Welcher Online-Broker?

  • @MMI
    Als flatex Kunde kann ich das neue Preis-/Leistungsverzeichnis anschauen. Etwas seltsam ist, dass es vier Varianten gibt: (1) bis Ende Oktober, (2) November, (3) Dezember und (4) ab Januar 2018 - alles in einem Dokument, wobei (4) ganz zum Schluss kommt. Etwas chaotisch schneit es da zuzugehen.


    Die Kritik im Blog kann ich allerdings nicht vollständig nachvollziehen. Bei den deutschen Börsenplätzen steht flat immer noch 5,90 Euro + fremde Spesen.


    Vielleicht hat es flatex mittlerweile auch nochmals geändert?

    First focus on risk, before focus on return! (Seth Klarman)

  • Bzgl: Afrika: M.E: ist für Privatanleger nur Südafrika handelbar, alles andere geht nur über Formen die ein Auslandslisting haben.


    Bzgl. US Warrants: Ich vermute mal das Interactive Brokers da gut sein sollte.


    Bei welchen Brokern kann man denn in Südafrika handeln? Ich habe nur einen einzigen Broker gefunden, bei dem das zu gehen scheint, das ist ausgerechnet die Sparkasse, bzw. S-Broker; aber das ist dummerweise genau einer der gefühlt wenigen Broker, bei denen ich noch nicht bin.


    Sonst scheint es nur noch bei comdirect die Möglichkeit zu geben, aber das auch nur per Telefon, was nicht gerade meine bevorzugte Variante ist. Vor allem von Interactive Brokers bin ich bitter enttäuscht, dass die den Handelsplatz Südafrika nicht anzubieten scheinen, unglaublich.


    Habe ich da was übersehen, oder geht Südafrika (elektronisch) tatsächlich nur bei S-Broker?


    Und weiß jemand, wie man bezahlbare Real-Time-Kurse von Südafrika bekommen kann, ohne monatlich 4000€+X für ein Bloomberg-Terminal ausgeben zu müssen?


  • Maxblue.
    Sino (nur telefonisch?)


    Stimmt, maxblue geht tatsächlich auch, aber auch nur telefonisch (Aussage war nur in EUR geht online, bei Fremdwährungen nur telefonisch) und auch nur, wenn man vorher ein zusätzliches Währungskonto in Rand einrichtet, was wiederum mehrere Tage Vorlauf für die Einrichtung erfordert.


    Die Gebührenberechnung finde ich etwas verwirrend: Comdirect will 0,25%, mind. 7,90 €, max. 62.90 EUR, Maxblue auch 0,25%, mind. 8,90 €, max. 49,90 €. Zusätzlich fallen laut Comdirect für Südafrika 500 Rand Börsengebühren an sowie 58,1 Rand Lagerstellentransfergebühr und dann noch einmal 0,2566% Stempelsteuer. Maxblue will angeblich nur 29 € zusätzlich und sonst nichts, was die Börsengebühr abdeckt aber Stempelsteuer würden sie nicht extra verlangen. Werde ich nicht schlau aus der unterschiedlichen Berechnung weil die Stempelsteuer doch an den Staat gehen müsste und ich mir nicht vorstellen kann, dass die Deutsche Bank da drauflegt.


    Sino konnte mir die Frage am Freitag nicht spontan beantworten, waren auch etwas gestresst, bekomme die Antwort am Montag.


    Ist das alles kompliziert, bei einer so einfachen Frage.
    Warum gibt es nicht einen einzigen guten Broker auf der Welt, der alles Gängige abdeckt und eine vernünftige Gebührenstruktur hat? Ich verstehe das nicht. Südafrika ist für mich jetzt eigentlich noch kein ganz exotischer Markt.


    P.S.: Die Warteschleife bei maxblue war wieder mal eine Erfahrung der 5. Dimension. Dreimal (!) weitergeleitet bis ein Ansprechpartner die Frage beantworten konnte, d.h. insgesamt 4 Ansprechpartner bis zu einer Antwort. Aber immerhin am Samstag besetzt, das hat mich jetzt wieder positiv überrascht.

  • Warum gibt es nicht einen einzigen guten Broker auf der Welt, der alles Gängige abdeckt und eine vernünftige Gebührenstruktur hat? Ich verstehe das nicht. Südafrika ist für mich jetzt eigentlich noch kein ganz exotischer Markt.


    Weil Auslandswerte i.d.R. in Wertpapierrechnung gehalten werden, d.h. der Broker/Bank benötigt an einer ausländischen Stelle einen Verwahrer, der Deine Papiere treuhänderisch verwaltet. Das ist mit Kosten verbunden, und für Dich als Anleger mit Risiken, weil Du kein Eigentum an den Papieren hast.

    "I am not buying anything right now. I am mainly looking out the window." (Jim Rogers, Feb. 2012)

  • Bei Comdirect werden wie vorgegeben die entstehenden Kosten bei Wertpapier(ver)käufen angezeigt.
    Bei Auftrag in Australien ist der größte Posten Kursschnitt von etwa 1,5% des Kauf/Verkaufauftrags.
    Das ist nicht wenig. Alle andere Kosten moderat.
    Hat jemand bei anderen Brokern auf diese Position schon mal geachtet?

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • ist der größte Posten Kursschnitt von etwa 1,5%

    Die Position gibt es bei IB (Lynx) nicht.

  • Oder handelst du gegen Währungskonten?

    Mein Konto hat EUR als Grundwährung (andere möglich). Gehandelt werden Aktien stets in der Währung der jeweils ausgewählten Börse. Kein automatischer Währungsausgleich. Die Währungsstände (Guthaben/zinspflichtige Schulden) werden separat geführt und erst auf ausdrückliche Anweisung im auszuwählenden Umfang gehandelt gegen Basiswährung oder andere Währung. Spread und Handelskosten dafür sind zusammen unter 0,1%. Ca. 5 Pips Spread + 0,4 Pips Provision, Prov mind. 4.-, bei 20000.- einmal Währungskauf und später Währungsverkauf wären das theoretisch ca. 18 EUR (5 Pips + 2x Provision).

  • Heute im Posteingang von der Comdirect gefunden:


    "Ihr Depot hat mindestens eine als Hebelprodukt gekennzeichnete Gattung im Bestand. Wir informieren Sie daher nach Art. 62 Absatz 2 MiFID II-DVO auf Einzelpositionsbasis automatisch über einen Verlust von 10 % gegenüber dem Einstandskurs dieser Position. Fortlaufend erhalten Sie diese Information in weiteren 10 %-Schritten. Die Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Darstellung:..."


    Ein bisschen tun mir die Banken inzwischen leid. Was die alles an Regulierung und Papierkram erdulden müssen...

  • Heute im Posteingang von der Comdirect gefunden:


    "Ihr Depot hat mindestens eine als Hebelprodukt gekennzeichnete Gattung im Bestand. Wir informieren Sie daher nach Art. 62 Absatz 2 MiFID II-DVO auf Einzelpositionsbasis automatisch über einen Verlust von 10 % gegenüber dem Einstandskurs dieser Position. Fortlaufend erhalten Sie diese Information in weiteren 10 %-Schritten. Die Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Darstellung:..."


    Ein bisschen tun mir die Banken inzwischen leid. Was die alles an Regulierung und Papierkram erdulden müssen...


    Vorallem tue ich mir leid.


    Ich hab nicht nur ein Hebelprodukt.
    Und Comdirect verschickt (oder muss verschicken) neuerdings auf bei jeder Limitorder irgendwelche Vorab-Kostenschätzungen. Dazu die endlosen Steuermitteilungen und die normale Post, und die Promotions.
    Ein Glück läuft das wenigstens nicht auf Papier. Ich handel eigentlich nicht viel, bekommen aber auf diese Weise ca. 100 Mitteilungen im Monat.


    wp

    "Nicht Völker führen Kriege gegeneinander, sondern Regierungen führen Kriege gegeneinander"

    "If you act out of fear, anger, despair or suspicion - this will ruin everything." - Thich Nhat Hanh


  • Die Haftungskaskade (Bail-In) hatte ich bislang nicht im Blick (folgende Erläuterungen der comdirect). Da steht zu befürchten, dass es in einer nächsten Stufe auch um die anderen Wertpapiere im Depot gehen könnte. Die dazu zu nötigen Gesetze werden nicht zum erstenmal in D erlassen werden können (Notstandsgesetze)?

    Wie sieht es eigentlich bei einer Wertpapierleihe der Bank aus (folgende Klausel habe ich so, oder ähnlich bei mehreren Banken und Brokern gefunden: Die Depotbank hat die Möglichkeit, die Aktien ihrer Kunden zu verleihen und damit Geld zu verdienen, ohne den Besitzer darüber zu informieren.

    :/

    Informationen über die Möglichkeit eines Bail-In


    Hinweis zu Finanzinstrumenten, auf die Abwicklungsinstrumente und –maßnahmen, insbesondere das Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Anwendung finden können


    Durch die in Deutschland durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzte europäische Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie sowie durch die europäische Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism (SRM)) wurde ein Abwicklungsregime für CRR-Kreditinstitute und CRR-Wertpapierfirmen eingeführt, wonach Anteilsinhaber und Gläubiger, die von diesen emittierte Finanzinstrumente erworben haben, an deren Verlusten und an den Kosten der Abwicklung beteiligt werden können.

    Welche Maßnahmen kann die Abwicklungsbehörde ergreifen?

    Befindet sich ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma (nachfolgend gemeinsam als Institut bezeichnet) nach Feststellung der zuständigen Abwicklungsbehörde in einer wirtschaftlichen Krisensituation, die eine Bestandsgefährdung auslöst, kann die Abwicklungsbehörde – auch vor einer Insolvenz – umfangreiche Maßnahmen ergreifen, die sich auf Gläubiger nachteilig auswirken können. So kann die Abwicklungsbehörde Anteile an dem Institut oder einen Teil oder die Gesamtheit des Vermögens des Instituts einschließlich seiner Verbindlichkeiten auf ein Brückeninstitut, eine Vermögensverwaltungsgesellschaft oder einen anderen geeigneten Dritten übertragen und so die Fähigkeit des Instituts nachteilig beeinträchtigen, seinen Zahlungs- und Lieferverpflichtungen gegenüber den Gläubigern der von ihm ausgegebenen Finanzinstrumente einschließlich der von ihm emittierten Wertpapiere nachzukommen.

    Zudem ist die Abwicklungsbehörde nach dem SAG berechtigt, die Forderungen von Inhabern unbesicherter Wertpapiere des Instituts entweder teilweise oder vollständig herabzuschreiben oder in Eigenkapital (Aktien oder sonstige Gesellschaftsanteile) des Instituts umzuwandeln (sog. Gläubigerbeteiligung oder Bail-in), um das Institut auf diese Weise zu stabilisieren.

    Auch kann die Abwicklungsbehörde anordnen, dass Zahlungs- und Lieferverpflichtungen des Instituts, z.B. gemäß den Wertpapierbedingungen gegenüber Wertpapiergläubigern oder auch die Möglichkeit der Wertpapiergläubiger, etwaige Beendigungs- oder anderen Gestaltungsrechte nach den Bedingungen der durch das Institut begebenen Wertpapiere auszuüben, bis zum Ablauf des auf die Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung folgenden Geschäftstages ausgesetzt werden. Unter bestimmten Umständen kann die Abwicklungsbehörde in Bezug auf Verbindlichkeiten des Instituts auch einzelne vertragliche Regelungen, einschließlich der Bedingungen der durch das Institut begebenen Wertpapiere, umgestalten oder die Aufhebung oder Aussetzung des Handels von Wertpapieren des Instituts an einem geregelten Markt oder der Börsennotierung anordnen.

    Wenn die Abwicklungsbehörde eine Maßnahme nach dem SAG ergreift, darf ein Wertpapiergläubiger allein aufgrund dieser Maßnahme die Wertpapiere nicht kündigen oder sonstige vertragliche Rechte geltende machen, solange das Institut seine Hauptleistungspflichten aus den Wertpapierbedingungen, einschließlich Zahlungs- und Leistungspflichten weiterhin erfüllt.

    Wann bin ich als Wertpapiergläubiger vom Bail-in betroffen?

    Im Rahmen eines Bail-in werden die Forderungen der Gläubiger des Instituts in verschiedene Gruppen eingeteilt und nach einer festen Rangfolge zur Haftung herangezogen (sog. Haftungskaskade). Zunächst sind Eigentümer des Instituts (also Inhaber von Aktien und sonstigen Gesellschaftsanteilen), dann Gläubiger des zusätzlichen Kernkapitals, des Ergänzungskapitals und Gläubiger nachrangiger Verbindlichkeiten (dazu gehören z.B. nachrangige Darlehen und Genussrechte) des Instituts betroffen.

    In die nächste Kategorie fallen unbesicherte nicht-nachrangige Schuldtitel und damit neben Wertpapieren wie Inhaberschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen und diesen Schuldtiteln vergleichbaren Rechten auch Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen (soweit es sich dabei nicht um gedeckte oder entschädigungsfähige Einlagen handelt).

    Grundsätzlich gehören zu den unbesicherten nicht-nachrangigen Wertpapieren auch strukturierte Wertpapiere des Instituts. Strukturierte Wertpapiere sind dabei Wertpapiere, bei denen die Rückzahlung oder Zinszahlung oder deren Höhe von einem unsicheren zukünftigen Ereignis abhängt. Dies gilt nicht bei Zinszahlungen, die ausschließlich von einem festen oder variablen Referenzzins abhängig sind. Unbesicherte strukturierte Wertpapiere werden jedoch in der Haftungskaskade erst nach den nicht-strukturierten unbesicherten Wertpapieren des Instituts zum Bail-in herangezogen.

    Welche Folgen können die Abwicklungsmaßnahmen haben?

    Wenn die Abwicklungsbehörde die beschriebenen Maßnahmen hinsichtlich des Instituts trifft, ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals der Gläubiger möglich. Inhaber von unbesicherten Wertpapieren des Instituts als Gläubiger können damit den für den Erwerb der Wertpapiere aufgewendeten Kapitalbetrag (Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten) vollständig verlieren. Die Forderungen aus unbesicherten nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten wie den Wertpapieren unterliegen keiner gesetzlichen Einlagensicherung.

    Aufgrund der Möglichkeit dieser Abwicklungsmaßnahmen besteht das Risiko, dass es schwieriger wird, unbesicherte Wertpapiere und sonstige unbesicherte Schuldtitel auf dem Sekundärmarkt zu verkaufen und, dass der Wertpapiergläubiger trotz gegebenenfalls bestehender Rückkaufverpflichtungen des Instituts gezwungen ist, die Wertpapiere mit beträchtlichen Abschlägen zu verkaufen.

    Führt die Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen dazu, dass ein Wertpapiergläubiger höhere Verluste erleidet, als dies in einem Insolvenzverfahren des Instituts der Fall gewesen wäre, führt dies zu einem Ausgleichsanspruch in Höhe des Differenzbetrags zugunsten des betroffenen Gläubigers. Dies bedeutet, dass ein Wertpapiergläubiger einen Anspruch auf Entschädigung der Verluste aus Abwicklungsmaßnahmen gegen den bei der Abwicklungsbehörde errichteten Restrukturierungsfonds hat, wenn und soweit ein nach dem SAG zu bestellender unabhängiger Prüfer ermittelt, dass der Wertpapiergläubiger in einem Insolvenzverfahren über das Institut befriedigt worden wäre. Sollte sich ein Ausgleichsanspruch ergeben, ist möglich, dass Zahlungen diesbezüglich wesentlich später erfolgen, als dies bei vertragsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch das Institut der Fall gewesen wäre.

    Wo kann ich mich noch informieren?

    Weitere Informationen und eine Darstellung der Haftungskaskade können auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wie folgt abgerufen werden:

    https://www.bafin.de/SharedDoc…ade_bankenabwicklung.html

  • Kennt jemand einen Broker, wo man koreanische Aktien in Korea handeln kann bzw. der in Korea gelagerte Aktien verwahrt?


    Es scheint mir unglaublich, aber das scheint es nicht zu geben. IB nicht, Sino nicht, Vitrade nicht, Consor nicht, Comdirect nicht und Deutsche Bank/ MaxBlue aus irgendeinem Grund, der angeblich in Korea liegt, nicht mehr.


    Warum ist es so schwer, einen Börsenzugang in Korea möglich zu machen, dass es das anscheinend überhaupt nicht gibt?

  • Die Commerzbank zahlt gerade hohe Prämien für Neukunden. Aus ökonomischer Sicht m.E. fragwürdig (also keine Commerzbank-Aktien kaufen), aber ich denke darüber nach, mit dem Angebot mal das Depotkonto von Comdirekt zu testen.
    Hat jemand Hinweise oder Warnungen dazu?

    Depotkonto bei Comdirekt, Neukunden-Werbeaktion (Kein Kunde in den letzten 6 Monaten):
    - Konto bis zum 13.01.19 eröffnen
    - Kosten pro Trade an deutschen Börsen 3,90€ in den ersten 12 Monaten, danach mind. 9,90€
    - Kostenloses Depot für 3 Jahre, danach 1,95€/Quartal, falls man WEDER ein Girokonto bei Comdirekt hat NOCH mindestens 2 Trades pro Quartal gemacht hat.
    - Sofern bis zum 15.02.19 drei Trades gehandelt wurden, schreibt Comdirekt 100€ zum 31.03.19 gut.
    - Sofern bis zum 15.02.19 Fonds für 5.000€ gekauft hat, zahlt Comdirekt weitere 50€.
    http://www.comdirect.de/cms/lp/depot_media_wm156.html

    - Girokonto, Commerzbank, Neukunden-Werbeaktion (Kein Kunde in den letzten 24 Monaten):
    - Kontoeröffnung bist zum 20.11.2018
    - Keine Kontoführungsgebühren bei Gehaltseingang
    - Sofern bis binnen 3 Monaten regelmäßige Geschäftstätigkeit praktiziert (Gehaltseingang + 5 Überweisungen pro Monat a jeweils mind. 25€ über 3 Monate), schreibt die Commerzbank 200€ zum 31.03.19 gut.
    http://www.commerzbank.de/port…nhalt/startseite/kgk.html
  • Darf ich fragen, bei welcher Bank du derzeit dein Depot hast?

    Früher wären 100€ oder 200€ in der Tat ein lohnender Deal gewesen. Bei meinen täglichen absoluten Depotschwankungen würden sie heute aber nicht mehr ins Gewicht fallen. Daher würde ich mich heute eher Fragen: lohnt sich der Aufwand für das Geld? Auch der Folgeaufwand 2 oder mehrere Depots zu verwalten?

    Auf der anderen Seite kann es durchaus Sinn machen, 2 oder mehr Depots zu haben. Und wenn du darin einen Nutzen für dich siehst, macht es natürlich Sinn die Prämie mitzunehmen.

    Ich selber habe kein Depot bei der comdirect, wenn ich aber zu dem Ergebnis komme, dass ein 2. Depot für mich einen Nutzen/Vorteil hat, wäre sie momentan meine 1. Wahl .... aber nicht wegen der Prämie.