• bäs   witchdream


    danke für die Info!!
    Meine Bank würde Steuern zurückholen, O-Ton meines Bekannten bei der Bank: Hölle-teuer.
    Die Idee mit Comdirekt ist gut, ich habe sowieso überlegt, ein Depot dorthin zu verlegen. Die Antragsvormulare wandern in die Tonne, die Zeit nutze ich jetzt lieber zum Geschäftsberichte lesen.


    Gruß
    best_choice

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • kleiner "heads up", falls es jemanden interessiert.
    Habe ein paar Dividenden aus Japan erhalten, die kommen ja immer erst Ende Juni/Anfang Juli, also 2-3 Monate nach dem Ex-date.
    Japan hat zu meiner Überraschung die Quellensteuer auf 15.315% angehoben. 15% sind anrechenbar per DBA, die 0.315% sind "erstattungsfähig". Da facto wird sich wohl keiner die Mühe machen, die paar Yen zurückzuholen. Ist dann wohl ein kleiner Obulus zur Beteiligung der ausländischen Anleger an der Sanierung der japanischen Staatsfinanzen.

  • bäs   witchdream


    Die Idee mit Comdirekt ist gut, ich habe sowieso überlegt, ein Depot dorthin zu verlegen.
    best_choice


    Etwas spät aber vielleicht fürs nächste Jahr interessant:


    Vorabbefreiung vom nicht-anrechenbaren Teil der Quellensteuer Frankreich (15% lt. DBA zulässig und anrechenbar, F hat als Standard 30%, Stand 2014) macht auch die BB-Bank (Volksbankgruppe) und damit vielleicht auch weitere Volksbanken. Kostet je Lagerart und Jahr z.Z. ca. 40.- fremde Kosten (wohl von Clearstream) + MWSt + 12,50 für die BB-Bank = 60,10. Lagerarten sind WR z.B. notwendig für Stockdividenden sowie GS. Lohnt also erst bei mehr als 400.- Bruttodividende (60,10/(30%-15%) je Lagerart von beliebig vielen verschiedenen franz. Firmen. Das Ganze muss jährlich neu beantragt werden. Nachträgliche Erstattung via Bank kommt kostenmässig in gleicher Grössenordnung daher und dauert dann seine Zeit. Ob man das selbst kostengünstig beantragen kann, weiss ich nicht (das geht jedenfalls in der Schweiz, Italien, Spanien)


    Comdirekt macht die Vorabbefreiung, konnte mir allerdings nicht verraten, welche Fremdkosten anfallen, lediglich (wir geben die weiter ...) (Stand 02/2013)


    Übrigens bieten manche Franzosenfirmen auch die Lagerung der Aktien im Auftrag der Firma an (also eine Art Depot aber nur für Aktien ihrer Firma, kein Verkauf aus dem Depot möglich, nur Übertragung) z.B. Bouygues. Falls man die Aktien dort lagern lässt, dann schickt man einfach das vom FA gestempelte Formular hin und bekommt seine Dividenden kostenlos vorabbefreit. Das funktioniert auch beim Bezug von Stockdividenden, wie ich dieses Jahr testen konnte. Die deutsche Quellensteuer werde ich dann per Einkommensteuererklärung nachträglich abführen. Der Übertrag war bei mir von Flatex zu Bouygues kostenlos (und für Flatex/BIW offenkundig Neuland).


    Keine Vorabbefreiung Frankreich bieten (Stand 02/2013): Consors, 1822direkt, ING-DIBA, Flatex


    Gruss
    chfin

  • Consors hat mich vor ein paar Wochen dazu mal angerufen. Bei dieser Gelegenheit habe ich dann das Thema Quellensteuer und Services mit einem Consors-Mitarbeiter diskutiert - dieser hatte nicht auf alle meine tw. recht detaillierten Fragen eine ebenso detaillierte Antwort (manchmal auch gar keine bzw. ne unsichere), aber nachdem was ich bei dem Gespräch in Erfahrung bringen konnte scheinen sie offenbar im Großen und Ganzen das Thema Service Quellensteuervorabbefreiung (zumindest bei Aktien) einzustampfen.

  • Ich beschäftige mich gerade mit der Erstattung der franz. Quellensteuer auf Dividenden (2013, 2014). Nach einiger Recherche bin ich hins. eines Punktes unschlüssig: kann eine Erstattung aktuell definitiv nur unter Mitwirkung der Depotbank beantragt werden oder nicht?
    Hintergrund: verschiedentlich habe ich gelesen, dass für den vollständigen Antrag der Erstattung u.a. eine Bescheinigung der franz. Lagerstelle benötigt wird, was aber wiederum nicht durch eine Privatperson möglich ist. Wenn das so wäre, dann kann ich mir erstmal den Aufwand sparen mich durch die Formulare zu wälzen. Eine Vorabbefreiung wird durch meine Bank nicht angeboten.

  • Hallo Comte,


    ich habe es (vergeblich) versucht. Ja, du brauchst eine Bescheinigung, die bei mir nur die Depotbank hätte liefern können. Dafür wollten sie (ING-Diba) 50€ (ich weiss nicht mehr, ob pro Aktie).
    Ich hab's dann bleiben lassen, zumal unklar war, ob es danach noch weitere bürokratische Hürden gibt, die zu einem Scheitern bzw. weiteren Kosten hätten führen können. Das hat sich bei mir dann doch nicht gelohnt X(
    Falls du es doch probierst, würden mich interessieren, wie du es geschafft hast.
    Witchdream hatte mal erwähnt, dass man sich bei der comdirect für 10€ (?) vorab von der Quellensteuer in diversen Ländern befreien lassen kann.

  • Ich beschäftige mich gerade mit der Erstattung der franz. Quellensteuer auf Dividenden (2013, 2014). [...] dass für den vollständigen Antrag der Erstattung u.a. eine Bescheinigung der franz. Lagerstelle benötigt wird, was aber wiederum nicht durch eine Privatperson möglich ist. Wenn das so wäre, dann kann ich mir erstmal den Aufwand sparen mich durch die Formulare zu wälzen. Eine Vorabbefreiung wird durch meine Bank nicht angeboten.


    Die Bescheinigung der Lagerstelle benötigst Du. Die Lagerstelle will dafür Geld haben und Deine Bank wird Dir die Kosten dafür als fremden Spesen berechnen. Mit Vorabbefreiung hat das nichts zu tun.


    Vorabbefreiung bieten z.B. die Volksbanken an. Kostet aber wegen der Bescheinigungen ebenfalls.

  • Hallo Comte,


    ich habe es (vergeblich) versucht. Ja, du brauchst eine Bescheinigung, die bei mir nur die Depotbank hätte liefern können. Dafür wollten sie (ING-Diba) 50€ (ich weiss nicht mehr, ob pro Aktie).
    Ich hab's dann bleiben lassen, zumal unklar war, ob es danach noch weitere bürokratische Hürden gibt, die zu einem Scheitern bzw. weiteren Kosten hätten führen können. Das hat sich bei mir dann doch nicht gelohnt X(
    Falls du es doch probierst, würden mich interessieren, wie du es geschafft hast.
    Witchdream hatte mal erwähnt, dass man sich bei der comdirect für 10€ (?) vorab von der Quellensteuer in diversen Ländern befreien lassen kann.


    Hallo bäs,


    vielen dank für die Antwort. Consors mit Mutterhaus BNP bietet wohl facto wohlkeineVorabbefreiung mehr an (siehe auch ein älteres Posting von mir weiter oben).


    Ich frag mal an wie die Unterstützung ex post aussieht und gebe dann nochmal Bescheid. rechne akt. Aber auch eher damit,dass das im Fall des Falles eher langwierig und unangenehm wird und wohl nicht der Mühe wert ist.

  • Die Bescheinigung der Lagerstelle benötigst Du. Die Lagerstelle will dafür Geld haben und Deine Bank wird Dir die Kosten dafür als fremden Spesen berechnen. Mit Vorabbefreiung hat das nichts zu tun.


    Vorabbefreiung bieten z.B. die Volksbanken an. Kostet aber wegen der Bescheinigungen ebenfalls.


    Hallo chfin,


    Danke für die Antwort. Ja, Vorabbefreiung ist ein anderes Thema (siehe auch ein älteres Post von mir weiter oben). Der Hinweis dazu deswegen an dieser Stelle, weil das beid der akt. Bank wohl erstmal nicht angeboten wird, also mit dem aktuellen Setup dagegen nichts auszurichten ist.

  • #moin,


    2 Anmerkungen:
    - Sitz der Grönlandsbanken ist Grönland und nicht Dänemark. Aber nein, Erfahrung mit Erstattung habe ich keine
    - Die 42% "Quellensteuer" ist auch gleichzeitig inkl. der Grönländischen Unternehmenssteuer. Die Dividende wird aus dem Vorsteuerergebnis bezahlt.


    mmi

  • Nach den Infos der Bundessteuerbehörden reicht bei der Erstattung der norwegischen Quellensteuer ein formloses Anschreiben an die norwegischen Steuerbehörden, weitere Formulare scheinen nicht notwendig. Siehe:
    http://www.steuerliches-info-c…aeuterungen.html?nn=36186
    Das würde bedeuten: freundliches Anscheiben + Kopie der Bankabrechnungen + Kontoverbindung nach Norwegen und das Geld kommt. Dazu der Hinweis, das 'shielding deduction' und damit vollständige Rückzahlung gewünscht wird - wenn man das so möchte.
    Funktioniert das so einfach? Hat jemand praktische Erfahrung?
    On einem Internetkommentar habe ich gelesen, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigt wird - für NO war jedoch keine im steuerlichen Infocenter.


    Danke für Infos!

    “Investment is most intelligent when it is most businesslike.” -Benjamin Graham

  • Einen eigenen Antrag auf Erstattung norwegischer Quellensteuer habe ich tatsächlich noch nicht gestellt, aus Gründen der Bequemlichkeit habe ich einfach meiner Bank (comdirect) einen Auftrag erteilt, was allerdings nicht billig ist (25 EUR plus Spesen) und sich nur lohnt, wenn die Dividenden hoch genug ist. Immerhin versucht Codi gar nicht erst die Steuern erstatten zu lassen, wenn die Kosten dafür höher sind als die Rückzahlung.


    Es hat dann auch nur etwa 2 Jahre gedauert (und das lag wohl eher an Norwegen), bis ich das Geld bekam. Da ich die Position schon fast genauso lange verkauft hatte, kann ich leider nicht sagen, ob das im Wiederholungsfall auch so ist.

    Vor die Wahl zwischen zwei möglichen Alternativen gestellt, wähle die Dritte!

  • Die US-Quellensteller ist für böse Überraschungen gut.


    Per gestern ist mir die Quartalsdividende für ALLIANCE HLDGS GROUP L.P. überwiesen worden, immerhin 0,7425 USD pro Aktie (ca. 2.8%).


    Was ich nicht wusste: Für einen L.P. gelten offenbar ganz andere Regeln. Zum einen beträgt die US Quellensteuer satte 37%, zum anderen wird die Quellensteuer auf L.P. vom deutschen Fiskus nicht angerechnet, d.h. es fallen auf die Brutto-Dividenden nochmal 25% plus Soli an, macht also insgesamt satte 64% Steuern die abgeführt werden.


    Laut commdirect kann laut Verlautbarung des Finanzministeriums die Quellensteuer für L.P.s nicht mehr direkt von der Bank angerechnet werden, sondern allenfalls mit der persönlichen Steuererklärung gelten gemacht werden.
    Hat jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht? Wir wird die Quellensteuer dann in der Jahresabrechnung berücksichtigt, mit dem persönlichen Steuersatz?


    Das macht dieses Investment doch ganz erheblich unattraktiver, aa es sich hier um einen Wert handelt, der wenig Kurspotential hat und mir allein wg. der Dividende (ca. 11% p.a.) attraktiv erschien. :cursing:

    Vor die Wahl zwischen zwei möglichen Alternativen gestellt, wähle die Dritte!

  • Ja, ist leider so, anrechnen kann man da nix.
    Allerdings dürfte eigentlich auch keine Abgeltungssteuer einbehalten werden, da es keine Wertpapier-Einkünfte sondern "Business Income" ist, das separat erklärt werden muss.
    Ich kann nur empfehlen auf Offshore-LPs auszuweichen (die z.B. auf Bermuda/Marshall Islands etc. domiziliert sind, erkennt man an der ISIN, kein "US" am Anfang), da wird kein Steuerabzug fällig.