Steuern ab 2018

  • Stand der aktuellen SPD Abzocke: die einst als Spekutationsbremse gedachte Finanztransaktionssteuer kommt wieder einen Schritt näher. Betrifft inzwischen lt.Artikel nur noch 10% der Finanztransaktionen nämlich nur noch Aktien, nicht etwa Optionen, Futures und selbst bei Aktien nicht den Tageshandel. Na, Hauptsache, es kann weiterhin das Geld anderer Leute ausgegeben werden.


    Die Transaktionssteuer würde genau dann Sinn machen, wenn sie den HFT und Intradayhandel treffen und reduzieren würde, und nicht die Anleger mit längeren Horizonten.

    Und irgendwann werden sie feststellen, dass man gendergerechte Sprache nicht essen kann (fefe).

  • Die Finanztransaktionssteuer macht doch Sinn – aus Sicht der Politik.

    Die Finanzindustrie wird nicht getroffen und der Privatanleger soll entweder (deutsche) Staatsanleihen kaufen – und damit die Ausgabenwünsche der Politik ermöglichen – oder Finanzprodukte wie Lebensversicherungen. Die bösen Aktien werden weiter verleidet.

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • Die Transaktionssteuer würde genau dann Sinn machen, wenn sie den HFT und Intradayhandel treffen und reduzieren würde, und nicht die Anleger mit längeren Horizonten.

    Bei den Intradayhändlern ist nichts zu holen. Durch die geringe Volatilität sind deren Margen mittlerweile so gering das sich der Aufwand kaum noch lohnt. Außerdem muss ja auch jemand auch die Liquidität stellen, damit nicht alle Aktien wie Penny Stocks rumspringen.


    Letzter Stand zur Transaktionssteuer: https://data.consilium.europa.…ST-10097-2019-INIT/de/pdf

  • Oh, jetzt weist doch glatt ein Länderfinanzminister darauf hin, dass der derzeitige SPD-Scholz-Entwurf für eine Finanztransaktionssteuer rein gar nichts mehr mit der ursprünglichen Idee zu tun hat - sprich statt Spekulanten trifft der Entwurf die Sparer und Anleger. Hat das doch tatsächlich jetzt offiziell jemand gemerkt.


    Haben die dem nicht genug Anteil am erwarteten Kuchen versprochen?

  • Hallo,


    im Blog des Frugalisten habe ich einen Interessanten Aspekt gelesen, wie man aus der FiFo (fist in first out) Regel, wie sie z.B. bei der Abgeltungssteuer angewendet wird, ein LiFo (last in first out) machen kann:

    Zitat

    LiFo per Depotübertrag

    Jeder Broker bietet die Möglichkeit, Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile vom einen auf ein anderes Wertpapierdepot zu transferieren: Den Depotübertrag. Dabei können auch nur einzelne Teile einer Wertpapierposition übertragen werden.

    In diesem Fall wird ebenfalls die FiFo-Regel angewendet – es werden also prinzipiell die zuerst gekauften Anteile zuerst übertragen.

    Halte ich nun beispielsweise eine Fondsposition mit 100 Anteilen und möchte nur den zuletzt gekauften Anteil verkaufen, übertrage ich einfach 99 Anteile auf ein anderes Depot. Durch die FiFo-Regel werden dabei die 99 Anteile übertragen, die ich zuerst gekauft habe. Der zuletzt verkaufte Anteil verbleibt als einziger im alten Depot und ich kann ihn problemlos verkaufen.

    Für dieses Verfahren muss ich nicht einmal zwingend ein weiteres Depot bei einem anderen Brokern eröffnen. Bei einigten Onlinebrokern, etwa der comdirect oder der Consorsbank, ist es möglich Unterdepots zu eröffnen, die ich für das Hin- und Herschieben der Fondsanteile nutzen kann.

    (Ich weiss nicht, ob man so einfach Zitate aus Blogs hier posten darf. Falls nicht bitte mir Bescheid geben, dann nehme ich es raus und kann ausschließlich auf den Link verweisen)

  • schon bastelt Scholz daran, dieses per Gesetz auszuhelben.

    Die Änderung des EStG (siehe Seite 15 Artikel 5 (1). Nach §20 Abs. 6 Satz 4ff) wurde vom Bundesrat am 20.12. beschlossen. D.h., Totalverluste aus Aktien ab 2020 sind pro Jahr bis zu 10000 EUR mit Aktiengewinnen verrechenbar. Größere Verluste können vorgetragen werden.


    "Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirt-schaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalver-mögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.“



    Für alle, die mit Optionen, Futures etc handeln bzw. ihre Aktienpositionen hedgen ist auch der Satz davor interessant bzw. alarmierend , gültig ab 2021 (ob Optionsscheine auch darunter fallen, das ist mir nicht klar):


    „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. "


    sinngemäß:

    Verluste aus Futures/Optionen sind nur mit Gewinnen aus Futures/Optionen und nur bis 10000 p.a. verrechenbar. Verluste können vorgetragen werden. Wenn also 60 von 100 solchen Geschäften Gewinn und 40 von 100 Verlust bringen, dann dürfen Verluste nur bis 10000 im selben Jahr verrechnet werden. Prost Mahlzeit.


    Damit dürfte es in D ab 2021 kaum mehr private Trader geben .

    Und falls Optionsscheine / sonstige Zertifikate ebenfalls unter diese Regelung fallen, dann dürfte das Geschäft der Emittenten stark leiden. Flatex und Co wird es auch nicht freuen.


    Edit (danke jerobeam für den Link):

    Hier gibt es eine Klarstellung, dass Gewinne und Verluste eines Jahres saldiert werden und die 10000 sich auf den Saldo beziehen. M.E. immer noch eine Riesensauerei, die Verlustverrechnung auf jährlich 10000 zu beschränken, egal ob aus Pleiteaktien oder Options(schein)verlusten.


    Edit2: Die Klarstellung irrt lt. Stand 21.01.2020. D.h. wie ursprünglich von mir angenommen gibt es auch keine unterjährige Verrechnung. Also zurück zum Originaltext (fett gekennzeichnet)

  • Die 10k Grenze kann ich gar nicht glauben, max. xx% vom Gewinn könnte ich nachvollziehen, aber 10k!?

    Ich kann mir gar nicht vorstellen das dies Gerichtsfest ist.

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.«
    Buffett

  • Die 10k Grenze kann ich gar nicht glauben, max. xx% vom Gewinn könnte ich nachvollziehen, aber 10k!?

    Ich kann mir gar nicht vorstellen das dies Gerichtsfest ist.

    Was kümmert es denn seit Steinbrück einen Finanzminister, ob etwas gerichtsfest ist. Zuerst einmal muss jemand Verluste machen, dann kann er den Gerichtsweg beschreiten, dann geht es durch die Instanzen ... . Bis das Verfassungsgericht einen Beschluss fasst, sind gut mal 10 Jahre ins Land gegangen. Und bis dahin wird die Regel angewandt.

  • Leute, lasst mal die Kriche im Dorf! Aufregung ist unnötig.


    Die Neuregelung diesen Dezember ist erstmal eine (leichte) Verbesserung der Situation. Bisher war KEINE Verrechnung über andere Einkünfteklassen möglich, nun zumindest teilweise (die 10k). Wenn die Groko weg ist, könnte sogar eine volle Verrechnung winken (CDU zumindest versteht die Thematik).


    Verluste durch wertlose Optionen und Optionsscheine sind unberührt. Diese werden nach wie vor in den Verlusttopf "Allgemein" eingestellt und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Keine Ahnung wie Futures (oder anderes Hedging Zeug) behandelt werden, aber falls die drunter fallen, ist es wie gesagt BESSER als vorher.


    Also locker bleiben und weiter schön Verluste realisieren und mit Gewinnen verrechnen.


    Eine Wette noch: Es wird keinen Daytrader weniger geben durch diese Neuregelung!

  • Die Neuregelung diesen Dezember ist erstmal eine (leichte) Verbesserung der Situation. Bisher war KEINE Verrechnung über andere Einkünfteklassen möglich, nun zumindest teilweise (die 10k). Wenn die Groko weg ist, könnte sogar eine volle Verrechnung winken (CDU zumindest versteht die Thematik).


    Verluste durch wertlose Optionen und Optionsscheine sind unberührt. Diese werden nach wie vor in den Verlusttopf "Allgemein" eingestellt und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Keine Ahnung wie Futures (oder anderes Hedging Zeug) behandelt werden, aber falls die drunter fallen, ist es wie gesagt BESSER als vorher.


    Also locker bleiben und weiter schön Verluste realisieren und mit Gewinnen verrechnen.

    Du meist also das man seine Aktiengewinne und -verluste mit einander verrechnen kann und falls es in Summe Verluste sind, kann ich diese bis zu 10k mit anderen Einkunftsarten verrechnen?

    Falls es so sein sollte, hab ich das völlig falsch verstanden und das würde wirklich eine Verbesserung darstellen.

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.«
    Buffett

  • Die Neuregelung diesen Dezember ist erstmal eine (leichte) Verbesserung der Situation. Bisher war KEINE Verrechnung über andere Einkünfteklassen möglich, nun zumindest teilweise (die 10k).

    Das ist m.E. so nicht richtig.


    Aktienverluste können nicht über andere Einkuftsarten verrechnet werden - im neu eingefügten Satz steht ua. "dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden".


    Ich nehme auch an, dass weiterhin keine Verrechnung mit anderen Kapitaleinkünften möglich ist - nur mit solchen aus Aktien. Grund: ESTG §20 Abs 6 Satz 4 gilt unverändert:

    4Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß.


    Den neuen, zusätzlich Text könnte man durchaus auch so verstehen, dass eine Verrechnung von Aktienverlusten wg. Pleite aka Uneinbringbarkeit mit anderen Kaptialeinkünften zukünftig möglich ist - was mich allerdings wundern wurde, Kursverluste nicht verrechenbar, Pleiten aber doch, scheint mir wenig sinnvoll/wahrscheinlich:

    "dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalver-mögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.“

  • Ich habe eine wertlose Portion MDB-Aktien im Depot. Wenn ich die verkaufen würde/könnte, müsste ich darauf Steuern zahlen. Kann ich die jetzt wertlos ausbuchen und muss dann keine Steuern zahlen? Wäre zu schön, um wahr zu sein :thumbsup:

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith

  • Ich habe eine wertlose Portion MDB-Aktien im Depot. Wenn ich die verkaufen würde/könnte, müsste ich darauf Steuern zahlen. Kann ich die jetzt wertlos ausbuchen und muss dann keine Steuern zahlen? Wäre zu schön, um wahr zu sein :thumbsup:

    Würde mich auch mal interessieren. Meine wertlosen Banco Espírito Santo Aktien dümpeln auch seit 5 Jahren in meinem Depot rum. Kann die leider nicht steuerlich geltend machen ohne Verkauf...

  • Ich habe eine wertlose Portion MDB-Aktien im Depot. Wenn ich die verkaufen würde/könnte, müsste ich darauf Steuern zahlen.

    wertlos <-> Steuern zahlen?


    Worauf denn Steuern zahlen, wenn die Papiere wertlos sind? Die Frage ist doch eher, ob Du den Verlust mit Gewinnen verrechnen kannst und in welcher Höhe. Das ist doch jetzt geregelt, ab 1.1.2020 bis zu 10000 p.a.

  • Die Lage mit den MDB-Aktien ist folgende: MDB gibt es nicht mehr; die Papiere sind also wertlos.

    Allerdings liegt der Anschaffungspreis aufgrund Kapitalrückzahlungen inzwischen bei -0,4948 EUR/Aktie, d.h. bei einem entgeltlichen Depotübertrag in irgendeiner Weise wären darauf Steuern fällig. Jetzt war die derzeitige Gesetzeslage zumindest bisher, dass wertlose Wertpapiere keine steuerlichen Verluste produzieren können - die Frage, die sich für mich stellt, ist, ob wertlose Wertpapiere dementsprechend auch keine steuerlichen Gewinne produzieren können :/

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith

  • Die Lage mit den MDB-Aktien ist folgende: MDB gibt es nicht mehr; die Papiere sind also wertlos.

    Allerdings liegt der Anschaffungspreis aufgrund Kapitalrückzahlungen inzwischen bei -0,4948 EUR/Aktie, d.h. bei einem entgeltlichen Depotübertrag in irgendeiner Weise wären darauf Steuern fällig. Jetzt war die derzeitige Gesetzeslage zumindest bisher, dass wertlose Wertpapiere keine steuerlichen Verluste produzieren können - die Frage, die sich für mich stellt, ist, ob wertlose Wertpapiere dementsprechend auch keine steuerlichen Gewinne produzieren können :/

    Die Frage wird dir erstmal niemand verbindlich beantworten können. Aber eine Möglichkeit daß rauszufinden wäre, daß duein paar deinerMDB-Aktien als wertlos ausbuchen lässt, dann weißt du es nachher sicher. Die Ausbuchung kostet bei Banken allerdings oft eine Einmalgebühr. Consors z.B. 20€.