zurückliegende Jahr bis spätestens Mitte Oktober abzugeben.
    Da ich aber bisher immer eine Rückerstattung erhalten habe, dachte ich danach, dass die ihren Vorteil erkannt hätten.


    Gruß
    Kohle

  • OK, danke Leute.


    Mich mag das FA anscheinend besonders, da ich fast jedes Jahr eine Mahnung mit Androhung von Geldstrafe und Erzwingungshaft erhalte.


    Dieses Jahr wird alles anders, wetten...


    ;D

  • Ich kann nur empfehlen, die Steuererklärung mit Hilfe eines vernünftigen Programms anzufertigen. Ich habe das bis vor drei Jahren leider ohne Software gemacht und dabei größere Mengen meiner Freizeit verbraten. Seitdem ich es mit Software mache, reicht ein Wochenende ;) Außerdem verpaßt man nicht mehr Dinge wie das Halbeinkünfteverfahren, und man ist stets auf dem aktuellen Stand.


    (Disclaimer: ich weiß nicht, wie hilfreich diese Softwarepakete für Selbständige sind.)

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith

  • Test von Steuersoftware im PC Magazin, 02.06:


    "Alle Steuerprogramme arbeiten auf sehr hohem Niveau"


    Lexware Taxman 2006 - sehr gut
    Lexware Quicksteuer Deluxe 2006 - sehr gut
    Buhl Data WISO Sparbuch 2006 - sehr gut
    Akademische AG SteuerSpar Erklärung - gut
    Buhl Data t@x 2006 Pro - gut


    Ich nutze seit Jahren WISO und bin eigentlich wirklich zufrieden.


    Gruss,
    MB

  • E-Steuern: Software der Finanzverwaltung zum Download


    Wer möglichst schnell seine zuviel bezahlten Lohnsteuern vom Finanzamt zurück haben möchte, kann jetzt loslegen: Ab sofort steht die kostenlose Software "ElsterFormular 2005/2006" zur elektronischen Einkommenssteuererklärung für 2005 zum Download bereit. Elektronisch abgegebene Steuererklärungen werden in den meisten Bundesländern bevorzugt behandelt.


    Erstmals enthält die von der Finanzverwaltung bereit gestellte Software auch Formulare für die Besteuerung von Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung ("Anlage R"), die vom Gesetzgeber ab 2005 schrittweise eingeführt wird. Wer außer der staatlichen Rente keine Einkünfte hat, kann auch eine kostenlose Version des WISO Sparbuch 2006 nutzen.


    Für Selbständige enthält die aktuelle Version von ElsterFormular nun auch die "Anlage EÜR", auf der zum Beispiel Freiberufler neuerdings ihre per Einnahmeüberschussrechnung ermittelten "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" einreichen müssen. Nach wie vor läuft die staatliche Steuersoftware nur unter Betriebssystemen der Windows-Familie. Das betriebssystemunabhängige Webfrontend "ElsterOnline" ist bislang nur für die Lohn- und Umsatzsteuerdaten von Unternehmen nutzbar, die private Steuererklärung kann zurzeit damit noch nicht eingereicht werden. (tig/c't)


    https://a248.e.akamai.net/f/24…terFormular2005-Setup.exe

  • Habe heute eine Trance meiner belgischen Option verkauft mit einem Kursgewinn von 28,5%. Laut der ING-DiBa darf ich diesen Kursgewinn komplett vereinnahmen. Mal sehen, was das Finanzamt bei meiner nächsten Steuererklärung davon hällt?



    Aus den ING-DiBa Finanztipps:


    1. Aktienbesteuerung: Noch ist die Hälfte des Gewinns stets steuerfrei [Steuertipps]
    Aktienanleger genießen steuerlich gesehen immer noch erhebliche Vorteile: Nach einem Jahr Haltedauer dürfen sie Kursgewinne aus Aktien steuerfrei vereinnahmen. Dagegen unterliegen Zinsgewinne immer der Steuerpflicht, sobald der Sparerfreibe- trag (1.421/2.842 Euro Ledige/Verheiratete) überschritten wird. Werden Aktien innerhalb des Einjahreszeitraums verkauft, so profitiert der Privatanleger ebenfalls: Zwar sind Aktienkursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig, doch Anleger genießen in diesem Fall das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Es besagt, dass Aktiengewinne, die vor Ablauf von zwölf Monaten realisiert werden, nur zur Hälfte beim Finanzamt versteuert werden müssen. Mindestens 50 Prozent Kursgewinn darf der Investor also immer komplett vereinnahmen. Doch das ist noch nicht alles: Bis zur Spekulationsfreigrenze von 512 Euro pro Person und Jahr bleiben Kursgewinne grundsätzlich vom Fiskus unangetastet. Aber Achtung: Die neue Bundesregierung möchte eine Pauschalsteuer von 20 Prozent auf alle Kursgewinne einführen. Sollte dies Gesetz werden, ist der Aktienbestand vorher auf mögliche Gewinne zu überprüfen, und diese gegebenenfalls zu realisieren. Ob die Spekulationsfreigrenze von 512 Euro pro Person bestehen bleibt, ist bislang unklar. Biallo & Team, Redaktionsservice für Wirtschaft und Finanzen

  • Ich glaube, da wurden Gewinne aus Aktien ( Dividenden ) mit Kursgewinnen ( Spekulation ) vermischt.

    "If it sounds too good to be true, it probably is."


    "Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis. Praktisch stimmt das aber nicht."


    "Erfahrung ist das was man bekommt, wenn man nicht bekommt was man möchte."

  • Nein, die Darstellung bei der Diba ist absolut korrekt. Wieso die Zinsgewinne dazwischen auftauchen, erhellt mir zwar nicht, es ist aber alles richtig.


    De facto ist die Besteuerung von Aktienspekulationsgewinnen etwa 20% (42% Höchststeuersatz : 2) und das soll auch so bleiben, nur leider unter Fortfall der 12-Monatsfrist.

  • Ich glaube dass der Satz so lauten müsste:


    Mindestens 50 Prozent des Gewinnes darf der Investor also immer komplett vereinnahmen.


    Beispiel:


    100 Aktien steigen von 15.- auf 19.- Euro


    Kursgewinn: 26,66% bzw. 400.- Euro


    Gewinn = 400.- -Gebühren beim Kauf & Verkauf (hier im Bsp. 30.-) ->370.-
    Daraus 50% Steuer -> 185.- ans Finanzamt, 215.- für mich.


    Daraus folgt, ich streiche mehr als 50% vom Kursgewinn ein.



    Das wort "vom" fehlt im obigen Satz:
    Mindestens 50 Prozent Kursgewinn darf der Investor also immer komplett vereinnahmen. Danach dürfte ich, da ja der Kursgewinn nur 26,66% beträgt, die kompletten 400.- behalten. Das ich so bestimmt nicht richtig.


    MB

  • Also wenn Du schon Wortklauberei betreiben willst: Da Du nicht mindestens 50% Kursgewinn gemacht hast, darst Du gar nichts behalten. Zumindest ist keinerlei Aussage darüber gemacht.


    Ansonsten ist das Ganze hier doch schon ewig unter Halbeinkünfteverfahren besprochen.

  • Mausebiber : hast du eine(n) Schüler(in) in der Familie ?


    Gefunden auf W : O


    #7 von NATALY 04.02.06 13:32:50 Beitrag Nr.: 20.041.175

    Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt 7664 EUR. Bei Aktienverkäufen ist die Hälfte der Einnahmen steuerfrei. Dies bedeutet, dass ein Schüler, der ausschließlich Einnahmen aus Aktienverkäufen erzielt, 2 x 7664 = 15328 EUR Speku-Gewinne steuerfrei erzielen kann.
    Falls aus den Aktien Dividenden erzielt werden, gilt auch für diese das Halbeinkünfteverfahren; darüber hinaus gibt es hier einen Sparerfreibetrag in Höhe von derzeit 1370 EUR. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den Speku-Gewinnen in Höhe von 15328 EUR noch Dividenden in Höhe von 2740 EUR steuerfrei vereinnahmt werden können.



    p.s. Steuerliche Verluste macht man besser mit Termingeschäften ;)

    "If it sounds too good to be true, it probably is."


    "Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis. Praktisch stimmt das aber nicht."


    "Erfahrung ist das was man bekommt, wenn man nicht bekommt was man möchte."

  • Wieso Schüler, ich habe eine viel bessere Idee:


    Ich engagiere 500 Sozialhilfeempfänger die im Monat ihre 400.- Euro Stütze bekommen und zahle diese mit einem Aufschlag von 50.- / Monat.


    Das macht für mich m Jahr 2,7 Mio. Euro.


    Über jeden von denen rechne ich meine Gewinne von 15328.- Euro ab, macht zusammen 7,664 Mio. Euro.


    Meine effektive Steuerersparnis ist 3,832 Euro. Wenn ich davon meine Kosten von 2,7 Mio. abziehe bleiben Netto für mich 1,132 Mio. über.


    Nicht schlecht, oder.
    Sieht jemand irgendeinen Hacken bei der Sache? ;D ;D

  • Nö, mach mal. Aber wieso nur 500? Es gibt doch Millionen. Wenn Du nur 500.000 engagierst, kannst Du über eine Milliarde Gewinn jährlich machen. Außerdem bist Du dann größter Arbeitgeber Deutschlands. Vielleicht kannst Du auch noch irgendwie die Vogelgrippe in das Geschäftsmodell integrieren.

  • Zitat

    Original von Herakles
    ... Wieso die Zinsgewinne dazwischen auftauchen, erhellt mir zwar nicht, es ist aber alles richtig.


    Ganz einfach. Um noch einmal den Vorteil einer Divideneinnahme zu einer Zinseinnahme zu verdeutlichen.
    Wenn man über den Freistellungsauftrag ist, muss man seine Zinseinnahmen komplett (zu 100 %) mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dividenden aber nur zu 50 %.

  • Zitat

    Original von Herakles
    De facto ist die Besteuerung von Aktienspekulationsgewinnen etwa 20% (42% Höchststeuersatz : 2) und das soll auch so bleiben, nur leider unter Fortfall der 12-Monatsfrist.


    Nicht ganz richtig. Diejenigen, die nur von Divideneinnahmen leben, wie die kleine Nataly fährt in Zukunft schlechter, weil ihr ihr Grundfreibetrag nichts mehr nutzen würde.


    Ich hätte prinzipiell auch nichts gegen dieses Verfahren, weil es das Steuersystem vereinfacht.
    Nur Fonds dürften von dieser Regelung nicht ausgenommen werden!