• Steuermehrwert


    Jemand mußte Josef K. beim Arbeiten erwischt haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens besteuert. "Und warum denn?" fragte er die Beamten. "Wir sind nicht dazu bestellt, Ihnen das zu sagen. Gehen Sie in Ihr Zimmer und warten Sie. Das Verfahren ist nun einmal eingeleitet, und Sie werden alles zur richtigen Zeit erfahren." Nun leben wir nicht in einem bösen Roman. Also, sagt die neue Abgabenordnung, kann der Bürger auch gleich erfahren, wie und weshalb er besteuert werden wird. Seit September ist der Anspruch auf eine verbindliche Auskunft in Steuersachen durch die Finanzämter gesetzlich garantiert (§ 89 Absatz 2 der Abgabenordnung). Doch umsonst ist das nicht. Denn ab Januar 2007 gilt außerdem (Absatz 3 bis 5), daß für die Erteilung einer solchen Auskunft von den Finanzämtern eine Gebühr erhoben wird. Sie bemißt sich, laut Gesetz, nach dem Wert, den die Auskunft hat. Mindestens werden hundert Euro fällig. Bürgern, heißt es dazu, die einen hohen Geldbetrag sparen wollten - man denkt vor allem an Unternehmen -, sei eine Beteiligung an den Kosten der Informationsbeschaffung zumutbar. Nun haben sich die Bürger an der Finanzierung der Finanzämter eigentlich schon beteiligt, insofern sie Steuern zahlen. Wenn sie daher wissen wollen, ob sie die Steuern auch zu Recht zahlen, könnte man vermuten, das sei im Preis schon inbegriffen. Ist es nicht. Denn es handele sich, weiß der Finanzpolitiker Otto Bernhardt (CDU), bei verbindlichen Auskünften der Finanzämter um "keine normale öffentliche Dienstleistung", sondern um eine Sonderleistung. Wieder gerät man ins Nachdenken. Welchen Wandel im Staatsbegriff man da wohl verpaßt hat: Verbindlichkeit als Sonderleistung? Ja durchaus, denn - darauf weist das Bundesfinanzministerium hin - durch die Kompliziertheit des neuen Steuerrechts werde die Zahl der Auskunftsanträge stark ansteigen, was zu erheblich größerem und also zu Recht gebührenpflichtigem Verwaltungsaufwand führe. Damit liegt das Modell der sich selbst finanzierenden Staatstätigkeit auf dem Tisch. Man mache Gesetze, die sich dem normalen Verstand entziehen und jedenfalls den Bürger ganz im unklaren darüber lassen, inwiefern er durch sie betroffen ist. Das ist die Josef-K.-Komponente. Dann teile man dem Bürger mit, man könne es schon herausfinden, ob das Gesetz in seinem Fall überhaupt zur Anwendung komme. Das ist die Wir-sind-hier-ja-nicht-bei-Kafka-Komponente. Aber dafür müsse der Bürger etwas springen lassen. Das ist die So-hat-doch-auch-der-Staat-etwas-vom-Staat-Komponente. Auf die Straßenverkehrsordnung übertragen, könnte das bald Geschwindigkeitsbegrenzungen bedeuten, die nur der Polizei bekannt sind. kau



    Text: F.A.Z., 21.11.2006, Nr. 271 / Seite 41

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  • Ob's hilft?


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    Aktionärsschützer halten Abgeltungssteuer für zu hoch
    Satz sollte bei weniger als 20 Prozent liegen und nicht wie geplant bei 25 Prozent


    mas. BERLIN, 7. März. Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) warnt vor einer Schädigung der Aktienkultur durch die geplante Abgeltungssteuer. Es sei wahrscheinlich die prozentual größte Steuererhöhung, die je in ein Gesetz gegossen worden sei, kritisierte Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocke. Der Aktionärsschützer prognostizierte, dass die Abgeltungssteuer die private Altersvorsorge schwäche, zu Anteilsverschiebungen an deutschen Unternehmen in Richtung Ausland führe, die Debatte um den Investivlohn beerdige und ein Konjunkturprogramm für Luxemburger und Schweizer Banken sei. Auch werde sie so, wie sie angelegt sei, nicht zur Verwaltungsvereinfachung beitragen.



    Vor allem die Belastung der Privatanleger durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens ist der DSW ein Dorn im Auge. Künftig haben Privatanleger nicht mehr die halbe, sondern die volle Dividende zu versteuern, wenn auch nur mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent statt wie bisher mit dem normalen Einkommensteuersatz. Die volle Doppelbesteuerung solle für sie zur Regel werden, kritisierte Hocker. "Nun sind in der Politik die Hemmungen offenbar komplett gefallen", sagte Hocker. Besonders betroffen seien langfristig orientierte Aktionäre mit geringen und mittleren Einkommen. Als Beispiel nannte er die Belegschaftsaktionäre.


    Die DSW untermauerte ihre Kritik mit einer Vergleichsrechnung für drei Einkommensgruppen. Ein Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 21 200 Euro (Verheiratete das Doppelte) zahle nach geltendem Recht 79,10 Euro Steuern, wenn er eine Dividende von 1000 Euro erhalte. Nach dem neuen Recht seien es 263,75 Euro, also ein Plus von 233 Prozent. Zwar könnten Steuerpflichtige, deren Steuersatz unter 25 Prozent liegt, ihre Kapitalerträge weiter in der Steuererklärung angeben. Aber wie Hocker hervorhob, helfe dies nicht, um eine Mehrbelastung abzuwehren: "Heraus kommt aber trotzdem noch eine satte Steuererhöhung von 100 Prozent." Nach den Berechnungen der Schutzgemeinschaft zahlt ein Lediger mit einem Einkommen von 66 000 Euro 66 Prozent mehr Steuern, einer mit 310 000 Euro 25 Prozent mehr.


    Hocker widersprach dem Argument, mit der Reform würden die Ausschüttungen erhöht. Die Unternehmensteuern würden gesenkt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. Daher könne man nicht erwarten, dass die Gesellschaften den Steuervorteil vorwiegend dazu nutzen würden, die wachsende steuerliche Belastung ihrer Aktionäre zu reduzieren.


    Die DSW forderte, das Teileinkünfteverfahren sollte nicht nur für Betriebsvermögen, sondern auch für private Anleger gelten. So plant die große Koalition für Dividendenzahlungen, die in Betriebsvermögen fließen, eine Sonderregel. Dann sind 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent der Gewinnausschüttung zu versteuern. Wenn dies auch für Privatanleger gelten würde, würde zumindest die steuerliche Diskriminierung der Dividendenzahlungen gegenüber verzinslichen Sparanlagen nicht weiter verstärkt, meinte Hocker. Auch müsse ein Inflationsausgleich für Langfristanleger eingebaut werden, sonst würden nicht nur echte Veräußerungsgewinne, sondern auch Scheingewinne besteuert. Darüber hinaus bemängelte er, dass der Steuersatz mit 25 Prozent zu hoch sei. "Wer Kapitalflucht dauerhaft verhindern will, um so die Steuerbasis möglichst breit zu halten, kommt um einen Satz von unter 20 Prozent nicht herum", mahnte er.


    Der Aktionärsschützer kritisierte zudem den geplanten Wegfall der Freigrenze für realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren von 512 Euro. Sie sollte erhalten bleiben, verlangte er. Darüber hinaus sprach er sich dafür aus, die Anrechnung der Werbungskosten auch nach dem Übergang zur Abgeltungssteuer beizubehalten.


    Text: F.A.Z., 08.03.2007, Nr. 57 / Seite 23

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  • REITs - neue Anlageform für Immobilien


    Das Gesetz zur Einführung börsennotierter Immobilien-Aktiengesellschaften, Real Estate Investment Trusts (REITs) tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Unternehmen können beispielsweise ein Verwaltungsgebäude auf eine REIT-AG übertragen. Ziel ist es, das Immobilienvermögen der Unternehmen besser zu nutzen.


    Zum Anschub gewährt der Staat Firmen einen Steuervorteil, wenn sie ihre stillen Immobilienreserven heben und in einen REIT einbringen. Über einen Zeitraum von drei Jahren erhalten sie einen Steuernachlass von 50 Prozent auf den Wertansatz. REITs sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, der Fiskus greift stattdessen bei den Anteilseignern zu.


    http://www.finanztreff.de/ftre…27191254,sektion,ftd.html

  • REITs sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, der Fiskus greift stattdessen bei den Anteilseignern zu.


    Ab 2009 gibt es bekanntlich die anonyme pauschale Abgeltungssteuer bei normalen Aktien. Kann mir jemand erklären, wie das ganze mit einer induviduellen Besteuerung auf der Ebene der Anteilseigner bei REITS vereinbar ist?
    Wie soll das konkret funktionieren?
    REITS ein paradiesische Anlageform für Steuerhinterzieher?


    Gruß tt

  • Hallo thomtrader,


    REITS sind verpflichtet, einen bestimmten Anteil des Gewinns an die Anteilseigner auszuschütten. Dabei fällt die ganz normale Abgeltungssteuer an. Wie sonst auch, kann man bei niedrigerem Steuersatz über die Steuererklärung die Ausschüttung "individuell" versteuern.


    Ich sehe in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Nur darin, dass keine Steuern direkt im Unternehmen anfallen, besteht das Privileg.

  • "rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft."


    Das stört mich sehr.
    Dazu kommt, diese Meldung ist in ein Sammelsurium wie
    Rentenerhöhung, Arbeitslosensatz, Mindestlöhne usw verpackt. Das sollte wohl nicht auffallen.
    Gerade deshalb habe ich es hier eingesetzt.

  • Sacht mal, Männers,
    hat schon jemand sowas von seiner Depotbank bekommen?
    ??? Auf Anfrage der Lagerstelle verpflichtet ... Heisst das jetzt, dass die Aussis nachgefragt haben oder wie üblich ein dt. Schnüffler?
    Ratlos
    Nic

  • Nein, kenne sowas nicht.


    Steht aber doch drin "der Gesellschaft", meinem Verständnis nach also KINGSGATE. Vielleicht wollen sie dir was schenken?

    "SpontanVERkäufe ohne gründliche Analyse sind die Hauptursache teurer Fehlentscheidungen" (HF, 15.3.2007, modif.)

    Einmal editiert, zuletzt von domani sole ()

  • Shares that are issued in a shareholder's name as the holder of record.


    http://financial-dictionary.th…ary.com/Registered+Shares


    Namensaktien?!


    Edit:


    "über unsere Lagerstelle" --> Irgendeinde Sammelverwahrungsstelle der Banken, da "liegen" die Aktien (siehe Raucherbeinthread auf w-o)


    "der Gesellschsaft" -> der KCN.


    Namensaktien sind sehr beliebt, weil die AGs gerne ihre Eigentümer kennen. Das war noch bedeutender, als es noch keine Meldungspflichten für Beteiligungen über besitmmten Höhen gab, und die Firmen auch heimlich übernommen werden konnten. Früher gab es auch noch vinkulierte Namensaktien, bei der die Gesellschaft der Übertragung zustimmen musste.


    Ich denke, du hast die Mitteilung bekommen, da die Gesellschaft im Ausland sitzt, und nach Datenschutzgesetz Dir die Weitergabe der Daten mitgeteilt werden muss. Wahrscheinlich hast du allerdings der grundsätzlichen Weitergabe in solchen Fällen bereits per AGB zugestimmt.

    „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

    Einmal editiert, zuletzt von nixda ()