Steuern ab 2018

  • Stattdessen meint der Staat er kann besser mit dem Geld der Bürger umgehen und verteilt wieder fleißig um.


    Das ist ja das grundsätzliche Politikverständnis der SPD, und die CDU hat nichts dagegen einzuwenden. Andererseits hatte beispielsweise ich die FDP gewählt, um genau so etwas zu vermeiden, aber Lindner hat ja leider während der Jamaika-Verhandlungen kalte Füße bekommen. Da fragt man sich natürlich, ob man seine Stimme nochmal der FDP geben soll, wenn die sich nicht traut, was zu reißen.

    "The only function of economic forecasting is to make astrology look respectable." - John Kenneth Galbraith


  • Ich finds auch enttäuschend.
    Diese Aktienmuffelei ist ein enormer Wohlstandsverlust.
    Die dt. Unternehmen schütten dieses Jahr 350mrd EUR Dividenden aus und davon fließt mind. 50% ins Ausland. Jahr um Jahr.


    Aber deckt sich exakt mit meiner Vorhersage:
    SPD forderte die Erhöhung der KESt, die CSU forderte Steuerfreiheit nach 10 Jahren -> Resultat: Es passiert nix. Typisch GroKo eben.


    wp

    "Nicht Völker führen Kriege gegeneinander, sondern Regierungen führen Kriege gegeneinander"

    "If you act out of fear, anger, despair or suspicion - this will ruin everything." - Thich Nhat Hanh


  • Hier noch ein aktueller Artikel zur kalten Progression 2017 basierend auf Aussagen vom Statistischen Bundesamt:


    "Tatsächlich blieben bei den Arbeitnehmern als Bevölkerungsgruppe von diesem großen Plus nach Steuern und Abgaben nur 4,1 Prozent mehr Nettolohn. Der Grund: Die Einnahmen des Staates aus Sozialbeiträgen und Lohnsteuer sind 2017 noch stärker gestiegen als die Löhne; nämlich um ganze 4,9 Prozent. Ein erheblicher Teil der zusätzlich gezahlten Löhne ist also beim Staat gelandet."



    Größter Teil des Wohlstands landet beim Staat – nicht beim Bürger
    https://www.welt.de/wirtschaft…us-nimmt-sich-den-groesst

    First focus on risk, before focus on return! (Seth Klarman)

  • Ein Jahr später die nächste Runde bzgl. Finanztransaktionssteuer. Inzwischen ist aus der Antispekulationssteueridee eine reine Abzockidee zur Budgestützung geworden.


    Steuerfrei:

    - Hochfrequenz & Intraday

    - Optionen

    - CFD

    - Fonds

    - Anleihen


    Steuerpflichtig

    - Aktien

  • Als ich heute durch einen Zeitungskiosk schlenderte, fiel mir die zunächst reißerische Schlagzeile "Wahnsinn Quellensteuer" des Effectenspiegels auf. Nachdem ich den Artikel durchgelesen hatte, fand ich die Schlagzeile gar nicht mehr reisserisch. Eventuell kann der eine oder andere damit etwas anfangen (s. insb. die Zeilen zu Frankreich...). Ich frage mich, wie die ETFs das handhaben?


    Wahnsinn Quellensteuer Dividende wird oft doppelt besteuert

    In der letzten Ausgabe hatte der ES die Dividendenkönige unter den deutschen Small Caps vorgestellt. In den Depots deutscher Anleger sind aber natürlich auch viele ausländische Titel zu finden. Denn gerade ausländische Unternehmen zählen seit Jahrzehnten zu den beständigsten und großzügigsten Dividendenzahlern. Doch auf den deutschen Aktionärskonten geht oft nur ein Bruchteil von den Rekordausschüttungen ein.

    Angesichts jahrelanger Nullzinspolitik legen inzwischen neben Investoren vermehrt auch bislang hartnäckige Festgeldsparer ihr Geld in dividenden-starke Aktien an. Dabei lohnt häufig ein Blick über die Landesgrenze (vgl. auch ES 9/2017). Denn im Ausland sitzen etliche Gesell- schaften, die ihren Aktionären seit Jahren hohe Dividenden zahlen. Doch davon kommt nur ein Bruchteil auf dem Konto der deutschen Anleger an, der größte Teil landet beim ausländischen Fiskus. Und das, obwohl Steuerzahler hierzulande seit Anfang 2009 auf sämtliche Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinsen schon eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 % zahlen. Zusätzlich gehen dann noch 5,5 % als Solidaritätszuschlag ab, außerdem eventuell Kirchen-steuer (s. auch ES 22/2017).

    Die Steuer wird direkt an der Quelle der Einkünfte abgezogen, also in dem Land, in dem die Einkünfte entstehen. D.h., die auf die Dividende anfallende Steuer wird nach Eingang der Zahlung vom depotführenden Kreditinstitut direkt einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Besitzt der Anleger ausländische Wertpapiere, greift dann noch zusätzlich der Fiskus des jeweiligen Heimatlandes zu. So kommt es zu einer doppelten Steuerbelastung für den Anleger (25 % Abgeltungsteuer in Deutschland und Quellensteuer im Ausland).


    Die Quellensteuer ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich hoch. In der Schweiz liegt sie z.B. bei saftigen 35 %, in den USA, Finnland, Belgien und Schweden jeweils bei 30 % (vgl. Tabelle 2).

    Deutschland hat mit vielen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Gemäß DBA kann die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, und zwar maximal bis zu einer Höhe von 15 %. Alles, was an Quellen-steuer darüber hinaus-geht, müssen sich die Anleger beim Auslands-fiskus zurück-holen. Das ist mühsam, langwierig und teuer. Daher sind Aktien der Länder vorteilhaft, die entweder gar keine Quellen-steuer erheben (z.B. Großbritannien und Zypern) oder nur bis zu 15 % (z.B. Nieder-lande, Japan oder Russland).

    Aber: 25 % Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) müssen immer bezahlt werden, auch wenn der ausländische Steuersatz niedriger ist. Unter dieser Quote kommt hierzulande keiner davon.

    Unser Nachbarland Frank-reich hat Anfang 2018 seine Quellen-steuer auf Ausschüttungen von bisher 30 % auf 12,8 % gesenkt (vgl. Tabelle 2). Das klingt zunächst gut, ist aber in der Praxis noch komplizierter als vorher und macht französische Dividendentitel letztlich unattraktiver. Der Steu-ersatz von 12,8 % gilt nämlich nur für Nicht- Franzosen. Die Wertpapierlagerstellen wissen aber nicht, in welchem Land der Anleger steuerpflichtig ist. Daher ziehen sie weiterhin generell 30 % ab. Davon werden natürlich auch nur die 12,8 % und nicht mehr

    15 % auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 % angerechnet. Der Anleger bleibt also zunächst auf den restlichen 17,2 % sitzen. Er muss sich diesen Betrag bei der ausländischen Finanzbehörde selbst zurückholen. Und ausgerechnet in Frankreich ist dieses Verfahren komplizierter als in anderen EU-Staaten. So nehmen die Franzosen den Antrag auf Rückerstattung überhaupt nur an, wenn er über die depotführende Bank eingereicht wird und die deutsche Lager-stelle (Clearstream in Frankfurt) bestätigt, dass die Aktien in einem deutschen Depot verwahrt werden. Dieser Vorgang ist nicht nur aufwendig, sondern auch teuer, denn die Banken lassen sich ihre Dienste stattlich entlohnen (vgl. Tabelle 2). Hat der Anleger dann seine Ansprüche endlich durchgesetzt, dauert es meist Jahre, bis er tatsächlich sein Geld wiedersieht.

    Die Rückerstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer muss immer bei der Steuerbehörde des jeweiligen Landes beantragt werden. Aber selbst innerhalb der EU gibt es noch immer kein einheitliches Antragsverfahren. Auch gelten je nach Land unterschiedliche Verjährungs-fristen von zwei bis vier Jahren ab Dividendenzahltag. Das Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner Internetseite http://www.bzst.de unter „Steuern International“ die entsprechenden Formulare und Anschriften aller ausländischen Finanzbehörden zusammengestellt.

    Die Formulare sind jedoch zumeist in der Landessprache oder in Englisch auszufüllen. Auch die wenigen deutschen Erläuterungen sind kaum verständlich und noch dazu unübersichtlich. Das Schweizer Formular lässt sich zwar leicht ausfüllen, allerdings braucht man dafür das Zusatzprogramm „Snapform Viewer“. Nach dem Ausfüllen muss dann zunächst das Formular an das eigene deutsche -Finanzamt geschickt werden. Dieses muss mit amtlichem Siegel bestätigen, dass der Anleger in Deutschland als Steuerzahler registriert ist. Erst dann kann das Erstattungsformular zusammen mit dem Dividendenbeleg und dem „Tax Voucher“ der Depot-bank an die Schweizer Finanzbehörde verschickt werden. Beim Tax Voucher kassieren einige Banken richtig ab (vgl. Tabelle 1). Erfolgt die Erstattung dann in Regionalwährung, verlangen manche Banken nochmals für den notwendigen Währungstausch in Euro eine Gebühr.

    Um diesen Aufwand zu umgehen, sollten Anleger versuchen, über ihre Depotbank einen Antrag auf


    Vorabermäßigung zu beschaffen. Dabei wird den Steuerbehörden des jeweiligen Landes vor der Dividendenauszahlung bescheinigt, dass ein in Deutsch- land ansässiger Investor die Dividende erhält und die Aktien im Inland verwahrt werden. Da der Kunde bei Depoteröffnung ohnehin eine Kopie seines Personalausweises vorlegen muss, um nachzuweisen, dass er als deutscher Staatsbürger gemeldet ist, kann theoretisch jede depotführende Bank diese Bescheinigung ausstellen. Doch wie so oft klaffen auch hier Theorie und Praxis weit auseinander. Viele Institute bieten den Service gar nicht an, andere verlangen dafür extra Gebühren. Und bei manchen Depotstellen muss man dafür eine komplexe DBA-Voll-macht ausfüllen. Die meisten deutschen Banken sind aber inzwischen zumindest bei der US- Steuerbehörde IRS als sog. „Qualified Intermediary“ registriert und damit berechtigt, für deutsche Anleger auf US-Titel von vornherein nur 15 % Quellensteuer an den amerikanischen Fiskus abzuführen.

    Wichtig: Die am Jahres-ende zu viel gezahlte Quellensteuer wird in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und kann über die Steuererklärung mit den Erträgen bei einer anderen Bank verrechnet werden. Ist das jedoch nicht möglich, verfällt die Verrechnungsmöglichkeit, denn eine Übertragung ins Folgejahr ist ausgeschlossen.

    Anleger sollten ihre depotführende Bank unbedingt auf die ausländische Quellensteuer ansprechen und abklären, ob und für welche Länder eine Vorabbefreiung oder eine automatische Steuererstattung angeboten wird und wie hoch die Gebühren sind.

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  • Da der Kunde beiDepoteröffnung ohnehin eine Kopie seinesPersonalausweises vorlegen muss, um nachzuweisen,dass er als deutscher Staatsbürger gemeldet ist, kanntheoretisch jede depotführende Bank diese Bescheinigungausstellen.

    Bis auf den zitierten Ausschnitt schildert der ES die Lage ganz treffend. Da gibt es noch viel Serviceverbesserungsspielraum. Aber ob das im Interesse der Finanzminister wäre?


    Für die Wohnsitzbescheinigung zuständig ist nicht die Bank sondern das Wohnsitzfinanzamt. Verwendet wird im Fall Frankreich das Formular 5000DE. Gilt dann lt. DKB für 3 Jahre. Formular siehe Anlage, zufällig heute von der DKB erhalten. Sollte sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden, einfach mal googlen.


    Man kann überigens auch in F selbst ein Depot aufmachen oder die Aktien mancher Firmen durch diese Firmen in F verwalten lassen (mache ich seit ein paar Jahren bei Bouygues). Wg. Quellensteuer / Depot habe ich kürzlich mehrere Filialbanken im Elsaß besucht. Witzigerweise wollten die neben dem Perso z.T. als Wohnsitzbescheinigung eine Rechnung z.B. vom Stromversorger, die nicht älter als 6 Monate sein sollte. Auf Fragen wären sie aber auch mit dem 5000DE samt Finanzamtsstempel glücklich. Allerdings kann ich mich derzeit nicht mit den Depotkosten der französischen (Filial-)Banken anfreunden. Kennt jemand eine günstige franz. Bank? Vorzugsweise online eröffenbar und vorzugsweise eine Bank mit - verwegene Anforderung bei Franzosen - englischsprachiger Website (gerne auch Deutsch), mein Französich ist leider lausig.

  • Apropos Steuern:

    Für die Depot-Hopper hier im Forum:


    "Doch das BMF-Schreiben hat noch eine Falle für Konto-Hopper parat: Wer sein Kontoguthaben auf eine andere Bank überträgt oder erstmalig bei einer Bank ein Depot eröffnet und eine Geldprämie dafür erhält, dass er Wertpapiere kauft, für den mindert diese Prämie die Anschaffungskosten der gekauften Papiere. Etwaige spätere Veräußerungsgewinne fallen also höher aus - und diese unterliegen der Abgeltungsteuer."


    Quelle: Handelsblatt epaper 12.02.

  • Aktueller Stand zur SPD-Aktionärs-Abzocksteuer aka Finanztransaktionssteuer. Das war der Tiger, der dermaleinst 2009 die Spekulanten mit ihren Intraday Geschäften, Futures und Optionen bremsen sollte.

  • Ja, und schon damals wollte man Aktien-, aber nicht Derivategeschäfte besteuern. Da gibt's von mir nur Kopfschütteln. Vermutlich hat bei der SPD keiner Aktien.

    Andererseits gibt es in GB die stamp duty schon seit Ewigkeiten (mit genau der gleichen Fehlkonstruktion: Geschäfte mit CFDs sind Wetten und daher nicht steuerpflichtig), und es scheint dem Aktienmarkt dort nicht geschadet zu haben.

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  • wollte man Aktien-, aber nicht Derivategeschäfte besteuern

    Das habe ich deutlich anders in Erinnerung. Speziell nach der Finanzkrise ging es zumindest offiziell insbesondere ums Bremsen der spekulativen Geschäfte und Übertreibungen, also gerade um Derivate. Liest sich hier(2012) auch noch so.

  • Ich fände es ja gut, wenn man das High Frequency Trading damit eindämmen würde, das ja ohnehin mehr schadet als nützt. Mein letzter Stand ist aber, das HFT ebenfalls ausgenommen wird.


    Kurzum: Investments werden besteuert, Spekulation nicht.

    Und irgendwann werden sie feststellen, dass man gendergerechte Sprache nicht essen kann (fefe).

  • Wem schadet denn HFT?

    Gegen zusätzliche Liquidität ist doch nichts einzuwenden, und wenn die Algos Amok laufen ergeben sich halt gute Kauf- oder Verkaufsgelegenheiten.

    Die Vola geht hoch und somit ist der Aktienmarkt für immer mehr nur Casino & Teufelszeug statt eine Langfristanlage mit guter Rendite.

    »In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.«
    »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.«
    »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.«
    Buffett

  • Es schadet also niemandem konkret, nur die "uninformierte Allgemeineit", die Aktien und Anleihen auch schon nicht unterscheiden kann, könnte in ihrer ohnehin rein subjektiv geprägten Wahrnehmung beeinträchtigt (bzw. bestätigt) werden. Wäre für mich jetzt kein Grund das ganze mit großen Eingriffen, die alle negativ Treffen, einzudämmen.

  • wenn die Algos Amok laufen

    Der eine oder andere Minicrash könnte sich bei passendem Umfeld halt auch zu einem größeren ausweiten, welcher andernfalls sanfter abliefe oder ganz vermieden werden könnte. Zumindest habe ich die 2009er Argumentation von Grün/Links/SPD so verstanden. Aber offenkundig geht es inzwischen nur noch darum, mehr Geld einzuspielen.

  • Stand der aktuellen SPD Abzocke: die einst als Spekutationsbremse gedachte Finanztransaktionssteuer kommt wieder einen Schritt näher. Betrifft inzwischen lt.Artikel nur noch 10% der Finanztransaktionen nämlich nur noch Aktien, nicht etwa Optionen, Futures und selbst bei Aktien nicht den Tageshandel. Na, Hauptsache, es kann weiterhin das Geld anderer Leute ausgegeben werden.

  • Das Wissen um das, was Aktien sind, ist in Deutschland erschreckend gering. Das fängt schon in der Schule an. Auch in einem Fach wie "PoWi" (das soll für "Politik und Wirtschaft" stehen) werden selbst elementare wirtschaftliche Informationen nicht unterrichtet.

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