hm, wieso glaubst du das?
Seit 2001 gibt es nur noch drei Gründe für eine Befristung. Bei Werkswohnungen, was es in Deinem Fall schon angesichts der Mieterstruktur wohl nicht ist, Eigenbedarf und Modernisierungen. Bei einer einzelnen Wohnung kann man das vielleicht noch so hintricksen, aber auch nur einmalig, und bei regelmäßiger Befristung und Verlängerung für alle wird das nicht zu begründen sein? Alle zwei Jahre eine Kernsanierung zu planen, die dann nie stattfindet, womöglich noch mit wechselnden Fristen, da hätte der Vermieter wohl vor Gericht schlechte Karten. Aber Du hast eh bereits verkauft und ich will nicht in das Geschäft einsteigen, also ist es müßig.
Bei Immobilien dürfte es schwerfallen, eine ähnliche Überrendite wie bei Aktien zu erzielen, zumindest für unsereinen.