• Zitat

    Die Universität Hildesheim verlieh Maschmeyer an seinem 50. Geburtstag am 8. Mai 2009 den Titel eines Ehrendoktors. Zuvor hatte er eine dortige Professur am Institut für Psychologie mit einer Spende von 500.000 Euro gefördert

  • Ohne das in Abrede zu stellen, dass die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des BGH fragwürdig sind und von einer bemerkenswerten Unkenntnis der Kapitalmarktrealität zeugen: Gibt es durch die neue Situation nicht auch neue Chancen?


    Zunächst einmal: Ein echter (Value-)Investor, der nicht auf die Veränderung der Laune des Marktes und damit kurzfristige Preisschwankungen setzt (wie der Spekulant), sondern auf den inneren Wert eines Unternehmens, bewertet und investiert in ein Unternehmen doch grundsätzlich wie für die Ewigkeit, will also, wie beispielsweise Warren Buffett, eine einmal erworbene Aktie eigentlich gar nicht wieder veräußern? In diesem Fall würde ein Delisting für einen solchermaßen langfristig am erwarteten Zahlungsstrom des Unternehmens interessieren Aktionär rein gar nichts ändern, wenn das Unternehmen seriös und den Interessen seiner Aktionäre verpflichtet wäre. Aber wahrscheinlich ist genau das der Punkt: Ein Unternehmen, das ein Delisting anstrebt, zeigt allein damit in aller Regel schon, dass es sich für die Interessen seiner Aktionäre nicht interessiert, jedenfalls nicht was den Streubesitz angeht, und verfolgt mit dem Delisting unlautere Absichten. Allerdings ändert ein Delisting rein gar nichts an der Rechtsposition des Aktionärs und seinen Möglichkeiten, sich gegen unlauteres Verhalten zu wehren. Die Ausgangsposition bei einem untreuen Management bleibt genau die gleiche, wie bei einem börsennotierten Unternehmen. Für einen Kleinstaktionär ist es in beiden Fällen selbst bei klarem Betrug praktisch kaum möglich oder ratsam, sich dagegen rechtlich zu wehren, weil die Rechtsprechung zu unberechenbar, zu formalistisch und zu wenig an materiellem Recht interessiert und die Kosten und der Aufwand eines Prozesses zu hoch sind. Ein professioneller Investor mit einem gewissen Mindestanteil an dem Unternehmen hat dagegen sehr gute Möglichkeiten, sich erfolgreich zu wehren.


    Wenn nun die Ankündigung eines Delistings regelmäßig zu einem rein fundamental nicht gerechtfertigten Kurssturz der jeweiligen Aktie führt, warum ist es dann nicht zumindest für professionelle Investoren mit großen Anlagebeträgen, also z.B. Beteiligungsgesellschaften, attraktiv, den Kursrückgang für gezielte Investitionen zu günstigen Kursen zu nutzen und Positionen über 1% aufzubauen, mit denen man in der HV über Sonderprüfungsanträge notfalls wirkungsvoll Druck aufbauen und sich wehren kann? Wo liegt überhaupt für eine Beteiligungsgesellschaft der Unterschied zwischen einer börsennotierten und einer nicht-notierten Aktie, wenn die Liquidität an der Börse im Vergleich zu der gehaltenen Beteiligung so gering ist, dass eine Veräußerung über die Börse ohne eine erheblich Kurswirkung für sie ohnehin nicht möglich ist? Könnte die gezielte Investition in Delisting-Werte zumindest für langfristig ausgerichtete institutionelle Anleger nicht eine neue Marktlücke oder ein zusätzliches Betätigungsfeld sein, zumal ein Delisting ja oft gerade ein Anzeichen dafür ist, dass möglicherweise für die Aktionäre interessante Strukturmaßnahmen wie Squeeze-Out, Unternehmensverkäufe oder Sonderausschüttungen etc. geplant sind, an denen man nicht alle Aktionäre fair beteiligen möchte, so dass diese Situationen fundamental betrachtet eigentlich eher Investitionsargumente denn Desinvestitionsgründe wären? Warum sollte es für eine Beteiligungsgesellschaft oder einen Hedge-Fonds, der groß genug ist, um das diversifiziert machen und ggf. auch mal klagen zu können, kein attraktives und langfristig lukratives Betätigungsfeld sein? Für eine Privatanleger ist das zugegebenermaßen vielleicht eher nichts, es sei denn, er könnte im Windschatten eines Großen mitschwimmen.


    Und noch eine andere Überlegung: Die Reportinganforderungen im Freiverkehr sind doch auch nicht höher als für jede Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz und für eine Notierung im Freiverkehr ist doch grundsätzlich noch nicht einmal die Zustimmung der Börse erforderlich: Warum findet sich keine Börse oder einen Broker wie Tradegate etc. (mit oder ohne Zusammenarbeit mit einem Wertpapierhandelshaus), um eine Handelsplattform für Aktien nach einem Delisting auch ohne die Zustimmung der Gesellschaft einzurichten? Die Börsen suchen doch alle nach neuen Geschäftsfeldern und einer Differenzierungsmöglichkeit bzw. Existenzberechtigung neben Xetra? Und für ein Wertpapierhandelshaus müßte es doch grundsätzlich lukrativ sein, in einem solchen Marktsegment als kommerzieller Market Maker aufzutreten und Liquidität zur Verfügung zu stellen und dafür auch ggf. die (geringen) Börsengebühren selbst zu übernehmen? Und selbst wenn es über die Börsen nicht geht, warum dann nicht außerbörslich, und wenn Valora keine attraktiven Konditionen anbieten will, warum hat dann niemand Interesse daran, hier eine bessere Alternative zu Valora anzubieten? Die Kosten dafür müßten durch die Möglichkeiten elektronischer Handelsplattformen doch gering sein. Ist das wirklich so unattraktiv, bei der mittlerweile hohen Zahl an Werten, die hierfür in Frage kommen würden? Ich verstehe das alles nicht ganz.

  • Zitat

    Zunächst einmal: Ein echter (Value-)Investor, der nicht auf die Veränderung der Laune des Marktes und damit kurzfristige Preisschwankungen setzt (wie der Spekulant), sondern auf den inneren Wert eines Unternehmens, bewertet und investiert in ein Unternehmen doch grundsätzlich wie für die Ewigkeit, will also, wie beispielsweise Warren Buffett, eine einmal erworbene Aktie eigentlich gar nicht wieder veräußern? In diesem Fall würde ein Delisting für einen solchermaßen langfristig am erwarteten Zahlungsstrom des Unternehmens interessieren Aktionär rein gar nichts ändern


    Nein. Ich investiere nicht für die Ewigkeit, sondern nur solange, bis sich die Aktie dem fairen Wert angenähert hat, oder bis sie nicht mehr günstig ist oder durch günstigere ersetzt werden kann. Als Privatier will man schließlich auch von den Verkäufen leben - andernfalls müßte wenigstens eine angemessen hohe Dividende gewährleistet sein, was bei den meisten AGs nicht der Fall ist. Sprich, gerade für den privaten Value-Investor macht die Börsennotiz einen Unterschied aus.


    Zitat

    Warum findet sich keine Börse oder einen Broker wie Tradegate etc. (mit oder ohne Zusammenarbeit mit einem Wertpapierhandelshaus), um eine Handelsplattform für Aktien nach einem Delisting auch ohne die Zustimmung der Gesellschaft einzurichten?


    Theoretisch hast Du wohl recht, in der Praxis funktioniert der Markt hier halt nicht. Ist halt einfach so.

    „Lasst uns doch die Quadratur des Kreises probieren.“Robert Habeck über sein Politikverständnis

  • Problematisch sehe ich das Zusammenwirken von Delisting und Squeeze Out.
    Das Delisting fuehrt zu einem Kursrutsch weil bestimmte Investoren nur
    boersengehandelte Wertpapiere halten duerfen.
    Der Grossaktionaer kauft billig zu und schmeisst dann zum niedrigen
    Kurs die restlichen Aktionaere raus.

  • Wieder ein Delisting. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber endlich aktiv wird!
    Aus meiner Sicht sollte ein Delisting (a) von der Hauptversammlung beschlossen werden und (b) ein Abfindungsangebot zwingend sein.


    http://www.dgap.de/dgap/News/c…panyID=1663&newsID=824399


    "CCP AG: Vorstand und Aufsichtsrat der CCP AG beschließen Delisting der CCP AG Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse CCP AG / Schlagwort(e): Delisting


    18.11.2014 12:06


    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    ---------------------------------------------------------------------------


    Kleinostheim - Der Aufsichtsrat und der Vorstand der CCP AG haben beschlossen, das Vertragsverhältnis mit der Deutsche Börse AG zur Einbeziehung der CCP AG Aktien in den Entry Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen.


    Die Folge der Kündigung ist, daß der Handel der CCP AG Aktien im Entry Standard nach Ablauf der Sechs-Wochen Frist eingestellt wird (sog. Delisting).


    Durch den Rückzug der CCP AG vom Freiverkehr ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.


    Die Anleger im Streubesitz haben während der Sechs-Wochen Frist die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen der bis Ablauf der Frist noch fortbestehenden Freiverkehrsnotierung zu handeln."

    First focus on risk, before focus on return! (Seth Klarman)

  • Bei der Wuerttemberger Leben gabe es zeitgleich ein Angebot für 17,75 EUR:


    Die Wüstenrot & Württembergische AG (der 'Bieter') hat heute entschieden,
    den Aktionären der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
    im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten,
    nennwertlose Inhaber-Stückaktien (ISIN DE0008405002/WKN 840500) und
    nennwertlose Namens-Stückaktien (ISIN DE0008405028/WKN 840502) der
    Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft (die
    'WürttLeben-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in bar von EUR 17,75
    je Aktie zu erwerben. Gegenstand des Angebots sind bis zu 1.398.227 der
    nicht vom Bieter gehaltenen WürttLeben-Aktien. Dies entspricht bis zu 11,48
    % des Grundkapitals der Württembergische Lebensversicherung
    Aktiengesellschaft. Das Angebot ist daher ein öffentliches Teilangebot (das
    'Erwerbsangebot'). Das Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage
    enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen durchgeführt.

  • Bin gerade zufällig darüber gestolpert:



    Ich habe von der IKB quasi Null Ahnung, aber auf den ersten Blick überrascht mich: Eigenkapital 1 Mrd EUR VS Marktkapitalisierung nur 130m EUR ?!? Da werde ich bestimmt was übersehen haben...

  • Matica und ABO Wind haben auch vor wenigen Tagen ein Delisting angekündigt.


    http://www.dgap.de/dgap/News/c…-delisting/?newsID=925933
    http://www.dgap.de/dgap/News/c…reiverkehr/?newsID=926887


    Matica hat sich gar nicht erst die Mühe gemacht, eine Begündung dafür zu liefern; ABO Wind spricht von "jährlichen Kosten in sechsstelliger Größenordnung": "Zum Sommer 2016 wächst der mit einer Notierung im Freiverkehr verbundene Aufwand deutlich. Die "Marktmissbrauchsverordnung" der Europäischen Union erweitert ab Juli 2016 insbesondere die Veröffentlichungspflichten.
    "Um die Anforderungen zu erfüllen und keine formalen Fehler zu begehen, die von den Aufsichtsbehörden streng geahndet werden, ist ein immer größerer bürokratischer Aufwand notwendig""


    Kosten in jährlich sechsstelliger Größenordnung durch die Marktmissbrauchsverordnung?
    Vielleicht ja auch andere Gründe als Kosten, die Marktmissbrauchsverordnung zu fürchten oder ein willkommener Vorwand, das zu machen, was man sowieso schon lange machen wollte?


    Könnte sein, dass wir erst am Anfang einer neuen Delistingwelle bei Freiverkehrswerten stehen?

  • Interessante Strategie mit Delisting-Aktien, aus W:O kopiert http://www.wallstreet-online.d…nts-eines-langfristdepots

  • Auf die Idee Delistingtitel billig einzukaufen bin ich auch schon einmal gekommen. Allerdings weniger mit dem Blick auf einen späteren Squeeze out, sondern eher in der Hoffnung auf eine dauerhafte Dividendenrendite aus der Anlage, also quasi als stiller Teilhaber. Interessant ist, dass das jemand wirklich durchzieht.


    Allerdings sitzt das Geld ziemlich lange fest. Mit mal eben wieder liquide Mittel bekommen ist nicht.

    Und irgendwann werden sie feststellen, dass man gendergerechte Sprache nicht essen kann (fefe).

  • Allerdings sitzt das Geld ziemlich lange fest. Mit mal eben wieder liquide Mittel bekommen ist nicht.


    Delisting heißt ja nicht, dass die Aktien gar nicht mehr handelbar sind. Man muss sich halt mit Problemen wie mangelnde Liquidität oder hohen Spreads bei "Handelsplätzen" wie Valora rumschlagen.

  • Naja auf der anderen Seite hast Du ein massives Principal Agent Problem.


    Die Firmen die sich Delisted haben stehen ja im groben Schnitt nicht für einen fairen Umgang mit Minderheitsaktionären - das haben sie ja auch durch das Delisting bewiesen.
    Glaub mir ich habe schon so viel Schrott bei Firmen gesehen und wie die Leute Geld rausbringen. Gerade diese Deutsch-Chinesen sind da klasse drin...


    Klar Du kannst Dir überlegen welcher Cashflow "after Stealing" bei Dir ankommt - aber das ist schon eine sehr spezielle Art des investierens und ich würde ehrlich gesagt eine sehr hohe Risikoprämie verlangen wenn ich so investiere. Wenn ich normal für eine Aktie 10% Kapitalkosten annehme, dann würde ich in diesem Fall eher in Richtung 20% gehen. Die 10% zusätzlichen Risikoaufschlag finde ich sogar fast zu wenig. 10% mehr impliziert ja, dass Du alle 10 Jahre total enteignet wirst - das finde ich bei diesen Firmen schon fast zu großzügig.

    Value investing is at its core the marriage of a contrarian streak and a calculator - Seth Klarman